Rechtsprechung
EuG, 21.12.2022 - T-525/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
E. Breuninger/ Kommission
Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Rahmenregelung zur Einführung einer Bundesregelung zum Ersatz des Schadens aufgrund der Lockdown-Beschlüsse in Deutschland - Beschluss, keine Einwände zu erheben - Maßnahme zur Beseitigung von Schäden, die durch ...
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Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Rahmenregelung zur Einführung einer Bundesregelung zum Ersatz des Schadens aufgrund der Lockdown-Beschlüsse in Deutschland - Beschluss, keine Einwände zu erheben - Maßnahme zur Beseitigung von Schäden, die durch ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Staatliche Beihilfen - Das Gericht weist die Klage des Einzelhandelsunternehmens Breuninger gegen den Beschluss der Kommission als unzulässig ab, mit dem Beihilfen Deutschlands zum Ausgleich der Verluste aufgrund des Lockdowns während der Covid19-Krise genehmigt wurden
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
E. Breuninger/ Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
E. Breuninger/ Kommission
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 26.10.2016 - C-590/14
Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer bestehenden staatlichen Beihilfe ist …
Auszug aus EuG, 21.12.2022 - T-525/21
Während für die Beurteilung der Vereinbarkeit von Beihilfemaßnahmen mit dem Binnenmarkt ausschließlich die Kommission zuständig ist, die dabei der Kontrolle der Unionsgerichte unterliegt, haben die nationalen Gerichte bis zu einer endgültigen Entscheidung der Kommission die Rechte der Einzelnen vor einer möglichen Verletzung des in Art. 108 Abs. 3 AEUV enthaltenen Verbots durch die staatlichen Stellen zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Oktober 2016, DEI und Kommission/Alouminion tis Ellados, C-590/14 P, EU:C:2016:797, Rn. 95 bis 97 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 07.12.2017 - T-148/17
Troszczynski / Parlament
Auszug aus EuG, 21.12.2022 - T-525/21
Da die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage zu den unverzichtbaren Prozessvoraussetzungen gehören, hat das Gericht von Amts wegen zu prüfen, ob der Kläger ein Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung hat (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 7. Dezember 2017, Troszczynski/Parlament, T-148/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:921, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 17.09.2015 - C-33/14
Mory u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 21.12.2022 - T-525/21
Ein solches Interesse setzt voraus, dass die Nichtigerklärung dieser Handlung als solche Rechtswirkungen haben kann und der Rechtsbehelf der Partei, die ihn eingelegt hat, damit im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (vgl. Urteil vom 17. September 2015, Mory u. a./Kommission, C-33/14 P, EU:C:2015:609, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).