Rechtsprechung
   EuG, 21.05.1999 - T-154/98   

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https://dejure.org/1999,5383
EuG, 21.05.1999 - T-154/98 (https://dejure.org/1999,5383)
EuG, Entscheidung vom 21.05.1999 - T-154/98 (https://dejure.org/1999,5383)
EuG, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - T-154/98 (https://dejure.org/1999,5383)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin automobiles SA und Europe auto services (EAS) SA ge

    Wettbewerb - Verpflichtungen bei der Untersuchung von Beschwerden - Rechtmäßigkeit der Begründung der Zurückweisung - Kurze Darstellung der Klagegründe - Teilzulässigkeit.

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (100)

  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Zwar kann ihr Text zu speziellen Punkten durch Bezugnahmen auf bestimmte Abschnitte beigefügter Schriftstücke untermauert und ergänzt werden, doch kann eine pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke, auch wenn sie der Klageschrift als Anlagen beigefügt sind, nicht das Fehlen der wesentlichen Bestandteile der Rechtsausführungen ausgleichen, die nach den oben genannten Vorschriften in der Klageschrift enthalten sein müssen (Urteil des Gerichtshofs vom 31. März 1992, Kommission/Dänemark, C-52/90, Slg. 1992, I-2187, Randnr. 17; Beschluss Koelman/Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 21, und Beschluss des Gerichts vom 21. Mai 1999, Asia Motor France u. a./Kommission, T-154/98, Slg. 1999, II-1703, Randnr. 49).
  • EuG, 14.12.2005 - T-209/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DAS VERBOT DER ÜBERNAHME VON HONEYWELL DURCH

    57 Insoweit kann zwar der Text der Klageschrift zu bestimmten Punkten durch Bezugnahmen auf als Anlagen beigefügte Unterlagen untermauert und ergänzt werden, doch kann eine pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke, auch wenn sie der Klageschrift als Anlage beigefügt sind, nicht das Fehlen der wesentlichen Bestandteile der rechtlichen Ausführungen ausgleichen, die gemäß den genannten Vorschriften in der Klageschrift enthalten sein müssen (Beschluss des Gerichts vom 21. Mai 1999 in der Rechtssache T-154/98, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1999, II-1703, Randnr. 49).
  • EuG, 27.03.2017 - T-603/15

    Frank / Kommission

    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass sich die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die sich die Klage stützt, zumindest in gedrängter Form, aber zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben (Beschlüsse vom 28. April 1993, De Hoe/Kommission, T-85/92, EU:T:1993:39, Rn. 20, vom 21. Mai 1999, Asia Motor France u. a./Kommission, T-154/98, EU:T:1999:109, Rn. 49, und Urteil vom 15. Juni 1999, 1smeri Europa/Rechnungshof, T-277/97, EU:T:1999:124, Rn. 29).
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