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EuG, 24.09.2021 - T-139/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Pilatus Bank/ EZB
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof
Pilatus Bank/ EZB
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Pilatus Bank/ EZB
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Pilatus Bank/ EZB
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Verfahrensgang
- EuG, 24.09.2021 - T-139/19
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-750/21
- EuGH, 08.02.2024 - C-750/21
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 08.02.2024 - C-750/21
Pilatus Bank/ EZB
Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Pilatus Bank plc die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 24. September 2021, Pilatus Bank/EZB (T-139/19, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2021:623), mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 21. Dezember 2018 abgewiesen wurde, mit dem diese ihr per E-Mail mitgeteilt hat, dass die EZB nicht mehr dafür zuständig sei, die direkte Aufsicht über sie auszuüben und sie betreffende Maßnahmen zu ergreifen (im Folgenden: streitige E-Mail).Der Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 24. September 2021, Pilatus Bank/EZB (T - 139/19, EU:T:2021:623), wird aufgehoben.
Die in der Rechtssache T - 139/19 erhobene Klage wird als unzulässig abgewiesen.
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-750/21
Pilatus Bank/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Einheitlicher …
Mit Beschluss vom 24. September 2021, Pilatus Bank/EZB (T-139/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:623, im Folgenden: angefochtener Beschluss), hat das Gericht die Klage nach Art. 126 seiner Verfahrensordnung mit der Begründung zurückgewiesen, es fehle ihr offensichtlich jede rechtliche Grundlage.