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   EuG, 21.11.2012 - T-76/11   

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https://dejure.org/2012,36064
EuG, 21.11.2012 - T-76/11 (https://dejure.org/2012,36064)
EuG, Entscheidung vom 21.11.2012 - T-76/11 (https://dejure.org/2012,36064)
EuG, Entscheidung vom 21. November 2012 - T-76/11 (https://dejure.org/2012,36064)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Fischerei - Maßnahmen zur Erhaltung der Fischereiressourcen - Art. 105 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 - Abzüge von den Quoten für ein bestimmtes Jahr wegen Überschreitung der für die vorangegangenen Jahre zugeteilten Quoten - Zeitliche Anwendung - Rechtssicherheit - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Kommission

    Fischerei - Maßnahmen zur Erhaltung der Fischereiressourcen - Art. 105 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 - Abzüge von den Quoten für ein bestimmtes Jahr wegen Überschreitung der für die vorangegangenen Jahre zugeteilten Quoten - Zeitliche Anwendung - Rechtssicherheit - ...

  • EU-Kommission

    Spanien / Kommission

    Fischerei - Maßnahmen zur Erhaltung der Fischereiressourcen - Art. 105 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 - Abzüge von den Quoten für ein bestimmtes Jahr wegen Überschreitung der für die vorangegangenen Jahre zugeteilten Quoten - Zeitliche Anwendung - Rechtssicherheit - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fischerei - Maßnahmen zur Erhaltung der Fischereiressourcen - Art. 105 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 - Abzüge von den Quoten für ein bestimmtes Jahr wegen Überschreitung der für die vorangegangenen Jahre zugeteilten Quoten - Zeitliche Anwendung - Rechtssicherheit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 2. Februar 2011 - Spanien/Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 1004/2010 der Kommission vom 8. November 2010 über Abzüge von bestimmten Fangquoten für 2010 wegen Überfischung im vorangegangenen Jahr (ABl. L 291, S. 31)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 09.03.2006 - C-293/04

    Beemsterboer - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Artikel 220

    Auszug aus EuG, 21.11.2012 - T-76/11
    Somit sind die allgemeinen Regelungen über die zeitliche Anwendbarkeit von Normen heranzuziehen, die zwischen Verfahrensvorschriften und materiell-rechtlichen Vorschriften unterscheiden (Urteile des Gerichtshofs vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, Slg. 1981, 2735, Randnr. 9, vom 6. Juli 1993, CT Control [Rotterdam] und JCT Benelux/Kommission, C-121/91 und C-122/91, Slg. 1993, I-3873, Randnr. 22, und vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services, C-293/04, Slg. 2006, I-2263, Randnrn.

    Allerdings können materiell-rechtliche Vorschriften auch auf vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte angewandt werden, soweit aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass sie auch für solche Sachverhalte gelten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juli 1993, GruSa Fleisch, C-34/92, Slg. 1993, I-4147, Randnr. 22, und Beemsterboer Coldstore Services, oben in Randnr. 25 angeführt, Randnr. 21).

    Aus diesem Grund steht der Grundsatz der Rechtssicherheit der Anwendung einer neuen, strikteren Regelung auf einen Sachverhalt entgegen, der unter der Geltung einer früheren, günstigeren Regelung entstanden ist, soweit sich die betroffene Person hinsichtlich der früheren Regelung auf ein berechtigtes Vertrauen berufen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Beemsterboer Coldstore Services, oben in Randnr. 25 angeführt, Randnr. 24).

  • EuGH, 25.09.1984 - 117/83

    Könecke / Balm

    Auszug aus EuG, 21.11.2012 - T-76/11
    In Bezug auf den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen ist darauf hinzuweisen, dass danach jede Sanktion, selbst wenn sie keinen strafrechtlichen Charakter besitzt, auf einer klaren und unzweideutigen Rechtsgrundlage beruhen muss (Urteile des Gerichtshofs vom 25. September 1984, Könecke, 117/83, Slg. 1984, 3291, Randnr. 11, und vom 11. Juli 2002, Käserei Champignon Hofmeister, C-210/00, Slg. 2002, I-6453, Randnr. 52).
  • EuGH, 20.03.1990 - C-62/89

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuG, 21.11.2012 - T-76/11
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, eine Quote zu überschreiten, wenn sie einen Quotentausch mit einem anderen Mitgliedstaat aushandeln, bevor die Quote für den betroffenen Bestand erschöpft ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 20. März 1990, Kommission/Frankreich, C-62/89, Slg. 1990, I-925, Randnr. 20).
  • EuGH, 06.07.1993 - C-121/91

    CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.11.2012 - T-76/11
    Somit sind die allgemeinen Regelungen über die zeitliche Anwendbarkeit von Normen heranzuziehen, die zwischen Verfahrensvorschriften und materiell-rechtlichen Vorschriften unterscheiden (Urteile des Gerichtshofs vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, Slg. 1981, 2735, Randnr. 9, vom 6. Juli 1993, CT Control [Rotterdam] und JCT Benelux/Kommission, C-121/91 und C-122/91, Slg. 1993, I-3873, Randnr. 22, und vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services, C-293/04, Slg. 2006, I-2263, Randnrn.
  • EuGH, 15.07.1993 - C-34/92

    GruSa Fleisch / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuG, 21.11.2012 - T-76/11
    Allerdings können materiell-rechtliche Vorschriften auch auf vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte angewandt werden, soweit aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass sie auch für solche Sachverhalte gelten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juli 1993, GruSa Fleisch, C-34/92, Slg. 1993, I-4147, Randnr. 22, und Beemsterboer Coldstore Services, oben in Randnr. 25 angeführt, Randnr. 21).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-110/99

    Emsland-Stärke

    Auszug aus EuG, 21.11.2012 - T-76/11
    Allerdings stellt eine Maßnahme, mit der lediglich ein Ausgleich für einen verursachten Schaden vorgesehen und damit der status quo ante wiederhergestellt wird, keine repressive Maßnahme im Sinne des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Sanktionen dar (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke, C-110/99, Slg. 2000, I-11569, Randnr. 56, und vom 21. Februar 2006, Halifax u. a., C-255/02, Slg. 2006, I-1609, Randnr. 93).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-210/00

    Käserei Champignon Hofmeister

    Auszug aus EuG, 21.11.2012 - T-76/11
    In Bezug auf den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen ist darauf hinzuweisen, dass danach jede Sanktion, selbst wenn sie keinen strafrechtlichen Charakter besitzt, auf einer klaren und unzweideutigen Rechtsgrundlage beruhen muss (Urteile des Gerichtshofs vom 25. September 1984, Könecke, 117/83, Slg. 1984, 3291, Randnr. 11, und vom 11. Juli 2002, Käserei Champignon Hofmeister, C-210/00, Slg. 2002, I-6453, Randnr. 52).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

    Auszug aus EuG, 21.11.2012 - T-76/11
    Allerdings stellt eine Maßnahme, mit der lediglich ein Ausgleich für einen verursachten Schaden vorgesehen und damit der status quo ante wiederhergestellt wird, keine repressive Maßnahme im Sinne des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Sanktionen dar (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke, C-110/99, Slg. 2000, I-11569, Randnr. 56, und vom 21. Februar 2006, Halifax u. a., C-255/02, Slg. 2006, I-1609, Randnr. 93).
  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

    Auszug aus EuG, 21.11.2012 - T-76/11
    Somit sind die allgemeinen Regelungen über die zeitliche Anwendbarkeit von Normen heranzuziehen, die zwischen Verfahrensvorschriften und materiell-rechtlichen Vorschriften unterscheiden (Urteile des Gerichtshofs vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, Slg. 1981, 2735, Randnr. 9, vom 6. Juli 1993, CT Control [Rotterdam] und JCT Benelux/Kommission, C-121/91 und C-122/91, Slg. 1993, I-3873, Randnr. 22, und vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services, C-293/04, Slg. 2006, I-2263, Randnrn.
  • EuG, 09.09.2020 - T-626/17

    Das Gericht weist die Klage Sloweniens auf Nichtigerklärung der Delegierten

    Die einzige Rechtsgrundlage, auf die die Kommission die angefochtene Verordnung stützen konnte, war somit Art. 100 Abs. 3 Unterabs. 2 der Verordnung Nr. 1308/2013, und sie verfügte insoweit nicht über das geringste Ermessen (vgl. entsprechend Urteil vom 21. November 2012, Spanien/Kommission, T-76/11, EU:T:2012:613, Rn. 31 und 32).
  • EuG, 18.06.2014 - T-260/11

    Spanien / Kommission

    Dazu hat das Königreich Spanien in der mündlichen Verhandlung unter Verweisung auf das Urteil des Gerichts vom 21. November 2012, Spanien/Kommission (T-76/11), ausgeführt, seine Argumentation betreffend den "Sanktions"-charakter der Abzugsmaßnahmen nicht weiter aufrechtzuerhalten.
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