Rechtsprechung
EuG, 23.03.1998 - T-18/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Streithilfe
- Europäischer Gerichtshof
Atlantic Container Line u.a. / Kommission
- EU-Kommission
Atlantic Container Line AB e.a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Streithilfe.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässikeit eines Antrags auf Streithilfe im Rechtsstreit Trans-Atlantic Conference Agreement/Kommission; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines unmittelbaren gegenwärtigen Interesses am Ausgang des Rechtsstreits als Voraussetzung für den Beitritt als Streithelfer; ...
- Judicialis
EG-Satzung Art. 37 Abs. 1; ; Verfahrensordnung Art. 115
Verfahrensgang
- EuG, 23.03.1998 - T-18/97
- EuG, 28.02.2002 - T-18/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- EuG, 23.01.1991 - T-3/90
Vereniging Prodifarma gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Auszug aus EuG, 23.03.1998 - T-18/97
Die Klägerinnen machen insoweit geltend, daß zum einen ein Beschwerdeführer nach der Rechtsprechung kein Interesse an einer Entscheidung haben könne, mit der den Parteien einer angemeldeten Vereinbarung der Schutz vor Geldbußen entzogen werde (Beschluß des Gerichts vom 23. Januar 1991 in der Rechtssache T-3/90, Prodifarma/Kommission, Slg. 1991, II-1, Randnr. 43), und daß zum anderen die Feststellung der Kommission, es liege ein hinreichendes Interesse vor, um den Beitritt zu ihrem Verwaltungsverfahren zu rechtfertigen, für das Gericht nicht bindend sein könne. - EuGH, 17.06.1997 - C-151/97
National Power
Auszug aus EuG, 23.03.1998 - T-18/97
Alle anderen Personen haben ein Beitrittsrecht nur dann, wenn sie ein unmittelbares gegenwärtiges Interesse am Ausgang des Rechtsstreits glaubhaft machen; ein Interesse hinsichtlich der vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel genügt insoweit nicht (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 12. April 1978 in den Rechtssachen 116/77, 124/77 und 143/77, Amylum u. a./Rat, Slg. 1978, 893, und vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-151/97 P(I) und C-157/97 P(I), National Power und Powergen, Slg. 1997, I-3491, Randnr. 66). - EuGH, 17.06.1997 - C-157/97
National Power - EGKS
Auszug aus EuG, 23.03.1998 - T-18/97
Alle anderen Personen haben ein Beitrittsrecht nur dann, wenn sie ein unmittelbares gegenwärtiges Interesse am Ausgang des Rechtsstreits glaubhaft machen; ein Interesse hinsichtlich der vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel genügt insoweit nicht (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 12. April 1978 in den Rechtssachen 116/77, 124/77 und 143/77, Amylum u. a./Rat, Slg. 1978, 893, und vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-151/97 P(I) und C-157/97 P(I), National Power und Powergen, Slg. 1997, I-3491, Randnr. 66).
- EuG, 08.12.1993 - T-87/92
Antrag auf Zulassung als Streithelfer
Auszug aus EuG, 23.03.1998 - T-18/97
Die ECSA macht geltend, daß sie die vier Voraussetzungen erfülle, die von der Rechtsprechung für die Zulassung einer Vereinigung als Streithelferin aufgestellt worden seien (Beschlüsse des Gerichts vom 8. Dezember 1993 in der Rechtssache T-87/92, Kruidvat/Kommission, Slg. 1993, II-1375, Randnr. 14, und vom 28. Mai 1997 in der Rechtssache T-120/96, Lilly Industries/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24). - EuGH, 15.03.1967 - 8/66
Cimenteries u.a. / Kommission EWG
Auszug aus EuG, 23.03.1998 - T-18/97
Ferner schließt eine Entscheidung gemäß Artikel 15 Absatz 6 der Verordnung Nr. 17 ein besonderes Verfahren ab, das selbständig neben dem Verfahren in der Sache selbst steht, in dem die Vereinbarkeit der angemeldeten Vereinbarung mit Artikel 85 des Vertrages geprüft wird und in dem die Verfahrensrechte von Dritten, die eine Beschwerde eingereicht haben, unberührt bleiben (Urteil des Gerichtshofes vom 15. März 1967 in den Rechtssachen 8/66, 9/66, 10/66 und 11/66, Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1967, 93). - EuGH, 12.04.1978 - 116/77
Amylum / Rat und Kommission
Auszug aus EuG, 23.03.1998 - T-18/97
Alle anderen Personen haben ein Beitrittsrecht nur dann, wenn sie ein unmittelbares gegenwärtiges Interesse am Ausgang des Rechtsstreits glaubhaft machen; ein Interesse hinsichtlich der vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel genügt insoweit nicht (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 12. April 1978 in den Rechtssachen 116/77, 124/77 und 143/77, Amylum u. a./Rat, Slg. 1978, 893, und vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-151/97 P(I) und C-157/97 P(I), National Power und Powergen, Slg. 1997, I-3491, Randnr. 66). - EuG, 25.06.1998 - T-120/96
UMWELT UND VERBRAUCHER
Auszug aus EuG, 23.03.1998 - T-18/97
Die ECSA macht geltend, daß sie die vier Voraussetzungen erfülle, die von der Rechtsprechung für die Zulassung einer Vereinigung als Streithelferin aufgestellt worden seien (Beschlüsse des Gerichts vom 8. Dezember 1993 in der Rechtssache T-87/92, Kruidvat/Kommission, Slg. 1993, II-1375, Randnr. 14, und vom 28. Mai 1997 in der Rechtssache T-120/96, Lilly Industries/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 24).
- EuG, 26.07.2004 - T-201/04
Microsoft / Kommission
Da die Kosten, die sie möglicherweise tragen müssten, von künftigen Entscheidungen abhingen, könne nicht von einem hinreichenden Interesse der Antragstellerinnen am Ausgang des Rechtsstreits ausgegangen werden (Beschluss des Gerichts vom 23. März 1998 in der Rechtssache T-18/97, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 1998, II-589, Randnr. 14). - EuG, 10.01.2008 - T-314/06
Whirlpool Europe / Rat
Il ressortirait de la jurisprudence qu'un participant à la procédure administrative devant la Commission ne bénéficie pas automatiquement d'un droit d'intervention au litige porté ensuite devant le Tribunal, mais doit, au contraire, démontrer qu'il a un intérêt suffisamment direct à la solution du litige (ordonnance du président de la cinquième chambre du Tribunal du 23 mars 1998, Atlantic Container Line e.a./Commission, T-18/97, Rec.