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   EuG, 25.10.2018 - T-612/11   

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https://dejure.org/2018,36815
EuG, 25.10.2018 - T-612/11 (https://dejure.org/2018,36815)
EuG, Entscheidung vom 25.10.2018 - T-612/11 (https://dejure.org/2018,36815)
EuG, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - T-612/11 (https://dejure.org/2018,36815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Treofan Holdings und Treofan Germany / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Deutsche Steuervorschriften zur Möglichkeit eines Verlustvortrags auf künftige Steuerjahre (Sanierungsklausel) - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird - Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung durch ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission K(2011) 275 endg. vom 26. Januar 2011, mit dem die deutsche Steuerreglung über den Verlustvortrag, die es Unternehmen in Schwierigkeiten, bei denen eine wesentliche Änderung der Anteilseignerstruktur stattgefunden hat, ...

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 28.06.2018 - C-208/16

    Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Deutsche

    Auszug aus EuG, 25.10.2018 - T-612/11
    Am 20. Juni 2016 hat der Präsident der Neunten Kammer entschieden, das Verfahren bis zu den Endentscheidungen des Gerichtshofs in den Rechtssachen C-203/16 P, Andres (Insolvenzverwalter über das Vermögen der Heitkamp BauHolding)/Kommission, und C-208/16 P, Deutschland/Kommission, auszusetzen.

    Nach der Wiederaufnahme des Verfahrens am 28. Juni 2018 hat das Gericht (Sechste Kammer) die Parteien am 6. Juli 2018 gebeten, sich zu den Auswirkungen der Urteile vom 28. Juni 2018, Andres (Insolvenzverwalter über das Vermögen der Heitkamp BauHolding)/Kommission (C-203/16 P, EU:C:2018:505), und vom 28. Juni 2018, Deutschland/Kommission (C-208/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:506), in denen der Gerichtshof den angefochtenen Beschluss für nichtig erklärt hat, auf den vorliegenden Rechtsstreit zu äußern.

    Die Klägerinnen führen in ihrer Stellungnahme vom 23. Juli 2018 aus, dass der vorliegende Rechtsstreit wegen der Nichtigerklärung des angefochtenen Beschlusses durch die Urteile des Gerichtshofs vom 28. Juni 2018, Andres (Insolvenzverwalter über das Vermögen der Heitkamp BauHolding)/Kommission (C-203/16 P, EU:C:2018:505), und vom 28. Juni 2018, Deutschland/Kommission (C-208/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:506), in der Hauptsache erledigt sei.

    Er ist aber vom Gerichtshof in seinen Urteilen vom 28. Juni 2018, Deutschland/Kommission (C-208/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:506), und vom 28. Juni 2018, Deutschland/Kommission (C-209/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:507), für nichtig erklärt worden.

  • EuGH, 28.06.2018 - C-203/16

    Andres (faillite Heitkamp BauHolding) / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

    Auszug aus EuG, 25.10.2018 - T-612/11
    Nach der Wiederaufnahme des Verfahrens am 28. Juni 2018 hat das Gericht (Sechste Kammer) die Parteien am 6. Juli 2018 gebeten, sich zu den Auswirkungen der Urteile vom 28. Juni 2018, Andres (Insolvenzverwalter über das Vermögen der Heitkamp BauHolding)/Kommission (C-203/16 P, EU:C:2018:505), und vom 28. Juni 2018, Deutschland/Kommission (C-208/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:506), in denen der Gerichtshof den angefochtenen Beschluss für nichtig erklärt hat, auf den vorliegenden Rechtsstreit zu äußern.

    Die Klägerinnen führen in ihrer Stellungnahme vom 23. Juli 2018 aus, dass der vorliegende Rechtsstreit wegen der Nichtigerklärung des angefochtenen Beschlusses durch die Urteile des Gerichtshofs vom 28. Juni 2018, Andres (Insolvenzverwalter über das Vermögen der Heitkamp BauHolding)/Kommission (C-203/16 P, EU:C:2018:505), und vom 28. Juni 2018, Deutschland/Kommission (C-208/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:506), in der Hauptsache erledigt sei.

  • EuG, 04.02.2016 - T-287/11

    Heitkamp BauHolding / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche

    Auszug aus EuG, 25.10.2018 - T-612/11
    Mit Beschluss vom 17. Juli 2014 hat der Präsident der Neunten Kammer angeordnet, das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zu der das Verfahren in der Rechtssache T-287/11, Heitkamp BauHolding/Kommission, beendenden Entscheidung des Gerichts auszusetzen, da der Gegenstand dieser Rechtssache mit dem der vorliegenden Rechtssache identisch ist.

    Nach der Wiederaufnahme des Verfahrens am 4. Februar 2016 hat das Gericht (Neunte Kammer) die Parteien am 29. Februar 2016 gebeten, sich zu den Auswirkungen der Urteile vom 4. Februar 2016, GFKL Financial Services/Kommission (T-620/11, EU:T:2016:59), und vom 4. Februar 2016, Heitkamp BauHolding/Kommission (T-287/11, EU:T:2016:60), auf den vorliegenden Rechtsstreit zu äußern.

  • EuGH, 29.03.2012 - C-7/10

    Kahveci - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus EuG, 25.10.2018 - T-612/11
    betreffend eine Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/527/EU der Kommission vom 26. Januar 2011 über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" (ABl. 2011, L 235, S. 26).

    Am 26. Januar 2011 erließ die Europäische Kommission den Beschluss 2011/527/EU über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN 5/10) "KStG, Sanierungsklausel" (ABl. 2011, L 235, S. 26, im Folgenden: angefochtener Beschluss).

  • EuGH, 28.06.2018 - C-209/16

    Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Deutsche

    Auszug aus EuG, 25.10.2018 - T-612/11
    Er ist aber vom Gerichtshof in seinen Urteilen vom 28. Juni 2018, Deutschland/Kommission (C-208/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:506), und vom 28. Juni 2018, Deutschland/Kommission (C-209/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:507), für nichtig erklärt worden.
  • EuG, 04.02.2016 - T-620/11

    GFKL Financial Services / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche

    Auszug aus EuG, 25.10.2018 - T-612/11
    Nach der Wiederaufnahme des Verfahrens am 4. Februar 2016 hat das Gericht (Neunte Kammer) die Parteien am 29. Februar 2016 gebeten, sich zu den Auswirkungen der Urteile vom 4. Februar 2016, GFKL Financial Services/Kommission (T-620/11, EU:T:2016:59), und vom 4. Februar 2016, Heitkamp BauHolding/Kommission (T-287/11, EU:T:2016:60), auf den vorliegenden Rechtsstreit zu äußern.
  • EuG, 05.05.2010 - T-128/08

    CBI und ABISP / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.10.2018 - T-612/11
    Zudem ist, da die Klage gegenstandslos geworden ist, nicht über die von der Kommission erhobene Einrede der Unzulässigkeit zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. Mai 2010, CBI und ABISP/Kommission, T-128/08 und T-241/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:175, Rn. 31).
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