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   EuG, 24.02.2021 - T-108/18   

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EuG, 24.02.2021 - T-108/18 (https://dejure.org/2021,2893)
EuG, Entscheidung vom 24.02.2021 - T-108/18 (https://dejure.org/2021,2893)
EuG, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - T-108/18 (https://dejure.org/2021,2893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Universität Koblenz-Landau/ EACEA

    Schiedsklausel - Tempus-IV-Programme - Finanzhilfevereinbarungen - Vertragliche Natur des Rechtsstreits - Umdeutung der Klage - Förderfähige Kosten - Systembedingte, immer wiederkehrende Unregelmäßigkeiten - Vollständige Erstattung der gezahlten Beträge - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Universität Koblenz-Landau/ EACEA

    Schiedsklausel - Tempus-IV-Programme - Finanzhilfevereinbarungen - Vertragliche Natur des Rechtsstreits - Umdeutung der Klage - Förderfähige Kosten - Systembedingte, immer wiederkehrende Unregelmäßigkeiten - Vollständige Erstattung der gezahlten Beträge - ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 16.07.2020 - C-584/17

    ADR Center / Kommission - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Im Rahmen des

    Auszug aus EuG, 24.02.2021 - T-108/18
    Nach der Rechtsprechung kann bei Vorliegen eines Vertrags, der den Kläger an ein Organ, eine Einrichtung oder eine sonstige Stelle der Union bindet, eine Klage nach Art. 263 AEUV nur dann bei den Unionsgerichten anhängig gemacht werden, wenn die angefochtene Handlung verbindliche Rechtswirkungen erzeugen soll, die außerhalb der vertraglichen Beziehung, die die Parteien bindet, angesiedelt sind und die Ausübung hoheitlicher Befugnisse voraussetzen, die dem vertragschließenden Organ als Verwaltungsbehörde übertragen worden sind (Urteil vom 16. Juli 2020, ADR Center/Kommission, C-584/17 P, EU:C:2020:576, Rn. 65).

    Der Gerichtshof hat ferner klargestellt, dass eine Zahlungsaufforderung oder Mahnung, mit der eine Forderung aus der betreffenden Finanzhilfevereinbarung eingezogen werden soll und in der für die festgestellte Forderung die Fälligkeit und die Zahlungsbedingungen angegeben sind, einem vollstreckbaren Titel als solchem nicht gleichgesetzt werden kann, auch wenn sie das Vollstreckungsverfahren gemäß Art. 299 AEUV als einen möglichen Weg nennt, der der Kommission offenstehe, falls der Schuldner nicht zum festgelegten Fälligkeitszeitpunkt erfüllen sollte (Urteil vom 16. Juli 2020, ADR Center/Kommission, C-584/17 P, EU:C:2020:576, Rn. 66).

    Desgleichen unterliegen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union bei der Durchführung eines Vertrags weiterhin ihren Verpflichtungen aus der Charta und den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, ADR Center/Kommission, C-584/17 P, EU:C:2020:576, Rn. 86).

    Zum anderen verfügt u. a. die Kommission bei Vorliegen eines Vertrags, der - wie im vorliegenden Fall - eine Schiedsklausel enthält, mit der die Zuständigkeit des Unionsrichters begründet wird, über außerhalb der allgemeinen Rechtsvorschriften liegende Befugnisse, die es ihr ermöglichen, die Feststellung einer vertraglichen Forderung dadurch zu formalisieren, dass sie einseitig auf der Grundlage von Art. 72 Abs. 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. 2002, L 248, S. 1) oder von Art. 79 Abs. 2 der Verordnung Nr. 966/2012 einen Beschluss erlässt, der einen vollstreckbaren Titel nach Art. 299 AEUV darstellt und dessen Wirkungen und Verbindlichkeit sich aus diesen Bestimmungen ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, ADR Center/Kommission, C-584/17 P, EU:C:2020:576, Rn. 68 bis 70 und 73).

  • EuG, 24.10.2014 - T-29/11

    Technische Universität Dresden / Kommission - Schiedsklausel - Aktionsprogramm

    Auszug aus EuG, 24.02.2021 - T-108/18
    Wird beim Gericht eine Nichtigkeits- oder Schadensersatzklage erhoben, obwohl der Rechtsstreit in Wirklichkeit vertraglicher Natur ist, deutet es die Klage um, falls die Voraussetzungen für eine solche Umdeutung vorliegen (Urteile vom 24. Oktober 2014, Technische Universität Dresden/Kommission, T-29/11, EU:T:2014:912, Rn. 42, und vom 10. Oktober 2019, Help - Hilfe zur Selbsthilfe/Kommission, T-335/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:736, Rn. 78).

    Diese beiden Voraussetzungen sind kumulativ (Urteile vom 24. Oktober 2014, Technische Universität Dresden/Kommission, T-29/11, EU:T:2014:912, Rn. 44, und vom 20. Juni 2018, KV/EACEA, T-306/15 und T-484/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:359, Rn. 49).

    Denn die Erteilung zuverlässiger Auskünfte seitens der Begünstigten ist für das ordnungsgemäße Funktionieren des Kontroll- und Beweissystems unerlässlich, das zur Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen eingeführt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Oktober 2014, Technische Universität Dresden/Kommission, T-29/11, EU:T:2014:912, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 16.12.2010 - T-259/09

    Kommission / Arci Nuova associazione comitato di Cagliari und Gessa

    Auszug aus EuG, 24.02.2021 - T-108/18
    Darüber hinaus hatten die Unionsgerichte bereits Gelegenheit, zu entscheiden, dass im System der finanziellen Zuschüsse der Union die Verwendung dieser Zuschüsse Vorschriften unterliegt, die zur teilweisen oder vollständigen Rückzahlung eines bereits gewährten Zuschusses führen können (Urteile vom 7. Juli 2010, Kommission/Hellenic Ventures u. a., T-44/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:284, Rn. 85, und vom 16. Dezember 2010, Kommission/Arci Nuova associazione comitato di Cagliari und Gessa, T-259/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:536, Rn. 61).

    Nach der Rechtsprechung ist die in einer Finanzhilfevereinbarung vorgesehene Verpflichtung, einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Union form- und fristgemäß Aufstellungen der Kosten vorzulegen, die erstattungsfähig sein sollen, zwingender Natur, und das Erfordernis, diese Aufstellungen ordnungsgemäß vorzulegen, dient allein dazu, dem betreffenden Organ bzw. der betreffenden Einrichtung oder sonstigen Stelle der Union die notwendigen Angaben zu verschaffen, damit geprüft werden kann, ob die Unionsmittel im Einklang mit den Bestimmungen der Vereinbarung verwendet worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2010, Kommission/Arci Nuova associazione comitato di Cagliari und Gessa, T-259/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:536, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 10.10.2019 - T-335/17

    Help - Hilfe zur Selbsthilfe/ Kommission

    Auszug aus EuG, 24.02.2021 - T-108/18
    Wird beim Gericht eine Nichtigkeits- oder Schadensersatzklage erhoben, obwohl der Rechtsstreit in Wirklichkeit vertraglicher Natur ist, deutet es die Klage um, falls die Voraussetzungen für eine solche Umdeutung vorliegen (Urteile vom 24. Oktober 2014, Technische Universität Dresden/Kommission, T-29/11, EU:T:2014:912, Rn. 42, und vom 10. Oktober 2019, Help - Hilfe zur Selbsthilfe/Kommission, T-335/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:736, Rn. 78).

    Dieser Grundsatz gilt für alle Handlungsformen der Union unabhängig davon, ob sie vertraglicher oder außervertraglicher Art sind (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2019, Help - Hilfe zur Selbsthilfe/Kommission, T-335/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:736, Rn. 197 und 198 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 13.07.2017 - T-65/15

    Talanton / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.02.2021 - T-108/18
    Verlangt das betreffende Organ, bzw. die betreffende Einrichtung oder sonstige Stelle der Union im Anschluss an ein Finanzaudit die Erstattung einer Forderung, so obliegt ihm bzw. ihr jedoch, sofern der Begünstigte die maßgeblichen Kostenaufstellungen und sonstigen relevanten Informationen vorgelegt hat, die Beweislast dafür, dass die vertragliche Leistung mangelhaft ist oder dass die Kostenaufstellungen unrichtig oder unglaubhaft sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 2009, Kommission/Burie Onderzoek en Advies, T-179/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:171, Rn. 100, vom 26. Januar 2017, Diktyo Amyntikon Viomichanion Net/Kommission, T-703/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:34, Rn. 84, und vom 13. Juli 2017, Talanton/Kommission, T-65/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:491, Rn. 54).
  • EuG, 07.07.2010 - T-44/06

    Kommission / Hellenic Ventures u.a.

    Auszug aus EuG, 24.02.2021 - T-108/18
    Darüber hinaus hatten die Unionsgerichte bereits Gelegenheit, zu entscheiden, dass im System der finanziellen Zuschüsse der Union die Verwendung dieser Zuschüsse Vorschriften unterliegt, die zur teilweisen oder vollständigen Rückzahlung eines bereits gewährten Zuschusses führen können (Urteile vom 7. Juli 2010, Kommission/Hellenic Ventures u. a., T-44/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:284, Rn. 85, und vom 16. Dezember 2010, Kommission/Arci Nuova associazione comitato di Cagliari und Gessa, T-259/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:536, Rn. 61).
  • EuG, 27.09.2012 - T-387/09

    Applied Microengineering / Kommission - Fünftes Rahmenprogramm im Bereich der

    Auszug aus EuG, 24.02.2021 - T-108/18
    So ist eine Handlung hinreichend begründet, wenn sie in einem Zusammenhang erfolgt ist, der dem betroffenen Adressaten bekannt war und ihm gestattet, die Tragweite der ihm gegenüber getroffenen Maßnahme zu verstehen (vgl. entsprechend Urteile vom 15. November 2012, Rat/Bamba, C-417/11 P, EU:C:2012:718, Rn. 53 und 54 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, vom 24. Oktober 2011, P/Parlament, T-213/10 P, EU:T:2011:617, Rn. 30, und vom 27. September 2012, Applied Microengineering/Kommission, T-387/09, EU:T:2012:501, Rn. 64 bis 67).
  • EuG, 26.01.2017 - T-703/14

    Diktyo Amyntikon Viomichanion Net / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.02.2021 - T-108/18
    Verlangt das betreffende Organ, bzw. die betreffende Einrichtung oder sonstige Stelle der Union im Anschluss an ein Finanzaudit die Erstattung einer Forderung, so obliegt ihm bzw. ihr jedoch, sofern der Begünstigte die maßgeblichen Kostenaufstellungen und sonstigen relevanten Informationen vorgelegt hat, die Beweislast dafür, dass die vertragliche Leistung mangelhaft ist oder dass die Kostenaufstellungen unrichtig oder unglaubhaft sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 2009, Kommission/Burie Onderzoek en Advies, T-179/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:171, Rn. 100, vom 26. Januar 2017, Diktyo Amyntikon Viomichanion Net/Kommission, T-703/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:34, Rn. 84, und vom 13. Juli 2017, Talanton/Kommission, T-65/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:491, Rn. 54).
  • EuG, 30.06.2009 - T-444/07

    CPEM / Kommission - ESF - Streichung eines Zuschusses - Bericht des OLAF

    Auszug aus EuG, 24.02.2021 - T-108/18
    So ist in der Rechtsprechung bereits festgestellt worden, dass eine Kontrolle aufgrund neuer Umstände, die den Verdacht von Unregelmäßigkeiten bei bestimmten Vorhaben geweckt haben, naturgemäß - wie im vorliegenden Fall - gründlicher ist und zu anderen Ergebnissen führt als eine vorhergehende Routinekontrolle, die ohne jeden Verdacht durchgeführt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2009, CPEM/Kommission, T-444/07, EU:T:2009:227, Rn. 135 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.06.2015 - C-100/14

    EMA / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.02.2021 - T-108/18
    Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union müssen alle maßgeblichen Informationen einholen, insbesondere diejenigen, die ihr Vertragspartner ihnen zur Verfügung stellen kann, bevor sie eine Entscheidung über die Einziehung, die Ausstellung einer Belastungsanzeige, die Beendigung eines Vertrags oder die Verweigerung weiterer Zahlungen an den Vertragspartner treffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2015, EMA/Kommission, C-100/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:382, Rn. 123).
  • EuGH, 15.11.2012 - C-417/11

    und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit

  • EuG, 24.10.2011 - T-213/10

    P / Parlament

  • EuG, 04.12.2014 - T-165/13

    Talanton / Kommission

  • EuG, 03.06.2009 - T-179/06

    Kommission / Burie Onderzoek en advies

  • EuG, 05.10.2016 - T-724/14

    European Children's Fashion Association und Instituto de Economía Pública / EACEA

  • EuG, 23.10.2019 - T-108/18

    Universität Koblenz-Landau/ EACEA

  • EuG, 03.05.2018 - T-48/16

    Sigma Orionis / Kommission - Schiedsklausel - Siebtes Rahmenprogramm der

  • EuGH, 16.07.2020 - C-378/16

    Inclusion Alliance for Europe / Kommission

  • EuG, 13.05.2020 - T-195/18

    Talanton/ Kommission

  • EuG, 03.05.2018 - T-47/16

    Sigma Orionis / REA - Vorläufiger Rechtsschutz - Schiedsklausel - Rahmenprogramm

  • EuG, 09.11.2016 - T-184/15

    Trivisio Prototyping / Kommission - Zuschuss - Sechstes Rahmenprogramm im Bereich

  • EuG, 20.06.2018 - T-306/15

    KV / EACEA

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-160/22

    Kommission/ HB - Rechtsmittel - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    19 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. April 2013, GRP Security/Rechnungshof (T-87/11, EU:T:2013:161, Rn. 16 und 30), und vom 24. Februar 2021, Universität Koblenz-Landau/EACEA (T-108/18, EU:T:2021:104, Rn. 50 bis 59), bestätigt durch Urteil vom 22. Dezember 2022, Universität Koblenz-Landau/EACEA (C-288/21 P, EU:C:2022:1027).
  • EuG, 06.12.2023 - T-731/21

    Kopriva - Horák/ Kommission

    Ce principe a vocation à régir tous les modes d'action de l'Union, qu'ils soient ou non contractuels (voir arrêt du 24 février 2021, Universität Koblenz-Landau/EACEA, T-108/18, EU:T:2021:104, point 150 et jurisprudence citée), étant donné que, dans le contexte d'obligations contractuelles, le respect de ce principe participe de l'obligation plus générale des parties à un contrat de l'exécuter de bonne foi (voir arrêt du 22 janvier 2019, EKETA/Commission, T-166/17, non publié, EU:T:2019:26, point 52 et jurisprudence citée).
  • EuGH, 22.12.2022 - C-288/21

    Universität Koblenz-Landau/ EACEA - Rechtsmittel - Schiedsklausel -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Rechtsmittelführerin die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 24. Februar 2021, Universität Koblenz-Landau/EACEA (T-108/18, EU:T:2021:104) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Schreiben der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur - vormals Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur - (EACEA) vom 21. Dezember 2017 und vom 7. Februar 2018 bezüglich der Beträge, die ihr im Rahmen der für die Durchführung von drei Programmen im Bereich der Hochschulbildung geschlossenen Finanzhilfevereinbarungen gezahlt wurden, sowie hilfsweise auf Feststellung, dass der geltend gemachte Rückforderungsanspruch nicht bestehe, abgewiesen hat.
  • EuG, 27.09.2023 - T-765/21

    Imdea Materiales/ Kommission

    Ce principe a vocation à régir tous les modes d'action de l'Union, qu'ils soient ou non contractuels [arrêt du 24 février 2021, Universität Koblenz-Landau/EACEA, T-108/18, EU:T:2021:104, point 150 (non publié) ; voir également, en ce sens, arrêt du 25 mai 2004, Distilleria Palma/Commission, T-154/01, EU:T:2004:154, point 44 et jurisprudence citée], étant donné que, dans le contexte de l'exécution d'obligations contractuelles, le respect de ce principe participe de l'obligation plus générale des parties à un contrat de l'exécuter de bonne foi (voir arrêt du 22 janvier 2019, EKETA/Commission, T-166/17, non publié, EU:T:2019:26, point 52 et jurisprudence citée).
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