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   EuG, 25.10.2007 - T-79/03   

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EuG, 25.10.2007 - T-79/03 (https://dejure.org/2007,22481)
EuG, Entscheidung vom 25.10.2007 - T-79/03 (https://dejure.org/2007,22481)
EuG, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - T-79/03 (https://dejure.org/2007,22481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen Art. 65 § 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS-Vertrag); EKGS-Vertrag als lex specialis zum EG-Vertrag; Ausschließliche Ausübung der im Rahmen ...

  • Judicialis

    KS Art. 65; ; KS Art. 47

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Industrie Riunite Odolesi I.R.O. S.p.A. gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 27. Februar 2003

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • EuG, 25.10.2007 - T-27/03

    SP / Kommission - Kartelle - Hersteller von Bewehrungsrundstahl - Entscheidung,

    Auszug aus EuG, 25.10.2007 - T-79/03
    In den verbundenen Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03.

    Klägerin in der Rechtssache T-27/03,.

    Klägerin in der Rechtssache T-46/03,.

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch L. Pignataro-Nolin und A. Whelan als Bevollmächtigte, in den Rechtssachen T-27/03 und T-58/03 im Beistand von Rechtsanwalt M. Moretto und in den Rechtssachen T-79/03, T-97/03 und T-98/03 im Beistand von Rechtsanwalt P. Manzini,.

    24 Nach Art. 1 Abs. 2 der angefochtenen Entscheidung waren die Klägerinnen in den Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03 und T-97/03 vom 6. Dezember 1989 bis 27. Juni 2000 und die Klägerin in der Rechtssache T-98/03 vom 6. Dezember 1989 bis 4. Juli 2000 an dem Kartell beteiligt.

    27 Mit gesonderten Schriftsätzen, die am 8. bzw. 15. Mai 2003 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen sind, haben die Klägerinnen in den Rechtssachen T-79/03 und T-46/03 die Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung beantragt.

    28 Mit Beschlüssen des Präsidenten des Gerichts vom 5. August 2003, 1RO/Kommission (T-79/03 R, Slg. 2003, II-3027), und vom 20. Oktober 2003, Leali/Kommission (T-46/03 R, Slg. 2003, II-4473), sind die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen und die Entscheidung über die Kosten vorbehalten worden.

    31 Die Klägerin in der Rechtssache T-46/03 hat mit Schriftsatz, der am 18. Oktober 2005 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, erneut die Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung beantragt.

    Dieser Antrag ist mit Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 24. Januar 2006, Leali/Kommission (T-46/03 R II, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), zurückgewiesen worden.

    33 Mit Beschluss vom 6. Juli 2006 hat der Präsident der Fünften Kammer des Gerichts nach Anhörung der Parteien die Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    36 In der Rechtssache T-27/03 beantragt die Klägerin,.

    37 In der Rechtssache T-46/03 beantragt die Klägerin,.

    Mit dem zweiten, in den Rechtssachen T-27/03, T-46/03 und T-58/03 geltend gemachten Teil wird der Vorwurf erhoben, dass die Mitteilung vom 18. Juni 2002 rechtswidrig gewesen sei, da sie die Anwendbarkeit von Art. 65 KS nach Auslaufen des EGKS-Vertrags verlängere.

    Der dritte, in den Rechtssachen T-27/03, T-79/03, T-97/03 und T-98/03 angeführte Teil betrifft die rechtswidrige Fortsetzung des Verfahrens auf der Grundlage der Verordnung Nr. 17 nach Auslaufen des EGKS-Vertrags.

    Mit dem vierten, in den Rechtssachen T-46/03, T-58/03, T-97/03 und T-98/03 geltend gemachten Teil wird ein Verstoß gegen den Grundsatz des milderen Gesetzes gerügt.

    Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-27/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03 verweisen hierzu auf das Völkerrecht, insbesondere die Art. 54 und 70 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge (Recueil des traités des Nations unies, Band 788, S. 354).

    - Beschluss 2002/596/EG des Rates vom 19. Juli 2002 über die Folgen des Außerkrafttretens des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) für die von der EGKS geschlossenen internationalen Abkommen (ABl. L 194, S. 35), angeführt von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03, T-79/03 und T-80/03;.

    - Verordnung (EG) Nr. 963/2002 des Rates vom 3. Juni 2002 zur Festlegung der Übergangsbestimmungen für gemäß den Entscheidungen Nr. 2277/96/EGKS und Nr. 1889/98/EGKS der Kommission erlassene Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen sowie für anhängige Antidumping- und Antisubventionsuntersuchungen und Anträge gemäß diesen Entscheidungen (ABl. L 149, S. 3), angeführt von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-27/03, T-79/03 und T-80/03;.

    51 Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03 betonen, dass der EGKS-Vertrag, der EG-Vertrag und der EAG-Vertrag trotz ihres gemeinsamen Hintergrunds und des Gebots der widerspruchsfreien Auslegung verschiedene und eigenständige Verträge seien, die den Gemeinschaftsorganen verschiedene und genau definierte Befugnisse einräumten.

    52 Soweit sich die Kommission auf den Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: Fusionsvertrag) beruft, der inzwischen durch Art. 9 des Vertrags von Amsterdam aufgehoben worden ist, tragen die Klägerinnen in den Rechtssachen T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03 vor, dass trotz der Fusion der Organe die jeweiligen Gemeinschaften voneinander getrennt geblieben seien.

    53 Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-46/03 und T-58/03 wenden sich auch gegen die Einstufung des EGKS-Vertrags als lex specialis zum EG-Vertrag und führen zur Begründung aus, dass der EGKS-Vertrag vor dem EG-Vertrag unterzeichnet worden sei.

    95 Sechstens wird diese Lesart der angefochtenen Entscheidung dadurch bestätigt, dass in den vorliegenden Rechtssachen vier der sieben Klägerinnen, nämlich die Klägerinnen in der Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03 und T-80/03, ihre Klage auf die Prämisse gestützt haben, dass die angefochtene Entscheidung auf Art. 65 §§ 4 und 5 KS beruhte.

    97 Deshalb führt die Klägerin in der Rechtssache T-27/03, nachdem sie von der Klagebeantwortung Kenntnis genommen hat, in Randnr. 5 ihrer Erwiderung aus:.

    Die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung erscheint jedoch nicht so offensichtlich schwerwiegend, dass den auf Feststellung der Inexistenz der angefochtenen Entscheidung gerichteten Anträgen in den Rechtssachen T-27/03 und T-80/03 stattzugeben wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1994, Kommission/BASF u. a., C-137/92 P, Slg. 1994, I-2555, Randnr. 52).

    Da die Beklagte unterlegen ist, sind ihr entsprechend den Anträgen der Klägerinnen die Kosten einschließlich der Kosten für die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in den Rechtssachen T-46/03 und T-79/03 aufzuerlegen.

    Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die der SP SpA, der Leali SpA, der Acciaierie e Ferriere Leali Luigi SpA, der Industrie Riunite Odolesi SpA (IRO), der Lucchini SpA, der Ferriera Valsabbia SpA, der Valsabbia Investimenti SpA und der Alfa Acciai SpA einschließlich der Kosten für die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in den Rechtssachen T-46/03 und T-79/03.

  • EuG, 25.10.2007 - T-80/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

    Auszug aus EuG, 25.10.2007 - T-79/03
    In den verbundenen Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03.

    Klägerin in der Rechtssache T-80/03,.

    Alle Klägerinnen mit Ausnahme der Klägerin in der Rechtssache T-80/03 beantragten, ihren Standpunkt mündlich vortragen zu können.

    24 Nach Art. 1 Abs. 2 der angefochtenen Entscheidung waren die Klägerinnen in den Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03 und T-97/03 vom 6. Dezember 1989 bis 27. Juni 2000 und die Klägerin in der Rechtssache T-98/03 vom 6. Dezember 1989 bis 4. Juli 2000 an dem Kartell beteiligt.

    33 Mit Beschluss vom 6. Juli 2006 hat der Präsident der Fünften Kammer des Gerichts nach Anhörung der Parteien die Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    40 In der Rechtssache T-80/03 beantragt die Klägerin,.

    Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-27/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03 verweisen hierzu auf das Völkerrecht, insbesondere die Art. 54 und 70 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge (Recueil des traités des Nations unies, Band 788, S. 354).

    48 In diesem Zusammenhang führen zum einen die Klägerinnen in den Rechtssachen T-58/03, T-79/03 und T-80/03 aus, die Kommission habe in der Mitteilung KOM/2000/588 endg.

    - Beschluss 2002/596/EG des Rates vom 19. Juli 2002 über die Folgen des Außerkrafttretens des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) für die von der EGKS geschlossenen internationalen Abkommen (ABl. L 194, S. 35), angeführt von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03, T-79/03 und T-80/03;.

    - Verordnung (EG) Nr. 963/2002 des Rates vom 3. Juni 2002 zur Festlegung der Übergangsbestimmungen für gemäß den Entscheidungen Nr. 2277/96/EGKS und Nr. 1889/98/EGKS der Kommission erlassene Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen sowie für anhängige Antidumping- und Antisubventionsuntersuchungen und Anträge gemäß diesen Entscheidungen (ABl. L 149, S. 3), angeführt von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-27/03, T-79/03 und T-80/03;.

    - Verordnung (EG) Nr. 1407/2002 des Rates vom 23. Juli 2002 über staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau (ABl. L 205, S. 1), angeführt von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-80/03, T-97/03 und T-98/03;.

    51 Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03 betonen, dass der EGKS-Vertrag, der EG-Vertrag und der EAG-Vertrag trotz ihres gemeinsamen Hintergrunds und des Gebots der widerspruchsfreien Auslegung verschiedene und eigenständige Verträge seien, die den Gemeinschaftsorganen verschiedene und genau definierte Befugnisse einräumten.

    52 Soweit sich die Kommission auf den Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: Fusionsvertrag) beruft, der inzwischen durch Art. 9 des Vertrags von Amsterdam aufgehoben worden ist, tragen die Klägerinnen in den Rechtssachen T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03 vor, dass trotz der Fusion der Organe die jeweiligen Gemeinschaften voneinander getrennt geblieben seien.

    95 Sechstens wird diese Lesart der angefochtenen Entscheidung dadurch bestätigt, dass in den vorliegenden Rechtssachen vier der sieben Klägerinnen, nämlich die Klägerinnen in der Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03 und T-80/03, ihre Klage auf die Prämisse gestützt haben, dass die angefochtene Entscheidung auf Art. 65 §§ 4 und 5 KS beruhte.

    Die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung erscheint jedoch nicht so offensichtlich schwerwiegend, dass den auf Feststellung der Inexistenz der angefochtenen Entscheidung gerichteten Anträgen in den Rechtssachen T-27/03 und T-80/03 stattzugeben wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1994, Kommission/BASF u. a., C-137/92 P, Slg. 1994, I-2555, Randnr. 52).

  • EuG, 25.10.2007 - T-58/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

    Auszug aus EuG, 25.10.2007 - T-79/03
    In den verbundenen Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03.

    Klägerin in der Rechtssache T-58/03,.

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch L. Pignataro-Nolin und A. Whelan als Bevollmächtigte, in den Rechtssachen T-27/03 und T-58/03 im Beistand von Rechtsanwalt M. Moretto und in den Rechtssachen T-79/03, T-97/03 und T-98/03 im Beistand von Rechtsanwalt P. Manzini,.

    24 Nach Art. 1 Abs. 2 der angefochtenen Entscheidung waren die Klägerinnen in den Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03 und T-97/03 vom 6. Dezember 1989 bis 27. Juni 2000 und die Klägerin in der Rechtssache T-98/03 vom 6. Dezember 1989 bis 4. Juli 2000 an dem Kartell beteiligt.

    33 Mit Beschluss vom 6. Juli 2006 hat der Präsident der Fünften Kammer des Gerichts nach Anhörung der Parteien die Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    38 In der Rechtssache T-58/03 beantragt die Klägerin,.

    Mit dem zweiten, in den Rechtssachen T-27/03, T-46/03 und T-58/03 geltend gemachten Teil wird der Vorwurf erhoben, dass die Mitteilung vom 18. Juni 2002 rechtswidrig gewesen sei, da sie die Anwendbarkeit von Art. 65 KS nach Auslaufen des EGKS-Vertrags verlängere.

    Mit dem vierten, in den Rechtssachen T-46/03, T-58/03, T-97/03 und T-98/03 geltend gemachten Teil wird ein Verstoß gegen den Grundsatz des milderen Gesetzes gerügt.

    48 In diesem Zusammenhang führen zum einen die Klägerinnen in den Rechtssachen T-58/03, T-79/03 und T-80/03 aus, die Kommission habe in der Mitteilung KOM/2000/588 endg.

    - Beschluss 2002/596/EG des Rates vom 19. Juli 2002 über die Folgen des Außerkrafttretens des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) für die von der EGKS geschlossenen internationalen Abkommen (ABl. L 194, S. 35), angeführt von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03, T-79/03 und T-80/03;.

    51 Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03 betonen, dass der EGKS-Vertrag, der EG-Vertrag und der EAG-Vertrag trotz ihres gemeinsamen Hintergrunds und des Gebots der widerspruchsfreien Auslegung verschiedene und eigenständige Verträge seien, die den Gemeinschaftsorganen verschiedene und genau definierte Befugnisse einräumten.

    52 Soweit sich die Kommission auf den Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: Fusionsvertrag) beruft, der inzwischen durch Art. 9 des Vertrags von Amsterdam aufgehoben worden ist, tragen die Klägerinnen in den Rechtssachen T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03 vor, dass trotz der Fusion der Organe die jeweiligen Gemeinschaften voneinander getrennt geblieben seien.

    53 Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-46/03 und T-58/03 wenden sich auch gegen die Einstufung des EGKS-Vertrags als lex specialis zum EG-Vertrag und führen zur Begründung aus, dass der EGKS-Vertrag vor dem EG-Vertrag unterzeichnet worden sei.

    95 Sechstens wird diese Lesart der angefochtenen Entscheidung dadurch bestätigt, dass in den vorliegenden Rechtssachen vier der sieben Klägerinnen, nämlich die Klägerinnen in der Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03 und T-80/03, ihre Klage auf die Prämisse gestützt haben, dass die angefochtene Entscheidung auf Art. 65 §§ 4 und 5 KS beruhte.

  • EuG, 25.10.2007 - T-98/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

    Auszug aus EuG, 25.10.2007 - T-79/03
    In den verbundenen Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03.

    Klägerin in der Rechtssache T-98/03,.

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch L. Pignataro-Nolin und A. Whelan als Bevollmächtigte, in den Rechtssachen T-27/03 und T-58/03 im Beistand von Rechtsanwalt M. Moretto und in den Rechtssachen T-79/03, T-97/03 und T-98/03 im Beistand von Rechtsanwalt P. Manzini,.

    24 Nach Art. 1 Abs. 2 der angefochtenen Entscheidung waren die Klägerinnen in den Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03 und T-97/03 vom 6. Dezember 1989 bis 27. Juni 2000 und die Klägerin in der Rechtssache T-98/03 vom 6. Dezember 1989 bis 4. Juli 2000 an dem Kartell beteiligt.

    33 Mit Beschluss vom 6. Juli 2006 hat der Präsident der Fünften Kammer des Gerichts nach Anhörung der Parteien die Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    41 In den Rechtssachen T-97/03 und T-98/03 beantragen die Klägerinnen,.

    Der dritte, in den Rechtssachen T-27/03, T-79/03, T-97/03 und T-98/03 angeführte Teil betrifft die rechtswidrige Fortsetzung des Verfahrens auf der Grundlage der Verordnung Nr. 17 nach Auslaufen des EGKS-Vertrags.

    Mit dem vierten, in den Rechtssachen T-46/03, T-58/03, T-97/03 und T-98/03 geltend gemachten Teil wird ein Verstoß gegen den Grundsatz des milderen Gesetzes gerügt.

    Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-27/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03 verweisen hierzu auf das Völkerrecht, insbesondere die Art. 54 und 70 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge (Recueil des traités des Nations unies, Band 788, S. 354).

    - Verordnung (EG) Nr. 1407/2002 des Rates vom 23. Juli 2002 über staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau (ABl. L 205, S. 1), angeführt von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-80/03, T-97/03 und T-98/03;.

    51 Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03 betonen, dass der EGKS-Vertrag, der EG-Vertrag und der EAG-Vertrag trotz ihres gemeinsamen Hintergrunds und des Gebots der widerspruchsfreien Auslegung verschiedene und eigenständige Verträge seien, die den Gemeinschaftsorganen verschiedene und genau definierte Befugnisse einräumten.

    52 Soweit sich die Kommission auf den Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: Fusionsvertrag) beruft, der inzwischen durch Art. 9 des Vertrags von Amsterdam aufgehoben worden ist, tragen die Klägerinnen in den Rechtssachen T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03 vor, dass trotz der Fusion der Organe die jeweiligen Gemeinschaften voneinander getrennt geblieben seien.

    54 Zu Art. 305 EG, der der Kommission zufolge bestätige, dass der EGKS-Vertrag lex specialis sei, führen die Klägerinnen in den Rechtssachen T-97/03 und T-98/03 aus, dass es sich um eine dem Gewohnheitsrecht eigene und in Art. 30 Abs. 2 des Wiener Übereinkommens kodifizierte Klausel über die vollständige Vereinbarkeit handele.

    Nur zwei Klägerinnen, und zwar die in den Rechtssachen T-97/03 und T-98/03, haben ihr Vorbringen auf die Feststellung gestützt, dass die angefochtene Entscheidung auf der Verordnung Nr. 17 beruhe, dabei jedoch die Ansicht vertreten, dass diese der Kommission hierfür keine Befugnis verleihe.

  • EuG, 25.10.2007 - T-97/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

    Auszug aus EuG, 25.10.2007 - T-79/03
    In den verbundenen Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03.

    Klägerinnen in der Rechtssache T-97/03,.

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch L. Pignataro-Nolin und A. Whelan als Bevollmächtigte, in den Rechtssachen T-27/03 und T-58/03 im Beistand von Rechtsanwalt M. Moretto und in den Rechtssachen T-79/03, T-97/03 und T-98/03 im Beistand von Rechtsanwalt P. Manzini,.

    24 Nach Art. 1 Abs. 2 der angefochtenen Entscheidung waren die Klägerinnen in den Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03 und T-97/03 vom 6. Dezember 1989 bis 27. Juni 2000 und die Klägerin in der Rechtssache T-98/03 vom 6. Dezember 1989 bis 4. Juli 2000 an dem Kartell beteiligt.

    33 Mit Beschluss vom 6. Juli 2006 hat der Präsident der Fünften Kammer des Gerichts nach Anhörung der Parteien die Rechtssachen T-27/03, T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03 zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    41 In den Rechtssachen T-97/03 und T-98/03 beantragen die Klägerinnen,.

    Der dritte, in den Rechtssachen T-27/03, T-79/03, T-97/03 und T-98/03 angeführte Teil betrifft die rechtswidrige Fortsetzung des Verfahrens auf der Grundlage der Verordnung Nr. 17 nach Auslaufen des EGKS-Vertrags.

    Mit dem vierten, in den Rechtssachen T-46/03, T-58/03, T-97/03 und T-98/03 geltend gemachten Teil wird ein Verstoß gegen den Grundsatz des milderen Gesetzes gerügt.

    Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-27/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03 verweisen hierzu auf das Völkerrecht, insbesondere die Art. 54 und 70 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge (Recueil des traités des Nations unies, Band 788, S. 354).

    - Verordnung (EG) Nr. 1407/2002 des Rates vom 23. Juli 2002 über staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau (ABl. L 205, S. 1), angeführt von den Klägerinnen in den Rechtssachen T-80/03, T-97/03 und T-98/03;.

    51 Die Klägerinnen in den Rechtssachen T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03 betonen, dass der EGKS-Vertrag, der EG-Vertrag und der EAG-Vertrag trotz ihres gemeinsamen Hintergrunds und des Gebots der widerspruchsfreien Auslegung verschiedene und eigenständige Verträge seien, die den Gemeinschaftsorganen verschiedene und genau definierte Befugnisse einräumten.

    52 Soweit sich die Kommission auf den Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: Fusionsvertrag) beruft, der inzwischen durch Art. 9 des Vertrags von Amsterdam aufgehoben worden ist, tragen die Klägerinnen in den Rechtssachen T-46/03, T-58/03, T-79/03, T-80/03, T-97/03 und T-98/03 vor, dass trotz der Fusion der Organe die jeweiligen Gemeinschaften voneinander getrennt geblieben seien.

    54 Zu Art. 305 EG, der der Kommission zufolge bestätige, dass der EGKS-Vertrag lex specialis sei, führen die Klägerinnen in den Rechtssachen T-97/03 und T-98/03 aus, dass es sich um eine dem Gewohnheitsrecht eigene und in Art. 30 Abs. 2 des Wiener Übereinkommens kodifizierte Klausel über die vollständige Vereinbarkeit handele.

    Nur zwei Klägerinnen, und zwar die in den Rechtssachen T-97/03 und T-98/03, haben ihr Vorbringen auf die Feststellung gestützt, dass die angefochtene Entscheidung auf der Verordnung Nr. 17 beruhe, dabei jedoch die Ansicht vertreten, dass diese der Kommission hierfür keine Befugnis verleihe.

  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

    Auszug aus EuG, 25.10.2007 - T-79/03
    9 bis 11, Gutachten des Gerichtshofs 1/94 vom 15. November 1994, Slg. 1994, I-5267, Randnrn.

    Da der EWG-Vertrag (jetzt EG-Vertrag) allgemeine Formulierungen verwendet, die für alle Wirtschaftssektoren und damit grundsätzlich auch für Erzeugnisse gelten, die unter den EGKS-Vertrag fallen (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/94, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnr. 27), haben die Verfasser des EG-Vertrags in diesen Vertrag eine Bestimmung aufgenommen, mit der der Vorrang der Vorschriften des EG-Vertrags vor den Bestimmungen des EGKS-Vertrags vermieden werden soll.

    105 Soweit eine Frage nicht Gegenstand von Bestimmungen des EGKS-Vertrags oder der auf seine Grundlage erlassenen Regelungen war, konnten jedoch der EG-Vertrag und die zu seiner Durchführung ergangenen Vorschriften schon vor Auslaufen des EGKS-Vertrags auf Erzeugnisse anwendbar sein, die unter den EGKS-Vertrag fielen (Urteile des Gerichtshofs vom 15. Dezember 1987, Deutsche Babcock, 328/85, Slg. 1987, 5119, Randnr. 10, und Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission, oben in Randnr. 104 angeführt, Randnr. 100, sowie Gutachten 1/94, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnr. 27).

  • EuGH, 07.09.1999 - C-61/98

    De Haan

    Auszug aus EuG, 25.10.2007 - T-79/03
    Die Kommission weist insoweit darauf hin, dass die Verfahrensvorschriften im Allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Streitigkeiten anwendbar seien, während materiell-rechtliche Vorschriften gewöhnlich so ausgelegt würden, dass sie nicht für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte gälten (vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 12. November 1981, Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, Slg. 1981, 2735, Randnr. 9, vom 6. Juli 1993, CT Control [Rotterdam] und JCT Benelux/Kommission, C-121/91 und C-122/91, Slg. 1993, I-3873, Randnr. 22, und vom 7. September 1999, De Haan, C-61/98, Slg. 1999, I-5003, Randnr. 13).

    109 Bei Auslaufen des EGKS-Vertrags sei der Übergang von der nach dem EGKS-Vertrag geltenden Regelung auf dem Gebiet des Wettbewerbs zu der entsprechenden Regelung nach dem EG-Vertrag auf der Grundlage des Prinzips der zeitlichen Abfolge der Regelungen innerhalb derselben Rechtsordnung ohne Weiteres vonstatten gegangen (Urteile Salumi, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 9, CT Control [Rotterdam] und JCT Benelux/Kommission, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 22, und De Haan, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 13).

    116 Was das Vorbringen angeht, das sich auf die Grundsätze für die zeitliche Abfolge der Regelungen stützt, sind nach der Rechtsprechung die materiell-rechtlichen Gemeinschaftsvorschriften zum Zweck der Wahrung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes dahin auszulegen, dass sie grundsätzlich nicht für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte gelten, wohingegen die Verfahrensvorschriften unmittelbar anwendbar sind (Urteil Salumi, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 9, CT Control [Rotterdam] und JCT Benelux/Kommission, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 22, und De Haan, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 13; Urteile des Gerichts vom 19. Februar 1998, Eyckeler & Malt/Kommission, T-42/96, Slg. 1998, II-401, Randnr. 55, und vom 28. Januar 2004, Euroagri/Kommission, T-180/01, Slg. 2004, II-369, Randnr. 36).

  • EuGH, 19.03.1964 - 75/63

    M.K.H. Unger, Ehefrau von R. Hoekstra gegen Bestuur der Bedrijfsvereniging voor

    Auszug aus EuG, 25.10.2007 - T-79/03
    Diese Auslegung wird sowohl durch Artikel 65 § 4 des Vertrages bestätigt, der sich auch auf solche Beschlüsse bezieht, als auch durch das Urteil Sorema/Hohe Behörde, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass Artikel 65 § 1 des Vertrages auch für Verbände gilt, soweit deren eigene Tätigkeiten oder die der ihnen angehörenden Unternehmen auf die Wirkungen abzielen, die er unterbinden soll (Slg. 1964, S. 347).

    Entgegen dem Vorbringen der Klägerin ist dem Urteil Sorema/Hohe Behörde ferner zu entnehmen, dass ein Unternehmensverband im Sinne von Artikel 65 § 1 des Vertrages der Adressat einer Entscheidung sein kann, mit der die Kommission eine Vereinbarung gemäß Artikel 65 § 2 des Vertrages genehmigt (vgl. Slg. 1964, S. 347 bis 352).

  • EuG, 05.06.2001 - T-6/99

    ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.10.2007 - T-79/03
    25 bis 27, Schlussanträge von Generalanwalt Van Gerven in der Rechtssache C-128/92 zum Urteil des Gerichtshofs vom 13. April 1994, Banks, Slg. 1994, I-1209, I-1212, Nr. 8, sowie Urteile des Gerichts vom 5. Juni 2001, ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, T-6/99, Slg. 2001, II-1523, Randnr. 102, und vom 8. Juli 2003, Verband der freien Rohrwerke u. a./Kommission, T-374/00, Slg. 2003, II-2275, Randnr. 68).

    111 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der EGKS-Vertrag nach Art. 305 Abs. 1 EG eine lex specialis darstellte, die vom EG-Vertrag als lex generalis abwich (Schlussanträge von Generalanwalt M. Van Gerven in der Rechtssache Banks, oben in Randnr. 57 angeführt, Nr. 8, sowie Urteile ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnr. 102, und Verband der freien Rohrwerke u. a./Kommission, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnr. 68).

  • EuG, 08.07.2003 - T-374/00

    Verband der freien Rohrwerke u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.10.2007 - T-79/03
    25 bis 27, Schlussanträge von Generalanwalt Van Gerven in der Rechtssache C-128/92 zum Urteil des Gerichtshofs vom 13. April 1994, Banks, Slg. 1994, I-1209, I-1212, Nr. 8, sowie Urteile des Gerichts vom 5. Juni 2001, ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, T-6/99, Slg. 2001, II-1523, Randnr. 102, und vom 8. Juli 2003, Verband der freien Rohrwerke u. a./Kommission, T-374/00, Slg. 2003, II-2275, Randnr. 68).

    111 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der EGKS-Vertrag nach Art. 305 Abs. 1 EG eine lex specialis darstellte, die vom EG-Vertrag als lex generalis abwich (Schlussanträge von Generalanwalt M. Van Gerven in der Rechtssache Banks, oben in Randnr. 57 angeführt, Nr. 8, sowie Urteile ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi/Kommission, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnr. 102, und Verband der freien Rohrwerke u. a./Kommission, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnr. 68).

  • EuGH, 13.04.1994 - C-128/92

    Banks / British Coal

  • EuGH, 14.12.1991 - Gutachten 1/91

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der

  • EuGH, 06.12.2001 - Gutachten 2/00

    Protokoll von Cartagena - Abschluss - Rechtsgrundlage - Artikel 133 EG, 174

  • EuG, 22.01.1997 - T-115/94

    Opel Austria GmbH gegen Rat der Europäischen Union. - Rücknahme von

  • EuGH, 13.09.2005 - C-176/03

    DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT DARF DIE MITGLIEDSTAATEN VERPFLICHTEN,

  • EuG, 05.08.2003 - T-79/03

    IRO / Kommission

  • EuG, 20.10.2003 - T-46/03

    Leali / Kommission

  • EuGH, 02.10.2003 - C-172/01

    International Power (früher National Power ) / Kommission

  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

  • EuGH, 02.10.2003 - C-179/99

    Eurofer / Kommission

  • EuGH, 22.02.1990 - 221/88

    ECSC / Busseni

  • EuGH, 15.12.1987 - 328/85

    Deutsche Babcock / Hauptzollamt Lübeck-Ost

  • EuGH, 24.10.1985 - 239/84

    Gerlach / Minister van Economische Zaken

  • EuGH, 09.08.1994 - C-327/91

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

  • EuGH, 13.12.2001 - C-93/00

    Parlament / Rat

  • EuGH, 04.04.2000 - C-269/97

    Kommission / Rat

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EuG, 19.02.1998 - T-42/96

    Eyckeler & Malt / Kommission

  • EuGH, 24.11.1992 - C-286/90

    Anklagemindigheden / Poulsen und Diva Navigation

  • EuGH, 06.07.1993 - C-121/91

    CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux / Kommission

  • EuG, 28.01.2004 - T-180/01

    Euroagri / Kommission - EAGFL - Streichung einer finanziellen Beteiligung -

  • EuG, 28.09.2004 - T-310/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DAS VERBOT DES

  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

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