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   EuG, 25.05.2023 - T-293/21 DEP   

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EuG, 25.05.2023 - T-293/21 DEP (https://dejure.org/2023,11994)
EuG, Entscheidung vom 25.05.2023 - T-293/21 DEP (https://dejure.org/2023,11994)
EuG, Entscheidung vom 25. Mai 2023 - T-293/21 DEP (https://dejure.org/2023,11994)
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  • EuG, 26.11.2015 - T-181/14

    Nürburgring / OHMI - Biedermann (Nordschleife) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-293/21
    Bei der Entscheidung über einen Kostenfestsetzungsantrag braucht das Gericht weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2017, Nürburgring/EUIPO - Biedermann [Nordschleife], T-181/14 DEP, EU:T:2017:41, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner hat das Gericht, da das Unionsrecht keine Gebührenordnung und keine Bestimmungen über den erforderlichen Arbeitsaufwand enthält, die Umstände des Falles frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten der Sache, den Arbeitsaufwand, den das streitige Verfahren den tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beiständen verursachen konnte, und die wirtschaftlichen Interessen, die für die Parteien mit dem Rechtsstreit verbunden waren, zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2017, Nordschleife, T-181/14 DEP, EU:T:2017:41, Rn. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 26.01.2017 - T-181/14

    Nürburgring / EUIPO - Biedermann (Nordschleife) - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-293/21
    Bei der Entscheidung über einen Kostenfestsetzungsantrag braucht das Gericht weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2017, Nürburgring/EUIPO - Biedermann [Nordschleife], T-181/14 DEP, EU:T:2017:41, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner hat das Gericht, da das Unionsrecht keine Gebührenordnung und keine Bestimmungen über den erforderlichen Arbeitsaufwand enthält, die Umstände des Falles frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie die Schwierigkeiten der Sache, den Arbeitsaufwand, den das streitige Verfahren den tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beiständen verursachen konnte, und die wirtschaftlichen Interessen, die für die Parteien mit dem Rechtsstreit verbunden waren, zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2017, Nordschleife, T-181/14 DEP, EU:T:2017:41, Rn. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 08.06.2022 - T-293/21

    Muschaweck/ EUIPO - Conze (UM) - Unionsmarke - Verfallsverfahren -

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-293/21
    aufgrund des Urteils vom 8. Juni 2022, Muschaweck/EUIPO - Conze (UM) (T-293/21, EU:T:2022:345).

    Mit Urteil vom 8. Juni 2022, Muschaweck/EUIPO - Conze (UM) (T-293/21, EU:T:2022:345), wies das Gericht die Klage ab und erlegte der Klägerin die Kosten des EUIPO und des Streithelfers auf.

  • EuG, 19.01.2016 - T-685/13

    Copernicus-Trademarks / OHMI - Blue Coat Systems (BLUECO) - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-293/21
    Aus der Rechtsprechung ergibt sich nämlich, dass die im Verfahren vor der Beschwerdekammer verrichtete Arbeit den Umfang der vor dem Gericht zu verrichtenden Arbeit und folglich die Beträge reduziert, deren Erstattung insoweit verlangt werden kann (vgl. Beschluss vom 19. Januar 2016, Copernicus-Trademarks/HABM, T-685/13 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:31, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.04.2018 - T-158/12

    European Dynamics Belgium u.a. / EMA

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-293/21
    Entsprechend muss im Gegenzug die Beurteilung der Gesamtzahl der für das streitige Verfahren notwendigen Arbeitsstunden zwangsläufig streng ausfallen (vgl. Beschluss vom 30. April 2018, European Dynamics Belgium u. a./EMA, T-158/12 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:295, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.09.2019 - T-689/13

    Bilbaína de Alquitranes u.a./ Kommission

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-293/21
    In Anbetracht von Art. 99 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. 2018, L 193, S. 1) ist für die Berechnung des anwendbaren Zinssatzes der von der Europäischen Zentralbank (EZB) für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte zugrunde gelegte und am ersten Kalendertag des Fälligkeitsmonats geltende Zinssatz zuzüglich 3, 5 Prozentpunkten maßgeblich (Beschluss vom 25. September 2019, Bilbaína de Alquitranes u. a./Kommission, T-689/13 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:698, Rn. 58).
  • EuG, 29.06.2015 - T-530/10

    Reber / OHMI - Klusmeier (Wolfgang Amadeus Mozart PREMIUM) - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-293/21
    Der verlangte Mehrwertsteuerbetrag ist daher nur dann als erstattungsfähig anzusehen, wenn die natürliche oder juristische Person, die ihn fordert, den Nachweis erbringt, dass sie nicht mehrwertsteuerpflichtig ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 29. Juni 2015, Reber/HABM - Klusmeier [Wolfgang Amadeus Mozart PREMIUM], T-530/10 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:482, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.05.2013 - T-530/10

    Reber / OHMI - Klusmeier (Wolfgang Amadeus Mozart PREMIUM) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-293/21
    Der verlangte Mehrwertsteuerbetrag ist daher nur dann als erstattungsfähig anzusehen, wenn die natürliche oder juristische Person, die ihn fordert, den Nachweis erbringt, dass sie nicht mehrwertsteuerpflichtig ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 29. Juni 2015, Reber/HABM - Klusmeier [Wolfgang Amadeus Mozart PREMIUM], T-530/10 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:482, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.10.2015 - T-689/13

    Bilbaina de Alquitranes u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-293/21
    In Anbetracht von Art. 99 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. 2018, L 193, S. 1) ist für die Berechnung des anwendbaren Zinssatzes der von der Europäischen Zentralbank (EZB) für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte zugrunde gelegte und am ersten Kalendertag des Fälligkeitsmonats geltende Zinssatz zuzüglich 3, 5 Prozentpunkten maßgeblich (Beschluss vom 25. September 2019, Bilbaína de Alquitranes u. a./Kommission, T-689/13 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:698, Rn. 58).
  • EuG, 27.11.2020 - T-103/15

    Flabeg Deutschland / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-293/21
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist dem Antrag, den im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens geschuldeten Betrag um Verzugszinsen zu erhöhen, für den Zeitraum zwischen der Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses und der tatsächlichen Erstattung der Kosten stattzugeben (vgl. Beschluss vom 27. November 2020, Flabeg Deutschland/Kommission, T-103/15 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:585, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 05.02.2021 - T-681/17

    Khadi and Village Industries Commission/ EUIPO - BNP Best Natural Products

  • EuG, 12.01.2018 - T-368/15

    Alcimos Consulting / EZB

  • EuG, 19.01.2021 - T-212/18

    Romanska/ Frontex

  • EuG, 06.03.2003 - T-226/00

    Nan Ya Plastics / Rat

  • EuG, 29.11.2016 - T-105/14

    TrekStor / EUIPO - Scanlab (iDrive) - Verfahren - Kostenfestsetzung

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