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   EuG, 23.11.2005 - T-396/04   

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https://dejure.org/2005,15891
EuG, 23.11.2005 - T-396/04 (https://dejure.org/2005,15891)
EuG, Entscheidung vom 23.11.2005 - T-396/04 (https://dejure.org/2005,15891)
EuG, Entscheidung vom 23. November 2005 - T-396/04 (https://dejure.org/2005,15891)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung eines Bildzeichens mit dem Wortelement 'NICKY' als Gemeinschaftsmarke - Ältere nationale Bildmarken mit dem Wortelement 'NOKY' - Zurückweisung des Widerspruchs wegen fehlender Verwechslungsgefahr - Aufhebung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Soffass / OHMI - Sodipan (NICKY)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung eines Bildzeichens mit dem Wortelement "NICKY" als Gemeinschaftsmarke - Ältere nationale Bildmarken mit dem Wortelement "NOKY" - Zurückweisung des Widerspruchs wegen fehlender Verwechslungsgefahr - Aufhebung durch ...

  • EU-Kommission PDF

    Soffass / OHMI - Sodipan (NICKY)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung eines Bildzeichens mit dem Wortelement "NICKY" als Gemeinschaftsmarke - Ältere nationale Bildmarken mit dem Wortelement "NOKY" - Zurückweisung des Widerspruchs wegen fehlender Verwechslungsgefahr - Aufhebung durch ...

  • EU-Kommission

    Soffass / OHMI - Sodipan (NICKY)

    Gemeinschaftsmarke , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt ; Bildliche, klangliche oder begriffliche Ähnlichkeit von Waren; Eindeutige und bestimmte Bedeutung einer Marke für das maßgebliche Publikum; Begriffliche Analyse von Marken; Voraussetzung für ...

  • Judicialis

    Verordnung 40/94/EG Art. 43

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Soffass / OHMI - Sodipan (NICKY)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung eines Bildzeichens mit dem Wortelement "NICKY" als Gemeinschaftsmarke - Ältere nationale Bildmarken mit dem Wortelement "NOKY" - Zurückweisung des Widerspruchs wegen fehlender Verwechslungsgefahr - Aufhebung durch ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der SOFASS S.p.A. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 4. Oktober 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Anmelderin der Bildmarke "NICKY" für Waren der Klasse 16 auf Aufhebung der Entscheidung R 699/2003-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 16. Juli 2004, mit der die Entscheidung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2006, 142
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus EuG, 23.11.2005 - T-396/04
    Die Beschwerdekammer habe den Begriff der Verwechslungsgefahr in seiner Auslegung durch die Gemeinschaftsgerichte (Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95, SABEL, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 22, und vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-39/97, Canon, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 29) fehlerhaft angewandt.

    30 Infolge dieser Wechselbeziehung kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen ausgeglichen werden und umgekehrt (vgl. entsprechend oben in Randnr. 14 zitiertes Urteil Canon, Randnr. 17, und Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 19).

  • EuGH, 12.10.2004 - C-106/03

    Vedial / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe

    Auszug aus EuG, 23.11.2005 - T-396/04
    Es handelt sich hierbei um kumulative Voraussetzungen (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-106/03 P, Vedial/HABM, Slg. 2004, I-9573, Randnr. 51).
  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

    Auszug aus EuG, 23.11.2005 - T-396/04
    29 Dabei ist das Vorliegen von Verwechslungsgefahr nach der Rechtsprechung umfassend, gemäß der Wahrnehmung der Zeichen und der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen durch die maßgeblichen Verkehrskreise und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen Zeichenähnlichkeit und Produktähnlichkeit, zu beurteilen (Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003 in der Rechtssache T-162/01, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], Slg. 2003, II-2821, Randnrn. 31 bis 33 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.10.2003 - T-292/01

    Phillips-Van Heusen / OHMI - Pash Textilvertrieb und Einzelhandel (BASS)

    Auszug aus EuG, 23.11.2005 - T-396/04
    Nach der Rechtsprechung genüge es, dass eine der streitigen Marken eine eindeutige und bestimmte Bedeutung für das maßgebliche Publikum habe, um die bildlichen und klanglichen Ähnlichkeiten der Marken weitgehend zu neutralisieren (Urteile des Gerichts vom 14. Oktober 2003 in der Rechtssache T-292/01, Phillips-Van Heusen/HABM - Pash Textilvertrieb und Einzelhandel [BASS], Slg. 2003, II-4335, Randnr. 54, und vom 22. Juni 2004 in der Rechtssache T-185/02, Ruiz-Picasso u. a./HABM - DaimlerChrysler [PICARO], Slg. 2004, II-0000, Randnrn.
  • EuG, 22.06.2004 - T-185/02

    Ruiz-Picasso u.a. / OHMI - DaimlerChrysler (PICARO)

    Auszug aus EuG, 23.11.2005 - T-396/04
    Nach der Rechtsprechung genüge es, dass eine der streitigen Marken eine eindeutige und bestimmte Bedeutung für das maßgebliche Publikum habe, um die bildlichen und klanglichen Ähnlichkeiten der Marken weitgehend zu neutralisieren (Urteile des Gerichts vom 14. Oktober 2003 in der Rechtssache T-292/01, Phillips-Van Heusen/HABM - Pash Textilvertrieb und Einzelhandel [BASS], Slg. 2003, II-4335, Randnr. 54, und vom 22. Juni 2004 in der Rechtssache T-185/02, Ruiz-Picasso u. a./HABM - DaimlerChrysler [PICARO], Slg. 2004, II-0000, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuG, 23.11.2005 - T-396/04
    30 Infolge dieser Wechselbeziehung kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen ausgeglichen werden und umgekehrt (vgl. entsprechend oben in Randnr. 14 zitiertes Urteil Canon, Randnr. 17, und Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 19).
  • EuG, 03.07.2003 - T-129/01

    Alejandro / OHMI - Anheuser-Busch (BUDMEN)

    Auszug aus EuG, 23.11.2005 - T-396/04
    Hierunter fielen die Anlagen 13 bis 21 zur Klageschrift, bei denen es sich um völlig neue Unterlagen handele, die in diesem Verfahrensstadium nicht mehr berücksichtigt werden könnten (Urteil des Gerichts vom 3. Juli 2003 in der Rechtssache T-129/01, Alejandro/HABM - Anheuser-Busch [BUDMEN], Slg. 2003, II-2251, Randnr. 67).
  • EuG, 12.12.2002 - T-247/01

    eCopy / OHMI (ECOPY)

    Auszug aus EuG, 23.11.2005 - T-396/04
    43 Zum Antrag der Streithelferin, die Begründetheit ihres Widerspruchs abschließend festzustellen, ist darauf hinzuweisen, dass nach Artikel 63 Absätze 2 und 3 der Verordnung Nr. 40/94 die Entscheidung einer Beschwerdekammer nur geändert werden kann, wenn sie in materiell-rechtlicher oder verfahrensrechtlicher Hinsicht rechtswidrig ist (Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache T-247/01, eCopy/HABM [ECOPY], Slg. 2002, II-5301, Randnr. 46).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus EuG, 23.11.2005 - T-396/04
    Die Beschwerdekammer habe den Begriff der Verwechslungsgefahr in seiner Auslegung durch die Gemeinschaftsgerichte (Urteile des Gerichtshofes vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95, SABEL, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 22, und vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-39/97, Canon, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 29) fehlerhaft angewandt.
  • EuG, 19.10.2006 - T-350/04

    Bitburger Brauerei / OHMI - Anheuser-Busch (BUD) - Gemeinschaftsmarke -

    118 Viertens genügt, was die Bezugnahme von Bitburger Brauerei auf das Urteil des Gerichts vom 23. November 2005 in der Rechtssache T-396/04 (Soffass/HABM - Sodipan [NICKY], Slg. 2005, II-0000) in der mündlichen Verhandlung angeht, der Hinweis darauf, dass das Gericht in diesem Fall, anders als Bitburger Brauerei anzudeuten scheint, nicht auf das Bestehen einer Verwechslungsgefahr zwischen der angemeldeten Marke NICKY und den älteren Marken NOKY erkannt hat.
  • EuGH, 13.07.2006 - C-92/06

    Soffass / HABM

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 23. November 2005 in der Rechtssache T-396/04 (Soffass/HABM), mit dem das Gericht die Klage der Anmelderin der Bildmarke "NICKY" für Waren der Klasse 15 auf Aufhebung der Entscheidung R 699/2003-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 16. Juli 2004 als unbegründet abgewiesen hat; mit der Entscheidung der Beschwerdekammer war die Entscheidung der Widerspruchsabteilung aufgehoben worden, durch die der Widerspruch der Inhaberin der nationalen Bildmarken "NOKY" und "Noky" für Waren der Klasse 16 zurückgewiesen worden war.
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