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   EuG, 21.03.2014 - T-81/13   

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https://dejure.org/2014,4641
EuG, 21.03.2014 - T-81/13 (https://dejure.org/2014,4641)
EuG, Entscheidung vom 21.03.2014 - T-81/13 (https://dejure.org/2014,4641)
EuG, Entscheidung vom 21. März 2014 - T-81/13 (https://dejure.org/2014,4641)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    FTI Touristik / HABM (BigXtra)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BigXtra - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • EU-Kommission

    FTI Touristik GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    [fremdsprachig] Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BigXtra - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Unterscheidungskraft der Wortmarke "BigXtra"; Begründetheit einer Aufhebungsklage des Anmelders gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei fehlendem Hinweis auf die betriebliche Herkunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbeaussage als Marke; fehlende Unterscheidungskraft der Wortmarke "BigXtra"; unbegründete Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei fehlendem Hinweis auf betriebliche Herkunft

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begriff "BigXtra" für Waren und Dienstleistungen im Reiseverkehrswesen nicht eintragungsfähig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff "BigXtra" für Waren und Dienstleistungen im Reiseverkehrswesen nicht eintragungsfähig

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    FTI Touristik / HABM (BigXtra)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 2521/2011-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 29. November 2012, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen wurde, der die Eintragung der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)

  • EuG, 29.11.2016 - T-617/15

    Chic Investments / EUIPO (eSMOKINGWORLD)

    Elle a ainsi souligné de façon non équivoque que cette appréciation concernait tous les services pour lesquels l'enregistrement était demandé [voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 21 mars 2014, FTI Touristik/OHMI (BigXtra), T-81/13, non publié, EU:T:2014:140, points 44 et 45].

    Par ailleurs, contrairement à ce que fait valoir la requérante sans toutefois l'étayer, les services en cause relevant des classes 35 et 41 ne présentent pas entre eux des différences telles tenant à leur nature, à leur destination, à leur utilisation et à leurs utilisateurs finaux qu'elles impliqueraient qu'ils ne puissent être considérés comme constituant des catégories ou des groupes de services d'une homogénéité suffisante pour permettre, en l'espèce, une telle motivation globale (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 21 mars 2014, BigXtra, T-81/13, non publié, EU:T:2014:140, points 3 et 46).

  • EuG, 20.01.2021 - T-253/20

    Oatly/ EUIPO (IT'S LIKE MILK BUT MADE FOR HUMANS)

    Selon une jurisprudence constante, les marques visées par l'article 7, paragraphe 1, sous b), du règlement 2017/1001 sont celles qui sont réputées incapables d'exercer la fonction essentielle de la marque, à savoir celle d'identifier l'origine commerciale du produit ou du service en cause afin de permettre ainsi au consommateur qui acquiert le produit ou le service que la marque désigne de faire, lors d'une acquisition ultérieure, le même choix si l'expérience s'avère positive ou de faire un autre choix si elle s'avère négative [arrêt du 5 décembre 2002, Sykes Enterprises/OHMI (REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS), T-130/01, EU:T:2002:301, point 18 ; voir, également, arrêt du 21 mars 2014, FTI Touristik/OHMI (BigXtra), T-81/13, non publié, EU:T:2014:140, point 14 et jurisprudence citée].
  • EuGH, 11.12.2014 - C-253/14

    FTI Touristik / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke BigXtra -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die FTI Touristik GmbH (im Folgenden: FTI Touristik), das Urteil des Gerichts der Europäischen Union FTI Touristik/HABM (BigXtra) (T-81/13, EU:T:2014:140, im Folgenden: angefochtenes Urteil) aufzuheben, mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 29. November 2012 (Sache R 2521/2011-1) über die Anmeldung des Wortzeichens "BigXtra" als Gemeinschaftsmarke (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuG, 15.09.2017 - T-451/16

    sheepworld / EUIPO (Bester Papa)

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei den unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 fallenden Marken um solche, die als ungeeignet angesehen werden, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 5. Dezember 2002, Sykes Enterprises/HABM [REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS], T-130/01, EU:T:2002:301, Rn. 18; vgl. auch Urteil vom 21. März 2014, FTI Touristik/HABM [BigXtra], T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. Urteil vom 21. März 2014, BigXtra, T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 15.09.2017 - T-449/16

    sheepworld / EUIPO (Bester Opa) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei den unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 fallenden Marken um solche, die als ungeeignet angesehen werden, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 5. Dezember 2002, Sykes Enterprises/HABM [REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS], T-130/01, EU:T:2002:301, Rn. 18; vgl. auch Urteil vom 21. März 2014, FTI Touristik/HABM [BigXtra], T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. Urteil vom 21. März 2014, BigXtra, T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 15.09.2017 - T-450/16

    sheepworld / EUIPO (Beste Freunde)

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei den unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 fallenden Marken um solche, die als ungeeignet angesehen werden, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 5. Dezember 2002, Sykes Enterprises/HABM [REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS], T-130/01, EU:T:2002:301, Rn. 18; vgl. auch Urteil vom 21. März 2014, FTI Touristik/HABM [BigXtra], T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. Urteil vom 21. März 2014, BigXtra, T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 15.09.2017 - T-452/16

    sheepworld / EUIPO (Beste Freundin)

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei den unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 fallenden Marken um solche, die als ungeeignet angesehen werden, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 5. Dezember 2002, Sykes Enterprises/HABM [REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS], T-130/01, EU:T:2002:301, Rn. 18; vgl. auch Urteil vom 21. März 2014, FTI Touristik/HABM [BigXtra], T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. Urteil vom 21. März 2014, BigXtra, T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 15.09.2017 - T-422/16

    sheepworld / EUIPO (Beste Mama)

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei den unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 fallenden Marken um solche, die als ungeeignet angesehen werden, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 5. Dezember 2002, Sykes Enterprises/HABM [REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS], T-130/01, EU:T:2002:301, Rn. 18; vgl. auch Urteil vom 21. März 2014, FTI Touristik/HABM [BigXtra], T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. Urteil vom 21. März 2014, BigXtra, T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 15.09.2017 - T-421/16

    sheepworld / EUIPO (Beste Oma)

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei den unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 fallenden Marken um solche, die als ungeeignet angesehen werden, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, nämlich die betriebliche Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteil vom 5. Dezember 2002, Sykes Enterprises/HABM [REAL PEOPLE, REAL SOLUTIONS], T-130/01, EU:T:2002:301, Rn. 18; vgl. auch Urteil vom 21. März 2014, FTI Touristik/HABM [BigXtra], T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. Urteil vom 21. März 2014, BigXtra, T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 14.07.2017 - T-214/16

    Sata / EUIPO (4600) - Unionsmarke - Ausschließlich aus Ziffern bestehendes

    Folglich kann sich der Anmelder eines Zeichens als Marke nicht auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen, um eine identische Entscheidung zu erlangen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 73 bis 76, und vom 21. März 2014, FTI Touristik/HABM [BigXtra], T-81/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:140, Rn. 52).
  • EuG, 17.01.2017 - T-54/16

    Netguru / EUIPO (NETGURU) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke NETGURU -

  • EuG, 26.09.2017 - T-717/16

    Waldhausen / EUIPO (Représentation de la silhouette d'une tête de cheval) -

  • EuG, 14.07.2016 - T-491/15

    Volkswagen / EUIPO (ConnectedWork) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

  • EuG, 28.04.2015 - T-216/14

    Volkswagen / HABM (EXTRA) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 28.01.2016 - T-640/13

    Sto / OHMI - Fixit Trockenmörtel Holding (CRETEO) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 21.05.2015 - T-203/14

    Mo Industries / HABM (Splendid)

  • EuG, 30.11.2017 - T-798/16

    Hanso Holding / EUIPO (REAL) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke REAL -

  • EuG, 16.11.2017 - T-723/16

    Mapei / EUIPO - Steenfabrieken Vandersanden (RE-CONzerø) - Unionsmarke -

  • EuG, 27.11.2018 - T-756/17

    CMS Hasche Sigle/ EUIPO (WORLD LAW GROUP)

  • EuG, 16.11.2017 - T-722/16

    Mapei / EUIPO - Steenfabrieken Vandersanden (zerø) - Unionsmarke -

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