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   EuG, 25.10.2001 - T-354/00   

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https://dejure.org/2001,14629
EuG, 25.10.2001 - T-354/00 (https://dejure.org/2001,14629)
EuG, Entscheidung vom 25.10.2001 - T-354/00 (https://dejure.org/2001,14629)
EuG, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - T-354/00 (https://dejure.org/2001,14629)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    M6 / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Métropole Télévision (M6) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 230 Absatz 4 EG
    Nichtigkeitsklage - Klage gegen eine Entscheidung, durch die eine frühere Entscheidung lediglich bestätigt wird - Mit derselben Klage sowohl gegen eine bestätigte Entscheidung als auch gegen eine bestätigende Entscheidung eingereichte Anträge - Zulässigkeit unter ...

  • EU-Kommission

    Métropole Télévision (M6) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde - Einrede der Unzulässigkeit - Entscheidung, die eine fristgemäß angefochtene Entscheidung bestätigt - Unzulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung einer Beschwerde hisichtlich einer Beschränkung des Wettbewerbs durch die neuen Aufnahmekriterien der Europäischen Rundfunk- und Fernseh-Union (EBU); Möglichkeit der Anfechtung eines bestätigenden Rechtsaktes; Klageverdoppelung, wenn die bestätigte ...

  • Judicialis

    EGV Art. 230 Abs. 4; ; Entscheidung 2000/400/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 12. September 2000 (Sache COMP/C2/37.825 Métropole TV [M6]/Europäische Rundfunk- und Fernsehunion [EBU]), mit der die Beschwerde zurückgewiesen wurde, die die Klägerin am 6. März 2000 gegen die EBU auf der Grundlage ...

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 08.10.2002 - T-185/00

    Goldstein / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.10.2001 - T-354/00
    Diese wurde bei der Kanzlei des Gerichts unter dem Aktenzeichen T-185/00 eingetragen.

    Mit Schreiben vom 5. April 2001 hat das Gericht die Klägerin um Mitteilung gebeten, ob sie die Fortführung des Verfahrens angesichts der Tatsache für sinnvoll halte, dass sich im Fall der Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung möglicherweise für die Kommission die Verpflichtung ergibt, zu den neuen Aufnahmekriterien Stellung zu nehmen, was die Kommission jedoch bereits in ihrer Entscheidung 2000/400 getan hat, die von der Klägerin in der Rechtssache T-185/00 angefochten wurde.

    Überdies steht die Frage, ob die Aufnahmekriterien wettbewerbsbeschränkend sind und die Kommission das Eurovisionssystem ungeachtet der Kriterien, nach denen ein Fernsehsender als Mitglied Zugang zu diesem System erhält, freistellen kann,genau im Mittelpunkt der Probleme, die die Klägerin im Rahmen der die Entscheidung 2000/400 betreffenden Rechtssache T-185/00 aufgeworfen hat.

  • EuG, 11.07.1996 - T-528/93

    Freistellung der Regeln über den Erwerb und die Nutzung von Fernsehrechten von

    Auszug aus EuG, 25.10.2001 - T-354/00
    Diese Entscheidung wurde mit Urteil des Gerichts vom 11. Juli 1996 in den Rechtssachen T-528/93, T-542/93, T-543/93 und T-546/93 (Métropole télévision u. a./Kommission, Slg. 1996, II-649, im Folgenden: Urteil vom 11. Juli 1996) für nichtig erklärt.
  • EuG, 27.10.1994 - T-64/92

    Bernard Chavane de Dalmassy und andere gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 25.10.2001 - T-354/00
    Wenn der Kläger - wie im vorliegenden Fall - die bestätigte Entscheidung fristgemäß angefochten habe, habe er das Recht, gegen die bestätigte Entscheidung oder gegen die bestätigende Entscheidung oder aber gegen beide vorzugehen (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Mai 1989 in den Rechtssachen 193/87 und 194/87, Maurissen und Union syndicale/Rechnungshof, Slg. 1989, 1045, Randnr. 26, und Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-64/92, Chavane de Dalmassy u. a./Kommission, Slg. ÖD 1994, IA-227 und II-723, Randnr. 25).
  • EuG, 16.09.1998 - T-188/95

    Waterleiding Maatschappij / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.10.2001 - T-354/00
    Zwar ist der Begriff des bestätigenden Rechtsakts von der Rechtsprechung vor allem deshalb entwickelt worden, um zu verhindern, dass durch die Erhebung einer Klage abgelaufene Klagefristen wieder aufleben (insbesondere Urteil des Gerichts vom 16. September 1998 in der Rechtssache T-188/95, Waterleiding Maatschappij/Kommission, Slg. 1998, II-3713, Randnr. 108).
  • EuG, 15.09.1998 - T-100/94

    Michaïlidis u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.10.2001 - T-354/00
    Nach Artikel 113 der Verfahrensordnung kann das Gericht, dessen Entscheidung gemäß Artikel 114 §§ 3 und 4 der Verfahrensordnung ergeht, zu jeder Zeit von Amts wegen prüfen, ob unverzichtbare Prozessvoraussetzungen fehlen, zu denen nach ständiger Rechtsprechung die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage zählen (insbesondere Beschluss des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-100/94, Michailidis u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3115, Randnr. 49 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.07.1990 - T-64/89

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren -

    Auszug aus EuG, 25.10.2001 - T-354/00
    Nach ständiger Rechtsprechung kann gemäß Artikel 230 Absatz 4 EG eine natürliche oder juristische Person nur solche Rechtsakte anfechten, die zwingendeRechtswirkungen erzeugen, die ihre Interessen dadurch beeinträchtigen können, dass sie ihre Rechtsstellung in qualifizierter Weise ändern (Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, Randnr. 42, und Beschluss des Gerichts vom 16. März 1998 in der Rechtssache T-235/95, Goldstein/Kommission, Slg. 1998, II-523, Randnr. 37).
  • EuG, 21.03.2001 - T-206/99

    Métropole télévision / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.10.2001 - T-354/00
    Das Gericht erklärte mit Urteil vom 21. März 2001 in der Rechtssache T-206/99 (Métropole télévision/Kommission, Slg. 2001, II-1057) diese Zurückweisungsentscheidung wegen fehlender Begründung und Verletzung der der Kommission bei der Behandlung von Beschwerden obliegenden Verpflichtungen für nichtig.
  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.10.2001 - T-354/00
    Da sich die Kommission in der angefochtenen Entscheidung darauf beschränkt hat, auf die Position zu verweisen, die sie klar und ausdrücklich in ihrer Entscheidung 2000/400 vertreten hatte, stellt die angefochtene Entscheidung einen Rechtsakt dar, mit dem die Entscheidung 2000/400 lediglich bestätigt wird (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, Randnr. 4).
  • EuGH, 11.05.1989 - 193/87

    Maurissen und Union syndicale / Rechnungshof

    Auszug aus EuG, 25.10.2001 - T-354/00
    Wenn der Kläger - wie im vorliegenden Fall - die bestätigte Entscheidung fristgemäß angefochten habe, habe er das Recht, gegen die bestätigte Entscheidung oder gegen die bestätigende Entscheidung oder aber gegen beide vorzugehen (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Mai 1989 in den Rechtssachen 193/87 und 194/87, Maurissen und Union syndicale/Rechnungshof, Slg. 1989, 1045, Randnr. 26, und Urteil des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in der Rechtssache T-64/92, Chavane de Dalmassy u. a./Kommission, Slg. ÖD 1994, IA-227 und II-723, Randnr. 25).
  • EuG, 16.03.1998 - T-235/95
    Auszug aus EuG, 25.10.2001 - T-354/00
    Nach ständiger Rechtsprechung kann gemäß Artikel 230 Absatz 4 EG eine natürliche oder juristische Person nur solche Rechtsakte anfechten, die zwingendeRechtswirkungen erzeugen, die ihre Interessen dadurch beeinträchtigen können, dass sie ihre Rechtsstellung in qualifizierter Weise ändern (Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, Randnr. 42, und Beschluss des Gerichts vom 16. März 1998 in der Rechtssache T-235/95, Goldstein/Kommission, Slg. 1998, II-523, Randnr. 37).
  • EuG, 14.12.2005 - T-209/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DAS VERBOT DER ÜBERNAHME VON HONEYWELL DURCH

    Nach ständiger Rechtsprechung sind jedenfalls die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Klagen unverzichtbare Prozessvoraussetzungen, deren Vorliegen der Gemeinschaftsrichter von Amts wegen prüfen kann und gegebenenfalls muss (Beschlüsse des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-100/94, Michailidis u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3115, Randnr. 49, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache T-354/00, Métropole Télévision - M 6/Kommission, Slg. 2001, II-3177, Randnr. 27; vgl. in diesem Sinne auch Beschluss des Gerichtshofes vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache C-341/00 P, Conseil national des professions de l'automobile u. a./Kommission, Slg. 2001, I-5263, Randnr. 32).
  • EuG, 26.04.2005 - T-110/03

    Sison / Rat - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente zu

    Daraus folgt, dass die Klage in der Rechtssache T-405/03 unzulässig ist, soweit sie sich auf das Protokoll 13 441/02 bezieht (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache T-354/00, Métropole télévision - M6/Kommission, Slg. 2001, II-3177, Randnrn.
  • EuG, 08.10.2002 - T-185/00

    DIE REGELN ÜBER DEN ERWERB VON FERNSEHRECHTEN FÜR SPORTLICHE VERANSTALTUNGEN IM

    Das Gericht erklärte die Klage mit Beschluss vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache T-354/00 (M6/Kommission, Slg. 2001, II-3177) für unzulässig.
  • EuGöD, 29.09.2009 - F-69/07

    O / Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Art. 88 BSB -

    Diese Lösung kann nämlich nicht auf einen Fall wie den vorliegenden übertragen werden, in dem die bestätigte Entscheidung und die bestätigende Entscheidung mit zwei verschiedenen Klagen angefochten werden und der Kläger im Rahmen der ersten Klage seinen Standpunkt vertreten und seine Argumente vorbringen kann (Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 25. Oktober 2001, Métropole télévision - M6/Kommission, T-354/00, Slg. 2001, II-3177, Randnr. 35).
  • EuG, 30.09.2003 - T-26/01

    Fiocchi munizioni / Kommission

    Da die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage unverzichtbare Prozessvoraussetzungen darstellen, ist somit die Klage ungeachtet dessen für unzulässig zu erklären, dass lediglich der Streithelfer geltend gemacht hat, die Klage sei unzulässig, weil es eine Stellungnahme der Kommission aus der Zeit vor Klageerhebung gebe (vgl. entspr. Beschlüsse des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-100/94, Michailidis u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3115, Randnr. 49, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache T-354/00, Métropole Télévision (M 6)/Kommission, Slg. 2001, II-3177, Randnr. 27).
  • EuG, 08.10.2002 - T-299/00

    M6 / Kommission - Wettbewerb

    Das Gericht erklärte die Klage mit Beschluss vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache T-354/00 (M6/Kommission, Slg. 2001, II-3177) für unzulässig.
  • EuG, 09.07.2003 - T-219/01

    Commerzbank / Kommission

    Nach Artikel 113 der Verfahrensordnung des Gerichts kann das Gericht, dessen Entscheidung gemäß Artikel 114 §§ 3 und 4 der Verfahrensordnung ergeht, zu jeder Zeit von Amts wegen prüfen, ob unverzichtbare Prozessvoraussetzungen fehlen, zu denen nach ständiger Rechtsprechung die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage zählen (Beschlüsse des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-100/94, Michailidis u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3115, Randnr. 49, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache T-354/00, Métropole Télévision - M6/Kommission, Slg. 2001, II-3177, Randnr. 27).
  • EuG, 08.10.2002 - T-300/00

    M6 / Kommission - Wettbewerb

    Das Gericht erklärte die Klage mit Beschluss vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache T-354/00 (M6/Kommission, Slg. 2001, II-3177) für unzulässig.
  • EuG, 08.10.2002 - T-216/00

    M6 / Kommission - Wettbewerb

    Das Gericht erklärte die Klage mit Beschluss vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache T-354/00 (M6/Kommission, Slg. 2001, II-3177) für unzulässig.
  • EuG, 25.11.2003 - T-85/01

    IAMA Consulting / Kommission

    Nach Artikel 113 der Verfahrensordnung kann das Gericht jederzeit von Amts wegen prüfen, ob unverzichtbare Prozessvoraussetzungen fehlen; die Entscheidung ergeht gemäß Artikel 114 §§ 3 und 4 der Verfahrensordnung (Beschlüsse des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-100/94, Michailidis u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3115, Randnr. 49, vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache T-354/00, M 6/Kommission, Slg. 2001, II-3177, Randnr. 27, und vom 10. Juli 2002 in der Rechtssache T-387/00, Comitato organizzatore del convegno internazionale/Kommission, Slg. 2002, II-3031, Randnr. 36; Urteil des Gerichts vom 17. Juni 1998 in der Rechtssache T-174/95, Svenska Journalistförbundet/Rat, Slg. 1998, II-2289, Randnr. 80).
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