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   EuG, 21.01.1999 - T-185/96, T-189/96 und T-190/96   

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EuG, 21.01.1999 - T-185/96, T-189/96 und T-190/96 (https://dejure.org/1999,3684)
EuG, Entscheidung vom 21.01.1999 - T-185/96, T-189/96 und T-190/96 (https://dejure.org/1999,3684)
EuG, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - T-185/96, T-189/96 und T-190/96 (https://dejure.org/1999,3684)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • EU-Kommission PDF

    Riviera Auto Service Etablissements Dalmasso SA, Garage des quatre vallées SA, Pierre Joseph Tosi, Palma SA (CIA - Groupe Palma), Christophe und Gérard Palma gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 37 Absatz 4; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 116 § 3
    1 Verfahren - Streithilfe - Vom Beklagten nicht erhobene Unzulässigkeitseinrede - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Riviera Auto Service Etablissements Dalmasso SA, Garage des quatre vallées SA, Pierre Joseph Tosi, P

    Wettbewerb - Artikel 85 EG-Vertrag - Mustervertrag für den Alleinvertrieb von Kraftfahrzeugen - Gruppenfreistellung - Zurückweisung von Beschwerden ehemaliger Vertragshändler - Rechtsirrtum - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Musterverträge für den Alleinvertrieb von Kraftfahrzeugen; Außervertragliche Haftung der Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Musterverträge für den Alleinvertrieb von Kraftfahrzeugen; Außervertragliche Haftung der Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Musterverträge für den Alleinvertrieb von Kraftfahrzeugen; Außervertragliche Haftung der Kommission

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 26. September 1996, die von den Klägerinnen gemäß Artikel 85 EG-Vertrag und der Verordnung (EWG) Nr. 123/85 der Kommission erhobenen Beschwerden betreffend ein ausschließliches und selektives Vertriebssystem der Gesellschaft ...

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 30.04.1998 - C-230/96

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 21.01.1999 - T-185/96
    30 Die alte Verordnung enthält keine zwingenden Vorschriften, die die Gültigkeit von Vertragsbestimmungen unmittelbar berühren oder die Vertragsparteien zur Anpassung des Vertragsinhalts verpflichten, und bewirken auch nicht die Nichtigkeit eines Vertrages, wenn nicht alle in der alten Verordnung festgelegten Voraussetzungen erfuellt sind (Urteile des Gerichtshofes vom 18. Dezember 1986 in der Rechtssache 10/86, VAG France, Slg. 1986, 4071, Randnr. 16, und vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-230/96, Cabour, Slg. 1998, I-2055, Randnr. 47).

    31 In einem solchen Fall fällt der fragliche Vertrag nur dann unter das Verbot des Artikels 85 Absatz 1, wenn er eine spürbare Einschränkung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezweckt oder bewirkt und wenn er geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (Urteil Cabour, Randnr. 48).

    11 f., und Urteil Cabour, Randnr. 51).

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.01.1999 - T-185/96
    Dieses Erfordernis ist insbesondere dann nicht erfuellt, wenn für die gerügten Verhaltensweisen eine andere plausible Begründung gegeben werden kann, die einen Verstoß gegen die gemeinsamen Wettbewerbsregeln ausschließt (Urteil des Gerichtshofes vom 28. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 29/83 und 30/83, CRAM und Rheinzink/Kommission, Slg. 1984, 1679, Randnrn.
  • EuGH, 14.12.1983 - 319/82

    Société de vente de ciments / Kerpen & Kerpen

    Auszug aus EuG, 21.01.1999 - T-185/96
    50 Die Kommission kann die Beschwerdeführer um so eher an die nationalen Gerichte verweisen, als es deren Sache ist, die konkreten Bedingungen der Durchführung des Standardvertrags durch die Parteien zu bewerten (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-88/92, Leclerc/Kommission, Slg. 1996, II-1961, Randnrn. 122 f.) und nach dem geltenden nationalen Recht zu beurteilen, welche Bedeutung und welche Auswirkungen eine etwaige Nichtigkeit bestimmter Vertragsklauseln nach Artikel 85 Absatz 2 EG-Vertrag hat, insbesondere im Hinblick auf alle übrigen Teile des Vertrages (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1983 in der Rechtssache 319/82, Société de vente de ciments et bétons de l'Est, Slg. 1983, 4173, Randnrn.
  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 21.01.1999 - T-185/96
    46 Will die Kommission wie in den vorliegenden Fällen eine Beschwerde wegen fehlenden Gemeinschaftsinteresses zurückweisen, so muß sie bei der Ausübung ihres Ermessens die Bedeutung der behaupteten Zuwiderhandlung für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes, die Wahrscheinlichkeit des Nachweises ihres Vorliegens und das Ausmaß der Untersuchungsmaßnahmen gegeneinander abwägen (Urteile des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-24/90, Automec/Kommission, Slg. 1992, II-2223, Randnr. 86, und vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache T-5/93, Tremblay u. a./Kommission, Slg. 1995, II-185, Randnr. 62).
  • EuG, 24.01.1995 - T-5/93

    Roger Tremblay, François Lucazeau und Harry Kestenberg gegen Kommission der

    Auszug aus EuG, 21.01.1999 - T-185/96
    46 Will die Kommission wie in den vorliegenden Fällen eine Beschwerde wegen fehlenden Gemeinschaftsinteresses zurückweisen, so muß sie bei der Ausübung ihres Ermessens die Bedeutung der behaupteten Zuwiderhandlung für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes, die Wahrscheinlichkeit des Nachweises ihres Vorliegens und das Ausmaß der Untersuchungsmaßnahmen gegeneinander abwägen (Urteile des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-24/90, Automec/Kommission, Slg. 1992, II-2223, Randnr. 86, und vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache T-5/93, Tremblay u. a./Kommission, Slg. 1995, II-185, Randnr. 62).
  • EuG, 27.06.1995 - T-186/94

    Guérin Automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuG, 21.01.1999 - T-185/96
    48 Ausserdem hat ein Beschwerdeführer keinen Anspruch darauf, daß die Kommission eine Entscheidung im Sinne von Artikel 189 des Vertrages über das Vorliegen der angeblichen Verstösse trifft, wenn, wie in den vorliegenden Fällen, für die Feststellung der Unvereinbarkeit von Vertragsklauseln mit Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages keine ausschließliche Zuständigkeit der Kommission besteht, sondern auch die nationalen Gerichte aufgrund der unmittelbaren Wirkung dieser Vorschrift hierfür zuständig sind (Urteil des Gerichts vom 27. Juni 1995 in der Rechtssache T-186/94, Guérin/Kommission, Slg. 1995, II-1753, Randnr. 23).
  • EuG, 12.12.1996 - T-88/92

    Groupement d'achat Édouard Leclerc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 21.01.1999 - T-185/96
    50 Die Kommission kann die Beschwerdeführer um so eher an die nationalen Gerichte verweisen, als es deren Sache ist, die konkreten Bedingungen der Durchführung des Standardvertrags durch die Parteien zu bewerten (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache T-88/92, Leclerc/Kommission, Slg. 1996, II-1961, Randnrn. 122 f.) und nach dem geltenden nationalen Recht zu beurteilen, welche Bedeutung und welche Auswirkungen eine etwaige Nichtigkeit bestimmter Vertragsklauseln nach Artikel 85 Absatz 2 EG-Vertrag hat, insbesondere im Hinblick auf alle übrigen Teile des Vertrages (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1983 in der Rechtssache 319/82, Société de vente de ciments et bétons de l'Est, Slg. 1983, 4173, Randnrn.
  • EuG, 13.12.1999 - T-189/95

    Cabour

    Auszug aus EuG, 21.01.1999 - T-185/96
    74 In der Rechtssache T-189/95 weist die Klägerin darauf hin, daß die Verpflichtung, die den Vertragshändlern durch die Adhäsionsverträge über die Finanzierung von Krediten an Privatkunden auferlegt worden sei, wonach die Vertragshändler ihren Kunden die Finanzierungsangebote der Tochterfirma der Streithelferin zu unterbreiten hätten, den Umfang des Kredits oder die Kreditkonditionen, die der Vertragshändler bei den Vertragswaren habe in Anspruch nehmen können, vom Umfang des Kundenkredits, den der Vertragshändler an sich gezogen habe, abhängig gemacht habe.
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    VAG France / Magne

    Auszug aus EuG, 21.01.1999 - T-185/96
    59 Es ist also nicht bewiesen, daß die Kommission dadurch einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen hat, daß sie die Beschwerden über die angebliche Wettbewerbsbeschränkung trotz ihrer objektiven Bedeutung für die Verwirklichung eines einheitlichen Marktes durch die Mitgliedstaaten nicht weiter geprüft hat (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1966 in den verbundenen Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 321).
  • EuG, 27.11.1997 - T-290/94

    Kaysersberg / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.01.1999 - T-185/96
    25 Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Streithelfer nicht zur Erhebung einer Unzulässigkeitseinrede befugt, die, wie im vorliegenden Fall, vom Beklagten nicht geltend gemacht wurde (Urteil des Gerichts vom 27. November 1997 in der Rechtssache T-290/94, Kaysersberg/Kommission, Slg. 1997, II-2137, Randnr. 76).
  • EuGH, 18.12.1986 - 10/86
  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Die vorstehend angeführten Stellen aus der Klageschrift und die in der mündlichen Verhandlung vorgebrachten Gesichtspunkte geben dem Gericht weder die Möglichkeit zu bestimmen, worin das der Kommission vorgeworfene schuldhafte Verhalten besteht, noch gar darüber zu entscheiden, ob dieses Verhalten von der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung zu trennen ist (Urteil des Gerichts vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen T-185, T-189/96 und T-190/96, Riviera Auto Service u. a./Kommission, Slg. 1999, II-93, Randnr. 90; auf dem Gebiet der EGKS: Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2001 in der Rechtssache T-171/99, Corus UK/Kommission, Slg. 2001, II-2967, Randnr. 45).
  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

    Zu diesem Zweck ist festzustellen, ob die Kommission hinreichend aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beigebracht hat, um die feste Überzeugung zu begründen, daß die behauptete Zuwiderhandlung stattgefunden hat (Urteil des Gerichts vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Riviera Auto Service/Kommission, Slg. 1999, II-93, Randnr. 47).
  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

    16 ff.; Urteile des Gerichts vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Riviera Auto Service u. a./Kommission, Slg. 1999, II-93, Randnr. 47, und in der Rechtssache Volkswagen/Kommission).
  • EuG, 13.12.1999 - T-189/95

    SGA / Kommission

    Die Kommission konnte deshalb im vorliegenden Fall nicht annehmen, daß ein Verstoß vorliege (vgl. Urteil des Gerichts vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Riviera auto service u. a./Kommission, Slg. 1999, II-93, Randnr. 47).

    Was den zweiten Teil dieses Klagegrundes - offensichtlich falsche Beurteilung des Gemeinschaftsinteresses bei der Prüfung der Beschwerde - angeht, ist es Sache des Gerichts, zu prüfen, ob sich aus der Entscheidung ergibt, daß die Kommission die Bedeutung der behaupteten Zuwiderhandlung für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes, die Wahrscheinlichkeit des Nachweises ihres Vorliegens und das Ausmaß der erforderlichen Untersuchungsmaßnahmen so gegeneinander abgewogen hat, daß sie ihre Aufgabe, die Einhaltung der Artikel 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 und 82 EG) zu überwachen, bestmöglich erfüllen kann (vgl. Urteil Automec/Kommission, Randnr. 86, Urteil Tremblay u. a./Kommission, Randnr. 62, und Urteil Riviera auto service u. a./Kommission, Randnr. 46).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Schadensersatzanträge zurückzuweisen, soweit sie in einem engen Zusammenhang mit Nichtigkeitsanträgen stehen, die ihrerseits zurückgewiesen wurden (Urteile des Gerichts in der Rechtssache Riviera auto service u. a./Kommission, Randnr. 90, und vom 18. Juni 1996 in der Rechtssache T-150/94, Vela Palacios/WSA, Slg. ÖD 1996, II-877, Randnr. 51).

  • EuG, 03.03.2011 - T-110/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte

    Somit ist es erforderlich, dass die Kommission aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringt, um das Vorliegen der Zuwiderhandlung nachzuweisen (Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 62) und die feste Überzeugung zu begründen, dass die behaupteten Verstöße eine spürbare Einschränkung des Wettbewerbs im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG darstellen (Urteil des Gerichts vom 21. Januar 1999, Riviera Auto Service u. a./Kommission, T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Slg. 1999, II-93, Randnr. 47).
  • EuG, 15.12.2010 - T-141/08

    Das Gericht bestätigt die Geldbuße von 38 Mio. Euro, die gegen E.ON Energie wegen

    Hierzu muss die Kommission hinreichend aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringen, um die feste Überzeugung zu begründen, dass die behauptete Zuwiderhandlung stattgefunden hat (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 28. März 1984, CRAM und Rheinzink/Kommission, 29/83 und 30/83, Slg. 1984, 1679, Randnr. 20, und vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 127; Urteil des Gerichts vom 21. Januar 1999, Riviera Auto Service u. a./Kommission, T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Slg. 1999, II-93, Randnr. 47).
  • EuG, 21.10.2003 - T-368/00

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM

    Dazu ist darauf zu verweisen, dass die Kommission hinreichend aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringen muss, um die feste Überzeugung zu begründen, dass die behauptete Zuwiderhandlung stattgefunden hat (Urteile des Gerichtshofes vom 28. März 1984 in den Rechtssachen 29/83 und 30/83, CRAM und Rheinzink/Kommission, Slg. 1984, 1679, Randnr. 20, und des Gerichts vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Riviera Auto Service u. a./Kommission, Slg. 1999, II-93, Randnr. 47).
  • EuGH, 13.12.2000 - C-39/00

    SGA / Kommission

    Die Kommission konnte deshalb im vorliegenden Fall nicht annehmen, dass ein Verstoß vorliege (vgl. Urteil des Gerichts vom 21. Januar 1999 in de[n] Rechtssache[n] T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Riviera auto service u. a./Kommission, Slg. 1999, II-93, Randnr. 47).

    In Bezug auf die Schadensersatzanträge, die in den drei Rechtssachen gestellt wurden, hat das Gericht entschieden: "72 Nach ständiger Rechtsprechung sind Schadensersatzanträge zurückzuweisen, soweit sie in einem engen Zusammenhang mit Nichtigkeitsanträgen stehen, die ihrerseits zurückgewiesen wurden (Urteile des Gerichts in der Rechtssache Riviera auto service u. a./Kommission, Randnr. 90, und vom 18. Juni 1996 in der Rechtssache T-150/94, Vela Palacios/WSA, Slg. ÖD 1996, II-877, Randnr. 51).

  • EuG, 12.12.2012 - T-332/09

    Das Gericht bestätigt eine Geldbuße in Höhe von 20 Mio. Euro, die gegen

    Zu diesem Zweck muss die Kommission hinreichend aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringen, um die feste Überzeugung zu begründen, dass die behauptete Zuwiderhandlung stattgefunden hat (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 28. März 1984, CRAM und Rheinzink/Kommission, 29/83 und 30/83, Slg. 1984, 1679, Randnr. 20, vom 31. März 1993, Ahlström Osakeytiö u. a./Kommission, C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 127; und Urteil des Gerichts vom 21. Januar 1999, Riviera Auto Service u. a./Kommission, T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Slg. 1999, II-93, Randnr. 47).
  • EuG, 13.12.1999 - T-9/96

    Européenne automobile / Kommission

    Die Kommission konnte im vorliegenden Fall nicht davon ausgehen, daß ein Verstoß gegen die gemeinsamen Wettbewerbsregeln dargetan war (Urteil des Gerichts vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen T-185/96, T-189/96 und T-190/96 (Riviera auto service u. a./Kommission, Slg. 1999, II-93, Randnr. 47).

    Ein Schadensersatzantrag ist nach ständiger Rechtsprechung zurückzuweisen, wenn er mit einem Antrag auf Nichtigkeitserklärung eng verbunden ist, der seinerseits zurückgewiesen worden ist (Urteile des Gerichts Riviera auto service u. a./Kommission, Randnr. 90, und vom 18. Juni 1996 in der Rechtssache T-150/94, Vela Palacios/CES, Slg. 1996 ÖD, II-877, Randnr. 51).

  • EuG, 12.04.2013 - T-442/08

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission, mit der eine

  • EuG, 12.07.2011 - T-112/07

    Das Gericht hebt die gegen Mitsubishi und Toshiba wegen ihrer Beteiligung am

  • EuG, 14.04.2005 - T-88/01

    Sniace / Kommission - Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit -

  • EuG, 09.07.2009 - T-450/05

    Peugeot und Peugeot Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Vertrieb von

  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

  • EuG, 25.05.2000 - T-77/95

    Ufex u.a. / Kommission

  • EuG, 09.12.2014 - T-83/10

    Riva Fire / Kommission

  • EuG, 27.06.2012 - T-445/07

    Berning & Söhne / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für

  • EuG, 12.04.2013 - T-410/08

    GEMA / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Urheberrechte in Bezug auf die

  • EuG, 12.07.2011 - T-133/07

    Mitsubishi Electric / Kommission

  • EuG, 12.09.2007 - T-60/05

    UFEX u.a. / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuG, 30.09.2003 - T-213/98

    Nippon Yusen Kaisha / Kommission

  • EuG, 12.04.2013 - T-401/08

    Säveltäjäin Tekijänoikeustoimisto Teosto / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 14.02.2001 - T-62/99

    Sodima / Kommission

  • EuG, 12.04.2013 - T-432/08

    AKM / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Urheberrechte in Bezug auf die

  • EuG, 27.06.2012 - T-439/07

    Coats Holdings / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse

  • EuG, 04.07.2002 - T-340/99

    Arne Mathisen / Rat

  • EuG, 17.12.2003 - T-146/01

    DLD Trading / Rat

  • EuG, 14.02.2001 - T-26/99

    Trabisco / Kommission

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