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   EuG, 07.09.2022 - T-448/21   

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EuG, 07.09.2022 - T-448/21 (https://dejure.org/2022,23299)
EuG, Entscheidung vom 07.09.2022 - T-448/21 (https://dejure.org/2022,23299)
EuG, Entscheidung vom 07. September 2022 - T-448/21 (https://dejure.org/2022,23299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Saure/ Kommission

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Kommunikation der Kommission zur Menge der Covid-19-Impfstoffe von BioNTech und deren Lieferzeiten - Nichtigkeitsklage - Nach stillschweigender Verweigerung des Zugangs erlassener ausdrücklicher Beschluss - Keine ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Saure/ Kommission

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Kommunikation der Kommission zur Menge der Covid-19-Impfstoffe von BioNTech und deren Lieferzeiten - Nichtigkeitsklage - Nach stillschweigender Verweigerung des Zugangs erlassener ausdrücklicher Beschluss - Keine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Kommunikation der Kommission zur Menge der Covid-19-Impfstoffe von BioNTech und deren Lieferzeiten - Nichtigkeitsklage - Nach stillschweigender Verweigerung des Zugangs erlassener ausdrücklicher Beschluss - Keine ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • EuG, 25.03.2022 - T-151/21

    Akteneinsicht in Kommunikation bezüglich der Firma BioNTech

    Auszug aus EuG, 07.09.2022 - T-448/21
    Am 19. März 2021 erhob der Kläger eine Klage gegen das Schreiben vom 27. Januar 2021, die unter dem Aktenzeichen T-151/21 in das Register eingetragen wurde.

    Da die vorliegende Klage parallel zur Einreichung des Anpassungsschriftsatzes am 29. Juli 2021 in der Rechtssache T-151/21 erhoben wurde, der ebenfalls den angefochtenen Beschluss betrifft (im Folgenden: Anpassungsschriftsatz vom 29. Juli 2021), sind die Hauptparteien im Wege einer prozessleitenden Maßnahme zur Frage einer potenziellen Rechtshängigkeit in der vorliegenden Rechtssache befragt worden.

    Die Parteien sind darauf hingewiesen worden, dass die Klageschrift in der vorliegenden Rechtssache am 30. Juli 2021 um 12.54 Uhr bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, während der Anpassungsschriftsatz vom 29. Juli 2021 in der Rechtssache T-151/21 um 17.41 Uhr des vorhergehenden Tags eingegangen ist.

    Die Kommission hat sowohl in ihrer Beantwortung der prozessleitenden Maßnahme als auch in der Klagebeantwortung geltend gemacht, dass die vorliegende Klage angesichts der Reihenfolge der Einreichung der Klageschrift in der vorliegenden Rechtssache und des Anpassungsschriftsatzes vom 29. Juli 2021 in der Rechtssache T-151/21 wegen Rechtshängigkeit als unzulässig zurückzuweisen sei.

    Sie hat jedoch auch ausgeführt, dass die Rechtshängigkeit entfiele, wenn das Gericht, wie von ihr geltend gemacht, die Klage in der Rechtssache T-151/21 für unzulässig erklärte.

    Im vorliegenden Fall ergibt sich aus einem Vergleich zwischen dem Inhalt der in der vorliegenden Rechtssache eingereichten Klageschrift und dem Inhalt des in der Rechtssache T-151/21 eingereichten Anpassungsschriftsatzes vom 29. Juli 2021, dass die Anträge, die geltend gemachten Klagegründe und die zur Stützung dieser Klagegründe vorgebrachten Argumente in beiden Verfahrensschriftsätzen im Wesentlichen identisch sind.

    Es ist jedoch auch festzustellen, dass die Klage in der Rechtssache T-151/21 in der durch den Anpassungsschriftsatz vom 29. Juli 2021 angepassten Fassung mit Beschluss vom 25. März 2022, Saure/Kommission (T-151/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:208), als offensichtlich unzulässig abgewiesen wurde.

    Aus diesem Grund besteht der Rechtsstreit, der aus der Klage in der Rechtssache T-151/21 resultierte, nicht mehr, so dass der vorliegenden Klage keine Rechtshängigkeit mehr entgegensteht und sie zulässig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2011, Comitato "Venezia vuole vivere" u. a./Kommission, C-71/09 P, C-73/09 P und C-76/09 P, EU:C:2011:368, Rn. 30 bis 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-615/13

    ClientEarth und PAN Europe / EFSA - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der

    Auszug aus EuG, 07.09.2022 - T-448/21
    Nach der Rechtsprechung folgt daraus, dass dann, wenn ein Antrag auf die Gewährung des Zugangs zu personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung 2018/1725 gerichtet ist, die Bestimmungen dieser Verordnung in vollem Umfang anwendbar werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hat der Antragsteller nachgewiesen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten für einen bestimmten, im öffentlichen Interesse liegenden Zweck erforderlich ist, ist es Sache des betreffenden Organs, zu prüfen, ob ein Grund für die Annahme besteht, dass durch die Übermittlung möglicherweise die berechtigten Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt werden, und in einem solchen Fall im Hinblick auf die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der beantragten Übermittlung personenbezogener Daten die verschiedenen konkurrierenden Interessen in nachprüfbarer Weise gegeneinander abzuwägen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA, C-615/13 P, EU:C:2015:489, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit beruht das Vorbringen des Klägers im Gegensatz zu den Umständen der Rechtssache, in der das Urteil vom 16. Juli 2015, ClientEarth und PAN Europe/EFSA (C-615/13 P, EU:C:2015:489), ergangen ist, auf keinem konkreten Anhaltspunkt, der belegen könnte, dass die Verbreitung der in Rede stehenden personenbezogenen Daten erforderlich ist.

  • EuGH, 03.07.2014 - C-350/12

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Anspruch auf rechtliches Gehör - Recht auf

    Auszug aus EuG, 07.09.2022 - T-448/21
    In einem dritten und letzten Schritt muss das Organ, wenn es der Auffassung ist, dass die Verbreitung eines Dokuments den Schutz der Rechtsberatung, wie er soeben definiert worden ist, beeinträchtigt, prüfen, ob nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, das diese Verbreitung trotz der Beeinträchtigung seiner Möglichkeiten, Rechtsgutachten anzufordern und freie, objektive und vollständige Stellungnahmen zu erhalten, rechtfertigt (vgl. Urteil vom 3. Juli 2014, Rat/in "t Veld, C-350/12 P, EU:C:2014:2039, Rn. 95 und 96 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner muss es dartun, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung bei vernünftiger Betrachtung absehbar und nicht rein hypothetisch ist (vgl. Urteil vom 3. Juli 2014, Rat/in "t Veld, C-350/12 P, EU:C:2014:2039, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit entscheidet das Gericht, dass diese Umstände - die im Übrigen vom Kläger nicht in Abrede gestellt werden - es rechtfertigen, die in Rede stehenden geschwärzten Informationen als sensible Geschäftsinformationen zu betrachten, die ausreichen, um auf das Bestehen einer bei vernünftiger Betrachtung absehbaren und nicht rein hypothetischen Gefahr schließen zu können, dass die Offenlegung dieser Informationen den Schutz der geschäftlichen Interessen der betreffenden Hersteller von Covid-19-Impfstoffen beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juli 2014, Rat/in "t Veld, C-350/12 P, EU:C:2014:2039, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 09.09.2014 - T-516/11

    'Rat / In ''t Veld' - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung

    Auszug aus EuG, 07.09.2022 - T-448/21
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nicht jede Information über eine Gesellschaft und ihre Geschäftsbeziehungen unter den Schutz fallen kann, der den geschäftlichen Interessen nach Art. 4 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 zu garantieren ist; andernfalls würde die Geltung des allgemeinen Grundsatzes, der Öffentlichkeit einen größtmöglichen Zugang zu Dokumenten der Organe zu gewähren, vereitelt (vgl. Urteil vom 9. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, T-516/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:759, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Jedenfalls kann dieser Schutz sensible geschäftliche Informationen wie Informationen über die Geschäftsstrategien von Unternehmen, die Höhe ihrer Absätze, ihre Marktanteile oder ihre Geschäftsbeziehungen umfassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Juni 2012, Kommission/Agrofert Holding, C-477/10 P, EU:C:2012:394, Rn. 54 bis 56, und vom 9. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, T-516/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:759, Rn. 83).

  • EuGH, 21.07.2011 - C-506/08

    Kommission / Agrofert Holding - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der

    Auszug aus EuG, 07.09.2022 - T-448/21
    Der Gerichtshof hat bereits klargestellt, dass hinsichtlich der Verwaltungstätigkeit der Kommission kein ebenso breiter Zugang zu den Dokumenten erforderlich ist wie bei der gesetzgeberischen Tätigkeit eines Organs der Union (vgl. Urteil vom 21. Juli 2011, Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 16. Februar 2022, Ungarn/Parlament und Rat, C-156/21, EU:C:2022:97, Rn. 56).

    Zum anderen sieht Unterabs. 2 dieser Bestimmung vor, dass die fragliche Ausnahme nach Erlass des Beschlusses lediglich diejenigen Dokumente erfasst, die Stellungnahmen für den internen Gebrauch im Rahmen von Beratungen und Vorgesprächen innerhalb des betreffenden Organs enthalten (Urteil vom 21. Juli 2011, Schweden/MyTravel und Kommission, C-506/08 P, EU:C:2011:496, Rn. 78).

  • EuG, 18.09.2014 - T-262/12

    Central Bank of Iran / Rat

    Auszug aus EuG, 07.09.2022 - T-448/21
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine weitere, später eingereichte Klage, die dieselben Parteien betrifft und, gestützt auf dieselben Klagegründe, auf die Nichtigerklärung desselben Rechtsakts abzielt, wegen Rechtshängigkeit unzulässig (vgl. Urteile vom 18. September 2014, Central Bank of Iran/Rat, T-262/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:777, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 25. März 2015, Central Bank of Iran/Rat, T-563/12, EU:T:2015:187, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Einreichung eines Schriftsatzes bei der Kanzlei des Gerichts zur Anpassung der Klageanträge und der Klagegründe aufgrund eines Rechtsakts, der den ursprünglich angefochtenen Rechtsakt ändert oder ersetzt, ist im Hinblick auf die Prüfung einer potenziellen Rechtshängigkeit im Übrigen unbeschadet einer späteren Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit der Einreichung einer neuen Klage gleichzusetzen (vgl. Urteil vom 18. September 2014, Central Bank of Iran/Rat, T-262/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:777, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.01.2020 - C-175/18

    Der Gerichtshof bestätigt das Recht auf Zugang zu Dokumenten, die in den Akten zu

    Auszug aus EuG, 07.09.2022 - T-448/21
    Insoweit ergibt sich aus dem zweiten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1049/2001, dass Transparenz es ermöglicht, den Unionsorganen in einem demokratischen System eine größere Legitimität, Effizienz und Verantwortung gegenüber den Unionsbürgern zu verleihen (vgl. Urteil vom 22. Januar 2020, PTC Therapeutics International/EMA, C-175/18 P, EU:C:2020:23, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.07.2015 - T-115/13

    Dennekamp / Parlament

    Auszug aus EuG, 07.09.2022 - T-448/21
    Daraus folgt, dass die Umsetzung der Voraussetzung, dass nachzuweisen ist, dass die Übermittlung personenbezogener Daten für einen bestimmten, im öffentlichen Interesse liegenden Zweck erforderlich ist, dazu führt, dass das Vorliegen einer Ausnahme zu der in Art. 6 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1049/2001 enthaltenen Regel anerkannt wird, wonach der Antragsteller nicht verpflichtet ist, Gründe für seinen Zugangsantrag anzugeben (Urteil vom 15. Juli 2015, Dennekamp/Parlament, T-115/13, EU:T:2015:497, Rn. 55).
  • EuGH, 28.11.2013 - C-576/12

    Jurasinovic / Rat - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - Verordnung

    Auszug aus EuG, 07.09.2022 - T-448/21
    Die vorgelegten Dokumente haben es dem Gericht ermöglicht, die vier Klagegründe in Kenntnis der Sachlage zu prüfen, wobei der Kläger mit diesen Klagegründen nicht förmlich geltend gemacht hat, dass die vier von der Kommission herangezogenen Ausnahmen nicht auf die geschwärzten Informationen in den betreffenden Dokumenten anwendbar seien, sondern sich darauf beschränkt hat, die Stichhaltigkeit der Begründung des angefochtenen Beschlusses, mit der dargetan werden sollte, dass die Verbreitung dieser Informationen die durch diese vier Ausnahmen geschützten Interessen beeinträchtigt hätte, in Abrede zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. November 2013, Jura?.inovic/Rat, C-576/12 P, EU:C:2013:777, Rn. 27 und 28).
  • EuG, 28.03.2017 - T-210/15

    Deutsche Telekom / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuG, 07.09.2022 - T-448/21
    Insoweit geht aus dem zweiten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1049/2001 zwar hervor, dass mehr Transparenz eine bessere Beteiligung der Bürger am Entscheidungsprozess sowie eine größere Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung gegenüber dem Bürger in einem demokratischen System ermöglicht, doch ergibt sich aus dem sechsten Erwägungsgrund dieser Verordnung, dass das Interesse der Öffentlichkeit an der Zugänglichmachung eines Dokuments nach dem Transparenzgrundsatz nicht das gleiche Gewicht hat, je nachdem, ob es sich um ein Dokument eines Verwaltungsverfahrens oder ein Dokument über ein Verfahren handelt, in dem das Unionsorgan als Gesetzgeber tätig wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. März 2017, Deutsche Telekom/Kommission, T-210/15, EU:T:2017:224, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.02.2022 - C-156/21

    Chambre de commerce und d'industrie métropolitaine Bretagne-Ouest (port de

  • EuG, 19.09.2018 - T-39/17

    MasterCard u.a. / Kommission

  • EuGH, 02.10.2014 - C-127/13

    Das Urteil des Gerichts und die Entscheidungen der Kommission, mit denen der

  • EuGH, 28.06.2012 - C-477/10

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der

  • EuGH, 26.01.2010 - C-362/08

    Die den Unternehmen in Venedig und Chioggia gewährten Sozialbeitrags-entlastungen

  • EuGH, 09.06.2011 - C-71/09
  • EuG, 25.03.2015 - T-563/12

    Central Bank of Iran / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

  • EuG, 07.09.2022 - T-651/21

    Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist

  • EuG, 07.09.2022 - T-651/21

    Saure/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    Am 30. Juli 2021 erhob der Kläger eine Klage gegen den Beschluss vom 2. Juni 2021, die unter dem Aktenzeichen T-448/21 in das Register eingetragen wurde.
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