Rechtsprechung
EuG, 23.01.2014 - T-391/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Evonik Degussa und AlzChem / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und Magnesium für die Stahl- und die Gasindustrien im EWR außer Irland, Spanien, Portugal und dem Vereinigten Königreich - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Preisfestsetzung und ...
- EU-Kommission
Evonik Degussa GmbH und AlzChem AG gegen Europäische Kommission.
[fremdsprachig] Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und Magnesium für die Stahl- und die Gasindustrien im EWR außer Irland, Spanien, Portugal und dem Vereinigten Königreich - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsverstöße auf dem Markt für Calciumcarbid und Reagenzien auf Magnesiumbasis für die Stahl- und die Gasindustrien; Haftung der Muttergesellschaft für zurechenbares Verhalten der Tochtergesellschaft; Bemessung der Geldbuße in Wettbewerbssachen bei ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsverstöße auf dem Markt für Calciumcarbid und Reagenzien auf Magnesiumbasis für die Stahl- und die Gasindustrien; Haftung der Muttergesellschaft für zurechenbares Verhalten der Tochtergesellschaft; ermessensfehlerhafte und unverhältnismäßige Bemessung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Teilweise Aufhebung der Entscheidung K (2009) 5791 endgültig der Kommission vom 22. Juli 2009 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/39.396 - Calciumcarbid und Reagenzien auf Magnesiumbasis für die Stahl- und Gasindustrie) wegen ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Verfahrensgang
- EuG, 23.01.2014 - T-391/09
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-155/14
- EuGH, 16.06.2016 - C-155/14
Wird zitiert von ... (6)
- EuG, 12.12.2018 - T-677/14
Das Gericht erklärt den Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem Kartelle …
Indem sie die Geldbuße gegen die wirtschaftliche Einheit, die die Muttergesellschaft und ihre 100%ige Tochtergesellschaft bilden, verhängt und die vom Servier-Konzern erzielten Umsätze zugrunde gelegt hat, ist die Kommission mithin einer ständigen Rechtsprechung der Unionsgerichte gefolgt und hat keinen Rechtsfehler begangen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. März 2015, Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, C-286/13 P, EU:C:2015:184, Rn. 145 bis 148 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 23. Januar 2014, Evonik Degussa und AlzChem/Kommission, T-391/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:22, Rn. 129 bis 135). - EuG, 13.12.2018 - T-827/14
Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission zu wettbewerbswidrigen …
Es hat daraus gefolgert, dass eine Einheit, bei der der erschwerende Umstand der Rückfälligkeit nicht festgestellt worden ist, nicht zusammen mit einer anderen Einheit, bei der ein solcher Umstand festgestellt worden ist, für den Anteil der Geldbuße gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden kann, der der Erhöhung wegen Rückfälligkeit entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Januar 2014, Evonik Degussa und AlzChem/Kommission, T-391/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:22, Rn. 271). - EuGH, 16.06.2016 - C-155/14
Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 81 EG …
Mit ihrem Rechtsmittel begehren die Evonik Degussa GmbH (im Folgenden: Degussa) und die AlzChem AG, vormals AlzChem Trostberg GmbH, die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 23. Januar 2014, Evonik Degussa und AlzChem/Kommission (T-391/09, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2014:22), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2009) 5791 endg.
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-155/14
Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für …
3 - T-391/09, EU:T:2014:22. - EuG, 29.09.2021 - T-341/18
Das Gericht erhält die Geldbußen aufrecht, die von der Kommission gegen mehrere …
Das Gericht hat daraus abgeleitet, dass eine Einheit, bei der kein erschwerender Umstand der Wiederholungstäterschaft festgestellt worden ist, somit nicht zusammen mit einer anderen Einheit, bei der ein solcher Umstand festgestellt worden ist, für den Anteil der Geldbuße gesamtschuldnerisch haftbar gemacht werden kann, der der Erhöhung wegen Wiederholungstäterschaft entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Januar 2014, Evonik Degussa und AlzChem/Kommission, T-391/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:22, Rn. 271). - LG München I, 16.03.2011 - 37 O 11927/10
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Mutter- und Tochterunternehmen nach Verhängung …
Die Klägerin und A H GmbH haben im Oktober 2009 Nichtigkeitsklage erhoben, mit der sie sich gegen die Rechtsfigur der wirtschaftlichen Einheit als solche sowie gegen die Annahme eines bestimmenden Einflusses auf die S T GmbH & Co. KG im konkreten Fall wenden (Rechtsstreit T-391/09-27).