Rechtsprechung
EuG, 26.06.2019 - T-617/17 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Vialto Consulting/ Kommission
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Vialto Consulting/ Kommission
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Vialto Consulting/ Kommission
Außervertragliche Haftung - Instrument für Heranführungshilfe - Drittstaat - Nationaler öffentlicher Auftrag - Dezentralisierte Verwaltung - Entscheidung einer nationalen Behörde - Untersuchungen des OLAF - Immaterieller Schaden - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vialto Consulting/ Kommission
Verfahrensgang
- EuG, 26.06.2019 - T-617/17
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-650/19
- EuGH, 28.10.2021 - C-650/19
- EuG, 21.12.2022 - T-617/17
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 28.10.2021 - C-650/19
Vialto Consulting/ Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - …
(im Folgenden: Vialto) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 26. Juni 2019, Vialto Consulting/Kommission (T-617/17, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2019:446), mit dem das Gericht ihre Klage auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der ihr durch vermeintlich rechtswidriges Verhalten der Europäischen Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Zusammenhang mit ihrem Ausschluss von dem Dienstleistungsvertrag mit der Referenz TR2010/0311.01-02/001 (im Folgenden: fraglicher Vertrag) entstanden sein soll.Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 26. Juni 2019, Vialto Consulting/Kommission (T - 617/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:446), wird aufgehoben, soweit die von der Vialto Consulting Kft.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-650/19
Vialto Consulting/ Kommission
(im Folgenden: Vialto oder Rechtsmittelführerin), das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 26. Juni 2019, Vialto Consulting/Kommission (T-617/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:446, im Folgenden: angefochtenes Urteil), aufzuheben.- das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 26. Juni 2019, Vialto Consulting/Kommission (T-617/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:446), insoweit aufzuheben, als darin entschieden wurde, die Rechtsmittelführerin könne sich nicht darauf berufen, dass die Kommission verpflichtet sei, sie vor Erlass der Entscheidung der CFCU über ihren Ausschluss vom fraglichen Vertrag anzuhören;.