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   EuG, 26.01.2001 - T-353/00 R   

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https://dejure.org/2001,15436
EuG, 26.01.2001 - T-353/00 R (https://dejure.org/2001,15436)
EuG, Entscheidung vom 26.01.2001 - T-353/00 R (https://dejure.org/2001,15436)
EuG, Entscheidung vom 26. Januar 2001 - T-353/00 R (https://dejure.org/2001,15436)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Le Pen / Parlament

  • EU-Kommission

    Jean-Marie Le Pen gegen Europäisches Parlament.

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Handlung des Parlaments - Auf dem nationalen Recht beruhender Verlust eines parlamentarischen Mandats - Zulässigkeit - Fumus boni juris - Dringlichkeit - Interessenabwägung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Handlung in Form einer Erklärung der Präsidentin des Parlaments vom 23. Oktober 2000, mit der diese im Namen des Parlaments vom Verlust des Mandats des Antragstellers Kenntnis nahm; Auf dem nationalen Recht beruhender Verlust eines ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EGV Art. 242; ; EGV Art. 243; ; Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom Art. 4; ; Akte zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments im A... nhang zum Beschluss des Rates vom 20. September 1976; ; Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments; ; Gesetz 77-729 vom 7. Juli 1977 über die Wahl der Vertreter der Versammlung der Europäischen Gemeinschaften (Frankreich)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuG, 26.01.2001 - T-353/00
    Er verweist vor allem auf das Urteil des Gerichtshofes vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83 (Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339), wonach gegen Handlungen des Parlaments, die Rechtswirkungen gegenüber Dritten entfalten sollten, eine Nichtigkeitsklage erhoben werden könne.

    Diese Bestimmung soll dem Gemeinschaftsrichter die Nachprüfung von Handlungen des Parlaments im Bereich des EG-Vertrags ermöglichen, die in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten oder der anderen Organe eingreifen oder die Grenzen überschreiten könnten, die den Befugnissen ihres Urhebers gezogen sind (Urteil Les Verts/Parlament, Randnr. 25).

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.01.2001 - T-353/00
    Ihre Rechtswirkungen ergäben sich daraus, dass sie die Rechtsstellung des Antragstellers durch die Feststellung des Verlustes seines Mandats in qualifizierter Weise verändere (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9).

    Nach ständiger Rechtsprechung können Handlungen oder Entscheidungen Gegenstand einer Nichtigkeitsklage im Sinne von Artikel 230 EG sein, wenn sie verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die geeignet sind, die Interessen des Klägers dadurch zu beeinträchtigen, dass sie seine Rechtsstellung in qualifizierter Weise verändern; die Form, in der diese Handlungen oder Entscheidungen ergehen, ist dagegen grundsätzlich ohne Bedeutung für ihre Anfechtbarkeit (Urteil IBM/Kommission, Randnr. 9, Beschluss des Gerichtshofes vom 13. Juni 1991 in der Rechtssache C-50/90, Sunzest/Kommission, Slg. 1991, I-2917, Randnr. 12, und Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-147/96, Niederlande/Kommission, Slg. 2000, I-4723, Randnr. 25).

  • EuG, 21.03.1997 - T-41/97

    Antillean Rice Mills NV gegen Rat der Europäischen Union. - Regelung über die

    Auszug aus EuG, 26.01.2001 - T-353/00
    Im Rahmen einer solchen Prüfung der widerstreitenden Interessen hat das Gericht festzustellen, ob die etwaige Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung im Verfahren zur Hauptsache eine Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch ihren sofortigen Vollzug entstehen würde, und - umgekehrt - ob die Aussetzung des Vollzugs dieser Handlung ein Hindernis für ihre volle Wirksamkeit wäre, falls die Klage abgewiesen wird (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11.Mai 1989 in den Rechtssachen 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, RTE u. a./Kommission, Slg. 1989, 1141, Randnr. 15, und des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-41/97 R, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 1997, II-447, Randnr. 42, und in der Rechtssache Rothley u. a./Parlament, Randnr. 112).
  • EuGH, 11.05.1989 - 76/89

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Schwerer

    Auszug aus EuG, 26.01.2001 - T-353/00
    Im Rahmen einer solchen Prüfung der widerstreitenden Interessen hat das Gericht festzustellen, ob die etwaige Nichtigerklärung der angefochtenen Handlung im Verfahren zur Hauptsache eine Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch ihren sofortigen Vollzug entstehen würde, und - umgekehrt - ob die Aussetzung des Vollzugs dieser Handlung ein Hindernis für ihre volle Wirksamkeit wäre, falls die Klage abgewiesen wird (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11.Mai 1989 in den Rechtssachen 76/89 R, 77/89 R und 91/89 R, RTE u. a./Kommission, Slg. 1989, 1141, Randnr. 15, und des Präsidenten des Gerichts vom 21. März 1997 in der Rechtssache T-41/97 R, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 1997, II-447, Randnr. 42, und in der Rechtssache Rothley u. a./Parlament, Randnr. 112).
  • EuG, 16.07.1999 - T-143/99

    Hortiplant / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.01.2001 - T-353/00
    Der Antragsteller trägt die Beweislast dafür, dass er den Ausgang des Verfahrens zur Hauptsache nicht abwarten kann, ohne einen derartigen Schaden zu erleiden (Beschlüsse des Gerichts vom 16. Juli 1999 in der Rechtssache T-143/99 R, Hortiplant/Kommission, Slg. 1999, II-2451, Randnr. 18, und in der Rechtssache Rothley u. a./Parlament, Randnr. 103).
  • EuG, 02.05.2000 - T-17/00

    DER PRÄSIDENT DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ERLÄSST EINSTWEILIGE ANORDNUNGEN IN

    Auszug aus EuG, 26.01.2001 - T-353/00
    Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, so dass ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zurückzuweisen ist, sofern eine Voraussetzung fehlt (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 25. November 1999 in der Rechtssache T-222/99 R, Martinez und de Gaulle/Parlament, Slg. 1999, II-3397, Randnr. 22, und vom 2. Mai 2000 in der Rechtssache T-17/00 R, Rothley u. a./Parlament, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37).
  • EuG, 25.11.1999 - T-222/99

    Jean-Claude Martinez und Charles de Gaulle gegen Europaeisches Parlament. -

    Auszug aus EuG, 26.01.2001 - T-353/00
    Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, so dass ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zurückzuweisen ist, sofern eine Voraussetzung fehlt (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 25. November 1999 in der Rechtssache T-222/99 R, Martinez und de Gaulle/Parlament, Slg. 1999, II-3397, Randnr. 22, und vom 2. Mai 2000 in der Rechtssache T-17/00 R, Rothley u. a./Parlament, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37).
  • EuGH, 13.06.1991 - C-50/90

    Sunzest / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.01.2001 - T-353/00
    Nach ständiger Rechtsprechung können Handlungen oder Entscheidungen Gegenstand einer Nichtigkeitsklage im Sinne von Artikel 230 EG sein, wenn sie verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die geeignet sind, die Interessen des Klägers dadurch zu beeinträchtigen, dass sie seine Rechtsstellung in qualifizierter Weise verändern; die Form, in der diese Handlungen oder Entscheidungen ergehen, ist dagegen grundsätzlich ohne Bedeutung für ihre Anfechtbarkeit (Urteil IBM/Kommission, Randnr. 9, Beschluss des Gerichtshofes vom 13. Juni 1991 in der Rechtssache C-50/90, Sunzest/Kommission, Slg. 1991, I-2917, Randnr. 12, und Urteil des Gerichtshofes vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-147/96, Niederlande/Kommission, Slg. 2000, I-4723, Randnr. 25).
  • EuGH, 24.09.1996 - C-239/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.01.2001 - T-353/00
    Wird geltend gemacht, dass die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegende Klage offensichtlich unzulässig sei, kann es sich jedoch als erforderlich erweisen, das Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte festzustellen, aus denen auf den ersten Blick auf die Zulässigkeit der Klage geschlossen werden kann (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 146/85 R, Diezler u. a./WSA, Slg. 1985, 1805, Randnr. 3, vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Fraktion der Europäischen Rechten und Front national/Parlament, Slg. 1986, 2969, Randnr. 19, vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21, und vom 24. September 1996 in den Rechtssachen C-239/96 R und C-240/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475, Randnr. 37; Beschlüsse Martinez und de Gaulle/Parlament, Randnr. 59, und Rothley u. a./Parlament, Randnr. 44).
  • EuGH, 11.06.1985 - 146/85

    Diezler / ESC

    Auszug aus EuG, 26.01.2001 - T-353/00
    Wird geltend gemacht, dass die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegende Klage offensichtlich unzulässig sei, kann es sich jedoch als erforderlich erweisen, das Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte festzustellen, aus denen auf den ersten Blick auf die Zulässigkeit der Klage geschlossen werden kann (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 146/85 R, Diezler u. a./WSA, Slg. 1985, 1805, Randnr. 3, vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Fraktion der Europäischen Rechten und Front national/Parlament, Slg. 1986, 2969, Randnr. 19, vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21, und vom 24. September 1996 in den Rechtssachen C-239/96 R und C-240/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475, Randnr. 37; Beschlüsse Martinez und de Gaulle/Parlament, Randnr. 59, und Rothley u. a./Parlament, Randnr. 44).
  • EuGH, 16.10.1986 - 221/86

    Groupe des droites européennes / Parlament

  • EuGH, 27.01.1988 - 376/87

    Distrivet / Rat

  • EuGH, 22.06.2000 - C-147/96

    Niederlande / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

  • EuGH, 11.05.1989 - C-76/89

    RTE u.a. / Kommission

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