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   EuG, 26.09.1997 - T-183/97 R   

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https://dejure.org/1997,9735
EuG, 26.09.1997 - T-183/97 R (https://dejure.org/1997,9735)
EuG, Entscheidung vom 26.09.1997 - T-183/97 R (https://dejure.org/1997,9735)
EuG, Entscheidung vom 26. September 1997 - T-183/97 R (https://dejure.org/1997,9735)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Politik im Bereich Forschung und technologische Entwicklung - Programm MAST III - Entscheidung zur Festlegung der Aktionsvorschläge, die einen Gemeinschaftszuschuß erhalten können - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs

  • Europäischer Gerichtshof

    Micheli u.a. / Kommission

  • EU-Kommission

    Carla Micheli und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Gemeinsame Politik im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung - Programm MAST III - Entscheidung zur Festlegung der Aktionsvorschläge, die einen Gemeinschaftszuschuß erhalten können - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Antrag auf Aussetzung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Entscheidung der Kommission vom 26. März 1997 zur Festlegung der Haupt- und Reserveliste der Aktionsvorschläge, die für einen Gemeinschaftszuschuss im Rahmen des Programms MAST III in Frage kommen; Gemeinsame Politik im ...

  • Judicialis

    EGV Art. 185 (jetzt EGV Art. 242); ; Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom Art. 4; ; Entscheidung 94/804/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 13.05.1993 - T-24/93

    Compagnie Maritime Belge Transport NV gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuG, 26.09.1997 - T-183/97
    22 und 23, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 13. Mai 1993 in der Rechtssache T-24/93 R, Slg. 1993, II-543, Randnr. 34).
  • EuG, 26.02.1997 - T-191/96

    C.A.S. Succhi di Frutta SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 26.09.1997 - T-183/97
    Den Beweis für das Vorliegen dieser Voraussetzungen haben die Antragsteller zu führen (vgl. insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 26. Februar 1997 in der Rechtssache T-191/96 R, CAS Succhi di Frutta/Kommission, Slg. 1997, II-211, Randnr. 31).
  • EuG, 02.07.1992 - T-61/89

    Dansk Pelsdyravlerforening gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 26.09.1997 - T-183/97
    Bei der Prüfung, ob diese sich auf die vergleichende Prüfung durch die Kommission beziehende Begründung dem ersten Anschein nach als ausreichend angesehen werden kann, ist zunächst zu beachten, daß nach ständiger Rechtsprechung "der in Artikel 190 EWG-Vertrag verankerte Grundsatz einer ausreichend genauen Begründung zu den Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts [gehört]" (Urteil des Gerichts vom 2. Juli 1992 in der Rechtssache T-61/89, Dansk Pelsdyravlerforening/Kommission, Slg. 1992, II-1931, Randnrn. 129 und 131; vgl. auch Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache Technische Universität München, a. a. O.).
  • EuG, 12.01.1995 - T-85/94

    Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 26.09.1997 - T-183/97
    Sie braucht, damit die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassen Maßnahme entnehmen können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrollaufnahme wahrnehmen kann, nicht die einzelnen tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte zu nennen (vgl.insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, und vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-466/93, Atlanta Fruchthandelsgesellschaft u. a., Slg. 1995, I-3799, sowie Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45).
  • EuG, 17.12.1996 - T-164/96

    Moccia Irme SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS -

    Auszug aus EuG, 26.09.1997 - T-183/97
    Folglich liegen im vorliegenden Fall die Voraussetzungen nicht vor, von denen nach ständiger Rechtsprechung der Erlaß einer einstweiligen Anordnung abhängt (vgl. insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 17. Dezember 1996 in der Rechtssache T-164/96 R, Slg. 1996, II-2261, Randnr. 26).
  • EuG, 12.02.1992 - T-52/90

    Cornelis Volger gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verfahren zur Besetzung

    Auszug aus EuG, 26.09.1997 - T-183/97
    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil des Gerichts vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache T-52/90, Volger/Parlament, Slg. 1992, II-121, Randnrn. 26 bis 29) ist die Kommission dem ersten Anschein nach an die von ihr selbst in diesen beiden Schriftstücken festgelegten Modalitäten der Prüfung der Vorschläge gebunden, die im übrigen nach Nummer 6 der zweiten Ausschreibung den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden.
  • EuGH, 04.12.1991 - C-225/91

    Matra / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.09.1997 - T-183/97
    Die Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung, soweit mit ihr die Reserveliste aufgestellt wurde, setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, daß den Antragstellern die Gefahr eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens droht (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 4. Dezember 1991 in der Rechtssache C-225/91 R, Matra/Kommission, Slg. 1991, I-5823, Randnrn.
  • EuG, 15.07.1997 - T-179/97

    Nederlandse Antillen / Rat

    Auszug aus EuG, 26.09.1997 - T-183/97
    Die beantragten Maßnahmen müssen in dem Sinne vorläufig sein, daß sie die Entscheidung zur Hauptsache nicht vorwegnehmen (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 15. Juli 1997 in der Rechtssache T-179/97 R, Niederländische Antillen/Rat, Slg. 1997, II-1297).
  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuG, 26.09.1997 - T-183/97
    Nur so kann der [Gemeinschaftsrichter] überprüfen, ob die für die Wahrnehmung des Beurteilungsspielraums maßgeblichen sachlichen und rechtlichen Umstände vorgelegen haben" (Urteil des Gerichtshofes vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-269/90, Technische Universität München, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 14).
  • EuGH, 09.11.1995 - C-466/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (II) / Bundesamt für Ernährung und

    Auszug aus EuG, 26.09.1997 - T-183/97
    Sie braucht, damit die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassen Maßnahme entnehmen können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrollaufnahme wahrnehmen kann, nicht die einzelnen tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte zu nennen (vgl.insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, und vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-466/93, Atlanta Fruchthandelsgesellschaft u. a., Slg. 1995, I-3799, sowie Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-181/90

    Consorgan / Kommission

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