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   EuG, 25.09.2014 - T-474/12   

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https://dejure.org/2014,26868
EuG, 25.09.2014 - T-474/12 (https://dejure.org/2014,26868)
EuG, Entscheidung vom 25.09.2014 - T-474/12 (https://dejure.org/2014,26868)
EuG, Entscheidung vom 25. September 2014 - T-474/12 (https://dejure.org/2014,26868)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    "Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Dreidimensionale Gemeinschaftsmarke - Form zweier verpackter Kelchgläser - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Keine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Dreidimensionale Marken, die aus der Verpackung einer Ware bestehen, müssen ohne vergleichende Betrachtung unterscheidbar sein

  • Europäischer Gerichtshof

    Giorgis / OHMI - Comigel (Forme de deux gobelets emballés)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Dreidimensionale Gemeinschaftsmarke - Form zweier verpackter Kelchgläser - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Keine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dreidimensionale Marke in Verpackungsform für Lebensmittel; Fehlende Unterscheidungskraft eines dreidimensionalen Zeichens in Form zweier Glasbehältnisse als Pappgehäuse für Speiseeis; Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei ...

  • kanzlei.biz

    Zur notwendigen Unterscheidungskraft von Warenverpackungen als Marke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Dreidimensionale Gemeinschaftsmarke - Form zweier verpackter Kelchgläser - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Keine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und ...

  • rechtsportal.de

    Dreidimensionale Marke in Verpackungsform für Lebensmittel; fehlende Unterscheidungskraft eines dreidimensionalen Zeichens in Form zweier Glasbehältnisse als Pappgehäuse für Speiseeis; unbegründete Aufhebungsklage der Anmelderin gegen das Harmonisierungsamt für den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verpackungen als Marken

  • Jurion (Kurzinformation)

    Dreidimensionale Marken aus Warenverpackung müssen Verbraucher Unterscheidung ohne vergleichende Betrachtung ermöglichen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Giorgis / OHMI - Comigel (Forme de deux gobelets emballés)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage des Inhabers einer dreidimensionalen Marke in Form von zwei zusammen verpackten Kelchgläsern für Waren der Klasse 30 auf Aufhebung der Entscheidung R 1301/2011"1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 20.10.2011 - C-344/10

    Freixenet / HABM - Rechtsmittel - Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken, die eine

    Auszug aus EuG, 25.09.2014 - T-474/12
    Nach ständiger Rechtsprechung besagt die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, dass die Marke geeignet ist, die Waren, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 20. Oktober 2011, Freixenet/HABM, C-344/10 P und C-345/10 P, Slg. 2011, I-10205, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Denn wenn grafische oder Wortelemente fehlen, schließen die Durchschnittsverbraucher aus der Form der Waren oder der ihrer Verpackung gewöhnlich nicht auf die Herkunft dieser Waren; daher kann es schwieriger sein, die Unterscheidungskraft einer solchen dreidimensionalen Marke nachzuweisen als diejenige einer Wort- oder Bildmarke (vgl. Urteil Freixenet/HABM, oben in Rn. 12 angeführt, Rn. 45 und 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich besitzt nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Üblichkeit der Branche abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllt, auch Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 (vgl. Urteil Freixenet/HABM, oben in Rn. 12 angeführt, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 29.01.2013 - T-25/11

    Germans Boada / HABM (Carrelette manuelle)

    Auszug aus EuG, 25.09.2014 - T-474/12
    Eine solche Unterscheidungskraft kann insbesondere nach einem normalen Prozess der Gewöhnung der beteiligten Verkehrskreise eintreten (vgl. Urteil des Gerichts vom 29. Januar 2013, Germans Boada/HABM [Form eines Keramikschneidegeräts], T-25/11, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.12.2005 - T-262/04

    'BIC / HABM (Forme d''un briquet à pierre)' - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 25.09.2014 - T-474/12
    Der Erwerb von Unterscheidungskraft durch die Benutzung der Marke erfordert nach der Rechtsprechung, dass zumindest ein erheblicher Teil der maßgeblichen Verkehrskreise die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt (vgl. Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 2005, BIC/HABM [Form eines Steinfeuerzeugs], T-262/04, Slg. 2005, II-5959, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus EuG, 25.09.2014 - T-474/12
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, die sich aus den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchern dieser Waren oder -empfängern dieser Dienstleistungen zusammensetzen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, Slg. 2004, I-5089, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.03.2006 - T-129/04

    'Develey / HABM (Forme d''une bouteille en plastique)' - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 25.09.2014 - T-474/12
    Daher ist die Unterscheidungskraft der angegriffenen Marke unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Erwartung eines normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 15. März 2006, Develey/HABM [Form einer Kunststoffflasche], T-129/04, Slg. 2006, II-811, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 12. Dezember 2013, Sweet Tec/HABM [Ovale Form], T-156/12, Rn. 14).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus EuG, 25.09.2014 - T-474/12
    Der Gerichtshof hat insbesondere in Bezug auf dreidimensionale Marken, die in der Verpackung von Waren bestehen, die aus mit der Art der Ware selbst zusammenhängenden Gründen verpackt Gegenstand des Wirtschaftsverkehrs sind, entschieden, dass solche Marken es dem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der betreffenden Waren ermöglichen müssen, diese Waren auch ohne analysierende und vergleichende Betrachtungsweise sowie ohne besondere Aufmerksamkeit von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Rn. 29).
  • EuGH, 25.10.2007 - C-238/06

    Develey / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

    Auszug aus EuG, 25.09.2014 - T-474/12
    Es kann sich nämlich als zweckmäßig erweisen, bei der Gesamtbeurteilung jeden einzelnen Bestandteil der betreffenden Marke zu untersuchen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 25. Oktober 2007, Develey/HABM, C-238/06 P, Slg. 2007, I-9375, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 31.05.2006 - T-15/05

    'De Waele / HABM (Forme d''une saucisse)' - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale

    Auszug aus EuG, 25.09.2014 - T-474/12
    Die Beschwerdekammer hat in der angefochtenen Entscheidung nämlich erst nach ihrer Schlussfolgerung, dass die angegriffene Marke keine Unterscheidungskraft aufweise, unter Berufung auf das Urteil des Gerichts vom 31. Mai 2006, De Waele/HABM (Form einer Wurst) (T-15/05, Slg. 2006, II-1511), den Ausdruck "wesentliche Abweichung" verwendet, um auf ein Argument des Klägers zur Neuheit und Originalität der Form der angegriffenen Marke zu antworten.
  • EuG, 12.12.2013 - T-156/12

    Sweet Tec / HABM (Forme ovale) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer

    Auszug aus EuG, 25.09.2014 - T-474/12
    Daher ist die Unterscheidungskraft der angegriffenen Marke unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Erwartung eines normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 15. März 2006, Develey/HABM [Form einer Kunststoffflasche], T-129/04, Slg. 2006, II-811, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 12. Dezember 2013, Sweet Tec/HABM [Ovale Form], T-156/12, Rn. 14).
  • EuG, 03.12.2003 - T-305/02

    'Nestlé Waters France / HABM (Forme d''une bouteille)'

    Auszug aus EuG, 25.09.2014 - T-474/12
    Im Übrigen macht der Kläger geltend, das Gericht habe in seinem Urteil vom 3. Dezember 2003, Nestlé Waters France/HABM (Form einer Flasche) (T-305/02, Slg. 2003, II-5207), befunden, dass eine dreidimensionale Marke in Form einer Flasche für alkoholfreie Getränke der Klasse 32 eine minimale Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 aufweise, und deshalb müsse dieselbe Lösung auch hier für eine sehr ähnliche Branche gelten, nämlich die Branche der Waren der Klasse 30. Hierzu ist festzustellen, dass die Unterscheidungskraft einer Marke im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen ist, wobei die Beschwerdekammer prüfen muss, ob die Marke erheblich von der Norm und Üblichkeit im relevanten Warensektor abweicht.
  • EuG, 17.11.2021 - T-658/20

    Jakober/ EUIPO (Forme d'une tasse) - Unionsmarke - Anmeldung einer

    Denn die Durchschnittsverbraucher der betreffenden Waren schließen aus der Form der Waren oder der ihrer Verpackung, wenn grafische oder Wortelemente fehlen, gewöhnlich nicht auf die Herkunft dieser Waren; daher kann es schwieriger sein, die Unterscheidungskraft einer solchen dreidimensionalen Marke nachzuweisen als diejenige einer Wort- oder Bildmarke (Urteile vom 29. April 2004, Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, EU:C:2004:258, Rn. 38, und vom 25. September 2014, Giorgis/HABM - Comigel [Form zweier verpackter Kelchgläser], T-474/12, EU:T:2014:813, Rn. 19).

    Unter diesen Umständen besitzt nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllt, auch Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 (vgl. Urteil vom 25. September 2014, Form zweier verpackter Kelchgläser, T-474/12, EU:T:2014:813, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt wurde, hat eine solche Marke nur Unterscheidungskraft, wenn sie es den Durchschnittsverbrauchern der betreffenden Waren ermöglicht, diese Waren auch ohne analysierende und vergleichende Betrachtungsweise sowie ohne besondere Aufmerksamkeit von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. Urteil vom 25. September 2014, Form zweier verpackter Kelchgläser, T-474/12, EU:T:2014:813, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.02.2019 - T-231/18

    Et Djili Soy Dzhihangir Ibryam/ EUIPO - Lupu (Djili)

    En l'espèce, c'est à juste titre que la chambre de recours a constaté, au point 24 de la décision attaquée, que le public pertinent était le grand public, dont le niveau d'attention était moyen dans la mesure où les produits en cause sont des produits de grande consommation [voir, en ce sens, arrêts du 28 juin 2011, 0etker Nahrungsmittel/OHMI - Bonfait (Buonfatti), T-471/09, non publié, EU:T:2011:307, point 75 et jurisprudence citée, et du 25 septembre 2014, Giorgis/OHMI - Comigel (Forme de deux gobelets emballés), T-474/12, EU:T:2014:813, points 16 et 17 et jurisprudence citée].
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