Rechtsprechung
   EuG, 21.10.2003 - T-368/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2776
EuG, 21.10.2003 - T-368/00 (https://dejure.org/2003,2776)
EuG, Entscheidung vom 21.10.2003 - T-368/00 (https://dejure.org/2003,2776)
EuG, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - T-368/00 (https://dejure.org/2003,2776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Artikel 81 EG - Verordnungen (EWG) Nr. 123/85 und (EG) Nr. 1475/95 - Abschottung - Gesamtstrategie zur Einschränkung von Exporten - Restriktive Belieferung - Restriktives Bonusystem - Exportverbot - Geldbuße - Schwere und Dauer der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    General Motors Nederland und Opel Nederland / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    General Motors Nederland BV und Opel Nederland BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Artikel 81 EG - Verordnungen (EWG) Nr. 123/85 und (EG) Nr. 1475/95 - Abschottung - Gesamtstrategie zur Einschränkung von Exporten - Restriktive Belieferung - Restriktives Bonusystem - Exportverbot - Geldbuße - Schwere und Dauer ...

  • EU-Kommission

    General Motors Nederland BV und Opel Nederland BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaf

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Ausschließlichkeitsverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DAS GERICHT BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ZUM VORLIEGEN EINER BEHINDERUNG DES FREIEN WETTBEWERBS

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    General Motors Nederland und Opel Nederland / Kommission

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    General Motors Nederland und Opel Nederland / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung K(2000) 2707 der Kommission vom 20. September 2000 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/36.653 - Opel), in der festgestellt wird, dass zwischen der Klägerin und den in den Niederlanden ansässigen ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuG, 26.10.2000 - T-41/96

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM

    Auszug aus EuG, 21.10.2003 - T-368/00
    Unter Verweis auf das Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96 (Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 176) tragen die Klägerinnen vor, dass es nicht darauf ankomme, ob irgendeine mutmaßliche Strategie oder Absicht von Opel Nederland bestehe, die Exporte zu verringern, sondern vielmehr auf den Inhalt der tatsächlich mit den Vertragshändlern geschlossenen Vereinbarungen.

    Aus dem Urteil Bayer/Kommission ergebe sich, dass ein einseitiges Vorgehen von Opel Nederland nicht gegen Artikel 81 EG verstoße.

    Dabei berufen sich die Klägerinnen auf das Urteil Bayer/Kommission.

    Im Urteil Bayer/Kommission habe das Gericht bestätigt, dass die Kommission den Begriff der Willensübereinstimmung verkannt habe, indem sie die Ansicht vertreten habe, dass die Fortsetzung von Geschäftsbeziehungen zu einem Hersteller, wenn dieser einseitig eine neue Politik einführe, einer Zustimmung der Großhändler zu dieser Politik gleichkomme, auch wenn ihr tatsächliches Verhalten dieser Politik eindeutig widerspreche.

  • EuGH, 17.09.1985 - 25/84

    Ford / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.10.2003 - T-368/00
    Dazu ist darauf zu verweisen, dass, soweit keine Vereinbarungen zwischen Unternehmen bestehen, einseitige Handlungen eines Unternehmens ohne ausdrückliche oder stillschweigende Mitwirkung eines anderen Unternehmens nicht von Artikel 81 Absatz 1 EG erfasst werden (Urteile des Gerichtshofes vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 56/65, Société Technique Minière, Slg. 1966, 281, 302, vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnr. 38, und vom 17. September 1985 in den Rechtssachen 25/84 und 26/84, Ford/Kommission, Slg. 1985, 2725, Randnr. 21).

    Dazu beruft sie sich auf die Rechtsprechung, nach der die Einbeziehung eines Vertragshändlers in ein Vertriebsnetz impliziere, dass seine Zustimmung zur Politik des Herstellers und seines Lieferanten anzunehmen sei und dass ihre laufenden Geschäftsbeziehungen einer im Voraus getroffenen allgemeinen Vereinbarung unterlägen (Urteile AEG/Kommission, Ford/Kommission, Randnr. 21, und Volkswagen/Kommission, Randnr. 236).

    Die fragliche Maßnahme stellt daher keine einseitige Handlung dar, sondern eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG (vgl. Urteile AEG/Kommission, Randnr. 38, und Ford/Kommission, Randnr. 21).

  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.10.2003 - T-368/00
    Dazu ist darauf zu verweisen, dass, soweit keine Vereinbarungen zwischen Unternehmen bestehen, einseitige Handlungen eines Unternehmens ohne ausdrückliche oder stillschweigende Mitwirkung eines anderen Unternehmens nicht von Artikel 81 Absatz 1 EG erfasst werden (Urteile des Gerichtshofes vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 56/65, Société Technique Minière, Slg. 1966, 281, 302, vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnr. 38, und vom 17. September 1985 in den Rechtssachen 25/84 und 26/84, Ford/Kommission, Slg. 1985, 2725, Randnr. 21).

    Dazu beruft sie sich auf die Rechtsprechung, nach der die Einbeziehung eines Vertragshändlers in ein Vertriebsnetz impliziere, dass seine Zustimmung zur Politik des Herstellers und seines Lieferanten anzunehmen sei und dass ihre laufenden Geschäftsbeziehungen einer im Voraus getroffenen allgemeinen Vereinbarung unterlägen (Urteile AEG/Kommission, Ford/Kommission, Randnr. 21, und Volkswagen/Kommission, Randnr. 236).

    Die fragliche Maßnahme stellt daher keine einseitige Handlung dar, sondern eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG (vgl. Urteile AEG/Kommission, Randnr. 38, und Ford/Kommission, Randnr. 21).

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.10.2003 - T-368/00
    Die Kommission verweist darauf, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80 (Musique Diffusion Française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 106) ausgeführt habe, dass die Befugnis der Kommission zur Verhängung von Geldbußen nicht nur dazu diene, individuelle Zuwiderhandlungen zu ahnden, sondern dass damit auch die Verfolgung einer allgemeinen Wettbewerbspolitik bezweckt werde.

    Die Zuwiderhandlung erhält besonderes Gewicht durch die Größe der Klägerinnen und die Bedeutung der Marke Opel auf dem europäischen und insbesondere auf dem niederländischen und dem deutschen Markt (vgl. in diesem Sinne Urteil Musique Diffusion Française u. a./Kommission, Randnr. 120) sowie dadurch, dass sie ungeachtet der Warnung begangen wurde, die in der vorangegangenen Entscheidungspraxis der Kommission und der ständigen Rechtsprechung zu Parallelimporten insbesondere im Kraftfahrzeugsektor lag.

  • EuGH, 09.07.1969 - 5/69

    Voelk / Vervaecke

    Auszug aus EuG, 21.10.2003 - T-368/00
    Selbst wenn die Vereinbarungen einen absoluten Gebietsschutz festlegten, könnten die Folgen für den Markt minimal sein (Urteile des Gerichtshofes vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 5/69, Völk, Slg. 1969, 295, Randnrn.

    Angesichts der Stellung der Marke Opel auf den Märkten für Kraftfahrzeuge, insbesondere dem niederländischen und dem deutschen, der Zahl der 1996 von den Niederlanden aus zum Export verkauften Fahrzeuge und der Tatsache, dass auf die neun Vertragshändler etwa 65 % der Exporte entfielen, waren die Folgen der Maßnahme für den Handel zwischen Mitgliedstaaten und das Spiel des Wettbewerbs jedenfalls nicht geringfügig im Sinne der Urteile Völk (Randnrn. 5 bis 7) und Javico (Randnr. 16).

  • EuG, 21.10.1997 - T-229/94

    Deutsche Bahn / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.10.2003 - T-368/00
    Außerdem verfügt die Kommission nach ständiger Rechtsprechung bei der Festlegung der Höhe der Geldbußen im Rahmen der Verordnung Nr. 17 über ein Ermessen, um die Unternehmen dazu anhalten zu können, die Wettbewerbsregeln einzuhalten (Urteile des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-150/89, Martinelli/Kommission, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 59, vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-49/95, Van Megen Sports/Kommission, Slg. 1996, II-1799, Randnr. 53, und vom 21. Oktober 1997 in der Rechtssache T-229/94, Deutsche Bahn/Kommission, Slg. 1997, II-1689, Randnr. 127).

    Das Gericht hat jedoch nachzuprüfen, ob der Betrag der festgesetzten Geldbuße in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung steht (Urteil Deutsche Bahn/Kommission, Randnr. 127), und die Schwere der Zuwiderhandlung und die von der Klägerin geltend gemachten Umstände gegeneinander abzuwiegen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. November 1996 in der Rechtssache C-333/94 P, Tetra Pak/Kommission, Slg. 1996, I-5951, Randnr. 48).

  • EuGH, 28.03.1984 - 29/83

    CRAM / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.10.2003 - T-368/00
    Dazu ist darauf zu verweisen, dass die Kommission hinreichend aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringen muss, um die feste Überzeugung zu begründen, dass die behauptete Zuwiderhandlung stattgefunden hat (Urteile des Gerichtshofes vom 28. März 1984 in den Rechtssachen 29/83 und 30/83, CRAM und Rheinzink/Kommission, Slg. 1984, 1679, Randnr. 20, und des Gerichts vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Riviera Auto Service u. a./Kommission, Slg. 1999, II-93, Randnr. 47).

    23 und 25, und Urteil CRAM und Rheinzink/Kommission, Randnr. 26).

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 21.10.2003 - T-368/00
    Außerdem verfügt die Kommission nach ständiger Rechtsprechung bei der Festlegung der Höhe der Geldbußen im Rahmen der Verordnung Nr. 17 über ein Ermessen, um die Unternehmen dazu anhalten zu können, die Wettbewerbsregeln einzuhalten (Urteile des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-150/89, Martinelli/Kommission, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 59, vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-49/95, Van Megen Sports/Kommission, Slg. 1996, II-1799, Randnr. 53, und vom 21. Oktober 1997 in der Rechtssache T-229/94, Deutsche Bahn/Kommission, Slg. 1997, II-1689, Randnr. 127).
  • EuG, 11.12.1996 - T-49/95

    Van Megen Sports Group BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 21.10.2003 - T-368/00
    Außerdem verfügt die Kommission nach ständiger Rechtsprechung bei der Festlegung der Höhe der Geldbußen im Rahmen der Verordnung Nr. 17 über ein Ermessen, um die Unternehmen dazu anhalten zu können, die Wettbewerbsregeln einzuhalten (Urteile des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-150/89, Martinelli/Kommission, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 59, vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-49/95, Van Megen Sports/Kommission, Slg. 1996, II-1799, Randnr. 53, und vom 21. Oktober 1997 in der Rechtssache T-229/94, Deutsche Bahn/Kommission, Slg. 1997, II-1689, Randnr. 127).
  • EuG, 22.04.1993 - T-9/92

    Automobiles Peugeot SA und Peugeot SA gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 21.10.2003 - T-368/00
    Sie läuft den grundlegenden Zielsetzungen der Gemeinschaft und insbesondere der Verwirklichung des einheitlichen Marktes zuwider (Urteil des Gerichts vom 22. April 1993 in der Rechtssache T-9/92, Peugeot/Kommission, Slg. 1993, II-493, Randnr. 42).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuGH, 14.11.1996 - C-333/94

    Tetra Pak / Kommission

  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

  • EuGH, 01.02.1978 - 19/77

    Miller / Kommission

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

  • EuGH, 28.04.1998 - C-306/96

    Javico

  • EuG, 21.01.1999 - T-185/96

    Riviera Auto Service / Kommission

  • EuGH, 30.06.1966 - 56/65

    Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

  • EuGH, 06.04.2006 - C-551/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE

    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die General Motors BV die teilweise Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 21. Oktober 2003 in der Rechtssache T-368/00 (General Motors und Opel Nederland/Kommission, Slg. 2003, II-4491, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Entscheidung 2001/146/EG der Kommission vom 20. September 2000 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/36.356 - Opel) (ABl. 2001, L 59, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) teilweise für nichtig erklärt hat.
  • EuGH, 08.12.2011 - C-386/10

    Chalkor / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    60 bis 62, und Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 2003, General Motors Nederland und Opel Nederland/Kommission, T-368/00, Slg. 2003, II-4491, Randnr. 181).".
  • EuG, 27.07.2005 - T-49/02

    Brasserie nationale / Kommission - Kartelle - Luxemburgischer Biermarkt -

    Ferner kann die Kommission die Höhe der Geldbuße zwar entsprechend dem Verfahren der Leitlinien festlegen, doch muss sie im Rahmen der in Artikel 15 der Verordnung Nr. 17 festgelegten Sanktionen bleiben (Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 2003 in der Rechtsache T-368/00, General Motors Nederland und Opel Nederland/Kommission, Slg. 2003, II-4491, Randnr. 188).
  • EuG, 11.07.2014 - T-541/08

    Sasol u.a. / Kommission

    Die in den Verträgen vorgesehene Kontrolle bedeutet somit - im Einklang mit den Anforderungen des Grundsatzes des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes gemäß Art. 47 der Charta der Grundrechte -, dass die Unionsgerichte sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht eine Kontrolle vornehmen und befugt sind, die Beweise zu würdigen, die angefochtene Entscheidung für nichtig zu erklären und die Höhe der Geldbußen zu ändern (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, Slg. 2007, I-1331, Rn. 60 bis 62, und Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 2003, General Motors Nederland und Opel Nederland/Kommission, T-368/00, Slg. 2003, II-4491, Rn. 181).
  • EuG, 06.05.2009 - T-127/04

    KME Germany u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    60 bis 62; Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 2003, General Motors Nederland und Opel Nederland/Kommission, T-368/00, Slg. 2003, II-4491, Randnr. 181).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2005 - C-551/03

    General Motors - Wettbewerb - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Artikel 81 EG -

    In der vorliegenden Rechtssache fechten die General Motors Nederland BV und die Opel Nederland BV das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 21. Oktober 2003 in der Rechtssache T-368/00 (General Motors Nederland und Opel Nederland/Kommission; im Folgenden: angefochtenes Urteil)(2) an, mit dem die Entscheidung 2001/146/EG der Kommission vom 20. September 2000 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (im Folgenden: angefochtene Entscheidung)(3) großenteils bestätigt wurde, durch die gegen Opel Nederland eine Geldbuße mit der Begründung verhängt worden war, dass sie mit Händlern ihres Vertriebsnetzes in den Niederlanden Vereinbarungen getroffen habe, um Verkäufe von Kraftfahrzeugen der Marke Opel an Endverbraucher und Opel-Vertriebshändler in anderen Mitgliedstaaten zu beschränken oder zu verhindern.

    2 - Slg. 2003, II-4491.

  • EuG, 11.07.2014 - T-543/08

    RWE und RWE Dea / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse -

    Die in den Verträgen vorgesehene Kontrolle bedeutet somit - im Einklang mit den Anforderungen des Grundsatzes des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes gemäß Art. 47 der Charta der Grundrechte -, dass die Unionsgerichte sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht eine Kontrolle vornehmen und befugt sind, die Beweise zu würdigen, die angefochtene Entscheidung für nichtig zu erklären und die Höhe der Geldbußen zu ändern (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, Slg. 2007, I-1331, Rn. 60 bis 62, und Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 2003, General Motors Nederland und Opel Nederland/Kommission, T-368/00, Slg. 2003, II-4491, Rn. 181).
  • EuG, 23.01.2014 - T-391/09

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    Die Kronzeugenregelung ist für das Gericht zwar nicht verbindlich (Urteile des Gerichts vom 21. Oktober 2003, General Motors Nederland und Opel Nederland/Kommission, T-368/00, Slg. 2003, II-4491, Rn. 188, und vom 27. Juli 2005, Brasserie nationale u. a./Kommission, T-49/02 bis T-51/02, Slg. 2005, II-3033, Rn. 169), aber die Bandbreite der Ermäßigung der Geldbuße zwischen 20 % und 30 %, die diese Regelung für das zweite Unternehmen vorsieht, das der Kommission Informationen geliefert hat, erscheint angemessen.
  • EuG, 19.05.2010 - T-21/05

    Chalkor / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche -

    60 bis 62, und Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 2003, General Motors Nederland und Opel Nederland/Kommission, T-368/00, Slg. 2003, II-4491, Randnr. 181).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2011 - C-272/09

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell zur

    60 bis 62; Urteil des Gerichts vom 21. Oktober 2003, General Motors Nederland und Opel Nederland/Kommission, T-368/00, Slg. 2003, II-4491, Randnr. 181).".
  • EuG, 13.09.2013 - T-566/08

    Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 19.05.2010 - T-11/05

    In den Rechtssachen betreffend das Kupfer-Installationsrohr-Kartell ermäßigt das

  • EuGH, 25.10.2005 - C-510/03

    Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zur Beeinträchtigung

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz

  • EuG, 09.07.2009 - T-450/05

    Peugeot und Peugeot Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Vertrieb von

  • EuG, 11.07.2014 - T-540/08

    Esso u.a. / Kommission

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission

  • EuG, 06.05.2009 - T-116/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION BETREFFEND EIN KARTELL AUF

  • EuG, 12.12.2012 - T-400/09

    Ecka Granulate und non ferrum Metallpulver / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 18.07.2005 - T-241/01

    Scandinavian Airlines System / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Luftfahrt -

  • EuG, 19.05.2010 - T-18/05

    IMI u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Kupfer-Installationsrohrbranche -

  • EuG, 12.12.2014 - T-558/08

    Eni / Kommission

  • EuG, 27.06.2012 - T-445/07

    Berning & Söhne / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für

  • EuG, 27.06.2012 - T-439/07

    Coats Holdings / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Märkte für Reißverschlüsse

  • EuG, 06.05.2009 - T-122/04

    Outokumpu und Luvata / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 27.09.2012 - T-362/06

    Ballast Nedam Infra / Kommission

  • EuG, 19.05.2010 - T-19/05

    Boliden u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 27.09.2006 - T-204/03

    Haladjian Frères / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Artikel 82 EG -

  • LG Heilbronn, 04.09.2002 - 1b T 190/02

    Orientierung des "notwendigen Unterhalts" i.S.d. § 850i Zivilprozessordnung (ZPO)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht