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   EuG, 23.11.2015 - T-766/14   

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EuG, 23.11.2015 - T-766/14 (https://dejure.org/2015,36796)
EuG, Entscheidung vom 23.11.2015 - T-766/14 (https://dejure.org/2015,36796)
EuG, Entscheidung vom 23. November 2015 - T-766/14 (https://dejure.org/2015,36796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Actega Terra / OHMI - Heidelberger Druckmaschinen (FoodSafe)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke FoodSafe - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 22.05.2008 - T-254/06

    Radio Regenbogen Hörfunk in Baden / HABM (RadioCom) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 23.11.2015 - T-766/14
    Diese Vorschrift verfolgt damit das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg, EU:C:2003:579, Rn. 31; siehe auch Urteil vom 22. Mai 2008, Radio Regenbogen Hörfunk in Baden/HABM [RadioCom], T-254/06, EU:T:2008:165, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 fallen solche Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise dazu dienen können, die angemeldete Ware oder Dienstleistung entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale zu bezeichnen (Urteile vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, Slg, EU:C:2001:461, Rn. 39, und RadioCom, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2008:165, Rn. 28).

    Demnach fällt ein Zeichen nur dann unter das in dieser Vorschrift aufgestellte Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den betroffenen Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den maßgeblichen Verkehrskreisen ermöglicht, sofort und ohne weiteres Nachdenken eine Beschreibung der Art der betreffenden Waren und Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale wahrzunehmen (Urteile des Gerichts vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg, EU:T:2005:247, Rn. 25, und RadioCom, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2008:165, Rn. 29).

    Ob ein Zeichen beschreibenden Charakter hat, kann nur in Bezug auf die betroffenen Waren oder Dienstleistungen und anhand der Wahrnehmung der aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen bestehenden angesprochenen Verkehrskreise beurteilt werden (Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, Slg, EU:T:2002:41, Rn. 38, und RadioCom, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2008:165, Rn. 33).

  • EuG, 12.09.2013 - T-320/10

    'Fürstlich Castell''sches Domänenamt / OHMI - Castel Frères (CASTEL)'

    Auszug aus EuG, 23.11.2015 - T-766/14
    Infolgedessen können sich die zuständigen Stellen des HABM veranlasst sehen, ihre Entscheidungen auf Tatsachen zu stützen, die vom Anmelder unter Umständen nicht angeführt wurden (Urteile vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg, EU:C:2006:422, Rn. 50, vom 12. April 2011, Fuller & Thaler Asset Management/HABM (BEHAVIOURAL INDEXING), T-310/09 und T-383/09, EU:T:2011:157, Rn. 29, und vom 13. September 2013, Fürstlich Castell'sches Domänenamt/HABM - Castel Frères [CASTEL], T-320/10, Slg [Auszüge], EU:T:2013:424, Rn. 26).

    Ihr kommt somit eine Vermutung der Gültigkeit zugute, die die logische Folge der vom HABM im Rahmen der Prüfung einer Anmeldung durchgeführten Kontrolle darstellt (Urteil CASTEL, oben in Rn. 31 angeführt, EU:T:2013:424, Rn. 27).

    Da die Gültigkeit der eingetragenen Gemeinschaftsmarke vermutet wird, ist es hingegen im Rahmen eines Nichtigkeitsverfahrens Sache des die Nichtigerklärung begehrenden Antragstellers, vor dem HABM die konkreten Gesichtspunkte darzulegen, die die Gültigkeit der Marke in Frage stellen sollen (Urteil CASTEL, oben in Rn. 31 angeführt, EU:T:2013:424, Rn. 28).

  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 23.11.2015 - T-766/14
    Demnach fällt ein Zeichen nur dann unter das in dieser Vorschrift aufgestellte Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den betroffenen Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den maßgeblichen Verkehrskreisen ermöglicht, sofort und ohne weiteres Nachdenken eine Beschreibung der Art der betreffenden Waren und Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale wahrzunehmen (Urteile des Gerichts vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg, EU:T:2005:247, Rn. 25, und RadioCom, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2008:165, Rn. 29).

    Ein Wortzeichen muss daher nach dieser Bestimmung von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es in zumindest einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Urteile HABM/Wrigley, oben in Rn. 14 angeführt, EU:C:2003:579, Rn. 32, und PAPERLAB, oben in Rn. 16 angeführt, EU:T:2005:247, Rn. 34).

    Es genügt also, dass die Beschwerdekammer für ihre Entscheidungsfindung das Kriterium des beschreibenden Charakters in der Auslegung durch die Rechtsprechung angewandt hat; sie braucht sich dafür nicht auf Beweise zu stützen (Urteile vom 8. Juli 2004, Telepharmacy Solutions/HABM [TELEPHARMACY SOLUTIONS], T-289/02, Slg, EU:T:2004:227, Rn. 54, und PAPERLAB, oben in Rn. 16 angeführt, EU:T:2005:247, Rn. 34).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 23.11.2015 - T-766/14
    Diese Vorschrift verfolgt damit das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (Urteil vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg, EU:C:2003:579, Rn. 31; siehe auch Urteil vom 22. Mai 2008, Radio Regenbogen Hörfunk in Baden/HABM [RadioCom], T-254/06, EU:T:2008:165, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein Wortzeichen muss daher nach dieser Bestimmung von der Eintragung ausgeschlossen werden, wenn es in zumindest einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Urteile HABM/Wrigley, oben in Rn. 14 angeführt, EU:C:2003:579, Rn. 32, und PAPERLAB, oben in Rn. 16 angeführt, EU:T:2005:247, Rn. 34).

  • EuG, 22.06.2004 - T-185/02

    Ruiz-Picasso u.a. / OHMI - DaimlerChrysler (PICARO)

    Auszug aus EuG, 23.11.2015 - T-766/14
    76 der Verordnung Nr. 207/2009 hindert die Instanzen des HABM jedoch nicht daran, ihre Entscheidungen nicht nur auf die von den Verfahrensbeteiligten unterbreiteten Tatsachen und Beweise, sondern auch auf offenkundige Tatsachen zu stützen, d. h. Tatsachen, die jeder kennen kann oder die allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können (Urteile vom 22. Juni 2004, Ruiz-Picasso u. a./HABM - DaimlerChrysler [PICARO], T-185/02, Slg, EU:T:2004:189, Rn. 29, und vom 15. Januar 2013, Welte-Wenu/HABM - Kommission [EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES], T-413/11, Slg, EU:T:2013:12, Rn. 24).
  • EuG, 15.01.2013 - T-413/11

    Welte-Wenu / OHMI - Commission (EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES) -

    Auszug aus EuG, 23.11.2015 - T-766/14
    76 der Verordnung Nr. 207/2009 hindert die Instanzen des HABM jedoch nicht daran, ihre Entscheidungen nicht nur auf die von den Verfahrensbeteiligten unterbreiteten Tatsachen und Beweise, sondern auch auf offenkundige Tatsachen zu stützen, d. h. Tatsachen, die jeder kennen kann oder die allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können (Urteile vom 22. Juni 2004, Ruiz-Picasso u. a./HABM - DaimlerChrysler [PICARO], T-185/02, Slg, EU:T:2004:189, Rn. 29, und vom 15. Januar 2013, Welte-Wenu/HABM - Kommission [EUROPEAN DRIVESHAFT SERVICES], T-413/11, Slg, EU:T:2013:12, Rn. 24).
  • EuG, 08.07.2004 - T-289/02

    Telepharmacy Solutions / HABM (TELEPHARMACY SOLUTIONS) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 23.11.2015 - T-766/14
    Es genügt also, dass die Beschwerdekammer für ihre Entscheidungsfindung das Kriterium des beschreibenden Charakters in der Auslegung durch die Rechtsprechung angewandt hat; sie braucht sich dafür nicht auf Beweise zu stützen (Urteile vom 8. Juli 2004, Telepharmacy Solutions/HABM [TELEPHARMACY SOLUTIONS], T-289/02, Slg, EU:T:2004:227, Rn. 54, und PAPERLAB, oben in Rn. 16 angeführt, EU:T:2005:247, Rn. 34).
  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

    Auszug aus EuG, 23.11.2015 - T-766/14
    Ob ein Zeichen beschreibenden Charakter hat, kann nur in Bezug auf die betroffenen Waren oder Dienstleistungen und anhand der Wahrnehmung der aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen bestehenden angesprochenen Verkehrskreise beurteilt werden (Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, Slg, EU:T:2002:41, Rn. 38, und RadioCom, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2008:165, Rn. 33).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuG, 23.11.2015 - T-766/14
    Unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 fallen solche Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise dazu dienen können, die angemeldete Ware oder Dienstleistung entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale zu bezeichnen (Urteile vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, Slg, EU:C:2001:461, Rn. 39, und RadioCom, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2008:165, Rn. 28).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

    Auszug aus EuG, 23.11.2015 - T-766/14
    Infolgedessen können sich die zuständigen Stellen des HABM veranlasst sehen, ihre Entscheidungen auf Tatsachen zu stützen, die vom Anmelder unter Umständen nicht angeführt wurden (Urteile vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg, EU:C:2006:422, Rn. 50, vom 12. April 2011, Fuller & Thaler Asset Management/HABM (BEHAVIOURAL INDEXING), T-310/09 und T-383/09, EU:T:2011:157, Rn. 29, und vom 13. September 2013, Fürstlich Castell'sches Domänenamt/HABM - Castel Frères [CASTEL], T-320/10, Slg [Auszüge], EU:T:2013:424, Rn. 26).
  • EuG, 12.04.2011 - T-310/09

    Fuller & Thaler Asset Management / HABM (BEHAVIOURAL INDEXING)

  • EuG, 13.09.2011 - T-397/10

    ara / OHMI - Allrounder (A) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

  • EuG, 22.11.2018 - T-355/17

    Daico International/ EUIPO - American Franchise Marketing (RoB)

    En l'espèce, le Tribunal s'estime suffisamment éclairé par les pièces du dossier et décide, en application de cet article, de statuer sans poursuivre la procédure, et ce même si une partie a demandé la tenue d'une audience [voir, en ce sens, ordonnance du 23 novembre 2015, Actega Terra/OHMI - Heidelberger Druckmaschinen (FoodSafe), T-766/14, non publiée, EU:T:2015:913, point 10].
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