Rechtsprechung
   EuG, 25.11.2020 - T-71/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,37225
EuG, 25.11.2020 - T-71/19 (https://dejure.org/2020,37225)
EuG, Entscheidung vom 25.11.2020 - T-71/19 (https://dejure.org/2020,37225)
EuG, Entscheidung vom 25. November 2020 - T-71/19 (https://dejure.org/2020,37225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,37225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    BMC/ Gemeinsames Unternehmen Clean Sky 2

    Nichtigkeitsklage - Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt - Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizon 2020" (2014-2020) - Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen H2020-CS 2 -CFP08-FRC-2018-01 - Entwicklung eines Saug- und Schutzsystems gegen ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • EuG, 29.03.2023 - T-660/19

    Universität Bremen/ REA - Forschung und technologische Entwicklung -

    Die Bewertung der wissenschaftlichen Exzellenz eines Projektvorschlags durch eine Gutachterkommission fällt in die Kategorie der komplexen Beurteilungen im Sinne der oben in Rn. 34 angeführten Rechtsprechung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. November 2020, BMC/Gemeinsames Unternehmen Clean Sky 2, T-71/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:567, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich ist der auf das Vorliegen eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers gestützte Klagegrund zurückzuweisen, wenn die beanstandete Beurteilung trotz der vom Kläger vorgebrachten Umstände als nach wie vor richtig oder gültig angesehen werden kann (vgl. Urteil vom 25. November 2020, BMC/Gemeinsames Unternehmen Clean Sky 2, T-71/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:567, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Beurteilungen, auf die eine auf der Grundlage eines komplexen Sachverhalts getroffene Entscheidung gestützt wird, können daher nur dann vom Gericht geprüft werden, wenn der Kläger geltend macht, dass die betreffenden Sachverhaltsbeurteilungen nicht plausibel seien (Urteil vom 25. November 2020, BMC/Gemeinsames Unternehmen Clean Sky 2, T-71/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:567, Rn. 77).

    In diesem Zusammenhang stellt der Umstand, dass ein Bewerber, dessen Vorschlag im Rahmen eines zum Rahmenprogramm für die Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) gehörenden Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen nicht berücksichtigt wurde, mit den Beurteilungen der Sachverständigen, die seinen Vorschlag geprüft haben, nicht einverstanden ist, abgesehen von dem Fall, dass er behauptet, dass diese Beurteilungen nicht plausibel seien, eine Rüge dar, die über den beschränkten Kontrollrahmen des Gerichts im Sinne der oben in den Rn. 34 und 35 angeführten Rechtsprechung hinausgeht (Urteil vom 25. November 2020, BMC/Gemeinsames Unternehmen Clean Sky 2, T-71/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:567, Rn. 78).

  • EuG, 22.11.2023 - T-330/20

    ACMO u.a./ CRU

    Demzufolge ist der auf einen offensichtlichen Beurteilungsfehler gestützte Klagegrund zurückzuweisen, wenn die beanstandete Beurteilung trotz der vom Kläger vorgebrachten Umstände als immer noch zutreffend oder annehmbar gelten kann (vgl. Urteile vom 27. September 2018, Spiegel-Verlag Rudolf Augstein und Sauga/EZB, T-116/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:614, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 25. November 2020, BMC/Gemeinsames Unternehmen Clean Sky 2, T-71/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:567, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zudem können die Beurteilungen, auf die eine auf der Grundlage eines komplexen Sachverhalts getroffene Entscheidung gestützt wird, nur dann vom Gericht geprüft werden, wenn der Kläger geltend macht, dass die betreffenden Sachverhaltsbeurteilungen nicht plausibel seien (Urteil vom 25. November 2020, BMC/Gemeinsames Unternehmen Clean Sky 2, T-71/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:567, Rn. 77).

    Allerdings ist der Umstand, dass das Ergebnis der Schätzung des Werts der Vermögenswerte von Banco Popular im Fall eines hypothetischen regulären Insolvenzverfahrens im Sachverständigengutachten der Kläger nicht mit den Beurteilungen in der Bewertung 3 übereinstimmt, eine Beanstandung, die, sofern die Kläger nicht behaupten, dass die Beurteilungen nicht plausibel seien, nicht der eingeschränkten Kontrolle des Gerichts unterliegt, wie sie in der oben in den Rn. 39 und 40 angeführten Rechtsprechung vorgesehen ist (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 25. November 2020, BMC/Gemeinsames Unternehmen Clean Sky 2, T-71/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:567, Rn. 78).

  • EuG, 22.11.2023 - T-302/20

    Abwicklung von Banco Popular: Den betroffenen Anteilseignern und Gläubigern stand

    Demzufolge ist ein auf einen offensichtlichen Beurteilungsfehler gestützter Klagegrund zurückzuweisen, wenn die beanstandete Beurteilung trotz der vom Kläger vorgebrachten Umstände als immer noch zutreffend oder annehmbar gelten kann (vgl. Urteile vom 27. September 2018, Spiegel-Verlag Rudolf Augstein und Sauga/EZB, T-116/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:614, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 25. November 2020, BMC/Gemeinsames Unternehmen Clean Sky 2, T-71/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:567, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Jedenfalls ist der Umstand, dass das Ergebnis der Schätzung des Werts der Vermögenswerte von Banco Popular im Fall eines hypothetischen regulären Insolvenzverfahrens im Sachverständigengutachten der Kläger nicht mit den Beurteilungen in der Bewertung 3 übereinstimmt, eine Beanstandung, die, sofern die Kläger nicht behaupten, dass die Beurteilungen nicht plausibel seien, nicht der eingeschränkten Kontrolle des Gerichts unterliegt, wie sie in der oben in den Rn. 34 und 35 angeführten Rechtsprechung vorgesehen ist (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 25. November 2020, BMC/Gemeinsames Unternehmen Clean Sky 2, T-71/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:567, Rn. 78).

  • EuG, 22.11.2023 - T-304/20

    Molina Fernández/ CRU

    Demzufolge ist ein auf einen offensichtlichen Beurteilungsfehler gestützter Klagegrund zurückzuweisen, wenn die beanstandete Beurteilung trotz der vom Kläger vorgebrachten Umstände als immer noch zutreffend oder annehmbar gelten kann (vgl. Urteile vom 27. September 2018, Spiegel-Verlag Rudolf Augstein und Sauga/EZB, T-116/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:614, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 25. November 2020, BMC/Gemeinsames Unternehmen Clean Sky 2, T-71/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:567, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.11.2023 - T-340/20

    Galván Fernández-Guillén/ CRU

    Par conséquent, un moyen tiré d'une erreur manifeste d'appréciation doit être rejeté si, en dépit des éléments avancés par la partie requérante, l'appréciation mise en cause peut être admise comme étant toujours vraie ou valable (voir arrêts du 27 septembre 2018, Spiegel-Verlag Rudolf Augstein et Sauga/BCE, T-116/17, non publié, EU:T:2018:614, point 39 et jurisprudence citée, et du 25 novembre 2020, BMC/Entreprise commune Clean Sky 2, T-71/19, non publié, EU:T:2020:567, point 76 et jurisprudence citée).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht