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   EuG, 24.06.2015 - T-527/13   

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https://dejure.org/2015,14691
EuG, 24.06.2015 - T-527/13 (https://dejure.org/2015,14691)
EuG, Entscheidung vom 24.06.2015 - T-527/13 (https://dejure.org/2015,14691)
EuG, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - T-527/13 (https://dejure.org/2015,14691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / Kommission

    1* Verfahrenssprache: Italienisch.Staatliche Beihilfen - Milchabgabe - Den Milcherzeugern von Italien gewährte Beihilfen - Mit der Rückzahlung der Milchabgabe verbundene Beihilferegelung - Mit Bedingungen und Auflagen verbundene Entscheidung - Nichteinhaltung einer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Milchabgabe - Den Milcherzeugern von Italien gewährte Beihilfen - Mit der Rückzahlung der Milchabgabe verbundene Beihilferegelung - Mit Bedingungen und Auflagen verbundene Entscheidung - Nichteinhaltung einer Bedingung für die Anerkennung der ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Italien / Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Aufhebung des Beschlusses C(2013) 4046 final der Kommission vom 17. Juli 2013, mit dem italienische Rechtsvorschriften für mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen erklärt wurden, nach denen Milcherzeugern ein Zahlungsaufschub von sechs Monaten für einen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 25.10.2017 - C-467/15

    Kommission / Italien - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Europäische Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 24. Juni 2015, 1talien/Kommission (T-527/13, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2015:429), mit dem das Gericht den Beschluss 2013/665/EU der Kommission vom 17. Juli 2013 über die staatliche Beihilfe SA.33726 (11/C) (ex SA.33726 [11/NN]) - Italiens (Zahlungsaufschub für die Milchabgabe in Italien) (ABl. 2013, L 309, S. 40, im Folgenden: streitiger Beschluss) teilweise für nichtig erklärt und die Klage im Übrigen abgewiesen hat.

    Die Nrn. 1, 2 und 4 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 24. Juni 2015, 1talien/Kommission (T - 527/13, EU:T:2015:429), werden aufgehoben.

    [Berichtigt durch Beschluss vom 21. November 2017] Die von der Italienischen Republik beim Gericht der Europäischen Union in der Rechtssache T - 527/13 erhobene Klage wird abgewiesen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2017 - C-467/15

    Kommission / Italien

    Mit dem vorliegenden Rechtsmittel beantragt die Europäische Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 24. Juni 2015, 1talien/Kommission (T-527/13, EU:T:2015:429, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses zum einen den Beschluss 2013/665/EU der Kommission(2) teilweise für nichtig erklärt und zum anderen die Klage im Übrigen abgewiesen hat.

    - das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 24. Juni 2015 in der Rechtssache T-527/13, Italienische Republik/Kommission, aufzuheben, soweit Letzteres sowohl Art. 1 Abs. 2 des Beschlusses 2013/665/EU der Kommission vom 17. Juli 2013 über die staatliche Beihilfe SA.33726 (11/C) (ex SA.33726 [11/NN]) - Italiens (Zahlungsaufschub für die Milchabgabe in Italien) als auch die Art. 2 bis 4 dieses Beschlusses, soweit sie zum einen die Beihilferegelung nach seinem Art. 1 Abs. 2 und zum anderen die nach dieser Beihilferegelung gewährten Einzelbeihilfen betreffen, für nichtig erklärt hat;.

  • EuGH, 21.11.2017 - C-467/15

    Kommission / Italien

    « 1) Les points 1, 2 et 4 du dispositif de l'arrêt du Tribunal de l'Union européenne du 24 juin 2015, 1talie/Commission (T - 527/13, EU:T:2015:429), sont annulés.

    2) Le recours introduit par la République italienne devant le Tribunal de l'Union européenne dans l'affaire T-527/13 est rejeté.

  • EuG, 11.07.2018 - T-185/15

    Buonotourist / Kommission

    Partant, cette branche doit être déclarée recevable (voir, en ce sens, arrêt du 24 juin 2015, 1talie/Commission, T-527/13, EU:T:2015:429, point 43 et jurisprudence citée).
  • EuG, 11.07.2018 - T-186/15

    CSTP Azienda della Mobilità / Kommission

    Partant, cette branche doit être déclarée recevable (voir, en ce sens, arrêt du 24 juin 2015, 1talie/Commission, T-527/13, EU:T:2015:429, point 43 et jurisprudence citée).
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