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   EuG, 21.04.2017 - T-158/17   

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https://dejure.org/2017,11140
EuG, 21.04.2017 - T-158/17 (https://dejure.org/2017,11140)
EuG, Entscheidung vom 21.04.2017 - T-158/17 (https://dejure.org/2017,11140)
EuG, Entscheidung vom 21. April 2017 - T-158/17 (https://dejure.org/2017,11140)
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 26.05.2021 - T-54/21

    Der Präsident des Gerichts weist den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der

    In einem solchen Fall genügt, sofern ein hinreichend ernster fumus boni iuris vorliegt, zur Erfüllung der Voraussetzung der Dringlichkeit der bloße Nachweis, dass ohne eine Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung ein schwerer Schaden entstünde (vgl. Beschluss vom 21. April 2017, Post Telecom/EIB, T-158/17 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:281, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich würde der Verlust der Chance, den fraglichen Auftrag zu erhalten und auszuführen, einen schweren Schaden darstellen, wenn die Antragstellerin in rechtlich hinreichender Weise nachgewiesen hätte, dass sie aus der Vergabe und der Ausführung des Auftrags im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens hinreichend bedeutende Vorteile hätte ziehen können (vgl. Beschluss vom 21. April 2017, Post Telecom/EIB, T-158/17 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:281, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 22.12.2021 - T-665/21

    Civitta Eesti/ Kommission

    Dans un tel cas, et pour autant qu'il existe un fumus boni juris suffisamment sérieux, la seule preuve de la gravité du préjudice qui serait causé par l'absence de sursis à l'exécution de la décision attaquée peut être considérée comme suffisante pour remplir la condition relative à l'urgence (voir ordonnance du 21 avril 2017, Post Telecom/BEI, T-158/17 R, non publiée, EU:T:2017:281, point 21 et jurisprudence citée).
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