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   EuG, 25.10.2018 - T-729/16   

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https://dejure.org/2018,34373
EuG, 25.10.2018 - T-729/16 (https://dejure.org/2018,34373)
EuG, Entscheidung vom 25.10.2018 - T-729/16 (https://dejure.org/2018,34373)
EuG, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - T-729/16 (https://dejure.org/2018,34373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    PO u.a. / EAD

    Öffentlicher Dienst - EAD - Dienstbezüge - In der Delegation in Peking diensttuende Beamte - Familienzulagen - Erziehungszulage für das Jahr 2015/2016 - Art. 15 Satz 2 des Anhangs X des Statuts - Überschreitung des im Statut vorgesehenen Höchstbetrags für Drittländer - ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 25. Oktober 2018. PO u. a. gegen Europäischer Auswärtiger Dienst. Öffentlicher Dienst - EAD - Dienstbezüge - In der Delegation in Peking diensttuende Beamte - Familienzulagen - Erziehungszulage für das Jahr 2015/2016 - Art. 15 Satz ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    PO u.a. / EAD

    Öffentlicher Dienst - EAD - Dienstbezüge - In der Delegation in Peking diensttuende Beamte - Familienzulagen - Erziehungszulage für das Jahr 2015/2016 - Art. 15 Satz 2 des Anhangs X des Statuts - Überschreitung des im Statut vorgesehenen Höchstbetrags für Drittländer - ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    PO u.a. / EAD

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 17.03.2016 - T-792/14

    Vanhalewyn / EAD

    Auszug aus EuG, 25.10.2018 - T-729/16
    Mangels einer ausdrücklichen Regelung ist eine solche Verpflichtung nur ausnahmsweise zugelassen, nämlich wenn die Bestimmungen des Statuts derart unklar und ungenau sind, dass sie sich nicht ohne Willkür anwenden lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2016, Vanhalewyn/EAD, T-792/14 P, EU:T:2016:156, Rn. 29 und 30).

    Entgegen dem Vorbringen der Kläger steht diese Schlussfolgerung im Einklang mit dem Urteil vom 17. März 2016, Vanhalewyn/EAD (T-792/14 P, EU:T:2016:156).

    Wie sich aus Rn. 32 des Urteils vom 17. März 2016, Vanhalewyn/EAD (T-792/14 P, EU:T:2016:156) in Bezug auf das in Art. 10 Abs. 1 Unterabs. 2 des Anhangs X des Statuts vorgesehene Verfahren ergibt, wollte der Unionsgesetzgeber sicherstellen, dass die für die Bestimmung der Drittländer, in denen die Lebensbedingungen gegenüber den in der Union üblichen Bedingungen als gleichwertig angesehen werden können, verwendeten Kriterien abstrakt und unabhängig von jedem Verfahren festgelegt werden, mit dem in einem Einzelfall bestimmt werden soll, ob die in einem Land herrschenden Lebensbedingungen eine solche Gleichwertigkeit aufweisen.

  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT

    Auszug aus EuG, 25.10.2018 - T-729/16
    In diesem Rahmen sind außerdem die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, dem die in Rede stehende Maßnahme unterfällt (Urteil vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, EU:C:2008:728, Rn. 26).

    Eine unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt, wenn sie auf einem objektiven und angemessenen Kriterium beruht, d. h., wenn sie im Zusammenhang mit einem rechtlich zulässigen Ziel steht, das mit der in Rede stehenden Regelung verfolgt wird, und wenn diese unterschiedliche Behandlung in angemessenem Verhältnis zu dem mit der betreffenden Behandlung verfolgten Ziel steht (Urteil vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, EU:C:2008:728, Rn. 47).

  • EuG, 02.04.2014 - T-133/12

    Das Gericht erklärt die Verlängerung der Aufnahme von Herrn Mehdi Ben Ali in die

    Auszug aus EuG, 25.10.2018 - T-729/16
    Zum Antrag der Kläger, ihnen nicht die durch die Entscheidung des EAD, den Beistand von Anwälten in Anspruch zu nehmen, entstandenen Kosten aufzuerlegen, ist insoweit, als damit die Erstattungsfähigkeit der Kosten angesprochen wird, festzustellen, dass das Gericht über die Erstattungsfähigkeit der Kosten auf Antrag der betroffenen Partei durch Beschluss entscheidet, der auf der Grundlage von Art. 170 Abs. 1 der Verfahrensordnung ergeht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. April 2014, Ben Ali/Rat, T-133/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:176, Rn. 104).
  • EuG, 15.11.2005 - T-145/04

    Righini / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.10.2018 - T-729/16
    Was drittens die berechtigten Erwartungen der Kläger angeht, ist das Recht auf Vertrauensschutz nach ständiger Rechtsprechung an drei Voraussetzungen gebunden, nämlich erstens, dass die Unionsverwaltung dem Betroffenen präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Zusicherungen gemacht hat, zweitens, dass diese Zusicherungen geeignet sind, bei dem Adressaten begründete Erwartungen zu wecken, und drittens, dass die gegebenen Zusicherungen den geltenden Vorschriften entsprechen (Urteil vom 15. November 2005, Righini/Kommission, T-145/04, EU:T:2005:395, Rn. 130).
  • EuG, 16.01.2015 - T-107/13

    Trentea / FRA

    Auszug aus EuG, 25.10.2018 - T-729/16
    In diesem Rahmen ist weiter darauf hinzuweisen, dass davon auszugehen ist, dass die Begründung einer Entscheidung, mit der eine Beschwerde zurückgewiesen wird, mit der Begründung der Entscheidung zusammenfällt, gegen die die Beschwerde gerichtet war, und diese ergänzen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Januar 2015, Trentea/FRA, T-107/13 P, EU:T:2015:20, Rn. 77).
  • EuG, 29.09.2005 - T-218/02

    Napoli Buzzanca / Kommission

    Auszug aus EuG, 25.10.2018 - T-729/16
    Hierzu ist festzustellen, dass die Begründungspflicht nach Art. 25 Abs. 2 des Statuts, der nur die in Art. 296 AEUV verankerte allgemeine Verpflichtung wiederholt, nach ständiger Rechtsprechung zum einen dem Betroffenen ausreichende Hinweise geben soll, um die Begründetheit der ihn beschwerenden Maßnahme und die Zweckmäßigkeit einer Klageerhebung beim Unionsrichter zu beurteilen, und es zum anderen Letzterem ermöglichen soll, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu überprüfen (vgl. Urteil vom 29. September 2005, Napoli Buzzanca/Kommission, T-218/02, EU:T:2005:343, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.06.1990 - C-174/89

    Hoche / BALM

    Auszug aus EuG, 25.10.2018 - T-729/16
    Insoweit ist festzustellen, dass das Diskriminierungsverbot es verbietet, vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte gleich zu behandeln, es sei denn, eine solche unterschiedliche Behandlung ist objektiv gerechtfertigt (Urteil vom 28. Juni 1990, Hoche, C-174/89, EU:C:1990:270, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2019 - C-427/18

    EAD/ Alba Aguilera u.a.

    19 Urteil vom 25. Oktober 2018 (T-729/16, EU:T:2018:721, Rn. 160 bis 165).

    20 Urteil vom 25. Oktober 2018 (T-729/16, EU:T:2018:721, Rn. 166 bis 170).

    22 Urteil vom 25. Oktober 2018 (T-729/16, EU:T:2018:721).

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