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   EuG, 25.10.2012 - T-216/09   

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https://dejure.org/2012,32120
EuG, 25.10.2012 - T-216/09 (https://dejure.org/2012,32120)
EuG, Entscheidung vom 25.10.2012 - T-216/09 (https://dejure.org/2012,32120)
EuG, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - T-216/09 (https://dejure.org/2012,32120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Astrim und Elyo Italia / Kommission

  • EU-Kommission

    Astrim SpA und Elyo Italia Srl gegen Europäische Kommission.

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Dienstleistungsaufträge für die Wartung der Klima-, Heizungs- und Lüftungsanlagen der Gemeinsamen Forschungsstelle am Standort Ispra - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Auslegung einer im Lastenheft ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 27. Mai 2009 - Astrim und Elyo Italia/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 20. Februar 2008, mit der das von der Klägerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für die Vergabe des Dienstleistungsauftrags betreffend die Wartung der Klima-, Heizungs- und Lüftungsanlagen bei der Gemeinsamen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuG, 20.03.2013 - T-415/10

    Nexans France / Entreprise commune Fusion for Energy

    Insoweit verfügen sie auch über einen weiten Ermessensspielraum bei der Beurteilung sowohl des Inhalts als auch der Anwendung der Vorschriften über die Vergabe eines Auftrags im Wege einer Ausschreibung (vgl. Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2012, Astrim und Elyo Italia/Kommission, T-216/09, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist auch darauf hinzuweisen, dass im Hinblick auf den weiten Ermessensspielraum, über den der öffentliche Auftraggeber verfügt, die Kontrolle durch das Gericht sich auf die Prüfung beschränken muss, ob die Verfahrensvorschriften und die Begründungspflicht beachtet wurden, der Sachverhalt richtig ermittelt wurde und kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Astrim und Elyo Italia/Kommission, oben in Randnr. 100 angeführt, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 19.11.2014 - T-40/12

    European Dynamics Luxembourg und Evropaïki Dynamiki / EUROPOL

    Ce principe impose au pouvoir adjudicateur, lorsqu'il est confronté à une offre ambiguë et qu'une demande de précisions sur le contenu de ladite offre serait capable d'assurer la sécurité juridique de la même manière que le rejet immédiat de l'offre en question, de demander des précisions au candidat concerné, plutôt que d'opter pour le rejet pur et simple de l'offre de celui-ci (voir arrêt du Tribunal du 25 octobre 2012, Astrim et Elyo Italia/Commission, T-216/09, non publié au Recueil, point 24, et arrêt Antwerpse Bouwwerken/Commission, point 83 supra, point 57, et la jurisprudence citée).
  • EuG, 05.11.2014 - T-422/11

    Computer Resources International (Luxemburg) / Kommission

    Das Amt hat daraus zu Recht geschlossen, dass es diese Erläuterungen nicht berücksichtigen könne, da die Klägerin nicht bestreitet, dass eine Änderung ihrer Angebote in diesem Stadium vom öffentlichen Auftraggeber gemäß Art. 99 der Haushaltsordnung und Art. 148 der Durchführungsbestimmungen, die eine inhaltliche Änderung des ursprünglichen Angebots untersagen, nicht mehr akzeptiert werden konnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2012, Astrim und Elyo Italia/Kommission, T-216/09, EU:T:2012:574, Rn. 95).
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