Rechtsprechung
   EuG, 27.04.2022 - T-710/21, T-722/21, T-723/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,9020
EuG, 27.04.2022 - T-710/21, T-722/21, T-723/21 (https://dejure.org/2022,9020)
EuG, Entscheidung vom 27.04.2022 - T-710/21, T-722/21, T-723/21 (https://dejure.org/2022,9020)
EuG, Entscheidung vom 27. April 2022 - T-710/21, T-722/21, T-723/21 (https://dejure.org/2022,9020)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,9020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Roos u.a./ Parlament

    Öffentliche Gesundheit - Erfordernis der Vorlage eines gültigen digitalen COVID-19-Zertifikats der Union für den Zugang zu den Gebäuden des Parlaments - Rechtsgrundlage - Freiheit und Unabhängigkeit der Abgeordneten - Pflicht, die Gesundheit des Personals der Union zu ...

  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Gesundheit; Erfordernis der Vorlage eines gültigen digitalen COVID-19-Zertifikats der Union für den Zugang zu den Gebäuden des Parlaments; Rechtsgrundlage; Freiheit und Unabhängigkeit der Abgeordneten; Pflicht, die Gesundheit des Personals der Union zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche Gesundheit - Erfordernis der Vorlage eines gültigen digitalen COVID-19-Zertifikats der Union für den Zugang zu den Gebäuden des Parlaments - Rechtsgrundlage - Freiheit und Unabhängigkeit der Abgeordneten - Pflicht, die Gesundheit des Personals der Union zu ...

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    3G-Regel im EU-Parlament rechtmäßig

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (39)

  • EuGH, 06.11.2018 - C-622/16

    Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der

    Auszug aus EuG, 27.04.2022 - T-710/21
    Insoweit ist erstens darauf hinzuweisen, dass der Begriff "Rechtsakt mit Verordnungscharakter" im Sinne von Art. 263 Abs. 4 letzter Satzteil AEUV alle Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung umfasst (Urteil vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 28).

    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die in Art. 263 Abs. 4 AEUV genannte Voraussetzung, wonach eine natürliche oder juristische Person von der klagegegenständlichen Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, erfordert, dass zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind, nämlich zum einen, dass sich die beanstandete Maßnahme unmittelbar auf die Rechtsstellung des Einzelnen auswirkt, und zum anderen, dass sie den Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung weiterer Durchführungsvorschriften ergibt (vgl. Urteil vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In Ermangelung von Durchführungsmaßnahmen könnte sie nämlich, obwohl sie von dem fraglichen Rechtsakt unmittelbar betroffen ist, eine gerichtliche Überprüfung desselben erst, nachdem sie gegen dessen Bestimmungen verstoßen hat, erwirken, indem sie im Rahmen der gegen sie vor den nationalen Gerichten eingeleiteten Verfahren die Rechtswidrigkeit dieser Bestimmungen geltend macht (vgl. Urteil vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Natürliche oder juristische Personen, die aufgrund der in Art. 263 Abs. 4 AEUV vorgesehenen Zulässigkeitsvoraussetzungen einen Rechtsakt mit Verordnungscharakter der Union nicht unmittelbar vor dem Unionsrichter anfechten können, sind durch die Möglichkeit, die Durchführungsmaßnahmen anzufechten, die dieser Rechtsakt nach sich zieht, davor geschützt, dass ein derartiger Rechtsakt ihnen gegenüber angewandt wird (vgl. Urteil vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Obliegt die Durchführung eines solchen Rechtsakts den Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, können natürliche oder juristische Personen unter den in Art. 263 Abs. 4 AEUV festgelegten Voraussetzungen vor den Unionsgerichten unmittelbar gegen die Durchführungsmaßnahmen klagen und sich zur Begründung dieser Klage nach Art. 277 AEUV auf die Rechtswidrigkeit des fraglichen Basisrechtsakts berufen (vgl. Urteil vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ob der fragliche Rechtsakt Durchführungsmaßnahmen gegenüber anderen Personen nach sich zieht, spielt also keine Rolle (vgl. Urteil vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass der Begriff "Durchführungsmaßnahmen" zum einen den Erlass eines Rechtsakts entweder durch die Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union oder durch die Mitgliedstaaten, der gerichtlich überprüft werden kann, impliziert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 2020, Associazione GranoSalus/Kommission, C-313/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:869, Rn. 37), und zum anderen, dass die Rechtswirkungen des angefochtenen Beschlusses gegenüber den Klägern nur über Durchführungsmaßnahmen eintreten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. März 2018, European Union Copper Task Force/Kommission, C-384/16 P, EU:C:2018:176, Rn. 50, vom 13. März 2018, 1ndustrias Químicas del Vallés/Kommission, C-244/16 P, EU:C:2018:177, Rn. 57, und vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 64).

    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es gekünstelt wäre, von den Klägern zu verlangen, dass sie, obwohl sie nicht über ein gültiges COVID-Zertifikat verfügen, Zugang zu den Gebäuden des Parlaments verlangen, um ein solches Dokument, in dem festgestellt wird, dass sie nicht die Voraussetzungen des angefochtenen Beschlusses erfüllen, zu erhalten und anschließend diese Handlung vor dem Gericht anfechten und zur Stützung ihrer Klage gemäß Art. 277 AEUV die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses geltend machen zu können (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 66, vom 14. Januar 2016, Doux/Kommission, T-434/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:7, Rn. 59 bis 64, und vom 13. September 2018, Gazprom Neft/Rat, T-735/14 und T-799/14, EU:T:2018:548, Rn. 102).

  • EuG, 02.10.2001 - T-222/99

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGEN VON ABGEORDNETEN UND DER FRONT

    Auszug aus EuG, 27.04.2022 - T-710/21
    Aus der internen Organisationsgewalt des Parlaments ergibt sich nämlich, dass es befugt ist, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sein ordnungsgemäßes Funktionieren und die Durchführung seiner Verfahren sicherzustellen (Urteile vom 10. Februar 1983, Luxemburg/Parlament, 230/81, EU:C:1983:32, Rn. 38, vom 10. Juli 1986, Wybot, 149/85, EU:C:1986:310, Rn. 16, und vom 2. Oktober 2001, Martinez u. a./Parlament, T-222/99, T-327/99 und T-329/99, EU:T:2001:242, Rn. 144).

    Dieser Grundsatz verlangt, dass die Rechtsakte der Unionsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was für die Erreichung des verfolgten Zieles angemessen und erforderlich ist, und dass, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende gewählt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Oktober 2001, Martinez u. a./Parlament, T-222/99, T-327/99 und T-329/99, EU:T:2001:242, Rn. 215 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.04.2014 - C-293/12

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für

    Auszug aus EuG, 27.04.2022 - T-710/21
    Daher ist Art. 8 EMRK bei der Auslegung von Art. 8 der Charta als Mindestschutzstandard zu berücksichtigen, da diese beiden Bestimmungen gleichwertige Rechte enthalten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 54).

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der angefochtene Beschluss klare und präzise Regeln für die Tragweite und die Anwendung der fraglichen Maßnahme vorsieht und insbesondere den betroffenen Personen ausreichende Garantien bietet, die einen wirksamen Schutz ihrer personenbezogenen Daten vor Missbrauchsrisiken sowie vor jedem unberechtigten Zugang zu diesen Daten und jeder unberechtigten Nutzung ermöglichen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 8. April 2014, Digital Rights Ireland u. a., C-293/12 und C-594/12, EU:C:2014:238, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EGMR, 26.04.1979 - 6538/74

    SUNDAY TIMES c. ROYAUME-UNI (N° 1)

    Auszug aus EuG, 27.04.2022 - T-710/21
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs und der des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (im Folgenden: EGMR) bedeutet das Erfordernis, dass nach Art. 52 Abs. 1 der Charta und Art. 8 Abs. 2 EMRK jeder Eingriff in die Ausübung von Grundrechten "gesetzlich vorgesehen" sein muss, nicht nur, dass die Maßnahme, in der der Eingriff vorgesehen ist, eine Grundlage im innerstaatlichen Recht haben muss, sondern auch, dass diese Rechtsgrundlage zur Vermeidung der Gefahr von Willkür bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Zugänglichkeit und Vorhersehbarkeit erfüllen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2017, Al Chodor, C-528/15, EU:C:2017:213, Rn. 38, Urteile des EGMR vom 26. April 1979, Sunday Times/Vereinigtes Königreich, CE:ECHR:1979:0426JUD000653874, § 49, und vom 4. Dezember 2015, Roman Zakharov/Russland, CE:ECHR:2015:1204JUD004714306, § 228).

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das "Gesetz" der anwendbare Rechtstext in seiner Auslegung durch die zuständigen Gerichte ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des EGMR vom 26. April 1979, Sunday Times/Vereinigtes Königreich, CE:ECHR:1979:0426JUD000653874, § 47, und vom 8. April 2021, Vavricka u. a./Tschechische Republik, CE:ECHR:2021:0408JUD004762113, § 269).

  • EuGH, 07.06.2007 - C-362/05

    Wunenburger / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beförderung -

    Auszug aus EuG, 27.04.2022 - T-710/21
    Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass der Kläger ein Interesse daran behalten kann, die Nichtigerklärung einer Handlung eines Unionsorgans zu beantragen, um zu verhindern, dass sich der behauptete Rechtsverstoß in Zukunft wiederholt (Urteil vom 7. Juni 2007, Wunenburger/Kommission, C-362/05 P, EU:C:2007:322, Rn. 50).

    Nach der Rechtsprechung kann dieses Rechtsschutzinteresse nur gegeben sein, wenn sich der behauptete Rechtsverstoß unabhängig von den Umständen der Rechtssache, die zur Klageerhebung geführt haben, in Zukunft wiederholen kann (Urteil vom 7. Juni 2007, Wunenburger/Kommission, C-362/05 P, EU:C:2007:322, Rn. 52).

  • EuGH, 09.11.2017 - C-423/16

    HX / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

    Auszug aus EuG, 27.04.2022 - T-710/21
    Dieses Erfordernis soll insbesondere die Beachtung des kontradiktorischen Verfahrens und der Verteidigungsrechte gewährleisten, indem dem Beklagten ermöglicht wird, auf die angepassten Klagegründe und Argumente des Klägers zu reagieren, soweit sie neue Umstände betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Januar 2019, Haswani/Rat, C-313/17 P, EU:C:2019:57, Rn. 36 bis 40, vom 9. November 2017, HX/Rat, C-423/16 P, EU:C:2017:848, Rn. 23, und vom 30. November 2016, Rotenberg/Rat, T-720/14, EU:T:2016:689, Rn. 139).
  • EuGH, 15.03.2017 - C-528/15

    Al Chodor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kriterien und Verfahren zur

    Auszug aus EuG, 27.04.2022 - T-710/21
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs und der des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (im Folgenden: EGMR) bedeutet das Erfordernis, dass nach Art. 52 Abs. 1 der Charta und Art. 8 Abs. 2 EMRK jeder Eingriff in die Ausübung von Grundrechten "gesetzlich vorgesehen" sein muss, nicht nur, dass die Maßnahme, in der der Eingriff vorgesehen ist, eine Grundlage im innerstaatlichen Recht haben muss, sondern auch, dass diese Rechtsgrundlage zur Vermeidung der Gefahr von Willkür bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Zugänglichkeit und Vorhersehbarkeit erfüllen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. März 2017, Al Chodor, C-528/15, EU:C:2017:213, Rn. 38, Urteile des EGMR vom 26. April 1979, Sunday Times/Vereinigtes Königreich, CE:ECHR:1979:0426JUD000653874, § 49, und vom 4. Dezember 2015, Roman Zakharov/Russland, CE:ECHR:2015:1204JUD004714306, § 228).
  • EuGH - C-471/19 (anhängig)

    Middlegate Europe

    Auszug aus EuG, 27.04.2022 - T-710/21
    Daher ist zu prüfen, ob die im angefochtenen Beschluss aufgestellte Verpflichtung, über ein gültiges COVID-Zertifikat zu verfügen, eine Maßnahme darstellt, die im Hinblick auf das verfolgte Ziel in dem Sinne verhältnismäßig ist, dass dieses Ziel nicht mit weniger einschneidenden, aber ebenso wirksamen Maßnahmen erreicht werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Februar 2021, Katoen Natie Bulk Terminals und General Services Antwerp, C-407/19 sowie C-471/19, EU:C:2021:107, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.06.2020 - C-456/18

    Ungarn/ Kommission

    Auszug aus EuG, 27.04.2022 - T-710/21
    Es ist daran zu erinnern, dass die Handlungen der Organe der Union nach ständiger Rechtsprechung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, nicht die Grenzen dessen überschreiten dürfen, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist, und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (Urteile vom 8. Juli 2010, Afton Chemical, C-343/09, EU:C:2010:419, Rn. 45, und vom 4. Juni 2020, Ungarn/Kommission, C-456/18 P, EU:C:2020:421, Rn. 41).
  • EuG, 20.11.2017 - T-452/15

    Petrov u.a. / Parlament - Mitglied des Europäischen Parlaments - Verweigerung des

    Auszug aus EuG, 27.04.2022 - T-710/21
    Schließlich kann sich das Parlament nicht mit Erfolg auf das Urteil vom 20. November 2017, Petrov u. a./Parlament (T-452/15, EU:T:2017:822), berufen, um geltend zu machen, dass eine etwaige Verweigerung des Zutritts zu den Räumlichkeiten des Parlaments im vorliegenden Fall eine Handlung darstelle, die von der betroffenen Person vor dem Unionsrichter angefochten werden könne.
  • EuGH, 28.10.2020 - C-313/19

    Associazione GranoSalus/ Kommission

  • EuG, 18.10.2018 - T-364/16

    ArcelorMittal Tubular Products Ostrava u.a. / Kommission

  • EuGH, 10.07.1986 - 149/85

    Wybot / Faure

  • EuG, 26.10.2012 - T-63/12

    Oil Turbo Compressor / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

  • EuGH, 11.02.2021 - C-407/19

    Ein Gesetz, das die Hafenarbeit anerkannten Arbeitern vorbehält, kann mit dem

  • EuGH, 05.07.2017 - C-190/16

    Die unionsrechtlich vorgesehene Altersgrenze von 65 Jahren für im gewerblichen

  • EuGH, 10.02.1983 - 230/81

    Luxemburg / Parlament

  • EuGH, 10.04.2014 - C-269/13

    Acino / Kommission - Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Aussetzung des

  • EuG, 14.01.2016 - T-434/13

    Doux / Kommission

  • EuGH, 19.12.2019 - C-460/18

    HK / Kommission

  • EuGöD, 12.05.2011 - F-50/09

    Missir Mamachi di Lusignano / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte -

  • EuG, 30.11.2016 - T-720/14

    Das Gericht der Europäischen Union bestätigt das gegen Herrn Arkady Rotenberg für

  • EuGH, 13.03.2018 - C-384/16

    European Union Copper Task Force / Kommission - Rechtsmittel -

  • EuG, 30.09.2011 - T-346/11

    Gollnisch / Parlament

  • EGMR, 15.03.2022 - 21881/20

    COMMUNAUTÉ GENEVOISE D'ACTION SYNDICALE (CGAS) c. SUISSE

  • EuG, 17.03.2016 - T-817/14

    Zoofachhandel Züpke u.a. / Kommission - Außervertragliche Haftung -

  • EGMR, 08.04.2021 - 47621/13

    Impfpflicht in Tschechien: Impflicht für Kinder ist keine

  • EuGH, 28.03.2017 - C-72/15

    Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber

  • EuGH, 27.03.1990 - 308/87

    Grifoni / EAEC

  • EuGH, 08.07.2010 - C-343/09

    Afton Chemical - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG

  • EGMR, 04.12.2015 - 47143/06

    EGMR verurteilt Russland wegen geheimer Telefonüberwachung

  • EuGH, 24.01.2019 - C-313/17

    Haswani / Rat

  • EuGH, 13.03.2018 - C-244/16

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission - Rechtsmittel - Pflanzenschutzmittel

  • EuG, 09.07.2007 - T-282/06

    Sun Chemical Group u.a. / Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse -

  • EuG, 13.09.2018 - T-735/14

    Gazprom Neft / Rat

  • EuGH, 31.05.2001 - C-41/99

    Sadam Zuccherifici u.a. / Rat

  • EuGH, 15.07.2021 - C-453/19

    Deutsche Lufthansa/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

  • EuGH, 21.01.2021 - C-761/18

    Leino-Sandberg/ Parlament

  • EuGH, 21.01.2016 - C-281/14

    SACBO / Kommission und INEA

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht