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   EuG, 21.09.2018 - T-233/18   

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https://dejure.org/2018,30914
EuG, 21.09.2018 - T-233/18 (https://dejure.org/2018,30914)
EuG, Entscheidung vom 21.09.2018 - T-233/18 (https://dejure.org/2018,30914)
EuG, Entscheidung vom 21. September 2018 - T-233/18 (https://dejure.org/2018,30914)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Gaki/ EDSB

    Nichtigkeits-, Untätigkeits- und Schadensersatzklage - Beschwerde beim EDSB - Offensichtliche teilweise Unzuständigkeit - Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeits-, Untätigkeits- und Schadensersatzklage - Beschwerde beim EDSB - Offensichtliche teilweise Unzuständigkeit - Teils offensichtlich unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 26.01.2017 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

    Auszug aus EuG, 21.09.2018 - T-233/18
    Auch wenn ein in der Klageschrift gestellter Antrag auf Vernehmung von Zeugen genau bezeichnet, zu welchen Tatsachen der oder die Zeugen vernommen werden sollen, und die Gründe angibt, die ihre Vernehmung rechtfertigen, ist es Sache des Gerichts, die Sachdienlichkeit des Antrags im Hinblick auf den Streitgegenstand und die Erforderlichkeit einer Vernehmung der benannten Zeugen zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Januar 2017, Duravit u. a./Kommission, C-609/13 P, EU:C:2017:46, Rn. 109 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.09.2016 - C-130/16

    Gaki / Kommission - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des

    Auszug aus EuG, 21.09.2018 - T-233/18
    Folglich können sich natürliche oder juristische Personen auf Art. 265 Abs. 3 AEUV nur berufen, um die Feststellung zu erwirken, dass ein Organ, eine Einrichtung oder eine sonstige Stelle der Union es unter Verletzung des Vertrags unterlassen hat, andere Akte als Empfehlungen oder Stellungnahmen zu erlassen, deren Rechtmäßigkeit sie mit einer Nichtigkeitsklage anzufechten befugt sind (vgl. Beschluss vom 22. September 2016, Gaki/Kommission, C-130/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:731, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.01.2015 - T-539/12

    Ziegler / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.09.2018 - T-233/18
    Außerdem ist der Unionsrichter nicht verpflichtet, diese Voraussetzungen in einer bestimmten Reihenfolge zu prüfen (vgl. Urteil vom 15. Januar 2015, Ziegler und Ziegler Relocation/Kommission, T-539/12 und T-150/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:15, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.10.2014 - T-331/13

    Nikolaou / Kommission und EZB

    Auszug aus EuG, 21.09.2018 - T-233/18
    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es im Verfahren vor den Unionsgerichten keinen Rechtsbehelf gibt, der es dem Gericht ermöglichte, zu einer Frage im Wege einer allgemeinen oder grundsätzlichen Erklärung Stellung zu nehmen (vgl. Urteil vom 21. März 2012, Fulmen/Rat, T-439/10 und T-440/10, EU:T:2012:142, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung), und dass das Gericht nicht befugt ist, im Rahmen der Kontrolle der Rechtmäßigkeit auf der Grundlage des Art. 263 AEUV Feststellungsurteile zu erlassen (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 2014, Nikolaou/Kommission und EZB, T-331/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:905, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.12.2010 - T-245/10

    Verein Deutsche Sprache / Rat - Untätigkeitsklage - Stellungnahme -

    Auszug aus EuG, 21.09.2018 - T-233/18
    Somit fehlt es an einer Untätigkeit des Organs nicht nur dann, wenn es eine den Kläger zufriedenstellende Handlung vornimmt, sondern auch dann, wenn es die Vornahme dieser Handlung verweigert und den an das Organ gerichteten Antrag mit einem Hinweis auf die Gründe beantwortet, aus denen es die Vornahme dieser Handlung für unangebracht hält oder sich als hierfür nicht zuständig ansieht (vgl. Beschluss vom 17. Dezember 2010, Verein Deutsche Sprache/Rat, T-245/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:555, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.03.2012 - T-439/10

    Fulmen / Rat

    Auszug aus EuG, 21.09.2018 - T-233/18
    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es im Verfahren vor den Unionsgerichten keinen Rechtsbehelf gibt, der es dem Gericht ermöglichte, zu einer Frage im Wege einer allgemeinen oder grundsätzlichen Erklärung Stellung zu nehmen (vgl. Urteil vom 21. März 2012, Fulmen/Rat, T-439/10 und T-440/10, EU:T:2012:142, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung), und dass das Gericht nicht befugt ist, im Rahmen der Kontrolle der Rechtmäßigkeit auf der Grundlage des Art. 263 AEUV Feststellungsurteile zu erlassen (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 2014, Nikolaou/Kommission und EZB, T-331/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:905, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.07.2008 - T-429/04

    Trubowest Handel und Makarov / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 21.09.2018 - T-233/18
    Der Kläger hat zu beweisen, dass zwischen dem vorgeworfenen Verhalten und dem geltend gemachten Schaden ein Kausalzusammenhang besteht (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008, Trubowest Handel und Makarov/Rat und Kommission, T-429/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:263, Rn. 103 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.01.1996 - T-575/93

    Mustervereinbarung über die Kabelübertragung von Fernsehprogrammen ; Faktische

    Auszug aus EuG, 21.09.2018 - T-233/18
    Der Kläger hat dem Unionsrichter die Beweise zum Nachweis des Vorliegens und des Umfangs eines solchen Schadens vorzulegen (Urteile vom 21. Mai 1976, Roquette frères/Kommission, 26/74, EU:C:1976:69, Rn. 22 bis 24, und vom 9. Januar 1996, Koelman/Kommission, T-575/93, EU:T:1996:1, Rn. 97).
  • EuGH, 22.11.2007 - C-260/05

    Sniace / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Zulässigkeit -

    Auszug aus EuG, 21.09.2018 - T-233/18
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es allein Sache des Gerichts ist, zu entscheiden, ob die ihm in den Rechtssachen, mit denen es befasst ist, vorliegenden Informationen möglicherweise der Ergänzung bedürfen (vgl. Urteil vom 22. November 2007, Sniace/Kommission, C-260/05 P, EU:C:2007:700, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.05.2006 - T-279/03

    Galileo International Technology u.a. / Kommission - Schadensersatzklage -

    Auszug aus EuG, 21.09.2018 - T-233/18
    Was zweitens die Voraussetzung des Bestehens eines Kausalzusammenhangs zwischen dem behaupteten Verhalten und dem geltend gemachten Schaden betrifft, so muss sich dieser mit hinreichender Unmittelbarkeit aus dem gerügten Verhalten ergeben, und dieses muss der ausschlaggebende Grund für den entstandenen Schaden sein, wohingegen keine Verpflichtung zum Ersatz für jede auch noch so entfernte nachteilige Folge einer rechtswidrigen Situation besteht (Urteil vom 4. Oktober 1979, Dumortier u. a./Rat, 64/76, 113/76, 167/78, 239/78, 27/79, 28/79 und 45/79, EU:C:1979:223, Rn. 21, vgl. auch Urteil vom 10. Mai 2006, Galileo International Technology u. a./Kommission, T-279/03, EU:T:2006:121, Rn. 130 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.01.1996 - T-108/94

    Elena Candiotte gegen Rat der Europäischen Union. - Künstlerwettbewerb -

  • EuGH, 29.09.1982 - 26/81

    Oleifici Mediterranei / EEC

  • EuG, 14.12.2005 - T-383/00

    Beamglow / Parlament u.a. - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft -

  • EuGH, 27.01.1982 - 256/80

    Birra Wührer / Rat und Kommission

  • EuGH, 21.05.1976 - 26/74

    Roquette Frères / Kommission

  • EuGH, 04.10.1979 - 64/76

    Dumortier / Rat

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