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   EuG, 26.09.2002 - T-199/99   

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https://dejure.org/2002,8756
EuG, 26.09.2002 - T-199/99 (https://dejure.org/2002,8756)
EuG, Entscheidung vom 26.09.2002 - T-199/99 (https://dejure.org/2002,8756)
EuG, Entscheidung vom 26. September 2002 - T-199/99 (https://dejure.org/2002,8756)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EAGFL - Streichung einer finanziellen Beteiligung - Artikel 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Vorherige Anhörung des Begünstigten - Angemessene Prüfung des Falles durch die Kommission - Verteidigungsrechte - Offensichtlich fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Sgaravatti Mediterranea / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Sgaravatti Mediterranea Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 10 EG; Verordnung Nr. 4253/88 des Rates, Artikel 23 Absatz 2 und 24 Absatz 2
    1. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt - Strukturinterventionen - Gemeinschaftsfinanzierung - Eingehende Überprüfung durch die nationalen Behörden, ob der Zuschussempfänger seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist - Keine Verpflichtung der Kommission, ...

  • EU-Kommission

    Sgaravatti Mediterranea Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EAGFL - Streichung einer finanziellen Beteiligung - Artikel 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Vorherige Anhörung des Begünstigten - Angemessene Prüfung des Falles durch die Kommission - Verteidigungsrechte - Offensichtlich fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds; Durchführung eines Pilotvorhabens für Wiederbepflanzungstechniken und Umwelttechnologie im Mittelmeerraum; Bewilligung eines Gemeinschaftszuschusses; Streichung einer finanziellen Beteiligung; Vorherige Anhörung des ...

  • Judicialis

    Verordnung 4253/88/EWG Art. 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(1999) 1502 der Kommission vom 4. Juni 1999 über die Streichung der finanziellen Beteiligung des EAGFL, die ursprünglich für ein Pilotprojekt für Wiederbepflanzungstechniken und Umwelttechnologie im Mittelmeerraum (Sardinien/Italien) ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 24.01.2002 - C-500/99

    Conserve Italia / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.09.2002 - T-199/99
    Unter diesen Umständen ist es für das einwandfreie Funktionieren des Kontroll- und Beweissystems, das zur Nachprüfung der Erfüllung der Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses eingeführt worden ist, unerlässlich, dass die Personen, die Gemeinschaftszuschüsse beantragen und erhalten könnten, zuverlässige Angaben machen (Urteil des Gerichtshofes vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-500/99, Conserve Italia/Kommission, Slg. 2002, I-867, Randnrn.

    85 bis 89, und Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96, Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139, Randnrn.

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was für die Erreichung des verfolgten Zieles geeignet und erforderlich ist (Urteil vom 12. Oktober 1999, Conserve Italia/Kommission, Randnr. 101).

    Insbesondere kann nach diesem Grundsatz ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist, mit dem Verlust eines durch die Gemeinschaftsregelung verliehenen Anspruchs, etwa eines Anspruchs auf einen Zuschuss, geahndet werden (Urteil vom 12. Oktober 1999, Conserve Italia/Kommission, Randnr. 103).

  • EuG, 29.09.1999 - T-126/97

    Sonasa / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.09.2002 - T-199/99
    Was die Kontrolle der Einhaltung der finanziellen Verpflichtungen durch die Zuschussempfänger angeht, so sieht Artikel 23 der Verordnung Nr. 4253/88 in geänderter Fassung unter der Überschrift "Finanzkontrolle" ein System enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten vor (so z. B. für den Europäischen Sozialfonds, Urteil des Gerichts vom 29. September 1999 in der Rechtssache T-126/97, Sonasa/Kommission, Slg. 1999, II-2793, Randnr. 52, und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Der Umfang der Begründungspflicht hängt von der Art des in Rede stehenden Rechtsakts und den Umständen, unter denen er erlassen wurde, sowie von sämtlichen Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet ab (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15 und 16; Urteil des Gerichts Sonasa/Kommission, Randnr. 64).

    Da eine Entscheidung über die Kürzung eines Gemeinschaftszuschusses schwerwiegende Folgen für den Empfänger des Zuschusses haben kann, muss ihre Begründung die Gründe klar wiedergeben, die die Kürzung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag rechtfertigen (Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 33, und Urteil Sonasa/Kommission, Randnr. 65).

    104 und 105, sowie Urteil Sonasa/Kommission, Randnr. 68).

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes kann jedoch nicht von einem Unternehmen geltend gemacht werden, das sich einer offensichtlichen Verletzung der geltenden Bestimmungen schuldig gemacht hat (Urteil Sonasa/Kommission, Randnrn. 33 und 34).

  • EuGH, 11.05.2000 - C-428/98

    Deutsche Post / IECC und Kommission

    Auszug aus EuG, 26.09.2002 - T-199/99
    Der Antrag auf Kürzung des zurückzuzahlenden Betrags ist auf jeden Fall unzulässig, da es im Rahmen eines Verfahrens wegen Nichtigerklärung nicht Aufgabe des Gerichts ist, die streitige Entscheidung durch eine andere Entscheidung zu ersetzen oder sie abzuändern (Beschluss des Gerichtshofes vom 11. Mai 2000 in der Rechtssache C-428/98 P, Deutsche Post/IECC und Kommission, Slg. 2000, I-3061, Randnr. 28).
  • EuG, 12.10.1999 - T-216/96

    Conserve Italia / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.09.2002 - T-199/99
    85 bis 89, und Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96, Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139, Randnrn.
  • EuG, 12.01.1995 - T-85/94

    Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 26.09.2002 - T-199/99
    Da eine Entscheidung über die Kürzung eines Gemeinschaftszuschusses schwerwiegende Folgen für den Empfänger des Zuschusses haben kann, muss ihre Begründung die Gründe klar wiedergeben, die die Kürzung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag rechtfertigen (Urteil des Gerichts vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 33, und Urteil Sonasa/Kommission, Randnr. 65).
  • EuG, 24.04.1996 - T-551/93
    Auszug aus EuG, 26.09.2002 - T-199/99
    Eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses kann als ordnungsgemäß begründet angesehen werden, wenn sie entweder die Gründe, die die Kürzung des Zuschusses rechtfertigen, selbst klar zum Ausdruck bringt oder andernfalls hinreichend deutlich auf einen Rechtsakt der zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats Bezug nimmt, in dem diese die Gründe für eine derartige Kürzung klar angeben, soweit das betroffene Unternehmen von diesem Rechtsakt Kenntnis nehmen konnte (Urteile des Gerichts Branco/Kommission, Randnr. 36, vom 24. April 1996 in den Rechtssachen T-551/93 und T-231/94 bis T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnrn.
  • EuG, 23.09.1994 - T-461/93

    Bau eines Informationszentrums; Anspruch auf Schadensersatz ; Antrag auf

    Auszug aus EuG, 26.09.2002 - T-199/99
    Die Kommission kann in diesem Zusammenhang jederzeit, auch nach Durchführung der Arbeiten, ein Prüfverfahren einleiten und gegebenenfalls den Gemeinschaftszuschuss streichen, wenn der Begünstigte bestimmte wesentliche Pflichten verletzt hat (siehe entsprechend Urteil des Gerichts vom 23. September 1994 in der Rechtssache T-461/93, An Taisce und WWF UK/Kommission, Slg. 1994, II-733, Randnr. 36).
  • EuG, 16.07.1998 - T-72/97

    Proderec / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.09.2002 - T-199/99
    142 bis 144, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-72/97, Proderec/Kommission, Slg. 1998, II-2847, Randnrn.
  • EuGH, 24.10.1996 - C-32/95

    Kommission / Lisrestal u.a.

    Auszug aus EuG, 26.09.2002 - T-199/99
    Dieser Grundsatz gebietet es, dass die Adressaten von Entscheidungen, die ihre Interessen spürbar beeinträchtigen, in die Lage versetzt werden, ihren Standpunkt in sachdienlicher Weise vorzutragen (Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-32/95 P, Kommission/Lisrestal u. a., Slg. 1996, I-5373, Randnr. 21).
  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.09.2002 - T-199/99
    Der Umfang der Begründungspflicht hängt von der Art des in Rede stehenden Rechtsakts und den Umständen, unter denen er erlassen wurde, sowie von sämtlichen Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet ab (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15 und 16; Urteil des Gerichts Sonasa/Kommission, Randnr. 64).
  • EuGH, 24.09.1985 - 181/84

    Man (Sugar) / IBAP

  • EuGH, 27.11.1986 - 21/85

    Maas / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

  • EuGH, 25.09.1984 - 117/83

    Könecke / Balm

  • EuGH, 12.12.1990 - C-172/89

    Vandemoortele / Kommission

  • EuG, 28.01.2004 - T-180/01

    Euroagri / Kommission - EAGFL - Streichung einer finanziellen Beteiligung -

    37 Die Streichung eines Gemeinschaftszuschusses aufgrund von dem Begünstigten vorgeworfenen Unregelmäßigkeiten hat Sanktionscharakter, wenn sie nicht auf Rückforderung der wegen dieser Unregelmäßigkeiten zu Unrecht gezahlten Beträge beschränkt ist und zum Zweck der Abschreckung erfolgt (Urteil des Gerichts vom 26. September 2002 in der Rechtssache T-199/99, Sgaravatti Mediterranea/Kommission, Slg. 2002, II-3731, Randnr. 127).

    80 Schließlich hat die Klägerin in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht, dass das Gericht in dem oben in Randnummer 37 zitierten Urteil Sgaravatti Mediterranea/Kommission entschieden habe, dass die Ergebnisse der von den nationalen Behörden im Rahmen eines Strafverfahrens durchgeführten Kontrollen Umstände seien, die die Streichung eines Zuschusses rechtfertigen könnten.

    Zwar ist in dem oben in Randnummer 37 zitierten Urteil Sgaravatti Mediterranea/Kommission festgestellt worden (Randnrn. 42 bis 49), dass sich die Kommission auf die Ergebnisse einer von den nationalen Behörden durchgeführten Kontrolle stützen darf, um zu prüfen, ob das Vorliegen von Unregelmäßigkeiten erwiesen ist, die eine Sanktion nach Artikel 24 der Verordnung Nr. 4253/88 rechtfertigen.

    200 Der Antrag auf Kürzung des zurückzuzahlenden Betrags ist auf jeden Fall unzulässig, da es im Rahmen eines Verfahrens wegen Nichtigerklärung nicht Aufgabe des Gerichts ist, die streitige Entscheidung durch eine andere Entscheidung zu ersetzen oder sie abzuändern (Urteil Sgaravatti Mediterranea/Kommission, zitiert oben in Randnr. 37, Randnr. 141).

  • EuG, 29.05.2013 - T-384/10

    Spanien / Kommission - Kohäsionsfonds - Verordnung (EG) Nr. 1164/94 - Vorhaben,

    In Bezug auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist insbesondere noch darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Unionssystems von grundlegender Bedeutung ist, mit dem Verlust eines durch die Unionsregelung verliehenen Anspruchs, etwa eines Anspruchs auf einen finanziellen Zuschuss, geahndet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 26. September 2002, Sgaravatti Mediterranea/Kommission, T-199/99, Slg. 2002, II-3731, Randnrn. 134 und 135, und vom 19. November 2008, Griechenland/Kommission, T-404/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 19.09.2012 - T-265/08

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung -

    So hat es im Urteil vom 26. September 2002, Sgaravatti Mediterranea/Kommission (T-199/99, Slg. 2002, II-3731, Randnr. 45), entschieden, dass sich die Kommission, wenn die nationalen Behörden eingehend überprüft haben, ob der Empfänger eines Gemeinschaftszuschusses seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist, auf ihre ausführlichen Tatsachenfeststellungen stützen und prüfen darf, ob diese Feststellungen auf das Vorliegen von Unregelmäßigkeiten schließen lassen, die eine Sanktion nach Art. 24 Abs. 2 der Verordnung Nr. 4253/88 rechtfertigen.

    Insbesondere kann nach diesem Grundsatz ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist, mit dem Verlust eines durch die Unionsregelung verliehenen Anspruchs, etwa eines Anspruchs auf einen finanziellen Zuschuss, geahndet werden (Urteil Sgaravatti Mediterranea/Kommission, Randnrn. 134 und 135).

  • EuG, 21.11.2012 - T-270/08

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung -

    So hat es im Urteil vom 26. September 2002, Sgaravatti Mediterranea/Kommission (T-199/99, Slg. 2002, II-3731, Randnr. 45), entschieden, dass sich die Kommission, wenn die nationalen Behörden eingehend überprüft haben, ob der Empfänger eines Gemeinschaftszuschusses seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist, auf deren ausführliche Tatsachenfeststellungen stützen und prüfen darf, ob diese Feststellungen auf das Vorliegen von Unregelmäßigkeiten schließen lassen, die eine Sanktion nach Art. 24 Abs. 2 der Verordnung Nr. 4253/88 rechtfertigen.

    Insbesondere kann nach diesem Grundsatz ein Verstoß gegen die Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist, mit dem Verlust eines durch die Unionsregelung verliehenen Anspruchs, etwa eines Anspruchs auf einen finanziellen Zuschuss, geahndet werden (Urteil Sgaravatti Mediterranea/Kommission, Randnrn. 134 und 135).

  • EuG, 30.06.2009 - T-444/07

    CPEM / Kommission - ESF - Streichung eines Zuschusses - Bericht des OLAF

    Hierbei ist auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach schon aufgrund der Art der finanziellen Zuschüsse der Gemeinschaft die Verpflichtung, die in der Bewilligungsentscheidung aufgestellten finanziellen Bedingungen einzuhalten, genauso wie die Verpflichtung zur tatsächlichen Durchführung des betreffenden Vorhabens eine der Hauptpflichten des Begünstigten und damit eine Bedingung für die Gewährung des Gemeinschaftszuschusses darstellt (Urteil des Gerichtshofs vom 19. Januar 2006, Comunità montana della Valnerina/Kommission, C-240/03 P, Slg. 2006, I-731, Randnr. 86, sowie Urteile des Gerichts vom 26. September 2002, Sgaravatti Mediterranea/Kommission, T-199/99, Slg. 2002, II-3731, Randnr. 130, und Vela und Tecnagrind/Kommission, Randnr. 399).

    In diesem Zusammenhang ist Art. 24 Abs. 1 und 2 der Verordnung Nr. 4253/88 dahin auszulegen, dass er die Kommission berechtigt, den finanziellen Zuschuss zu streichen, wenn gegen die finanziellen Bedingungen der Bewilligungsentscheidung verstoßen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Sgaravatti Mediterranea/Kommission, Randnrn. 130 und 131).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-57/02

    Acerinox / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Legierungszuschlag

    40 - Vgl. u. a. Urteile vom 12. Dezember 1985 in der Rechtssache 67/84 (Sideradria/Kommission, Slg. 1985, 3983, Randnr. 21) und vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 30) sowie Urteile des Gerichts vom 24. April 1996 in den verbundenen Rechtssachen T-551/93 und T-231/94 bis T-234/94 (Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnr. 76), vom 29. September 1999 in der Rechtssache T-126/97 (Sonasa/Kommission, Slg. 1999, II-2793, Randnr. 34), vom 26. September 2002 in der Rechtssache T-199/99 (Sgaravatti Mediterranea/Kommission, Slg. 2002, II-3731, Randnr. 111), vom 13. März 2003 in der Rechtssache T-125/01 (José Marti Peix/Kommission, Slg. 2003, II-865, Randnr. 107) und vom 9. April 2003 in der Rechtssache T-217/01 (Forum des migrants/Kommission, Slg. 2003, II-1563, Randnr. 76).
  • EuG, 18.10.2005 - T-60/03

    Regione Siciliana / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Artikel 230

    76 Zum Wortlaut von Artikel 24 Absatz 2, der die Streichung des Zuschusses nicht ausdrücklich vorsieht, genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung (Urteile des Gerichts vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache T-216/96, Conserve Italia/Kommission, Slg. 1999, II-3139, Randnr. 92, vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache T-143/99, Hortiplant/Kommission, Slg. 2001, II-1665, Randnr. 40, vom 26. September 2002 in der Rechtssache T-199/99, Sgaravatti Mediterranea/Kommission, Slg. 2002, II-3731, Randnrn.
  • EuG, 17.06.2010 - T-428/07

    CEVA / Kommission - Schiedsklausel - Im Rahmen des spezifischen Programms für

    Dagegen sieht Art. 3 Abs. 5 des Anhangs II, falls im Zuge einer Finanzprüfung ein Betrug oder schwerwiegende finanzielle Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, für die Kommission die Möglichkeit vor, den gesamten von der Union gezahlten Finanzbeitrag zurückzufordern, und hat damit die Abschreckung zum Ziel (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 26. September 2002, Sgaravatti Mediterranea/Kommission, T-199/99, Slg. 2002, II-3731, Randnr. 136).
  • EuG, 22.01.2008 - T-298/04

    Efkon / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2004/52/EG -

    Zum Hilfsantrag der Klägerin, das Gericht möge die Verwendung ihrer aktiven Infrarottechnologie in elektronischen Mautsystemen zulassen, ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Gemeinschaftsrichter im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle auf der Grundlage des Art. 230 EG nicht befugt ist, den Organen Weisungen zu erteilen oder sich an ihre Stelle zu setzen (Urteile des Gerichtshofs vom 22. Januar 2004, Mattila/Rat und Kommission, C-353/01 P, Slg. 2004, I-1073, Randnr. 15, und des Gerichts vom 26. September 2002, Sgaravatti Mediterranea/Kommission, T-199/99, Slg. 2002, II-3731, Randnr. 141).
  • EuG, 18.03.2010 - T-94/08

    Centre de coordination Carrefour / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche

    Außerdem wäre im Fall der Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung eine neue Entscheidung der Kommission erforderlich, um die neue Übergangsfrist zu bestimmen, die die Zentren in Anspruch nehmen könnten, da es im Rahmen eines Verfahrens wegen Nichtigerklärung nicht Aufgabe des Gerichts ist, die angefochtene Entscheidung durch eine andere Entscheidung zu ersetzen oder sie abzuändern (Beschluss des Gerichtshofs vom 11. Mai 2000, Deutsche Post/IECC und Kommission, C-428/98 P, Slg. 2000, I-3061, Randnr. 28, und Urteil des Gerichts vom 26. September 2002, Sgaravatti Mediterranea/Kommission, T-199/99, Slg. 2002, II-3731, Randnr. 141).
  • EuG, 09.09.2008 - T-349/06

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung - Änderung

  • EuG, 13.03.2003 - T-340/00

    Comunità montana della Valnerina / Kommission

  • EuG, 16.09.2013 - T-402/06

    Spanien / Kommission

  • EuG, 18.03.2010 - T-189/08

    Forum 187 / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 12.12.2006 - T-95/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMISSION, WONACH DIE SPANISCHE

  • EuG, 18.01.2005 - T-141/01

    Entorn / Kommission - EAGFL - Finanzielle Beteiligung an einem

  • EuG, 10.09.2015 - T-346/13

    Griechenland / Kommission

  • EuGH, 10.10.2012 - C-497/11

    Griechenland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-271/01

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