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   EuG, 24.11.2015 - T-126/14   

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https://dejure.org/2015,34661
EuG, 24.11.2015 - T-126/14 (https://dejure.org/2015,34661)
EuG, Entscheidung vom 24.11.2015 - T-126/14 (https://dejure.org/2015,34661)
EuG, Entscheidung vom 24. November 2015 - T-126/14 (https://dejure.org/2015,34661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Kommission

    EAGFL - Abteilung Garantie - EGFL und ELER - Finanzielle Berichtigung wegen Nichtangabe von Zinsen - Begründungspflicht - Verpflichtung zur Erhebung von Zinsen - Art. 32 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 - Grundsatz der Äquivalenz - Sorgfaltspflicht

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Kommission

    EAGFL - Abteilung Garantie - EGFL und ELER - Finanzielle Berichtigung wegen Nichtangabe von Zinsen - Begründungspflicht - Verpflichtung zur Erhebung von Zinsen - Art. 32 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 - Grundsatz der Äquivalenz - Sorgfaltspflicht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Niederlande / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses 2013/763/EU der Kommission vom 12. Dezember 2013 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, ...

 
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Wird zitiert von ...

  • EuG, 07.05.2019 - T-239/17

    Deutschland/ Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene

    Nach der Rechtsprechung gilt die in Art. 32 Abs. 5 der Verordnung Nr. 1290/2005 geregelte Aufteilung der finanziellen Verantwortung zu gleichen Teilen zwischen dem betroffenen Mitgliedstaat und dem Unionshaushalt für alle Auswirkungen finanzieller Art, die mit der Nichtwiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge zusammenhängen, zu denen namentlich die Hauptbeträge und die darauf entfallenden Zinsen gehören, die nach Art. 32 Abs. 1 dieser Verordnung hätten gezahlt werden müssen (Urteil vom 24. November 2015, Niederlande/Kommission, T-126/14, EU:T:2015:875, Rn. 76, vgl. ebenfalls in diesem Sinne Urteil vom 22. April 2010, 1talien/Kommission, T-274/08 und T-275/08, EU:T:2010:154, Rn. 39, 41 und 44).
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