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   EuG, 24.01.1995 - T-5/93   

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EuG, 24.01.1995 - T-5/93 (https://dejure.org/1995,2976)
EuG, Entscheidung vom 24.01.1995 - T-5/93 (https://dejure.org/1995,2976)
EuG, Entscheidung vom 24. Januar 1995 - T-5/93 (https://dejure.org/1995,2976)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Roger Tremblay, François Lucazeau und Harry Kestenberg gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaf

    Wettbewerb -Urheberrechte - Verordnung Nr. 17 - Zurückweisung einer Beschwerde - Pflichten bei der Untersuchung von Beschwerden - Gemeinschaftsinteresse.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Richtlinienverstöße der französischen Gesellschaft zur Wahrnehmung von Urheberrechten an Musikwerken (SACEM); Rüge des Vorliegens eines abgestimmten Verhaltens zwischen den Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten in den einzelnen Mitgliedstaaten ; Anforderungen ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages (ABl. 1962, 13, S. 204) Art. 3 Absatz 2; ; EG-Vertrag Art. 190

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 13.07.1989 - 395/87

    Strafverfahren gegen Tournier

    Auszug aus EuG, 24.01.1995 - T-5/93
    In seinen Urteilen vom 13. Juli 1989 in den Rechtssachen 395/87 (Tournier, Slg. 1989, 2521, 2580) und den verbundenen Rechtssachen 110/88, 241/88 und 242/88 (Lucazeau u. a., Slg. 1989, 2811, 2834) erkannte der Gerichtshof u. a. für Recht: "Artikel 85 EWG-Vertrag ist dahin auszulegen, daß er jegliche zwischen nationalen Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten abgestimmte Verhaltensweise untersagt, die bezweckt oder bewirkt, daß jede Gesellschaft den in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Benutzern den unmittelbaren Zugang zu ihren Beständen verweigert... Artikel 86 EWG-Vertrag ist dahin auszulegen, daß eine nationale Gesellschaft zur Wahrnehmung von Urheberrechten, die auf einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes eine beherrschende Stellung innehat, unangemessene Geschäftsbedingungen erzwingt, wenn die Gebühren, die sie von Diskotheken fordert, erheblich höher sind als die in den anderen Mitgliedstaaten erhobenen Gebühren, sofern die verschiedenen Tarife, was ihre Höhe betrifft, miteinander auf einheitlicher Grundlage verglichen wurden.

    Zu dem Vorbringen bezueglich des Vorliegens eines Kartells zwischen den einzelnen nationalen Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten macht sie geltend, daß zwar das Vorliegen eines solchen Kartells, für das sie ein gewichtiges Indiz nicht habe finden können, nicht ausgeschlossen werden könne, daß man ihm aber andererseits keine konkreten Auswirkungen im Bereich der Tarife zuschreiben könne, von denen einige in der Zeit nach dem Erlaß der Urteile Tournier und Lucazeau u. a. herab-, andere heraufgesetzt worden seien.

    56 Soweit die Kläger der Begründetheit der Methode zum Vergleich der Tarife in Frage stellen, entgegnet die Kommission, daß sie diese Methodenwahl in ihrem Bericht ausführlich begründet habe, daß der Gerichtshof sie stillschweigend in seinen Urteilen Tournier und Lucazeau u. a. gebilligt habe und daß die Kläger selbst eingeräumt hätten, daß der Bericht darauf hinauslaufe, daß die behaupteten Zuwiderhandlungen gegeben seien.

    70 Angesichts der Entscheidungsformel der Urteile Tournier und Lucazeau u. a. ist das Gericht der Auffassung, daß die tatsächlichen Gesichtspunkte, wie sie in dem Bericht vom 7. November 1991 angeführt sind, der eben einen solchen Vergleich der Höhe der von den Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten in den einzelnen Mitgliedstaaten festgesetzten Gebühren auf einheitlicher Grundlage enthält, den französischen Gerichten die Feststellung erlauben sollten, ob die Höhe der von der SACEM festgesetzten Gebühren einen Mißbrauch einer beherrschenden Stellung im Sinne des Artikels 86 des Vertrages darstellt.

    Ferner ist unstreitig, daß diese Beschwerden neue Fragen des Gemeinschaftsrechts aufwarfen und daß die Kommission ihre Untersuchung unterbrochen hat, um im Anschluß an im Dezember 1987 und im August 1988 an den Gerichtshof gerichtete Vorabentscheidungsersuchen den dann am 13. Juli 1989 erfolgten Erlaß der Urteile Tournier und Lucazeau u. a. abzuwarten.

  • EuGH, 18.10.1979 - 125/78

    GEMA / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.01.1995 - T-5/93
    Angesichts dieser Verteilung der Zuständigkeit auf Kommission und nationale Gerichte und des sich hieraus ergebenden Rechtsschutzes für die Bürger vor den nationalen Gerichten haben Gerichtshof und Gericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 demjenigen, der eine Beschwerde nach diesem Artikel einlegt, keinen Anspruch auf eine Entscheidung der Kommission im Sinne des Artikels 189 EWG-Vertrag über das Vorliegen eines Verstosses gegen Artikel 85 und/oder Artikel 86 des Vertrages verleiht (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 125/78, GEMA/Kommission, Slg. 1979, 3173, Randnr. 17; Urteile Rendo u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 98, und Automec II, a. a. O., Randnrn. 75 und 76).

    78 Das Gericht weist darauf hin, daß die Verordnungen Nr. 17 und Nr. 99/63 mit Ausnahme der Bereiche, in denen die Kommission über eine ausschließliche Zuständigkeit verfügt, den Klägern keinen Anspruch auf eine Entscheidung im Sinne des Artikels 189 des Vertrages darüber verleihen, ob ein Verstoß gegen Artikel 85 und/oder Artikel 86 des Vertrages vorliegt oder nicht (Urteil GEMA/Kommission, a. a. O., Randnr. 17; Urteil Rendo u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 98, und Urteil Automec II, a. a. O., Randnrn. 75 und 76).

  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.01.1995 - T-5/93
    Ausserdem habe die Kommission auch den Grundsatz der ordnungsgemässen Verwaltung nicht beachtet, wie er im Urteil des Gerichtshofes vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 140/82, 105/82, 108/82 und 110/82 (IAZ/Kommission, Slg. 1983, 3369) festgelegt worden sei, weil sie mehrere von den Parteien im Verlauf der Untersuchung vorgelegte Schriftstücke nicht geprüft habe.
  • EuGH, 21.06.1984 - 69/83

    Lux / Rechnungshof

    Auszug aus EuG, 24.01.1995 - T-5/93
    87 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Entscheidung nur dann ermessensmißbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, daß sie zu anderen als den angegebenen Zwecken getroffen wurde (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 30; vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 24, und Urteil des Gerichts vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache T-109/92, Lacruz Bassols/Gerichtshof, Slg. ÖD 1994, II-105, Randnr. 52).
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus EuG, 24.01.1995 - T-5/93
    87 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Entscheidung nur dann ermessensmißbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, daß sie zu anderen als den angegebenen Zwecken getroffen wurde (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 30; vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 24, und Urteil des Gerichts vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache T-109/92, Lacruz Bassols/Gerichtshof, Slg. ÖD 1994, II-105, Randnr. 52).
  • EuG, 09.02.1994 - T-109/92

    Isabel Lacruz Bassols gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Auszug aus EuG, 24.01.1995 - T-5/93
    87 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Entscheidung nur dann ermessensmißbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, daß sie zu anderen als den angegebenen Zwecken getroffen wurde (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 30; vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 24, und Urteil des Gerichts vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache T-109/92, Lacruz Bassols/Gerichtshof, Slg. ÖD 1994, II-105, Randnr. 52).
  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

    Auszug aus EuG, 24.01.1995 - T-5/93
    Ausserdem brauche sie nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts nicht auf alle Argumente einzugehen, die die Betroffenen zur Stützung ihres Antrags vorbrächten; es reiche aus, wenn sie die Tatsachen anführe und die Rechtsausführungen mache, denen nach dem Aufbau der Entscheidung eine wesentliche Bedeutung zukomme (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, und Urteil des Gerichts vom 24. Januar 1992 in der Rechtssache T-44/90, La Cinq/Kommission, Slg. 1992, II-1).
  • EuG, 24.10.1991 - T-1/89

    Rhône-Poulenc SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 24.01.1995 - T-5/93
    26 Die Kommission erwidert, die streitige Entscheidung sei ausreichend begründet, um den Betroffenen die Wahrnehmung ihrer Rechte und dem Gericht die Ausübung seiner Kontrolle zu ermöglichen, so daß sie den Anforderungen genüge, die insoweit in der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts aufgestellt worden seien (Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-1/89, Rhône-Poulenc/Kommission, Slg. 1991, II-867).
  • EuGH, 30.01.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

    Auszug aus EuG, 24.01.1995 - T-5/93
    59 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß die Artikel 85 Absatz 1 und 86 des Vertrages nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts in den Beziehungen zwischen den Bürgern unmittelbare Wirkungen erzeugen und in deren Person Rechte entstehen lassen, die die nationalen Gerichte zu wahren haben (Urteile des Gerichtshofes vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 127/73, BRT, Slg. 1974, 51, Randnr. 16; vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 37/79, Lauder, Slg. 1980, 2481, Randnr. 13; vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89, Delimitis, Slg. 1991, I-935, Randnr. 45, und Urteil des Gerichts in der Rechtssache Tetra Pak/Kommission, a. a. O., Randnr. 42).
  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    Auszug aus EuG, 24.01.1995 - T-5/93
    59 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß die Artikel 85 Absatz 1 und 86 des Vertrages nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts in den Beziehungen zwischen den Bürgern unmittelbare Wirkungen erzeugen und in deren Person Rechte entstehen lassen, die die nationalen Gerichte zu wahren haben (Urteile des Gerichtshofes vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 127/73, BRT, Slg. 1974, 51, Randnr. 16; vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 37/79, Lauder, Slg. 1980, 2481, Randnr. 13; vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89, Delimitis, Slg. 1991, I-935, Randnr. 45, und Urteil des Gerichts in der Rechtssache Tetra Pak/Kommission, a. a. O., Randnr. 42).
  • EuGH, 13.07.1989 - 110/88

    Lucazeau u.a. / SACEM u.a.

  • EuGH, 14.07.1972 - 55/69

    Cassella Farbwerke / Kommission

  • EuG, 29.06.1993 - T-7/92

    Asia Motor France SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 07.07.1981 - 158/80

    Rewe / Hauptzollamt Kiel

  • EuGH, 14.07.1972 - 56/69

    Hoechst AG / Kommission

  • EuGH, 10.07.1980 - 37/79

    Marty / Lauder

  • EuG, 24.01.1992 - T-44/90

    La Cinq SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 15.12.2010 - T-427/08

    CEAHR / Kommission - Kartelle - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Wenn die Kommission in Ausübung dieses Ermessens beschließt, den bei ihr eingereichten Beschwerden unterschiedliche Prioritäten einzuräumen, kann sie nicht nur die Reihenfolge festlegen, in der die Beschwerden geprüft werden, sondern auch eine Beschwerde mangels hinreichenden Gemeinschaftsinteresses an der Fortführung der Untersuchung der Sache zurückweisen (Urteil des Gerichts vom 14. Februar 2001, Sodima/Kommission, T-62/99, Slg. 2001, II-655, Randnr. 36; vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 24. Januar 1995, Tremblay u. a./Kommission, T-5/93, Slg. 1995, II-185, Randnrn. 59 und 60).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Kommission, wenn sie beschließt, den bei ihr eingereichten Beschwerden unterschiedliche Prioritäten einzuräumen, die Reihenfolge festlegen, in der die Beschwerden geprüft werden, und als Prioritätskriterium das Gemeinschaftsinteresse heranziehen, das eine Sache verkörpert (Urteil Tremblay u. a./Kommission, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnr. 60; vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 18. September 1992, Automec/Kommission, T-24/90, Slg. 1992, II-2223, Randnrn. 83 bis 85).

    76 und 77, Tremblay u. a./Kommission, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 16.05.2017 - T-480/15

    Agria Polska u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Missbrauch einer

    Wenn die Kommission in Ausübung dieses Ermessens beschließt, den bei ihr eingereichten Beschwerden unterschiedliche Prioritäten zuzuweisen, kann sie nicht nur die Reihenfolge festlegen, in der die Beschwerden geprüft werden, sondern auch eine Beschwerde mangels hinreichenden Unionsinteresses an der Fortführung der Untersuchung der Sache zurückweisen (Urteile vom 24. Januar 1995, Tremblay u. a./Kommission, T-5/93, EU:T:1995:12, Rn. 60, und vom 14. Februar 2001, Sodima/Kommission, T-62/99, EU:T:2001:53, Rn. 36).

    In einer solchen Situation hat das Gericht nicht zu prüfen, ob der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde ausreichend Beweise angeführt hatte, die es erlauben, einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht festzustellen, sondern, ob aus dem Beschluss hervorgeht, dass die Kommission das Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung des Funktionierens des Binnenmarkts durch die Zuwiderhandlung, die Wahrscheinlichkeit des Nachweises ihres Vorliegens sowie den Umfang der notwendigen Ermittlungsmaßnahmen gegeneinander abgewogen hat, um ihre Aufgabe der Überwachung der Einhaltung der Art. 101 und 102 AEUV bestmöglich zu erfüllen (Urteile vom 18. September 1992, Automec/Kommission, T-24/90, EU:T:1992:97, Rn. 86, vom 24. Januar 1995, Tremblay u. a./Kommission, T-5/93, EU:T:1995:12, Rn. 62, und vom 12. Juli 2007, AEPI/Kommission, T-229/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2007:224, Rn. 41).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1996 - C-91/95

    Roger Tremblay, Harry Kestenberg und Syndicat des exploitants de lieux de loisirs

    In dieser Rechtssache hat der Gerichtshof ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-5/93 (Roger Tremblay u. a./Kommission) ( 1 ) zu prüfen.

    Die Anträge wurden von Verbänden von Diskothekenbetreibern, darunter das Bureau européen des médias de l'industrie musicale (BEMIM), und einzelnen Diskothekenbetreibern, einschließlich der drei Kläger in der Rechtssache T-5/93, Roger Tremblay, François Lucazeau und Harry Kestenberg, eingereicht.

    (Die Kommission vertrat den Standpunkt, daß die Kläger in der Rechtssache T-5/93 entweder als Mitglieder des BEMIM oder über ihren Prozeßbevollmächtigten, der ebenfalls der Rechtsberater des BEMIM war, Kenntnis von diesem Schreiben hatten, so daß sie es nicht für notwendig hielt, ihnen Einzelmitteilungcn zu übersenden.) Nach Prüfung der in Beantwortung ihres Schreibens vorgelegten Bemerkungen teilte die Kommission den Anwälten, die sowohl für die BEMIM als auch für die Diskotheken auftraten, mit einem weiteren Schreiben (vom 12. November 1992) mit, daß ihre Beschwerden endgültig zurückgewiesen worden seien.

  • EuGH, 04.03.1999 - C-119/97

    Ufex u.a. / Kommission

    Die Rechtsmittelführer tragen vor, die in Randnummer 86 des Urteils Automec II enthaltene Formulierung sei in allen die Bewertung des Gemeinschaftsinteresses betreffenden späteren Urteilen des Gerichts aufgegriffen worden (Urteile vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache T-114/92, BEMIM/Kommission, Slg. 1995, II-147, Randnr. 80, und T-5/93, Tremblay u. a./Kommission, Slg. 1995, II-185, Randnr. 62).
  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

    Ein Widerspruch in den Gründen einer Entscheidung stellt eine Verletzung der Begründungspflicht nach Art. 253 EG dar, die die Gültigkeit der betreffenden Handlung beeinträchtigen kann, wenn nachgewiesen wird, dass der Adressat der Handlung infolge dieses Widerspruchs die wirklichen Gründe der Entscheidung insgesamt oder zum Teil nicht erkennen konnte und infolgedessen der verfügende Teil der Entscheidung ganz oder teilweise ohne rechtliche Stütze ist (Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache T-5/93, Tremblay u. a./Kommission, Slg. 1995, II-185, Randnr. 42, und vom 30. März 2000 in der Rechtssache T-65/96, Kish Glass/Kommission, Slg. 2000, II-1885, Randnr. 85).
  • EuG, 12.09.2007 - T-60/05

    UFEX u.a. / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Die Kommission weist in Randnr. 153 der angefochtenen Entscheidung darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Gerichts die Tatsache, dass ein nationales Gericht oder eine nationale Wettbewerbsbehörde bereits mit der Frage der Vereinbarkeit eines Kartells oder einer Verhaltensweise mit den Art. 81 EG und 82 EG befasst sei, von ihr bei der Beurteilung des Gemeinschaftsinteresses, das in der Sache bestehe, berücksichtigt werden könne (Urteil des Gerichts vom 24. Januar 1995, Tremblay u. a./Kommission, T-5/93, Slg. 1995, II-185, Randnr. 62).

    Sie hat insbesondere die Bedeutung der behaupteten Zuwiderhandlung für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes, die Wahrscheinlichkeit des Nachweises ihres Vorliegens und das Ausmaß der Untersuchungsmaßnahmen gegeneinander abzuwägen, die notwendig sind, um unter den bestmöglichen Bedingungen ihre Aufgabe der Überwachung der Einhaltung der Art. 81 EG und 82 EG zu erfüllen (Urteile des Gerichts vom 18. September 1992, Automec/Kommission, T-24/90, Slg. 1992, II-2223, Randnr. 86, Tremblay u. a./Kommission, oben in Randnr. 148 angeführt, Randnr. 62, und vom 21. Januar 1999, Riviera Auto Service u. a./Kommission, T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Slg. 1999, II-93, Randnr. 46).

  • EuG, 16.12.2020 - T-515/18

    Fakro/ Kommission

    Lorsque, en exerçant ce pouvoir discrétionnaire, la Commission décide d'accorder des degrés de priorité différents aux plaintes dont elle est saisie, elle peut non seulement arrêter l'ordre dans lequel les plaintes seront examinées, mais également rejeter une plainte pour défaut d'intérêt suffisant de l'Union à poursuivre l'examen de l'affaire (arrêts du 24 janvier 1995, Tremblay e.a./Commission, T-5/93, EU:T:1995:12, point 60, et du 14 février 2001, Sodima/Commission, T-62/99, EU:T:2001:53, point 36).

    Ainsi, dans une telle situation, il appartient au Tribunal de vérifier non si le plaignant avait, dans sa plainte, fourni suffisamment d'éléments permettant de constater une violation du droit de la concurrence, mais s'il ressort de la décision attaquée que la Commission a mis en balance l'importance de l'atteinte que l'infraction alléguée est susceptible de porter au fonctionnement du marché intérieur, la probabilité de pouvoir établir son existence et l'étendue des mesures d'instruction nécessaires, en vue de remplir, dans les meilleures conditions, sa mission de veiller au respect des articles 101 et 102 TFUE (arrêts du 18 septembre 1992, Automec/Commission, T-24/90, EU:T:1992:97, point 86 ; du 24 janvier 1995, Tremblay e.a./Commission, T-5/93, EU:T:1995:12, point 62, et du 12 juillet 2007, AEPI/Commission, T-229/05, non publié, EU:T:2007:224, point 41).

  • EuGH, 23.04.2009 - C-425/07

    AEPI / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde

    Das einzige von der Rechtsmittelführerin angeführte Urteil, das sich auf den Begriff "schwere Störungen des Gemeinsamen Marktes" bezieht, nämlich das Urteil des Gerichts vom 24. Januar 1995, Tremblay u. a./Kommission (T-5/93, Slg. 1995, II-185), ist im vorliegenden Fall ebenfalls nicht einschlägig.
  • BGH, 06.03.2001 - KVZ 20/00

    Rechtsanspruch Dritter auf Tätigwerden der Kartellbehörden

    Bei der Ausübung dieses Ermessens unterliegt sie lediglich einer Rechtmäßigkeitskontrolle durch den Gerichtshof (EuGH, Urt. v. 18.10.1979 - Rs. 125/78, Slg. 1979, 3173, Tz. 18 - GEMA; Urt. v. 28.2.1991 - C-234/89, Slg. 1991 I, 935, Tz. 44 - Delimitis; EuG, Urt. v. 18.9.1992 - T-24/90, Slg. 1992 II, 2223, Tz. 77, 83 ff. - Automec II; Urt. v. 9.1.1996 - T-575/93, Slg. 1996 II, 1, Tz. 79 - Koelman; Urt. v. 24.1.1995 - T-5/93, Slg. 1995 II, 185, Tz. 60 - Tremblay; Sauter in Langen/Bunte, Kartellrecht, 9. Aufl., Art. 3 VO 17/62 Rdn. 8; Ritter in Immenga/Mestmäcker, EG-Wettbewerbsrecht, Art. 3 VO 17/62 Rdn. 14).
  • EuG, 14.05.2014 - T-198/12

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, wonach Deutschland seine

    Ein Widerspruch in der Begründung einer Entscheidung stellt eine Verletzung der Pflicht aus Art. 296 Abs. 2 AEUV dar, die die Gültigkeit der betreffenden Handlung beeinträchtigen kann, sofern nachgewiesen wird, dass der Adressat der Handlung infolge dieses Widerspruchs die wirklichen Gründe der Entscheidung insgesamt oder zum Teil nicht erkennen kann und infolgedessen der verfügende Teil der Entscheidung ganz oder teilweise ohne rechtliche Stütze ist (Urteile des Gerichts vom 24. Januar 1995, Tremblay u. a./Kommission, T-5/93, Slg. 1995, II-185, Rn. 42, vom 30. März 2000, Kish Glass/Kommission, T-65/96, Slg. 2000, II-1885, Rn. 85, und vom 12. September 2013, Deutschland/Kommission, T-347/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 101).
  • EuG, 08.11.2001 - T-65/96

    Kish Glass / Kommission

  • EuG, 16.09.1998 - T-133/95

    IECC / Kommission

  • EuG, 16.09.1998 - T-110/95

    IECC / Kommission

  • EuG, 28.10.2009 - T-137/08

    BCS / OHMI - Deere () und jaune) - Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren -

  • EuG, 09.12.2014 - T-70/10

    Feralpi / Kommission

  • EuG, 25.05.2000 - T-77/95

    Ufex u.a. / Kommission

  • EuG, 26.09.2018 - T-574/14

    EAEPC / Kommission

  • EuG, 21.01.1999 - T-185/96

    Riviera Auto Service / Kommission

  • EuGH, 13.12.2000 - C-39/00

    SGA / Kommission

  • EuG, 13.12.1999 - T-189/95

    SGA / Kommission

  • EuG, 19.03.2012 - T-273/09

    Associazione "Giùlemanidallajuve" / Kommission

  • EuG, 14.02.2001 - T-62/99

    Sodima / Kommission

  • EuG, 11.03.2003 - T-186/00

    Conserve Italia / Kommission

  • EuG, 21.03.2001 - T-206/99

    Métropole télévision / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2008 - C-425/07

    AEPI / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-282/95

    Guérin automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 14.06.2023 - T-79/21

    Ryanair und Airport Marketing Services / Kommission

  • EuGH, 24.10.1996 - C-91/95

    Tremblay u.a. / Kommission

  • EuG, 27.11.1997 - T-224/95

    Tremblay u.a. / Kommission

  • EuG, 15.09.2016 - T-481/14

    European Dynamics Luxembourg und Evropaïki Dynamiki / EIT

  • EuG, 30.03.2022 - T-341/17

    British Airways / Kommission

  • EuG, 30.11.2006 - T-379/04

    J / Kommission

  • EuG, 14.02.2001 - T-115/99

    SEP / Kommission

  • EuG, 13.12.1999 - T-9/96

    Européenne automobile / Kommission

  • EuG, 14.02.2001 - T-26/99

    Trabisco / Kommission

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