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   EuG, 25.06.2008 - T-185/08   

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https://dejure.org/2008,28485
EuG, 25.06.2008 - T-185/08 (https://dejure.org/2008,28485)
EuG, Entscheidung vom 25.06.2008 - T-185/08 (https://dejure.org/2008,28485)
EuG, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - T-185/08 (https://dejure.org/2008,28485)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    VDH Projektentwicklung und Edeka Rhein-Ruhr / Kommission

    Untätigkeitsklage - Nichteinleitung des Korrekturmechanismus nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 89/665/EWG durch die Kommission - Natürliche und juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar betreffen - Offensichtliche Unzulässigkeit

  • EU-Kommission PDF

    VDH Projektentwicklung und Edeka Rhein-Ruhr / Kommission

    Untätigkeitsklage

  • EU-Kommission

    VDH Projektentwicklung und Edeka Rhein-Ruhr / Kommission

  • Judicialis

    Richtlinie 89/665/EWG Art. 3 Abs. 2

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtlicher Eingriff der EU-Kommission kann nicht erzwungen werden! (IBR 2008, 1211)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 13.12.2000 - T-69/99

    DSTV / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.06.2008 - T-185/08
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein privater Kläger nur dann im Sinne von Art. 230 Abs. 4 EG unmittelbar betroffen, wenn sich die angefochtene Handlung der Gemeinschaft auf seine Rechtsstellung unmittelbar auswirkt und ihre Durchführung rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass dabei weitere Vorschriften angewandt werden (in diesem Sinn Urteile des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-386/96 P, Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43, und des Gerichts vom 13. Dezember 2000 in der Rechtssache T-69/99, Slg. 2000, II-4039, Randnr. 24).
  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.06.2008 - T-185/08
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein privater Kläger nur dann im Sinne von Art. 230 Abs. 4 EG unmittelbar betroffen, wenn sich die angefochtene Handlung der Gemeinschaft auf seine Rechtsstellung unmittelbar auswirkt und ihre Durchführung rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass dabei weitere Vorschriften angewandt werden (in diesem Sinn Urteile des Gerichtshofes vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-386/96 P, Dreyfus/Kommission, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43, und des Gerichts vom 13. Dezember 2000 in der Rechtssache T-69/99, Slg. 2000, II-4039, Randnr. 24).
  • EuGH, 26.11.1996 - C-68/95

    T. Port / Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

    Auszug aus EuG, 25.06.2008 - T-185/08
    Da Art. 230 Abs. 4 EG es dem Einzelnen erlaubt, Nichtigkeitsklage gegen einen Rechtsakt zu erheben, der zwar nicht an ihn gerichtet ist, ihn aber unmittelbar und individuell betrifft, ist deshalb auch Art. 232 Abs. 3 EG dahin auszulegen, dass der Einzelne Untätigkeitsklage gegen ein Organ erheben kann, das es unterlassen hat, einen Rechtsakt zu erlassen, der ihn in dieser Weise betroffen hätte (Urteile des Gerichtshofes vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-68/95, T. Port, Slg. 1996, I-6065, Randnr. 59, und des Gerichts vom 10. Mai 2006 in der Rechtssache T-395/04, Air One/Kommission, Slg. 2006, II-1343, Randnr. 25).
  • EuG, 10.05.2006 - T-395/04

    Air One / Kommission - Staatliche Beihilfen - Luftverkehr - Beschwerde - Keine

    Auszug aus EuG, 25.06.2008 - T-185/08
    Da Art. 230 Abs. 4 EG es dem Einzelnen erlaubt, Nichtigkeitsklage gegen einen Rechtsakt zu erheben, der zwar nicht an ihn gerichtet ist, ihn aber unmittelbar und individuell betrifft, ist deshalb auch Art. 232 Abs. 3 EG dahin auszulegen, dass der Einzelne Untätigkeitsklage gegen ein Organ erheben kann, das es unterlassen hat, einen Rechtsakt zu erlassen, der ihn in dieser Weise betroffen hätte (Urteile des Gerichtshofes vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-68/95, T. Port, Slg. 1996, I-6065, Randnr. 59, und des Gerichts vom 10. Mai 2006 in der Rechtssache T-395/04, Air One/Kommission, Slg. 2006, II-1343, Randnr. 25).
  • EuGH, 03.04.2009 - C-387/08

    VDH Projektentwicklung und Edeka Rhein-Ruhr / Kommission - Rechtsmittel -

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die VDH Projektentwicklung GmbH und die Edeka Handelsgesellschaft Rhein-Ruhr mbH die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Juni 2008, VDH Projektentwicklung und Edeka Rhein-Ruhr/Kommission (T-185/08, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem dieses ihre Klage auf Feststellung der Untätigkeit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die darin liegen soll, dass die Kommission es unterlassen hat, umgehend den Korrekturmechanismus nach Art. 3 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (ABl. L 395, S. 33) einzuleiten und an die Bundesrepublik Deutschland eine Mitteilung nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie zu richten, als offensichtlich unzulässig abgewiesen hat.
  • EuG, 16.10.2017 - T-773/16

    Salehi / Kommission - Untätigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 539/2001 -

    Daraus folgt, dass - ebenso wie Art. 263 Abs. 4 AEUV es dem Einzelnen erlaubt, Nichtigkeitsklage gegen einen Rechtsakt, der zwar nicht an ihn gerichtet ist, ihn aber unmittelbar und individuell betrifft, oder gegen Rechtsakte mit Verordnungscharakter, die ihn unmittelbar betreffen und keine Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehen, zu erheben - Art. 265 Abs. 3 AEUV dahin auszulegen ist, dass der Einzelne Untätigkeitsklage gegen ein Organ erheben kann, das es unterlassen hat, einen Rechtsakt zu erlassen, der ihn in gleicher Weise betroffen hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. November 1996, T. Port, C-68/95, EU:C:1996:452, Rn. 59; Beschlüsse vom 24. November 2016, Petraitis/Kommission, C-137/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:904, Rn. 20, und vom 25. Juni 2008, VDH Projektentwicklung und Edeka Rhein-Ruhr/Kommission, T-185/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:225, Rn. 9).
  • EuG, 26.10.2017 - T-562/15

    Federcaccia Toscana u.a. / Kommission

    À titre surabondant, s'agissant du critère de l'affectation directe, il est de jurisprudence constante que, pour concerner directement un requérant privé, au sens de l'article 263, quatrième alinéa, TFUE, l'acte de l'Union entrepris doit produire directement des effets sur la situation juridique de l'intéressé et sa mise en oeuvre doit revêtir un caractère purement automatique et découler de la seule réglementation de l'Union, sans application d'autres règles intermédiaires (voir ordonnance du 26 juin 2008, VDH Projektentwicklung et Edeka Rhein-Ruhr/Commission, T-185/08, non publiée, EU:T:2008:225, point 11 et jurisprudence citée).
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