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   EuG, 26.04.2017 - T-569/16   

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https://dejure.org/2017,11610
EuG, 26.04.2017 - T-569/16 (https://dejure.org/2017,11610)
EuG, Entscheidung vom 26.04.2017 - T-569/16 (https://dejure.org/2017,11610)
EuG, Entscheidung vom 26. April 2017 - T-569/16 (https://dejure.org/2017,11610)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    OU / Kommission

    Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Disziplinarverfahren - Vorläufige Dienstenthebung - Einbehaltung von Bezügen - Verweis -Auszahlung - Art. 24 Abs. 4 des Anhangs IX des Statuts

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Disziplinarverfahren - Vorläufige Dienstenthebung - Einbehaltung von Bezügen - Verweis - Auszahlung - Art. 24 Abs. 4 des Anhangs IX des Statuts

 
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  • EuG, 16.07.1998 - T-219/96

    Y / Parlament

    Auszug aus EuG, 26.04.2017 - T-569/16
    Die Einbehaltung von Bezügen ist jedoch keine Disziplinarstrafe, sondern nur eine vorübergehende Maßnahme, die für die Zeit getroffen wird, bis das Disziplinarverfahren abgeschlossen und gegebenenfalls eine Disziplinarstrafe verhängt wird (Urteil vom 16. Juli 1998, Y/Parlament, T-219/96, EU:T:1998:178, Rn. 29).
  • EuGH, 14.02.2012 - C-17/10

    Die tschechische Wettbewerbsbehörde kann die Auswirkungen eines weltumspannenden

    Auszug aus EuG, 26.04.2017 - T-569/16
    Wie die Kommission geltend macht, sind zwar bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. Urteile vom 14. Februar 2012, Toshiba Corporation u. a., C-17/10, EU:C:2012:72, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 7. März 1996, de Rijk/Kommission, T-362/94, EU:T:1996:35, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.03.1996 - T-362/94

    Jan Robert De Rijk gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 26.04.2017 - T-569/16
    Wie die Kommission geltend macht, sind zwar bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. Urteile vom 14. Februar 2012, Toshiba Corporation u. a., C-17/10, EU:C:2012:72, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 7. März 1996, de Rijk/Kommission, T-362/94, EU:T:1996:35, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGöD - F-141/15 (anhängig)

    ZZ / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.04.2017 - T-569/16
    Die Rechtssache ist unter dem Aktenzeichen F-141/15 in das Register eingetragen worden.
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