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   EuG, 21.12.1994 - T-295/94 R   

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https://dejure.org/1994,2095
EuG, 21.12.1994 - T-295/94 R (https://dejure.org/1994,2095)
EuG, Entscheidung vom 21.12.1994 - T-295/94 R (https://dejure.org/1994,2095)
EuG, Entscheidung vom 21. Dezember 1994 - T-295/94 R (https://dejure.org/1994,2095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Buchmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Zahlung der Geldbluße - Bankbürgschaft - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Aussetzung des Vollzugs.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 85; ; EG-Vertrag Art. 173

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.03.1983 - 234/82

    Ferriere di Roè Volciano / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.12.1994 - T-295/94
    23 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem solchen Antrag nur stattgegeben werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen (siehe u. a. die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano/Kommission, Slg. 1983, 725, Randnrn. 2 und 8).
  • EuGH, 06.05.1982 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.12.1994 - T-295/94
    23 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem solchen Antrag nur stattgegeben werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen (siehe u. a. die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano/Kommission, Slg. 1983, 725, Randnrn. 2 und 8).
  • EuG, 26.10.1994 - T-231/94

    Transacciones Maritimas SA, Recursos Marinos SA und Makuspesca SA gegen

    Auszug aus EuG, 21.12.1994 - T-295/94
    Die beantragten Maßnahmen müssen in dem Sinn vorläufig sein, daß sie die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorwegnehmen (Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 26. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-231/94 R, T-232/94 R und T-234/94 R, Transacciones Marítimas/Kommission, Slg 1994, I-0000, Randnr. 20).
  • EuG, 25.08.1994 - T-156/94

    Siderúrgica Aristrain Madrid SL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuG, 21.12.1994 - T-295/94
    26 Unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses am Vollzug der Entscheidungen der Kommission und der Wahrung der finanziellen Interessen der Gemeinschaft einerseits und der Vorteile, die sich aus einem etwaigen wettbewerbswidrigen Verhalten einer Gesellschaft für deren Gesellschafter ergeben können, erscheint es, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, angemessen, etwaige Möglichkeiten der Gesellschafter, die Gesellschaft bei der Stellung einer Bankbürgschaft der im vorliegenden Fall von der Kommission verlangten Art zu unterstützen, zu berücksichtigen (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. Mai 1982 in der Rechtssache 86/82 R, Hasselblad/Kommission, Slg. 1982, 1555, Randnr. 4, sowie Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in den Rechtssachen T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, I-0000, Randnr. 33, und in der Rechtssache Transacciones Marítimas u. a., a. a. O.).
  • EuGH, 07.05.1982 - 86/82

    Hasselblad / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.12.1994 - T-295/94
    26 Unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses am Vollzug der Entscheidungen der Kommission und der Wahrung der finanziellen Interessen der Gemeinschaft einerseits und der Vorteile, die sich aus einem etwaigen wettbewerbswidrigen Verhalten einer Gesellschaft für deren Gesellschafter ergeben können, erscheint es, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, angemessen, etwaige Möglichkeiten der Gesellschafter, die Gesellschaft bei der Stellung einer Bankbürgschaft der im vorliegenden Fall von der Kommission verlangten Art zu unterstützen, zu berücksichtigen (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. Mai 1982 in der Rechtssache 86/82 R, Hasselblad/Kommission, Slg. 1982, 1555, Randnr. 4, sowie Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in den Rechtssachen T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, I-0000, Randnr. 33, und in der Rechtssache Transacciones Marítimas u. a., a. a. O.).
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