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   EuG, 24.10.2019 - T-557/17   

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https://dejure.org/2019,36348
EuG, 24.10.2019 - T-557/17 (https://dejure.org/2019,36348)
EuG, Entscheidung vom 24.10.2019 - T-557/17 (https://dejure.org/2019,36348)
EuG, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - T-557/17 (https://dejure.org/2019,36348)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Liaño Reig/ CRU

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Liaño Reig/ CRU

    Nichtigkeitsklage - Wirtschafts- und Währungspolitik - Schadensersatzklage - Einheitlicher Abwicklungsmechanismus für Kreditinstitute und bestimmte Wertpapierfirmen - Abwicklungsverfahren - Abwicklungskonzept für die Banco Popular Español - Teilweise Nichtigerklärung - ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuG, 01.06.2022 - T-481/17

    Wirtschaftspolitik

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut und die mit ihr verfolgten Ziele zu berücksichtigen, sondern auch ihr Kontext und das gesamte Unionsrecht (vgl. Urteil vom 8. Juli 2019, Kommission/Belgien [Art. 260 Abs. 3 AEUV - Hochgeschwindigkeitsnetze], C-543/17, EU:C:2019:573, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 24. Oktober 2019, Liaño Reig/SRB, T-557/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:771, Rn. 59).

    Überdies genügt die vom Parlament, vom Rat und von der Kommission vertretene Auslegung von Art. 86 der Verordnung Nr. 806/2014 nicht den Anforderungen der ständigen Rechtsprechung, wonach eine Bestimmung des abgeleiteten Unionsrechts möglichst so auszulegen ist, dass sie mit dem gesamten Primärrecht und insbesondere mit den Bestimmungen der Verträge und der Charta sowie mit den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts vereinbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Dezember 2019, EZB/Espírito Santo Financial [Portugal], C-442/18 P, EU:C:2019:1117, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 2. Februar 2021, Consob, C-481/19, EU:C:2021:84, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 24. Oktober 2019, Liaño Reig/SRB, T-557/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:771, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung), einschließlich der Grundsätze der Rechtssicherheit und des wirksamen gerichtlichen Schutzes.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-541/22

    García Fernández u.a./ Kommission und SRB

    D'autre part, dans l'affaire C-448/22 P, SFL/Conseil de Résolution Unique ; et 5°) ordonnance du 24 octobre 2019, Liaño Reig/CRU (T-557/17, EU:T:2019:771).
  • EuG, 01.06.2022 - T-523/17

    Eleveté Invest Group u.a./ Kommission und CRU

    Nach ständiger Rechtsprechung ist zur Erfüllung der ersten Voraussetzung betreffend die Rechtswidrigkeit des dem Unionsorgan vorgeworfenen Verhaltens ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm nachzuweisen, die dem Einzelnen Rechte verleihen soll (vgl. Urteile vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 25. Februar 2021, Dalli/Kommission, C-615/19 P, EU:C:2021:133, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 24. Oktober 2019, Liaño Reig/SRB, T-557/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:771, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.03.2021 - C-947/19

    Liaño Reig/ CRU

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt Frau Carmen Liaño Reig die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 24. Oktober 2019, Liaño Reig/SRB (T-557/17, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2019:771), mit dem das Gericht ihre Klage zum einen auf Nichtigerklärung von Art. 6 Abs. 1 Buchst. d des Beschlusses SRB/EES/2017/08 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 7. Juni 2017 betreffend ein Abwicklungskonzept für die Banco Popular Español SA (im Folgenden: Banco Popular), soweit diese Bestimmung die Umwandlung der Instrumente des Ergänzungskapitals, die mit der International Securities Identification Number (Internationale Wertpapier-Identifikationsnummer, ISIN) XS 0550098569 gekennzeichnet sind, in neue Aktien von Banco Popular Español vorsieht (im Folgenden: Abwicklungsbeschluss), sowie der durch den unabhängigen Sachverständigen durchgeführten vorläufigen Bewertung und der durch den SRB durchgeführten vorläufigen Bewertung und zum anderen auf den aus der Nichtigerklärung abgeleiteten Ersatz des aufgrund dieser Umwandlung erlittenen Schadens abgewiesen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-551/22

    Kommission/ SRB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Bankenunion -

    Siehe Beschluss vom 24. Oktober 2019, Liaño Reig/SRB (T-557/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:771).
  • EuG, 08.02.2023 - T-295/20

    Energiebinnenmarkt und Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse: das

    Insoweit geht aus der ständigen Rechtsprechung hervor, dass bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut und die mit ihr verfolgten Ziele zu berücksichtigen sind, sondern auch ihr Kontext und das gesamte Unionsrecht (vgl. Urteil vom 8. Juli 2019, Kommission/Belgien [Art. 260 Abs. 3 AEUV - Hochgeschwindigkeitsnetze], C-543/17, EU:C:2019:573, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung; Beschluss vom 24. Oktober 2019, Liaño Reig/SRB, T-557/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:771, Rn. 59).
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