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   EuG, 25.04.2018 - T-48/18   

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https://dejure.org/2018,10342
EuG, 25.04.2018 - T-48/18 (https://dejure.org/2018,10342)
EuG, Entscheidung vom 25.04.2018 - T-48/18 (https://dejure.org/2018,10342)
EuG, Entscheidung vom 25. April 2018 - T-48/18 (https://dejure.org/2018,10342)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuG, 15.09.2016 - T-256/16

    Niculae u.a. / Rumänien u.a.

    Auszug aus EuG, 25.04.2018 - T-48/18
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht weder für einen Rechtsstreit zwischen einer natürlichen oder juristischen Person und einem Mitgliedstaat zuständig ist (Beschluss vom 15. September 2016, Niculae u. a./Rumänien u. a., T-256/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:524, Rn. 6 und die dort angeführte Rechtsprechung) noch befugt ist, den Mitgliedstaaten Anordnungen zu erteilen (Beschluss vom 30. September 2010, Platis/Rat und Griechenland, T-311/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:421, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.09.2010 - T-311/10

    Platis / Rat und Griechenland

    Auszug aus EuG, 25.04.2018 - T-48/18
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht weder für einen Rechtsstreit zwischen einer natürlichen oder juristischen Person und einem Mitgliedstaat zuständig ist (Beschluss vom 15. September 2016, Niculae u. a./Rumänien u. a., T-256/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:524, Rn. 6 und die dort angeführte Rechtsprechung) noch befugt ist, den Mitgliedstaaten Anordnungen zu erteilen (Beschluss vom 30. September 2010, Platis/Rat und Griechenland, T-311/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:421, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.03.2023 - T-829/22

    Hausburg/ Deutschland - Offensichtliche Unzuständigkeit

    Nach diesen Bestimmungen ist das Gericht für Entscheidungen über Klagen gemäß Art. 263 AEUV nur zuständig, wenn sie sich gegen Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union richten (Beschluss vom 25. April 2018, VU/Deutschland, T-48/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:236, Rn. 7).
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