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   EuG, 21.11.2012 - T-270/08   

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https://dejure.org/2012,36065
EuG, 21.11.2012 - T-270/08 (https://dejure.org/2012,36065)
EuG, Entscheidung vom 21.11.2012 - T-270/08 (https://dejure.org/2012,36065)
EuG, Entscheidung vom 21. November 2012 - T-270/08 (https://dejure.org/2012,36065)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutschland / Kommission

    EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Operationelles Programm Berlin (Ost) Ziel 1 (1994-1999) in der Bundesrepublik Deutschland

  • EU-Kommission

    Bundesrepublik Deutschland gegen Europäische Kommission.

    [fremdsprachig] EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Operationelles Programm Berlin [Ost] Ziel 1 [1994-1999] in der Bundesrepublik Deutschland.

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Operationelles Programm Berlin (Ost) Ziel 1 (1994-1999) in der Bundesrepublik Deutschland

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strukturfonds: Kürzung der Beteiligung bei Unregelmäßigkeiten rechtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung K(2008)1615 endg. der Kommission vom 29. April 2008 über die Kürzung des für das Operationelle Programm Berlin (Ost) Ziel 1 (1994-1999) in der Bundesrepublik Deutschland ursprünglich gewährten Finanzbeitrags des Europäischen Fonds für ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuG, 26.09.2002 - T-199/99

    Sgaravatti Mediterranea / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.11.2012 - T-270/08
    So hat es im Urteil vom 26. September 2002, Sgaravatti Mediterranea/Kommission (T-199/99, Slg. 2002, II-3731, Randnr. 45), entschieden, dass sich die Kommission, wenn die nationalen Behörden eingehend überprüft haben, ob der Empfänger eines Gemeinschaftszuschusses seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist, auf deren ausführliche Tatsachenfeststellungen stützen und prüfen darf, ob diese Feststellungen auf das Vorliegen von Unregelmäßigkeiten schließen lassen, die eine Sanktion nach Art. 24 Abs. 2 der Verordnung Nr. 4253/88 rechtfertigen.

    Insbesondere kann nach diesem Grundsatz ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist, mit dem Verlust eines durch die Unionsregelung verliehenen Anspruchs, etwa eines Anspruchs auf einen finanziellen Zuschuss, geahndet werden (Urteil Sgaravatti Mediterranea/Kommission, Randnrn. 134 und 135).

  • EuGH, 15.09.2005 - C-199/03

    Irland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Europäischer Sozialfonds - Kürzung

    Auszug aus EuG, 21.11.2012 - T-270/08
    Der Gerichtshof hat entschieden, dass auch Unregelmäßigkeiten, die keine konkreten finanziellen Auswirkungen haben, die finanziellen Belange der Union und die Einhaltung des Unionsrechts ernsthaft beeinträchtigen und damit die Vornahme von Finanzkorrekturen durch die Kommission rechtfertigen können (Urteil des Gerichtshofs vom 15. September 2005, 1rland/Kommission, C-199/03, Slg. 2005, I-8027, Randnrn.

    Im Übrigen macht die Bundesrepublik Deutschland geltend, der Gerichtshof habe sich im Urteil vom 15. September 2005, 1rland/Kommission (C-199/03, Slg. 2005, I-8027, Randnr. 31), nicht zur Höhe der Korrektur geäußert.

  • EuG, 28.01.2009 - T-74/07

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung

    Auszug aus EuG, 21.11.2012 - T-270/08
    Ein Verwaltungsfehler, der darin besteht, dass die im Finanzierungsplan vorgesehenen und die im Auszahlungsantrag angegebenen Beträge nicht übereinstimmen, kann z. B. eine Unregelmäßigkeit darstellen, die eine Kürzung der Beteiligung rechtfertigen kann (Urteil des Gerichts vom 28. Januar 2009, Deutschland/Kommission, T-74/07, Slg. 2009, II-107, Randnrn. 34 ff.).

    Sie ist nicht verpflichtet, die Unzulänglichkeit sämtlicher Kontrollen umfassend darzulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 4. März 2004, Deutschland/Kommission, Randnr. 58).

  • EuGH, 09.09.2004 - C-332/01

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.11.2012 - T-270/08
    Eine solche finanzielle Berichtigung soll verhindern, dass Beträge zulasten des Gemeinschaftshaushalts gehen, die nicht zur Finanzierung eines mit der betreffenden Gemeinschaftsregelung verfolgten Ziels gedient haben, und stellt daher keine Sanktion dar (Urteil des Gerichtshofs vom 9. September 2004, Griechenland/Kommission, C-332/01, Slg. 2004, I-7699, Randnr. 63).

    Aus der Rechtsprechung zum EAGFL, Abteilung Garantie, die auf den vorliegenden Fall entsprechend übertragbar ist, ergibt sich, dass in dem besonderen Zusammenhang der Ausarbeitung der Entscheidungen über den Rechnungsabschluss die Begründung einer Entscheidung dann als ausreichend anzusehen ist, wenn der Mitgliedstaat, an den die Entscheidung gerichtet ist, an dem Verfahren ihrer Ausarbeitung unmittelbar beteiligt war und die Gründe kannte, aus denen die Kommission meinte, den streitigen Betrag nicht zulasten des EAGFL übernehmen zu müssen (vgl. in diesem Sinne zum Bereich des EAGFL, Abteilung Garantie, Urteile des Gerichtshofs vom 18. Mai 2000, Belgien/Kommission, C-242/97, Slg. 2000, I-3421, Randnr. 95, vom 24. Januar 2002, Frankreich/Kommission, Randnr. 54, und vom 9. September 2004, Griechenland/Kommission, Randnr. 67).

  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus EuG, 21.11.2012 - T-270/08
    Wie der Gerichtshof in Randnr. 28 des Urteils vom 10. November 1998, BFI Holding (C-360/96, Slg. 1998, I-6821), ausgeführt hat, ist gemäß Art. 1 Buchst. b Unterabs. 2 der Richtlinie 92/50 eine Einrichtung des öffentlichen Rechts eine Einrichtung, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, die Rechtspersönlichkeit besitzt und die eng mit dem Staat, den Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts verbunden ist.

    Nach der Rechtsprechung zur Auslegung des Begriffs "öffentlicher Auftraggeber" ist dieser Begriff im funktionellen Sinne zu verstehen (Urteil des Gerichtshofs BFI Holding, Randnr. 62).

  • EuGH, 04.07.1996 - C-50/94

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.11.2012 - T-270/08
    Bemüht sich die Kommission im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens, nicht die Finanzierung der gesamten Ausgaben abzulehnen, sondern Regeln aufzustellen, die nach Maßgabe dessen differenzieren sollen, welche Gefahr für den EAGFL Kontrollmängel unterschiedlichen Grades darstellen, so muss der Mitgliedstaat belegen, dass diese Kriterien willkürlich und unbillig sind (Urteil des Gerichtshofs vom 4. Juli 1996, Griechenland/Kommission, C-50/94, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 28).
  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.11.2012 - T-270/08
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 253 EG genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. in diesem Sinne zu anderen Gebieten des Unionsrechts Urteile des Gerichtshofs vom 14. Februar 1990, Delacre u. a./Kommission, C-350/88, Slg. 1990, I-395, Randnrn.
  • EuGH, 17.05.1984 - 15/83

    Denkavit Nederland

    Auszug aus EuG, 21.11.2012 - T-270/08
    Die Kommission muss jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten, der verlangt, dass die Handlungen der Unionsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was für die Erreichung des verfolgten Ziels angemessen und erforderlich ist (Urteil des Gerichtshofs vom 17. Mai 1984, Denkavit Nederland, 15/83, Slg. 1984, 2171, Randnr. 25).
  • EuG, 17.12.2008 - T-154/06

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.11.2012 - T-270/08
    Diese Rechtsprechung wurde vom Gericht im Urteil vom 17. Dezember 2008, 1talien/Kommission (T-154/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42), bestätigt.
  • EuGH, 04.02.1997 - C-9/95

    Belgien und Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.11.2012 - T-270/08
    15 und 16, vom 4. Februar 1997, Belgien und Deutschland/Kommission, C-9/95, C-23/95 und C-156/95, Slg. 1997, I-645, Randnr. 44, vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, und vom 14. Juli 2005, Niederlande/Kommission, C-180/00, Slg. 2005, I-6603, Randnr. 124; vgl. auch zum Bereich des EAGFL, Abteilung Garantie, Urteil des Gerichtshofs vom 22. April 1999, Niederlande/Kommission, C-28/94, Slg. 1999, I-1973, Randnr. 81).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 22.04.1999 - C-28/94

    Niederlande / Kommission

  • EuGH, 06.04.2000 - C-443/97

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 18.05.2000 - C-242/97

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 20.09.2001 - C-263/98

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 24.01.2002 - C-118/99

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 21.03.2002 - C-130/99

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 11.09.2003 - C-445/00

    DIE ÖKOPUNKTE-VERORDNUNG 2000 BLEIBT WIRKSAM MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNG, MIT DER

  • EuGH, 22.01.2004 - C-271/01

    COPPI

  • EuGH, 04.03.2004 - C-344/01

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 18.11.2004 - C-126/03

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 14.07.2005 - C-180/00

    Netherlands v Commission - Regelung über die Assoziierung der überseeischen

  • EuGH, 13.03.2008 - C-383/06

    Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening - Strukturfonds - Art.

  • EuGH, 25.03.2010 - C-414/08

    Sviluppo Italia Basilicata / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

  • EuGH, 15.07.2010 - C-271/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

  • EuG, 16.10.1996 - T-378/94

    Josephus Knijff gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGH, 09.10.1990 - 366/88

    Frankreich / Kommission

  • EuG, 22.11.2006 - T-282/04

    Italien / Kommission

  • EuG, 23.09.1994 - T-461/93

    Bau eines Informationszentrums; Anspruch auf Schadensersatz ; Antrag auf

  • EuGH, 24.01.2002 - C-500/99

    Conserve Italia / Kommission

  • EuGH, 24.06.2015 - C-549/12

    Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

    Die Urteile Deutschland/Kommission (T-265/08, EU:T:2012:434) und Deutschland/Kommission (T-270/08, EU:T:2012:612) des Gerichts der Europäischen Union werden aufgehoben.

    Mit ihren Rechtsmitteln beantragt die Bundesrepublik Deutschland die Aufhebung der Urteile Deutschland/Kommission (T-265/08, EU:T:2012:434) und Deutschland/Kommission (T-270/08, EU:T:2012:612) des Gerichts der Europäischen Union (im Folgenden zusammen: angefochtene Urteile), mit denen dieses ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2008) 1690 endg.

    Am 31. Januar 2013 hat die Bundesrepublik Deutschland gegen das Urteil Deutschland/Kommission (T-270/08, EU:T:2012:612) Rechtsmittel eingelegt.

    Mit ihrem vierten Rechtsmittelgrund in der Rechtssache C-54/13 P rügt die Bundesrepublik Deutschland, den Entscheidungsgründen des Urteils Deutschland/Kommission (T-270/08, EU:T:2012:612) sei nicht zu entnehmen, dass sich das Gericht mit ihrem Vorbringen zur Unzulässigkeit von pauschalen Finanzkorrekturen im Rahmen des ersten Teils des zweiten Klagegrundes auseinandergesetzt habe bzw. welche Erwägungen das Gericht der Zurückweisung dieses Vorbringens zugrunde gelegt habe.

    Die Urteile Deutschland/Kommission (T-265/08, EU:T:2012:434) und Deutschland/Kommission (T-270/08, EU:T:2012:612) des Gerichts der Europäischen Union werden aufgehoben.

  • EuG, 13.09.2017 - T-97/09

    Deutschland / Kommission - Nichtigkeitsklage - EFRE - Kürzung einer finanziellen

    Am 11. Mai 2010 hat die Kommission beantragt, die vorliegende Rechtssache mit den Rechtssachen T-265/08, T-270/08, T-21/10, T-104/10, T-114/10 und T-116/10, Deutschland/Kommission, zu verbinden bzw. das Verfahren auszusetzen, weil alle diese Rechtssachen eine Entscheidung beträfen, mit der sie im Rahmen des Abschlusses der letzten noch offenen Strukturfonds-Programme der Programmierungsperiode 1994-1999 finanzielle Berichtigungen vorgenommen habe.

    Mit Beschluss vom 9. September 2010 hat der Präsident der Vierten Kammer des Gerichts entschieden, das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zum Ablauf der Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Endentscheidungen des Gerichts in den Rechtssachen T-265/08, Deutschland/Kommission, und T-270/08, Deutschland/Kommission, oder bis zur Verkündung der Entscheidungen des Gerichtshofs über die gegen die Entscheidungen des Gerichts in den genannten Rechtssachen eingelegten Rechtsmittel auszusetzen.

    Mit dem Rechtsmittelurteil wurden ferner die Urteile vom 19. September 2012, Deutschland/Kommission (T-265/08, EU:T:2012:434), und vom 21. November 2012, Deutschland/Kommission (T-270/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:612), aufgehoben, soweit das Gericht die Klagen der Bundesrepublik Deutschland abgewiesen hatte.

  • EuG, 13.09.2017 - T-21/10

    Deutschland / Kommission - Nichtigkeitsklage - EFRE - Kürzung einer finanziellen

    Am 11. Mai 2010 hat die Kommission beantragt, die vorliegende Rechtssache mit den Rechtssachen T-265/08, T-270/08, T-97/09, T-104/10, T-114/10 und T-116/10, Deutschland/Kommission, zu verbinden bzw. das Verfahren auszusetzen, weil alle diese Rechtssachen eine Entscheidung beträfen, mit der sie im Rahmen des Abschlusses der letzten noch offenen Strukturfonds-Programme der Programmierungsperiode 1994-1999 finanzielle Berichtigungen vorgenommen habe.

    Mit Beschluss vom 8. Oktober 2010 hat der Präsident der Dritten Kammer des Gerichts entschieden, das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zum Ablauf der Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Endentscheidungen des Gerichts in den Rechtssachen T-265/08, Deutschland/Kommission, und T-270/08, Deutschland/Kommission, oder bis zur Verkündung der Entscheidungen des Gerichtshofs über die gegen die Entscheidungen des Gerichts in den genannten Rechtssachen eingelegten Rechtsmittel auszusetzen.

    Mit dem Rechtsmittelurteil wurden ferner die Urteile vom 19. September 2012, Deutschland/Kommission (T-265/08, EU:T:2012:434), und vom 21. November 2012, Deutschland/Kommission (T-270/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:612), aufgehoben, soweit das Gericht die Klagen der Bundesrepublik Deutschland abgewiesen hatte.

  • EuG, 13.09.2017 - T-119/10

    Niederlande / Kommission - Nichtigkeitsklage - EFRE - Kürzung einer finanziellen

    Am 11. August 2010 hat das Gericht die Parteien zu einer eventuellen Aussetzung des Verfahrens in der vorliegenden Rechtssache bis zum Ablauf der Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Endentscheidungen des Gerichts in den Rechtssachen T-265/08, Deutschland/Kommission, und T-270/08, Deutschland/Kommission, oder bis zur Verkündung der Entscheidungen des Gerichtshofs über die gegen die Entscheidungen des Gerichts in den genannten Rechtssachen eingelegten Rechtsmittel befragt.

    Mit Beschluss des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichts vom 13. September 2010 ist entschieden worden, das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zum Ablauf der Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Endentscheidungen des Gerichts in den Rechtssachen T-265/08, Deutschland/Kommission, und T-270/08, Deutschland/Kommission, oder bis zur Verkündung der Entscheidungen des Gerichtshofs über die gegen die Entscheidungen des Gerichts in den genannten Rechtssachen eingelegten Rechtsmittel auszusetzen.

    Mit dem Rechtsmittelurteil wurden ferner die Urteile vom 19. September 2012, Deutschland/Kommission (T-265/08, EU:T:2012:434), und vom 21. November 2012, Deutschland/Kommission (T-270/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:612), aufgehoben, soweit das Gericht die Klagen der Bundesrepublik Deutschland abgewiesen hatte.

  • EuG, 13.09.2017 - T-104/10

    Deutschland / Kommission - Nichtigkeitsklage - EFRE - Kürzung einer finanziellen

    Am 11. Mai 2010 hat die Kommission beantragt, die vorliegende Rechtssache mit den Rechtssachen T-265/08, T-270/08, T-21/10, T-97/09, T-114/10 und T-116/10, Deutschland/Kommission, zu verbinden bzw. das Verfahren auszusetzen, weil alle diese Rechtssachen eine Entscheidung beträfen, mit der sie im Rahmen des Abschlusses der letzten noch offenen Strukturfonds-Programme der Programmierungsperiode 1994-1999 finanzielle Berichtigungen vorgenommen habe.

    Mit Beschluss vom 31. August 2010 hat der Präsident der Vierten Kammer des Gerichts entschieden, das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zum Ablauf der Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Endentscheidungen des Gerichts in den Rechtssachen T-265/08, Deutschland/Kommission, und T-270/08, Deutschland/Kommission, oder bis zur Verkündung der Entscheidungen des Gerichtshofs über die gegen die Entscheidungen des Gerichts in den genannten Rechtssachen eingelegten Rechtsmittel auszusetzen.

    Mit dem Rechtsmittelurteil wurden ferner die Urteile vom 19. September 2012, Deutschland/Kommission (T-265/08, EU:T:2012:434), und vom 21. November 2012, Deutschland/Kommission (T-270/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:612), aufgehoben, soweit das Gericht die Klagen der Bundesrepublik Deutschland abgewiesen hatte.

  • EuG, 13.09.2017 - T-114/10

    Deutschland / Kommission - Nichtigkeitsklage - EFRE - Kürzung einer finanziellen

    Am 11. Mai 2010 hat die Kommission beantragt, die vorliegende Rechtssache mit den Rechtssachen T-265/08, T-270/08, T-97/09, T-21/10, T-104/10 und T-116/10, Deutschland/Kommission, zu verbinden bzw. das Verfahren auszusetzen, weil alle diese Rechtssachen eine Entscheidung beträfen, mit der sie im Rahmen des Abschlusses der letzten noch offenen Strukturfonds-Programme der Programmierungsperiode 1994-1999 finanzielle Berichtigungen vorgenommen habe.

    Mit Beschluss des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichts vom 31. August 2010 ist entschieden worden, das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zum Ablauf der Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Endentscheidungen des Gerichts in den Rechtssachen T-265/08, Deutschland/Kommission, und T-270/08, Deutschland/Kommission, oder bis zur Verkündung der Entscheidungen des Gerichtshofs über die gegen die Entscheidungen des Gerichts in den genannten Rechtssachen eingelegten Rechtsmittel auszusetzen.

    Mit dem Rechtsmittelurteil wurden ferner die Urteile vom 19. September 2012, Deutschland/Kommission (T-265/08, EU:T:2012:434), und vom 21. November 2012, Deutschland/Kommission (T-270/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:612), aufgehoben, soweit das Gericht die Klagen der Bundesrepublik Deutschland abgewiesen hatte.

  • EuG, 13.09.2017 - T-116/10

    Deutschland / Kommission - Nichtigkeitsklage - EFRE - Kürzung einer finanziellen

    Am 11. Mai 2010 hat die Kommission beantragt, die vorliegende Rechtssache mit den Rechtssachen T-265/08, T-270/08, T-97/09, T-21/10, T-104/10 und T-114/10, Deutschland/Kommission, zu verbinden bzw. das Verfahren auszusetzen, weil alle diese Rechtssachen eine Entscheidung beträfen, mit der sie im Rahmen des Abschlusses der letzten noch offenen Strukturfonds-Programme der Programmierungsperiode 1994-1999 finanzielle Berichtigungen vorgenommen habe.

    Mit Beschluss vom 31. August 2010 hat der Präsident der Vierten Kammer des Gerichts entschieden, das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zum Ablauf der Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Endentscheidungen des Gerichts in den Rechtssachen T-265/08, Deutschland/Kommission, und T-270/08, Deutschland/Kommission, oder bis zur Verkündung der Entscheidungen des Gerichtshofs über die gegen die Entscheidungen des Gerichts in den genannten Rechtssachen eingelegten Rechtsmittel auszusetzen.

    Mit dem Rechtsmittelurteil wurden ferner die Urteile vom 19. September 2012, Deutschland/Kommission (T-265/08, EU:T:2012:434), und vom 21. November 2012, Deutschland/Kommission (T-270/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:612), aufgehoben, soweit das Gericht die Klagen der Bundesrepublik Deutschland abgewiesen hatte.

  • EuG, 13.09.2017 - T-109/10

    Luxemburg / Kommission

    Par ordonnance du président de la quatrième chambre du Tribunal du 13 septembre 2010, il a été décidé de suspendre la procédure dans la présente affaire jusqu'à l'expiration des délais de pourvoi contre les décisions du Tribunal mettant fin à l'instance dans les affaires T-265/08, Allemagne/Commission et T-270/08, Allemagne/Commission, soit jusqu'au prononcé des décisions de la Cour statuant sur les pourvois formés contre les décisions du Tribunal dans lesdites affaires.

    Par l'arrêt sur pourvoi, les arrêts du 19 septembre 2012, Allemagne/Commission (T-265/08, EU:T:2012:434), et du 21 novembre 2012, Allemagne/Commission (T-270/08, non publié, EU:T:2012:612), ont également été annulés, dans la mesure où le Tribunal avait rejeté les recours formés par la République fédérale d'Allemagne.

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2014 - C-549/12

    Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

    Die Bundesrepublik Deutschland erhob beim Gericht zwei Klagen, die mit Urteilen vom 19. September 2012, Deutschland/Kommission (T-265/08), und 21. November 2012, Deutschland/Kommission (T-270/08), abgewiesen worden sind.
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