Rechtsprechung
   EuG, 21.09.2005 - T-315/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1893
EuG, 21.09.2005 - T-315/01 (https://dejure.org/2005,1893)
EuG, Entscheidung vom 21.09.2005 - T-315/01 (https://dejure.org/2005,1893)
EuG, Entscheidung vom 21. September 2005 - T-315/01 (https://dejure.org/2005,1893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Einfrieren von Geldern - Grundrechte - Jus cogens - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kadi / Rat und Kommission

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Einfrieren von Geldern - Grundrechte - Ius cogens - ...

  • EU-Kommission PDF

    Kadi / Rat und Kommission

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Einfrieren von Geldern - Grundrechte - Ius cogens - ...

  • EU-Kommission

    Kadi / Rat und Kommission

    Freier Kapitalverkehr , Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen eine Verordnung des Rates bezüglich des Einfrierens von Geldern und wirtschaftlicher Ressourcen im Antiterrorkampf; Zuständigkeit des Rates zum Erlass einer Verordnung infolge der Resolution 1390 (2002) des Sicherheitsrats; Rückgriff auf Artikel 308 EG als ...

  • Judicialis

    EG Art. 60; ; EG Art. 301; ; EG Art. 308; ; Charta der Vereinten Nationen Art. 25; ; Erstes Zusatzprotokoll zur EMRK Art. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kadi / Rat und Kommission

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - Einfrieren von Geldern - Grundrechte - Ius cogens - ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kadi / Rat und Kommission

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 117 (Entscheidungsbesprechung)

    Das EuG konstitutionalisiert die Vereinten Nationen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der

    EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Yassin Kadi

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2062/2001 der Kommission vom 19. Oktober 2001 zur drittmaligen Änderung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2005, 672 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (60)

  • EuGH, 12.12.1972 - 21/72

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit

    Auszug aus EuG, 21.09.2005 - T-315/01
    195 Sie konnten der Gemeinschaft nicht durch eine untereinander geschlossene Vereinbarung mehr Befugnisse übertragen, als ihnen zustanden, oder sich von den nach der genannten Charta gegenüber Drittländern bestehenden Verpflichtungen lösen (vgl. analog Urteil des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1972 in den Rechtssachen 21/72 bis 24/72, International Fruit Company u. a., Slg. 1972, 1219, im Folgenden: Urteil International Fruit, Randnr. 11).

    196 Vielmehr ergibt sich ihr Wille, ihre Verpflichtungen aus dieser Charta zu beachten, aus den Vorschriften des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft selbst und kommt insbesondere in dessen Artikeln 224 und 234 Absatz 1 zum Ausdruck (vgl. analog Urteil International Fruit, Randnrn. 12 und 13, und Schlussanträge von Generalanwalt Mayras zu diesem Urteil, Slg. 1972, 1231 bis 1237).

    200 Durch die Übertragung dieser Befugnisse auf die Gemeinschaft haben die Mitgliedstaaten also ihren Willen erkennen lassen, die Gemeinschaft an die von ihnen aufgrund der Charta der Vereinten Nationen eingegangenen Verpflichtungen zu binden (vgl. analog Urteil International Fruit, Randnr. 15).

    201 Seit dem Inkrafttreten des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist die in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft eingetretene Zuständigkeitsverlagerung im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund der Charta der Vereinten Nationen auf verschiedene Weise konkretisiert worden (vgl. analog Urteil International Fruit, Randnr. 16).

    203 Soweit demnach die Gemeinschaft aufgrund des EG-Vertrags Befugnisse übernommen hat, die zuvor von den Mitgliedstaaten im Anwendungsbereich der Charta der Vereinten Nationen ausgeübt wurden, ist sie an die Bestimmungen dieser Charta gebunden (vgl. analog in Bezug auf die Frage, ob die Gemeinschaft an das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen [GATT] von 1947 gebunden ist, Urteil International Fruit, Randnr. 18; vgl. auch oben in Randnr. 158 zitiertes Urteil Dorsch Consult/Rat und Kommission, Randnr. 74, worin festgestellt wird, dass die Gemeinschaft bei der Umsetzung eines durch eine Resolution des Sicherheitsrats verhängten Handelsembargos eine gebundene Befugnis ausübt).

  • EuGH, 30.07.1996 - C-84/95

    Bosphorus / Minister for Transport, Energy und Communications u.a.

    Auszug aus EuG, 21.09.2005 - T-315/01
    189 Die Resolutionen des Sicherheitsrats nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen haben also bindende Wirkung für alle Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, die daher in dieser Eigenschaft alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um ihre Umsetzung zu gewährleisten (Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs zum Urteil des Gerichtshofes vom 30. Juli 1996 in der Rechtssache C-84/95, Bosphorus, Slg. 1996, I-3953, I-3956, Nr. 2, und zum Urteil des Gerichtshofes vom 27. Februar 1997 in der Rechtssache C-177/95, Ebony Maritime und Loten Navigation, Slg. 1997, I-1111, I-1115, Nr. 27).

    231 Die inzidente Kontrolle, die das Gericht im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung eines Gemeinschaftsrechtsakts ausübt, der ohne jede Ermessensausübung zur Umsetzung einer Resolution des Sicherheitsrats ergangen ist, kann sich daher ganz ausnahmsweise auf die Prüfung erstrecken, ob die zum Ius cogens gehörenden übergeordneten Regeln des Völkerrechts und insbesondere auch die zwingenden Normen zum universellen Schutz der Menschenrechte eingehalten wurden, von denen weder die Mitgliedstaaten noch die Organe der UNO abweichen dürfen, weil sie "unveräußerliche Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts" darstellen (Gutachten des Internationalen Gerichtshofes vom 8. Juli 1996, Zulässigkeit der Drohung mit oder des Gebrauchs von Nuklearwaffen, I.C.J. Reports 1996, S. 226, Randnr. 79; vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs zu dem oben in Randnr. 189 zitierten Urteil Bosphorus, Nr. 65).

    Er ist zu einer wichtigen ständigen Einrichtung für die laufende Überwachung der Durchsetzung der Sanktionen geworden und kann die einheitliche Auslegung und Anwendung der Resolutionen durch die Völkergemeinschaft fördern (Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs zum oben in Randnr. 189 zitierten Urteil Bosphorus, Nr. 46).

  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

    Auszug aus EuG, 21.09.2005 - T-315/01
    64 In seinen schriftlichen Fragen an den Rat und die Kommission hat das Gericht darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Gutachten 2/94 vom 28. März 1996 (Slg. 1996, I-1759, Randnrn. 29 und 30) ausgeführt hat, dass Artikel 235 EG-Vertrag (jetzt Artikel 308 EG) einen Ausgleich in Fällen schaffen soll, in denen den Gemeinschaftsorganen durch spezifische Bestimmungen des Vertrages ausdrücklich oder implizit verliehene Befugnisse fehlen, die gleichwohl erforderlich erscheinen, damit die Gemeinschaft ihre Aufgaben im Hinblick auf die Erreichung eines der vom Vertrag festgelegten Ziele wahrnehmen kann.

    81 Außerdem könnten Maßnahmen zum Einfrieren der Gelder von Privatpersonen zwecks Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen zu internationalen Terrororganisationen statt zu Drittländern nicht als Ausdehnung des Bereichs der Gemeinschaftsbefugnisse "über den allgemeinen Rahmen hinaus ..., der sich aus der Gesamtheit der Vertragsbestimmungen ... ergibt", im Sinne des oben in Randnummer 64 angeführten Gutachtens 2/94 angesehen werden.

    So habe der Gerichtshof in dem oben in Randnummer 64 angeführten Gutachten 2/94 entschieden, dass diese Bestimmung nicht den Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gestatte, obwohl das Ziel der Achtung der Menschenrechte im EU-Vertrag ausdrücklich erwähnt werde.

  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Mit ihren Rechtsmitteln beantragen Herr Kadi (C-402/05 P) und die Al Barakaat International Foundation (im Folgenden: Al Barakaat) (C-415/05 P) die Aufhebung der Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 21. September 2005, Kadi/Rat und Kommission (T-315/01, Slg. 2005, II-3649) sowie Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (T-306/01, Slg. 2005, II-3533) (im Folgenden: angefochtenes Urteil Kadi bzw. angefochtenes Urteil Yusuf und Al Barakaat sowie - zusammen - angefochtene Urteile).

    Die Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 21. September 2005, Kadi/Rat und Kommission (T-315/01) sowie Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (T-366/01), werden aufgehoben.

  • EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der

    Mit Urteil vom 21. September 2005, Kadi/Rat und Kommission (T-315/01, Slg. 2005, II-3649), wies das Gericht diese Klage ab.

    Mit seinem Urteil vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, im Folgenden: Urteil Kadi), hob der Gerichtshof das Urteil Kadi/Rat und Kommission auf und erklärte die Verordnung Nr. 881/2002 für nichtig, soweit sie Herrn Kadi betraf.

  • EuG, 30.09.2010 - T-85/09

    Kadi / Kommission: Verordnung, mit der die Gelder von Yassin Abdullah Kadi

    3 bis 45 des Urteils des Gerichtshofs vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, im Folgenden: Urteil Kadi des Gerichtshofs), verwiesen, das auf ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts vom 21. September 2005, Kadi/Rat und Kommission (T-315/01, Slg. 2005, II-3649, im Folgenden: Urteil Kadi des Gerichts), hin erlassen wurde, mit dem das Gericht über die vom Kläger, Herrn Yassin Abdullah Kadi, gegen die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan (ABl. L 139, S. 9) - soweit dieser Rechtsakt den Kläger betraf - erhobene Nichtigkeitsklage entschied.

    Die Urteile Kadi des Gerichts und des Gerichtshofs.

    Der Gerichtshof hob mit seinem Urteil Kadi vom 3. September 2008 das Urteil Kadi des Gerichts auf und erklärte die Verordnung Nr. 881/2002, soweit sie den Kläger betraf, für nichtig.

    Der Gerichtshof kam deshalb in Randnr. 328 seines Urteils Kadi zu dem Ergebnis, dass die Rechtsmittelgründe in diesem Punkt begründet waren, so dass das Urteil Kadi des Gerichts insoweit aufzuheben war.

    Weitere Entwicklung nach den Urteilen Kadi des Gerichts und des Gerichtshofs.

  • EGMR, 21.06.2016 - 5809/08

    AL-DULIMI AND MONTANA MANAGEMENT INC. v. SWITZERLAND

    8.4 Consequently, contrary to what the appellant has claimed, neither the fundamental procedural safeguards, nor the right to an effective remedy, under Articles 6 and 13 ECHR and Article 14 ICCPR, have per se the nature of peremptory norms of general international law (jus cogens), in particular in the context of the confiscation procedure affecting the appellant's property (see, to the same effect, the judgment of the Swiss Federal Court no. 1A.45/2007 of 14 November 2007 in the case of Nada v. DFE, point 7.3; judgment of the Court of First Instance of the European Communities, 21 September 2005, Yusuf and Al Barakaat International Foundation v. Council and Commission, T-306/01 Reports 2005 II, p. 3533, paragraphs 307 and 341; judgment of the Court of First Instance of the European Communities, 21 September 2005, Kadi v. Council and Commission, T-315/01 Reports 2005 II p. 3649, paragraphs 268 and 286; judgment of the Court of First Instance of the European Communities, 12 July 2006, Ayadi v. Council, T-253/02 Reports 2006 II p. 2139, paragraph 116; judgment of the Court of First Instance of the European Communities, 12 July 2006, Hassan v. Council and Commission, T-49/04 Reports 2006 II p. 52, paragraph 92).

    CFI, cases T-315/01, Reports II-3649, and T-306/01, Reports II-3533, respectively.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2005 - C-317/04

    GENERALANWALT LÉGER SCHLÄGT VOR, DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION UND DES RATES

    78 - Zur Verhängung wirtschaftlicher und finanzieller Sanktionen - wie das Einfrieren von Geldern - gegenüber Privatpersonen und Organisationen, die im Verdacht stehen, zur Finanzierung des Terrorismus beizutragen, siehe Urteile des Gerichts vom 21. September 2005 in der Rechtssache T-306/01 (Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 152) und in der Rechtssache T-315/01 (Kadi/Rat und Kommission, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 116).

    Im speziellen Zusammenhang jener Rechtssachen hat das Gericht jedoch "das bei der Überarbeitung durch den Vertrag von Maastricht geschaffene spezielle Bindeglied zwischen dem mit wirtschaftlichen Sanktionen verbundenen Handeln der Gemeinschaft gemäß den Artikeln 60 EG und 301 EG und den Zielen des EU-Vertrags im Bereich der auswärtigen Beziehungen" berücksichtigt (Randnr. 159 des Urteils T-306/01 und Randnr. 123 des Urteils T-315/01).

    Allgemeiner hat das Gericht auch festgestellt, dass "der Kampf gegen den internationalen Terrorismus und dessen Finanzierung unbestreitbar zu den in Artikel 11 EU festgelegten Zielen der Union im Rahmen der GASP [gehört]" (Randnr. 167 des Urteils T-306/01 und Randnr. 131 des Urteils T-315/01).

  • EuG, 21.09.2005 - T-306/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE

    66 Durch Beschluss des Präsidenten der Zweiten erweiterten Kammer des Gerichts vom 18. September 2003 sind die vorliegende Rechtssache und die Rechtssache T-315/01, Kadi/Rat und Kommission, gemäß Artikel 50 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem mündlichen Verfahren verbunden worden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - GENERALANWALT POIARES MADURO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF

    Mit Urteil vom 21. September 2005 in der Rechtssache Kadi/Rat und Kommission (T-315/01)(10) (im Folgenden: angefochtenes Urteil) bestätigte das Gericht die Gültigkeit der angefochtenen Verordnung und wies die Klage des Rechtsmittelführers in allen Klagegründen ab.

    das Urteil des Gerichts vom 21. September 2005, Kadi/Rat und Kommission (T-315/01), aufzuheben;.

    10 - Slg. 2005, II-3649.

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren -

    Die Revision beruft sich ferner auf die Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Union vom 21. September 2005 T-306/01 --Yusuf-- (Slg. 2005, II-3533) und T-315/01 --Kadi-- (Slg. 2005, II-3649, Europäische Grundrechte Zeitschrift 2005, 592), in denen das Gericht den Vorrang des UN-Rechts vor EU-Recht anerkannt habe.
  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG,

    In den Urteilen vom 21. September 2005 in den Rechtssachen T-306/01 (Yusuf und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, Slg. 2005, II-3533, mit Rechtsmittel angefochten, im Folgenden: Urteil Yusuf, Randnr. 73) und T-315/01 (Kadi/Rat und Kommission, Slg. 2005, II-3649, mit Rechtsmittel angefochten, im Folgenden: Urteil Kadi, Randnr. 54) hat das Gericht diese Rechtsprechung auf den Fall übertragen, dass eine Verordnung, die einen Einzelnen unmittelbar und individuell betrifft, während des Verfahrens durch eine Verordnung mit gleichem Gegenstand ersetzt wird.
  • EuG, 12.07.2006 - T-253/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT MACHT WEITERE DARLEGUNGEN ZU DEN RECHTEN DER

    108 bis 124 und 125 bis 170, und in der Rechtssache T-315/01, Kadi/Rat und Kommission, Slg. 2005, II-0000, in der Rechtsmittelinstanz anhängig, im Folgenden: Urteil Kadi, Randnrn.
  • BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08

    Keine Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz - Zur Gültigkeit

  • EuG, 23.10.2008 - T-256/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS 2007/868/EG DES RATES

  • EuG, 21.03.2014 - T-306/10

    Yusef / Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

  • EuGH, 03.12.2009 - C-399/06

    Der Gerichtshof erklärt die Verordnung des Rates, mit der die Gelder von Herrn

  • VG München, 23.06.2008 - M 16 K 07.5545

    Restriktive Maßnahmen gegen Iran; Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen

  • EGMR, 26.11.2013 - 5809/08

    Der "Kadi"-Moment des EGMR

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2013 - C-292/11

    Kommission / Portugal - Rechtsmittel - Art. 258 AEUV - Durchführung eines Urteils

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2013 - C-584/10

    und Sicherheitspolitik - Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, das

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-443/05

    Common Market Fertilizers / Kommission - Anfechtung eines Urteils des Gerichts

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Artikel 47 EU - Gemeinsame Außen- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2017 - C-361/15

    Easy Sanitary Solutions / Group Nivelles

  • EuG, 11.06.2009 - T-318/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DIE VERORDNUNG DES RATES, MIT DER

  • BSG, 07.07.2017 - B 13 SF 9/17 S

    Kostentragung im sozialgerichtlichen Verfahren - nichtrechtsfähige

  • EuG, 31.01.2007 - T-362/04

    Minin / Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

  • EuG, 29.09.2010 - T-137/06

    Abdrabbah / Rat

  • EuG, 29.09.2010 - T-136/06

    Sanabel Relief Agency / Rat

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht