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   EuG, 24.06.2010 - T-162/09   

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https://dejure.org/2010,16243
EuG, 24.06.2010 - T-162/09 (https://dejure.org/2010,16243)
EuG, Entscheidung vom 24.06.2010 - T-162/09 (https://dejure.org/2010,16243)
EuG, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - T-162/09 (https://dejure.org/2010,16243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Streithilfe - Berechtigtes Interesse am Ausgang des Rechtsstreits

  • Europäischer Gerichtshof

    Würth und Fasteners (Shenyang) / Rat

    Streithilfe - Berechtigtes Interesse am Ausgang des Rechtsstreits

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Beitritt zu einem Rechtsstreit; Berechtigtes Interesse einer repräsentativen Vereinigung am Ausgang des Rechtsstreits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streithilfe; Berechtigtes Interesse einer repräsentativen Vereinigung am Ausgang des Rechtsstreits; Vermeidung einer Vielzahl individueller Beitritte; Adolf Würth GmbH & Co. KG und Arnold Fasteners (Shenyang) Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Union

  • rechtsportal.de

    Streithilfe; Berechtigtes Interesse einer repräsentativen Vereinigung am Ausgang des Rechtsstreits; Vermeidung einer Vielzahl individueller Beitritte; Adolf Würth GmbH & Co. KG und Arnold Fasteners (Shenyang) Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Union

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 16.02.2009 - T-192/08

    Transnational Company "Kazchrome" und ENRC Marketing / Rat

    Auszug aus EuG, 24.06.2010 - T-162/09
    Diese weite Auslegung des Beitrittsrechts soll es ermöglichen, den Rahmen der Rechtssachen besser zu beurteilen und zugleich eine Vielzahl individueller Beitritte, die die Wirksamkeit und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens beeinträchtigen könnten, zu vermeiden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 28. September 1998, Pharos/Kommission, C-151/98 P, Slg. 1998, I-5441, Randnr. 6, des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichts vom 9. März 2005, Microsoft/Kommission, T-201/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31, und des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts vom 16. Februar 2009, Transnational Company "Kazchrome" und ENRC Marketing/Rat, T-192/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 10).
  • EuG, 09.03.2005 - T-201/04

    Microsoft / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.06.2010 - T-162/09
    Diese weite Auslegung des Beitrittsrechts soll es ermöglichen, den Rahmen der Rechtssachen besser zu beurteilen und zugleich eine Vielzahl individueller Beitritte, die die Wirksamkeit und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens beeinträchtigen könnten, zu vermeiden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 28. September 1998, Pharos/Kommission, C-151/98 P, Slg. 1998, I-5441, Randnr. 6, des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichts vom 9. März 2005, Microsoft/Kommission, T-201/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31, und des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts vom 16. Februar 2009, Transnational Company "Kazchrome" und ENRC Marketing/Rat, T-192/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 10).
  • EuGH, 28.09.1998 - C-151/98

    Pharos / Kommission

    Auszug aus EuG, 24.06.2010 - T-162/09
    Diese weite Auslegung des Beitrittsrechts soll es ermöglichen, den Rahmen der Rechtssachen besser zu beurteilen und zugleich eine Vielzahl individueller Beitritte, die die Wirksamkeit und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens beeinträchtigen könnten, zu vermeiden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 28. September 1998, Pharos/Kommission, C-151/98 P, Slg. 1998, I-5441, Randnr. 6, des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichts vom 9. März 2005, Microsoft/Kommission, T-201/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 31, und des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichts vom 16. Februar 2009, Transnational Company "Kazchrome" und ENRC Marketing/Rat, T-192/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 10).
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