Rechtsprechung
   EuG, 23.11.2022 - T-6/20 DEP   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,42159
EuG, 23.11.2022 - T-6/20 DEP (https://dejure.org/2022,42159)
EuG, Entscheidung vom 23.11.2022 - T-6/20 DEP (https://dejure.org/2022,42159)
EuG, Entscheidung vom 23. November 2022 - T-6/20 DEP (https://dejure.org/2022,42159)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,42159) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuG, 26.01.2017 - T-181/14

    Nürburgring / EUIPO - Biedermann (Nordschleife) - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 23.11.2022 - T-6/20
    Das Gericht braucht bei der Entscheidung über einen Antrag auf Kostenfestsetzung weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2017, Nürburgring/EUIPO - Biedermann [Nordschleife], T-181/14 DEP, EU:T:2017:41, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auch hat das Gericht in Ermangelung einer unionsrechtlichen Gebührenordnung die Gegebenheiten des Falles frei zu würdigen, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten des Falles, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits berücksichtigt (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2017, Nordschleife, T-181/14 DEP, EU:T:2017:41, Rn. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist Sache des Antragstellers, Nachweise dafür vorzulegen, dass die Reise- und Aufenthaltskosten, deren Erstattung er beantragt, tatsächlich entstanden sind und in welcher Höhe (Beschluss vom 26. Januar 2017, Nordschleife, T-181/14 DEP, EU:T:2017:41, Rn. 34).

  • EuG, 21.12.2021 - T-6/20

    Dr. Spiller/ EUIPO - Rausch (Alpenrausch Dr. Spiller) - Unionsmarke -

    Auszug aus EuG, 23.11.2022 - T-6/20
    aufgrund des Urteils vom 21. Dezember 2021, Dr. Spiller/EUIPO - Rausch (Alpenrausch Dr. Spiller) (T-6/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:920),.

    Mit Urteil vom 21. Dezember 2021, Dr. Spiller/EUIPO - Rausch (Alpenrausch Dr. Spiller) (T-6/20, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:920), wies das Gericht die Klage ab und verurteilte die Klägerin zur Tragung der Kosten der Streithelferin.

  • EuG, 29.03.2007 - T-28/02

    First Data u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.11.2022 - T-6/20
    Schließlich hindert nach der Rechtsprechung die Nichtvorlage von Rechnungen oder anderen Dokumenten, die die tatsächliche Zahlung der aufgewendeten Anwaltshonorare und -kosten belegen, das Gericht nicht daran, den Betrag der erstattungsfähigen Kosten nach billigem Ermessen festzusetzen (vgl. Beschlüsse vom 29. März 2007, First Data u. a./Kommission, T-28/02 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:101, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 19. Dezember 2013, Marcuccio/Kommission, T-18/04 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:709, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.10.2015 - T-689/13

    Bilbaina de Alquitranes u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.11.2022 - T-6/20
    Im Hinblick auf Art. 99 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. 2018, L 193, S. 1) ist für die Berechnung des Zinssatzes der von der Europäischen Zentralbank (EZB) für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte zugrunde gelegte und am ersten Kalendertag des Fälligkeitsmonats geltende Zinssatz zuzüglich dreieinhalb Prozentpunkten maßgeblich (Beschluss vom 25. September 2019, Bilbaína de Alquitranes u. a./Kommission, T-689/13 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:698, Rn. 58).
  • EuG, 25.09.2019 - T-689/13

    Bilbaína de Alquitranes u.a./ Kommission

    Auszug aus EuG, 23.11.2022 - T-6/20
    Im Hinblick auf Art. 99 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. 2018, L 193, S. 1) ist für die Berechnung des Zinssatzes der von der Europäischen Zentralbank (EZB) für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte zugrunde gelegte und am ersten Kalendertag des Fälligkeitsmonats geltende Zinssatz zuzüglich dreieinhalb Prozentpunkten maßgeblich (Beschluss vom 25. September 2019, Bilbaína de Alquitranes u. a./Kommission, T-689/13 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:698, Rn. 58).
  • EuG, 17.06.2015 - T-328/12

    Mundipharma / OHMI - AFT Pharmaceuticals (Maxigesic) - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 23.11.2022 - T-6/20
    Es ist bereits entschieden worden, dass, wenn sich der Beistand der Antragstellerin mit den tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten einer Rechtssache im Verfahren vor dem EUIPO vertraut gemacht hat, der Umfang seiner Aufgabe und die erforderliche Zeit, um sie im Verfahren vor dem Gericht erfolgreich zu erfüllen, dadurch erheblich verringert werden (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Beschluss vom 17. Juni 2015, Mundipharma/HABM - AFT Pharmaceuticals [Maxigesic], T-328/12 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:430, Rn. 27).
  • EuG, 16.10.2013 - T-328/12

    Mundipharma / OHMI - AFT Pharmaceuticals (Maxigesic) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 23.11.2022 - T-6/20
    Es ist bereits entschieden worden, dass, wenn sich der Beistand der Antragstellerin mit den tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten einer Rechtssache im Verfahren vor dem EUIPO vertraut gemacht hat, der Umfang seiner Aufgabe und die erforderliche Zeit, um sie im Verfahren vor dem Gericht erfolgreich zu erfüllen, dadurch erheblich verringert werden (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Beschluss vom 17. Juni 2015, Mundipharma/HABM - AFT Pharmaceuticals [Maxigesic], T-328/12 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:430, Rn. 27).
  • EuG, 13.12.2011 - T-244/08

    Konsum Nord / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.11.2022 - T-6/20
    Sofern keine besonderen Umstände vorliegen, können nur die Kosten eines einzigen Beistands für erstattungsfähig erklärt werden (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 8. Oktober 2014, Coop Nord/Kommission, T-244/08 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:899, Rn. 33).
  • EuG, 08.10.2014 - T-244/08

    Coop Nord / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.11.2022 - T-6/20
    Sofern keine besonderen Umstände vorliegen, können nur die Kosten eines einzigen Beistands für erstattungsfähig erklärt werden (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 8. Oktober 2014, Coop Nord/Kommission, T-244/08 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:899, Rn. 33).
  • EuG, 10.06.2008 - T-18/04

    Marcuccio / Kommission

    Auszug aus EuG, 23.11.2022 - T-6/20
    Schließlich hindert nach der Rechtsprechung die Nichtvorlage von Rechnungen oder anderen Dokumenten, die die tatsächliche Zahlung der aufgewendeten Anwaltshonorare und -kosten belegen, das Gericht nicht daran, den Betrag der erstattungsfähigen Kosten nach billigem Ermessen festzusetzen (vgl. Beschlüsse vom 29. März 2007, First Data u. a./Kommission, T-28/02 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:101, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 19. Dezember 2013, Marcuccio/Kommission, T-18/04 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:709, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.03.2018 - T-2/16

    K&K Group / EUIPO - Pret a Manger (Europe)

  • EuG, 08.07.2020 - T-19/17

    Fastweb / Kommission

  • EuG, 27.11.2020 - T-103/15

    Flabeg Deutschland / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuG, 19.12.2013 - T-18/04

    Marcuccio / Kommission

  • EuG, 09.09.2010 - T-264/07

    CSL Behring / Kommission und EMA - Humanarzneimittel - Verfahren zur Ausweisung

  • EuG, 28.06.2004 - T-342/99

    Airtours / Kommission - Kostenfestsetzung - Honorar der Solicitors und Barristers

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • EuG, 06.03.2003 - T-226/00

    Nan Ya Plastics / Rat

  • EuG, 13.02.2017 - T-197/14

    La Zaragozana / EUIPO - Charles Cooper (GREEN'S)

  • EuG, 03.05.2012 - T-264/07

    CSL Behring / Kommission und EMA - Kostenfestsetzung

  • EuGH, 21.07.2016 - C-591/12

    Panrico / Bimbo

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht