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   EuG, 25.04.2001 - T-244/00   

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https://dejure.org/2001,19265
EuG, 25.04.2001 - T-244/00 (https://dejure.org/2001,19265)
EuG, Entscheidung vom 25.04.2001 - T-244/00 (https://dejure.org/2001,19265)
EuG, Entscheidung vom 25. April 2001 - T-244/00 (https://dejure.org/2001,19265)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Coillte Teoranta / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Coillte Teoranta gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 230 Absatz 4 EG
    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Entscheidung der Kommission, mit der die Übernahme von Ausgaben wegen einer unrechtmäßig von den nationalen Behörden gewährten Beihilfe durch den EAGFL ...

  • EU-Kommission

    Coillte Teoranta gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Landwirtschaft - EAGFL - Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung von Gemeinschaftsrecht veranlasst wurden - Klage des Beihilfeempfängers - Offensichtliche Unzulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 5. Juli 2000 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der ...

  • Judicialis

    EGV Art. 230 Abs. 4; ; Entscheidung 2000/449/EG; ; Verordnung (EWG) Nr. 2080/92

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 5. Juli 2000 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus EuG, 25.04.2001 - T-244/00
    Er hat Folgendes festgestellt (Randnrn. 11 und 12 des Urteils): "[N]ach dem institutionellen System der Gemeinschaft und den Vorschriften, die die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten beherrschen, [ist es] in Ermangelung einer gegenteiligen Bestimmung des Gemeinschaftsrechts Sache der Mitgliedstaaten ..., in ihrem Hoheitsgebiet für die Durchführung der Gemeinschaftsregelungen, namentlich im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik, zu sorgen (siehe Urteil [des Gerichtshofes] vom 21. September 1983 in den Rechtssachen 205/82 bis 215/82, Deutsche Milchkontor, Slg. 1983, 2633).

    Daher wäre die Rückforderung der dem Kläger 1997 und 1998 gezahlten Gemeinschaftsbeihilfen nicht unmittelbare Folge der angefochtenen Entscheidung, sondern einer Handlung, die Irland auf der Grundlage nationalen Rechts vornähme, um seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen in diesem Bereich nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteil Deutsche Milchkontor, Randnrn. 19 f.; Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Vilaça in der Rechtssache Etoile commerciale, Nrn. 48 bis 52).

  • EuGH, 07.02.1979 - 11/76

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.04.2001 - T-244/00
    Dabei ist nicht auszuschließen, dass die zuständigen Stellen aufgrund außergewöhnlicher Umstände auf die Rückzahlung der streitigen Beihilfen verzichten und die Erstattung der Beträge, die auszubezahlen sie sich zu Unrecht für ermächtigt hielten, an den EAGFL zu eigenen Lasten zu übernehmen (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, Randnr. 8; Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Vilaça in der Rechtssache Etoile commerciale, Nr. 54).
  • EuGH, 01.07.1999 - C-155/98

    Alexopoulou / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.04.2001 - T-244/00
    Ein solcher Fall liegt vor, wenn eine Nichtigkeitsklage im Licht der Rechtsprechung des Gerichtshofes als offensichtlich unzulässig erscheint (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juli 1999 in der Rechtssache C-155/98 P, Alexopoulou/Kommission, Slg. 1999, I-4069, Randnrn.
  • EuG, 12.01.1995 - T-85/94

    Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 25.04.2001 - T-244/00
    Sie sei von dieser Entscheidung im Sinne der Rechtsprechung auch unmittelbar betroffen (Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 26, und Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-386/96 P, Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43).
  • EuGH, 07.07.1987 - 89/86

    Étoile commerciale und CNTA / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.04.2001 - T-244/00
    Zweitens sei die Klägerin nicht im Sinne der Rechtsprechung (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juli 1987 in den Rechtssachen 89/86 und 91/86, Etoile commerciale und CNTA/Kommission, Slg. 1987, 3005, Randnrn.
  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.04.2001 - T-244/00
    Sie sei von dieser Entscheidung im Sinne der Rechtsprechung auch unmittelbar betroffen (Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 26, und Urteil des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-386/96 P, Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43).
  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

    Auszug aus EuG, 25.04.2001 - T-244/00
    Die nationalen Gerichte könnten eine entsprechende Anordnung nämlich nur erlassen, wenn sie die Unwirksamkeit der angefochtenen Entscheidung feststellten, wozu sie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht berechtigt seien (Urteil des Gerichtshofes vom 22. Oktober 1987 in der Rechtssache 314/85, Foto-Frost, Slg. 1987, 4199).
  • EuGH, 18.11.1975 - 100/74

    CAM SA / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.04.2001 - T-244/00
    Die Klägerin sei daher als von der Entscheidung unmittelbar betroffen anzusehen (Schlussanträge des Generalanwalts Warner zumUrteil des Gerichtshofes vom 18. November 1975 in der Rechtssache 100/74, CAM/Kommission, Slg. 1975, 1393, 1410; Urteil Dreyfus/Kommission, Randnr. 44).
  • EuGH, 06.06.1972 - 94/71

    Schlüter & Maack / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Auszug aus EuG, 25.04.2001 - T-244/00
    Dabei gehen die Mitgliedstaaten vorbehaltlich der durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen nach den Vorschriften und Modalitäten des nationalen Rechts vor (siehe Urteile [des Gerichtshofes] vom 6. Juni 1972 in der Rechtssache 94/71, Schlüter, Slg. 1972, 307, und vom 21. September 1983, [Deutsche Milchkontor]).".
  • EuG, 15.09.1998 - T-54/96

    Oleifici Italiani und Fratelli Rubino / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.04.2001 - T-244/00
    9 bis 15; Urteil des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-54/96, Oleifici Italiani und Fratelli Rubino/Kommission, Slg. 1998, II-3377, Randnr. 51) unmittelbar und individuell betroffen.
  • EuG, 23.11.2004 - T-166/98

    Cantina sociale di Dolianova u.a. / Kommission

    Die Kommission beruft sich hierfür auf den Beschluss des Gerichts vom 25. April 2001 in der Rechtssache T-244/00 (Coillte Teoranta/Kommission, Slg. 2001, II-1275).
  • EuG, 08.07.2004 - T-341/02

    Regione Siciliana / Kommission

    37 Die Kommission verweist darauf, dass das Gericht bereits in seinem Beschluss vom 25. April 2001 in der Rechtssache T-244/00 (Coillte Teoranta/Kommission, Slg. 2001, II-1275) festgestellt habe, dass die Entscheidung, bestimmte Ausgaben von der Finanzierung durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, auszuschließen, die Rechtsstellung des Empfängers der Gemeinschaftsbeihilfe nicht unmittelbar beeinträchtigt habe.
  • EuG, 18.10.2005 - T-60/03

    Regione Siciliana / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Artikel 230

    32 So habe das Gericht in seinem Beschluss vom 25. April 2001 in der Rechtssache T-244/00 (Coillte Teoranta/Kommission, Slg. 2001, II-1275, im Folgenden: Beschluss Coillte Teoranta) bereits entschieden, dass die Entscheidung, von einer Finanzierung durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, bestimmte Ausgaben auszuschließen, sich auf die Rechtsstellung des Beihilfeempfängers nicht unmittelbar auswirke.
  • EuGH, 06.03.2014 - C-248/12

    Northern Ireland Department of Agriculture and Rural Development / Kommission

    Relying on paragraph 41 of the Order of the Court of 25 April 2001 in Case T-244/00 Coillte Teoranta v Commission [2001] ECR II-1275, the General Court found, first, in paragraphs 44 to 53 of the order under appeal, that the decision at issue, in so far as it concerns the Commission's refusal to provide financing, affects only the national budget of the Member State concerned, so that the consequences of that decision on the budget of the appellant are the result, not of European Union legislation or the decision at issue, but of a decision taken by the authorities of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland.
  • EuG, 09.04.2003 - T-280/02

    Pikaart u.a. / Kommission

    Im Übrigen wird der gerichtliche Rechtsschutz der Kläger wirksam durch die Rechtsbehelfe vor den nationalen Gerichten gewährleistet, die dem Gerichtshof nach Artikel 234 EG eine Vorabentscheidungsfrage nach der Auslegung der anwendbaren Gemeinschaftsvorschriften vorlegen können oder gegebenenfalls müssen (in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 25. April 2001 in der Rechtssache T-244/00, Coillte Teoranta/Kommission, Slg. 2001, II-1275, Randnr. 49, und Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnrn.
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