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   EuG, 25.05.2023 - T-307/21 DEP   

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https://dejure.org/2023,11998
EuG, 25.05.2023 - T-307/21 DEP (https://dejure.org/2023,11998)
EuG, Entscheidung vom 25.05.2023 - T-307/21 DEP (https://dejure.org/2023,11998)
EuG, Entscheidung vom 25. Mai 2023 - T-307/21 DEP (https://dejure.org/2023,11998)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Classen Holz Kontor/ EUIPO - Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer (DRYTILE)

    Verfahren - Kostenfestsetzung

Verfahrensgang

 
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  • EuG, 26.01.2017 - T-181/14

    Nürburgring / EUIPO - Biedermann (Nordschleife) - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-307/21
    Das Gericht braucht bei der Entscheidung über einen Antrag auf Kostenfestsetzung weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine etwaige Gebührenvereinbarung zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2017, Nürburgring/EUIPO - Biedermann [Nordschleife], T-181/14 DEP, EU:T:2017:41, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Desgleichen hat das Gericht in Ermangelung einer unionsrechtlichen Gebührenordnung die Umstände des Einzelfalls frei zu würdigen und dabei den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus unionsrechtlicher Sicht sowie seinen Schwierigkeitsgrad, den Arbeitsaufwand der tätig gewordenen Bevollmächtigten oder Beistände im Zusammenhang mit dem streitigen Verfahren und das wirtschaftliche Interesse der Parteien am Ausgang des Rechtsstreits zu berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 26. Januar 2017, Nordschleife, T-181/14 DEP, EU:T:2017:41, Rn. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus der Rechtsprechung ergibt sich nämlich, dass die im Verfahren vor der Beschwerdekammer verrichtete Arbeit den Umfang der vor dem Gericht zu verrichtenden Arbeit und folglich die Beträge reduziert, deren Erstattung insoweit verlangt werden kann (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 26. Januar 2017, Nordschleife, T-181/14 DEP, EU:T:2017:41, Rn. 25).

  • EuG, 11.04.2019 - T-403/16

    Stada Arzneimittel / EUIPO - Urgo recherche innovation und developpement

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-307/21
    Was die von der Streithelferin für das Betreiben des vorliegenden Kostenfestsetzungsverfahrens geltend gemachten Kosten angeht, ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten alle Umstände der Rechtssache bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kostenfestsetzungsbeschlusses einschließlich der für das Kostenfestsetzungsverfahren notwendigen Aufwendungen berücksichtigt (vgl. Beschluss vom 11. April 2019, Stada Arzneimittel/EUIPO - Urgo recherche innovation et développement [Immunostad], T-403/16 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:249, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Kostenfestsetzungsantrag weitgehend standardisiert und grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass er für den Anwalt, der mit der Rechtssache bereits in der Sache befasst war, keine Schwierigkeiten aufweist (vgl. Beschluss vom 11. April 2019, 1mmunostad, T-403/16 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:249, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 01.04.2022 - T-307/21

    Classen Holz Kontor/ EUIPO - Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer (DRYTILE) -

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-307/21
    aufgrund des Beschlusses vom 1. April 2022, Classen Holz Kontor/EUIPO - Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer (DRYTILE) (T-307/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:203),.

    Mit Beschluss vom 1. April 2022, Classen Holz Kontor/EUIPO - Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer (DRYTILE) (T-307/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:203), strich das Gericht die Rechtssache im Register des Gerichts und legte der Klägerin neben ihren eigenen Kosten die Kosten des EUIPO und der Streithelferin auf.

  • EuG, 24.02.2021 - T-601/17

    Rubik's Brand/ EUIPO - Simba Toys (Forme d'un cube avec des faces ayant une

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-307/21
    Viertens ist die im Wesentlichen in der ersten Rechnung angeführte für die Vorbereitung der Klagebeantwortung erforderliche Rechtsprechungsrecherche bei der Kostenfestsetzung als Bestandteil der Arbeit für die Vorbereitung der Schriftsätze zu bewerten (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 24. Februar 2021, Rubik's Brand/EUIPO [Form eines Würfels mit Seiten in Gitterstruktur], T-601/17 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:106, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.11.2001 - T-65/96

    Kish Glass / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-307/21
    Denn wenn die Anwälte einer Partei dieser bereits in Verfahren oder bei Schritten im Vorfeld des entsprechenden Rechtsstreits beigestanden haben, ist auch zu berücksichtigen, dass ihnen die für den Rechtsstreit maßgeblichen Umstände bekannt sind, was dazu angetan ist, ihnen die Arbeit zu erleichtern und die für das gerichtliche Verfahren erforderliche Vorbereitungszeit zu verringern (Beschlüsse vom 8. November 2001, Kish Glass/Kommission, T-65/96 DEP, EU:T:2001:261, Rn. 25, und vom 7. Dezember 2004, Lagardère und Canal+/Kommission, T-251/00 DEP, EU:T:2004:353, Rn. 29 und 30).
  • EuG, 16.06.2015 - T-229/14

    Norma Lebensmittelfilialbetrieb / OHMI - Yorma's (Yorma Eberl) -

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-307/21
    Der Unionsrichter kann insoweit den Wert der geleisteten Arbeit nur nach Maßgabe der Genauigkeit der mitgeteilten Daten beurteilen (vgl. Beschluss vom 17. März 2016, Norma Lebensmittelfilialbetrieb/HABM - Yorma's [Yorma Eberl], T-229/14 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:177, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.05.2020 - T-340/18

    Gibson Brands/ EUIPO - Wilfer (Forme d'un corps de guitare)

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-307/21
    Ferner muss die Berücksichtigung einer so hohen Vergütung mit einer zwingend strikten Beurteilung der Gesamtzahl der für das Hauptsacheverfahren notwendigen Arbeitsstunden einhergehen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Beschlüsse vom 7. Mai 2020, Gibson Brands/EUIPO - Wilfer [Form eines Gitarrenkorpus], T-340/18 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:206, Rn. 37, und vom 8. Dezember 2022, Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik/EUIPO [¥o·Ñ½], T-184/21 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:793, Rn. 24).
  • EuG, 24.10.2019 - T-601/17

    Das Gericht bestätigt die Nichtigerklärung der Unionsmarke, die aus der Form des

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-307/21
    Viertens ist die im Wesentlichen in der ersten Rechnung angeführte für die Vorbereitung der Klagebeantwortung erforderliche Rechtsprechungsrecherche bei der Kostenfestsetzung als Bestandteil der Arbeit für die Vorbereitung der Schriftsätze zu bewerten (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 24. Februar 2021, Rubik's Brand/EUIPO [Form eines Würfels mit Seiten in Gitterstruktur], T-601/17 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2021:106, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.12.2022 - T-184/21

    Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik/ EUIPO - Schuju

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-307/21
    Ferner muss die Berücksichtigung einer so hohen Vergütung mit einer zwingend strikten Beurteilung der Gesamtzahl der für das Hauptsacheverfahren notwendigen Arbeitsstunden einhergehen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Beschlüsse vom 7. Mai 2020, Gibson Brands/EUIPO - Wilfer [Form eines Gitarrenkorpus], T-340/18 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:206, Rn. 37, und vom 8. Dezember 2022, Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik/EUIPO [¥o·Ñ½], T-184/21 DEP, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:793, Rn. 24).
  • EuG, 07.12.2004 - T-251/00

    Lagardère und Canal+ / Kommission - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 25.05.2023 - T-307/21
    Denn wenn die Anwälte einer Partei dieser bereits in Verfahren oder bei Schritten im Vorfeld des entsprechenden Rechtsstreits beigestanden haben, ist auch zu berücksichtigen, dass ihnen die für den Rechtsstreit maßgeblichen Umstände bekannt sind, was dazu angetan ist, ihnen die Arbeit zu erleichtern und die für das gerichtliche Verfahren erforderliche Vorbereitungszeit zu verringern (Beschlüsse vom 8. November 2001, Kish Glass/Kommission, T-65/96 DEP, EU:T:2001:261, Rn. 25, und vom 7. Dezember 2004, Lagardère und Canal+/Kommission, T-251/00 DEP, EU:T:2004:353, Rn. 29 und 30).
  • EuG, 06.06.2019 - T-859/16

    Damm/ EUIPO - Schlossbrauerei Au, Willibald Beck Freiherr von Peccoz (EISKELLER)

  • EuG, 02.09.2021 - T-328/19

    Scorify/ EUIPO - Scor (SCORIFY)

  • EuG, 17.03.2016 - T-229/14

    Norma Lebensmittelfilialbetrieb / OHMI - Yorma's (Yorma Eberl) - Verfahren -

  • EuG, 06.03.2003 - T-226/00

    Nan Ya Plastics / Rat

  • EuG, 14.10.2022 - T-186/20

    Chatwal/ EUIPO - Timehouse Capital (THE TIME)

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