Rechtsprechung
EuG, 24.09.2019 - T-255/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
US/ EZB
(fremdsprachig)
- Wolters Kluwer
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
US/ EZB
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
US/ EZB
Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Befristeter Vertrag - Weigerung, einen befristeten Vertrag in einen unbefristeten umzuwandeln - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Wird zitiert von ...
- EuG, 09.06.2021 - T-514/19
DI/ EZB
Der vom Kläger geltend gemachte Grundsatz der Rechtssicherheit verpflichtet die Verwaltung beim Erlass von Rechtsnormen zwar dazu, diese so abzufassen, dass sie hinreichend klar sind, damit der Einzelne seine Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen und somit seine dementsprechenden Vorkehrungen treffen kann; dieser Grundsatz verpflichtet die EZB aber nicht dazu, das Ermessen, über das sie bei der Organisation verfügt, einzuschränken (vgl. entsprechend Urteil vom 24. September 2019, US/EZB, T-255/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:680, Rn. 90).