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   EuG, 26.03.2020 - T-571/19   

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EuG, 26.03.2020 - T-571/19 (https://dejure.org/2020,5822)
EuG, Entscheidung vom 26.03.2020 - T-571/19 (https://dejure.org/2020,5822)
EuG, Entscheidung vom 26. März 2020 - T-571/19 (https://dejure.org/2020,5822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Muratbey Gida/ EUIPO (Forme d'un fromage tressé)

    Unionsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Unionsmarke - Form eines geflochtenen Käses - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Muratbey Gida/ EUIPO (Forme d'un fromage tressé)

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Muratbey Gida/ EUIPO (Forme d'un fromage tressé)

    Unionsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Unionsmarke - Form eines geflochtenen Käses - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuG, 31.05.2006 - T-15/05

    'De Waele / HABM (Forme d''une saucisse)' - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale

    Auszug aus EuG, 26.03.2020 - T-571/19
    In der Tat schließen die Durchschnittsverbraucher der Gruppe der betroffenen Waren aus der Form der Waren, wenn grafische oder Wortelemente fehlen, gewöhnlich nicht auf die Herkunft dieser Waren; daher kann es schwieriger sein, die Unterscheidungskraft einer solchen dreidimensionalen Marke als diejenige einer Wort- oder Bildmarke nachzuweisen (Urteil vom 29. April 2004, Henkel/HABM, C-456/01 P und C-457/01 P, EU:C:2004:258, Rn. 38; vgl. ebenfalls in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 2006, De Waele/HABM [Form einer Wurst], T-15/05, EU:T:2006:142, Rn. 32).

    Sodann ist darauf hinzuweisen, dass für die Beurteilung der Frage, ob die in Rede stehende Käseform von den Verkehrskreisen als Hinweis auf die Herkunft der Ware wahrgenommen werden kann, der Gesamteindruck zu prüfen ist, den das Erscheinungsbild des Käses hervorruft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 31. Mai 2006, Form einer Wurst, T-15/05, EU:T:2006:142, Rn. 38).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-488/06

    L & D / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 26.03.2020 - T-571/19
    Seine Anwendung ist von jedem nationalen System unabhängig, und die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern des EUIPO ist ausschließlich auf der Grundlage der Verordnung 2017/1001 in ihrer Auslegung durch den Unionsrichter zu beurteilen (vgl. Urteil vom 17. Juli 2008, L & D/HABM, C-488/06 P, EU:C:2008:420, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.03.2019 - C-621/16

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuG, 26.03.2020 - T-571/19
    Es ist somit als ins Leere gehend zurückzuweisen (vgl. Urteil vom 26. März 2019, Kommission/Italien, C-621/16 P, EU:C:2019:251, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.11.2004 - T-393/02

    Henkel / HABM () und transparent) - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke -

    Auszug aus EuG, 26.03.2020 - T-571/19
    Zwar stellen, wie die Klägerin geltend macht, die in den Mitgliedstaaten bereits vorliegenden Eintragungen einen Umstand dar, der für die Eintragung einer Unionsmarke, ohne entscheidend zu sein, berücksichtigt werden kann, insbesondere indem sie bei der Beurteilung der Anmeldung einer Unionsmarke in die Prüfung mit einbezogen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. November 2004, Henkel/HABM [Form einer weißen und transparenten Flasche], T-393/02, EU:T:2004:342, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.12.2010 - T-346/08

    'Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli / HABM (Forme d''une clochette avec ruban

    Auszug aus EuG, 26.03.2020 - T-571/19
    Die Neuheit oder die Originalität sind keine maßgeblichen Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft einer Marke, so dass es für die Eintragungsfähigkeit einer Marke nicht genügt, dass sie originell ist (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2010, Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli/HABM [Form eines Glöckchens mit rotem Band], T-346/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:548, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus EuG, 26.03.2020 - T-571/19
    Daher ist das EUIPO und gegebenenfalls der Unionsrichter nicht an eine auf der Ebene eines Mitgliedstaats oder gar eines Drittlands ergangene Entscheidung gebunden, in der die Eintragungsfähigkeit desselben Zeichens als nationale Marke bejaht wird (Urteil vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, EU:T:2002:43, Rn. 47).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 26.03.2020 - T-571/19
    Die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001 bedeutet, dass die Marke geeignet ist, die Ware, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. Urteil vom 21. Januar 2010, Audi/HABM, C-398/08 P, EU:C:2010:29, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 26.11.2015 - T-390/14

    Établissement Amra / HABM (KJ KANGOO JUMPS XR)

    Auszug aus EuG, 26.03.2020 - T-571/19
    Dies setzt jedoch voraus, dass die betreffende Marke von den Regeln oder Gepflogenheiten der Branche erheblich abweicht (Urteil vom 26. November 2015, Établissement Amra/HABM [KJ Kangoo Jumps XR], T-390/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:897, Rn. 15).
  • EuG, 11.07.2019 - T-601/18

    Wewi Mobile/ EUIPO (Fi Network)

    Auszug aus EuG, 26.03.2020 - T-571/19
    Ein Zeichen fällt jedoch bereits dann unter das Verbot nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung 2017/1001, wenn ein Eintragungshindernis in Bezug auf einen nicht unerheblichen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise besteht; insoweit braucht nicht geprüft zu werden, ob die anderen zu den maßgeblichen Verkehrskreisen gehörenden Verbraucher dieses Zeichen ebenfalls kennen (vgl. Urteil vom 11. Juli 2019, Wewi Mobile/EUIPO [Fi Network], T-601/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:510, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.06.2019 - T-340/18

    Gibson Brands/ EUIPO - Wilfer (Forme d'un corps de guitare)

    Auszug aus EuG, 26.03.2020 - T-571/19
    Insoweit hat das Gericht bereits den Ansatz gebilligt, wonach es nicht erforderlich ist, nachzuweisen, dass eine identische oder fast identische Form bereits auf dem Markt vorhanden ist, sondern zu prüfen ist, ob die betreffende Branche durch eine große Formenvielfalt gekennzeichnet ist und die angemeldete Marke lediglich als eine Variante davon angesehen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juni 2019, Gibson Brands/EUIPO - Wilfer [Form eines Gitarrenkorpus], T-340/18, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:455, Rn. 35 und 36).
  • BPatG, 08.12.2022 - 30 W (pat) 38/20
    Dabei ist der Senat weder an die die identische Unionsmarke betreffende Entscheidung (Zurückweisung der Anmeldung wegen fehlender Unterscheidungskraft) der Beschwerdekammer vom 13. Juni 2019 (R 108/2019-4) noch an die bestätigende Entscheidung des EuG vom 26. März 2020 (T-571/19) gebunden, da sich die Anschauung der europäischen und der inländischen Verkehrskreise unterscheiden können.

    Wie sich auch aus den Entscheidungen des EUIPO (R 107/2019-4) und des EuG (T-571/19, Rn. 22) zu der identischen Unionsmarkenanmeldung (Az.: 017 912 280) ergibt, erkennt der (mit derartigen Käseformen vertraute) Verkehr in der Streitmarke keine erhebliche Abweichung zu den zuvor gezeigten Käseformen.

    Außerdem haben das EUIPO und das EuG zur identischen Unionsmarkenanmeldung festgestellt, dass die Form der Streitmarke im Rahmen einer auf diesem Warengebiet üblichen Formenvielfalt in der Europäischen Union liegt (vgl. Urteil des EuG v. 26.3.2020 zur identischen Unionsmarkenanmeldung, T-571/19).

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