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   EuG, 21.01.2004 - T-252/03 R   

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https://dejure.org/2004,24228
EuG, 21.01.2004 - T-252/03 R (https://dejure.org/2004,24228)
EuG, Entscheidung vom 21.01.2004 - T-252/03 R (https://dejure.org/2004,24228)
EuG, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - T-252/03 R (https://dejure.org/2004,24228)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    FNICGV / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    FNICGV / Kommission

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb - Zahlung einer Geldbuße - Bankbürgschaft - Zulässigkeit - Keine Dringlichkeit

  • EU-Kommission

    FNICGV / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Mindestpreises für bestimmte Kategorien von Rindfleisch; Aussetzung von Rindfleischeinfuhren nach Frankreich; Antrag auf einstweilige Anordnung

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 81; ; EG-Vertrag Art. 229; ; EG-Vertrag Art. 230; ; EG-Vertrag Art. 232

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    FNICGV / Kommission

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb - Zahlung einer Geldbuße - Bankbürgschaft - Zulässigkeit - Keine Dringlichkeit

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    FNICGV / Kommission

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 23.02.2001 - C-445/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES SETZT DEN VOLLZUG DER VERORDNUNG DES RATES ZUR

    Auszug aus EuG, 21.01.2004 - T-252/03
    Gegebenenfalls nimmt der Richter der einstweiligen Anordnung auch eine Abwägung der bestehenden Interessen vor (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 23. Februar 2001 in der Rechtssache C-445/00 R, Österreich/Rat, Slg. 2001, I-1461, Randnr. 73).
  • EuGH, 14.10.1996 - C-268/96

    SCK und FNK / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.01.2004 - T-252/03
    Diese Voraussetzungen bestehen kumulativ, so dass ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zurückgewiesen werden muss, wenn eine von ihnen nicht erfüllt ist (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 30).
  • EuGH, 23.03.2001 - C-7/01

    FEG / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.01.2004 - T-252/03
    30 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Verpflichtung, eine Bankbürgschaft als Voraussetzung dafür zu stellen, dass eine Geldbuße nicht sofort beigetrieben wird, nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände stattgegeben werden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 23. März 2001 in der Rechtssache C-7/01 P[R], FEG/Kommission, Slg. 2001, I-2559, Randnr. 44).
  • EuG, 08.08.2002 - T-155/02

    VVG International u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.01.2004 - T-252/03
    Wenn wie im vorliegenden Fall die offensichtliche Unzulässigkeit der dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegenden Klage geltend gemacht wird, kann es jedoch erforderlich sein, festzustellen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Klage dem ersten Anschein nach zulässig ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. Februar 2000 in der Rechtssache T-1/00 R, Hölzl u. a./Kommission, Slg. 2000, II-251, Randnr. 21, und vom 8. August 2002 in der Rechtssache T-155/02 R, VVG International u. a./Kommission, Slg. 2002, II-3239, Randnr. 18).
  • EuG, 15.02.2000 - T-1/00

    Hölzl u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.01.2004 - T-252/03
    Wenn wie im vorliegenden Fall die offensichtliche Unzulässigkeit der dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegenden Klage geltend gemacht wird, kann es jedoch erforderlich sein, festzustellen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Klage dem ersten Anschein nach zulässig ist (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 15. Februar 2000 in der Rechtssache T-1/00 R, Hölzl u. a./Kommission, Slg. 2000, II-251, Randnr. 21, und vom 8. August 2002 in der Rechtssache T-155/02 R, VVG International u. a./Kommission, Slg. 2002, II-3239, Randnr. 18).
  • EuG, 05.08.2003 - T-79/03

    IRO / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.01.2004 - T-252/03
    Die Möglichkeit, die Stellung einer finanziellen Sicherheit zu verlangen, ist nämlich für Verfahren der einstweiligen Anordnung in den Verfahrensordnungen des Gerichtshofes und des Gerichts ausdrücklich vorgesehen und entspricht einer allgemeinen und vernünftigen Vorgehensweise der Kommission (Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 5. August 2003 in der Rechtssache T-79/03 R, IRO/Kommission, Slg. 2003, II-0000, Randnr. 25).
  • EuGH, 06.05.1982 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.01.2004 - T-252/03
    30 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Verpflichtung, eine Bankbürgschaft als Voraussetzung dafür zu stellen, dass eine Geldbuße nicht sofort beigetrieben wird, nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände stattgegeben werden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 23. März 2001 in der Rechtssache C-7/01 P[R], FEG/Kommission, Slg. 2001, I-2559, Randnr. 44).
  • EuG, 13.12.2006 - T-217/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, GEGEN EIN

    Außerdem hat die FNICGV mit Klageschrift, die am 7. Juli 2003 eingegangen ist, Klage auf Nichtigerklärung der durch die Entscheidung gegen sie verhängten Geldbuße, hilfsweise, deren Herabsetzung erhoben (Rechtssache T-252/03).
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