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   EuG, 21.04.2021 - T-525/19   

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https://dejure.org/2021,9303
EuG, 21.04.2021 - T-525/19 (https://dejure.org/2021,9303)
EuG, Entscheidung vom 21.04.2021 - T-525/19 (https://dejure.org/2021,9303)
EuG, Entscheidung vom 21. April 2021 - T-525/19 (https://dejure.org/2021,9303)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Intering u.a./ Kommission

    Öffentliche Aufträge - Ausschreibungsverfahren - Verringerung von Staub und Stickoxiden in den Einheiten B1 und B2 des Wärmekraftwerks Kosovo B - Ablehnung der Bewerbung - Antrag auf Nichtigerklärung in der Erwiderung - Neue Anträge - Offensichtliche Unzulässigkeit - ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Vergabegrundsätze binden auch EU-Kommission selbst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 04.12.2003 - C-448/01

    EVN und Wienstrom

    Auszug aus EuG, 21.04.2021 - T-525/19
    Im Übrigen bedeuten die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz von Ausschreibungsverfahren, dass sich der Auftraggeber während des gesamten Verfahrens an ein und dieselbe Auslegung der Zuschlagskriterien halten muss (vgl. Urteil vom 18. Oktober 2001, SIAC Construction, C-19/00, EU:C:2001:553, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung), und erst recht, dass die Zuschlagkriterien während des Verfahrens nicht geändert werden dürfen (Urteil vom 4. Dezember 2003, EVN und Wienstrom, C-448/01, EU:C:2003:651, Rn. 93).

    Hebt der öffentliche Auftraggeber eine Entscheidung bezüglich eines Zuschlagskriteriums auf, kann er daher das Vergabeverfahren nicht unter Außerachtlassung dieses Kriteriums fortsetzen, ohne gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz zu verstoßen, da dies auf eine Änderung der in dem fraglichen Verfahren anwendbaren Kriterien hinausliefe (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Dezember 2003, EVN und Wienstrom, C-448/01, EU:C:2003:651, Rn. 94).

  • EuGH, 10.05.2012 - C-368/10

    Das Unionsrecht steht nicht grundsätzlich einem öffentlichen Auftrag entgegen,

    Auszug aus EuG, 21.04.2021 - T-525/19
    So hat der Gerichtshof entschieden, dass der Gegenstand öffentlicher Aufträge sowie die Kriterien für ihre Vergabe vom Beginn des Verfahrens über die Vergabe dieser Aufträge an klar bestimmt sein müssen (Urteil vom 10. Mai 2012, Kommission/Niederlande, C-368/10, EU:C:2012:284, Rn. 56).
  • EuGH, 07.11.2019 - C-346/18

    Rose Vision / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.04.2021 - T-525/19
    Zwar lässt Art. 84 Abs. 1 der Verfahrensordnung das Vorbringen neuer Klage- und Verteidigungsgründe im Laufe des Verfahrens zu, sofern sie auf rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte gestützt werden, die erst während des Verfahrens zutage getreten sind, er darf aber nicht so ausgelegt werden, dass er dem Kläger die Möglichkeit einräumt, den Unionsrichter mit neuen Anträgen zu befassen und damit den Streitgegenstand oder die Art der Klage zu ändern (Urteil vom 7. November 2019, Rose Vision/Kommission, C-346/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:939, Rn. 43).
  • EuG, 13.09.2019 - T-525/19

    Intering u.a./ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Vergabeverfahren - Antrag

    Auszug aus EuG, 21.04.2021 - T-525/19
    Mit Beschluss vom 13. September 2019, 1ntering u. a./Kommission (T-525/19 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:606), hat der Präsident des Gerichts diesen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten.
  • EuGH, 24.11.2005 - C-331/04

    ATI EAC u.a. - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinien 92/50/EWG und

    Auszug aus EuG, 21.04.2021 - T-525/19
    Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter, der die Entwicklung eines gesunden und effektiven Wettbewerbs zwischen den sich um einen öffentlichen Auftrag bewerbenden Unternehmen fördern soll, gebietet u. a., dass alle Bieter sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem diese beurteilt werden, gleichbehandelt werden (vgl. Urteil vom 24. November 2005, ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., C-331/04, EU:C:2005:718, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.11.2017 - T-99/16

    De Nicola / Gerichtshof der Europäischen Union - Außervertragliche Haftung -

    Auszug aus EuG, 21.04.2021 - T-525/19
    Somit können unter Vorbehalt der in Art. 86 der Verfahrensordnung vorgesehenen Umstände nur die in der Klageschrift gestellten Anträge berücksichtigt werden, und die Begründetheit der Klage ist allein anhand der in der Klageschrift enthaltenen Anträge zu prüfen (Urteile vom 21. Oktober 2015, Petco Animal Supplies Stores/HABM - Gutiérrez Ariza [PETCO], T-664/13, EU:T:2015:791, Rn. 25, und vom 8. November 2017, De Nicola/Gerichtshof der Europäischen Union, T-99/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:790, Rn. 28).
  • EuG, 21.10.2015 - T-664/13

    Petco Animal Supplies Stores / OHMI - Gutiérrez Ariza (PETCO) -

    Auszug aus EuG, 21.04.2021 - T-525/19
    Somit können unter Vorbehalt der in Art. 86 der Verfahrensordnung vorgesehenen Umstände nur die in der Klageschrift gestellten Anträge berücksichtigt werden, und die Begründetheit der Klage ist allein anhand der in der Klageschrift enthaltenen Anträge zu prüfen (Urteile vom 21. Oktober 2015, Petco Animal Supplies Stores/HABM - Gutiérrez Ariza [PETCO], T-664/13, EU:T:2015:791, Rn. 25, und vom 8. November 2017, De Nicola/Gerichtshof der Europäischen Union, T-99/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:790, Rn. 28).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuG, 21.04.2021 - T-525/19
    Dieser Grundsatz der Gleichbehandlung schließt außerdem eine Verpflichtung zur Transparenz ein, die es ermöglichen soll, die Beachtung dieses Grundsatzes zu überprüfen (Urteil vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, EU:C:2002:746, Rn. 91).
  • EuGH, 18.10.2001 - C-19/00

    SIAC Construction

    Auszug aus EuG, 21.04.2021 - T-525/19
    Im Übrigen bedeuten die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz von Ausschreibungsverfahren, dass sich der Auftraggeber während des gesamten Verfahrens an ein und dieselbe Auslegung der Zuschlagskriterien halten muss (vgl. Urteil vom 18. Oktober 2001, SIAC Construction, C-19/00, EU:C:2001:553, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung), und erst recht, dass die Zuschlagkriterien während des Verfahrens nicht geändert werden dürfen (Urteil vom 4. Dezember 2003, EVN und Wienstrom, C-448/01, EU:C:2003:651, Rn. 93).
  • EuG, 11.11.2019 - T-525/19

    Intering u.a./ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Programm "EU-Unterstützung

    Auszug aus EuG, 21.04.2021 - T-525/19
    Mit Beschluss vom 11. November 2019, 1ntering u. a./Kommission (T-525/19 R II, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:787), hat das Gericht diesen Antrag der Klägerinnen auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen und die Kostenentscheidung vorbehalten.
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