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   EuG, 26.11.1993 - T-460/93   

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https://dejure.org/1993,12269
EuG, 26.11.1993 - T-460/93 (https://dejure.org/1993,12269)
EuG, Entscheidung vom 26.11.1993 - T-460/93 (https://dejure.org/1993,12269)
EuG, Entscheidung vom 26. November 1993 - T-460/93 (https://dejure.org/1993,12269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Darlehens für ein Bauvorhaben ; Nichtigkeit einer Genehmigung ; Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173; ; EWG-Vertrag Art. 180

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuG, 26.11.1993 - T-460/93
    Bezueglich der ihres Erachtens vergleichbaren Situation bei den Handlungen des Europäischen Parlaments, die gegenüber Dritten Rechtswirkungen entfalten sollten, habe der Gerichtshof durch sein Urteil vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83 (Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339, Randnr. 25) eine Nichtigkeitsklage für zulässig erklärt.

    17 Es ist jedoch zu prüfen, ob diese Bestimmung des Vertrages in dem Sinne auszulegen ist, den die Kläger vorgeschlagen haben, die sich dabei auf das vorgenannte Urteil Les Verts/Parlament beziehen.

    Als das Parlament später umfangreichere Befugnisse erhielt, die ihm solche Handlungen ermöglichten, erschien es erforderlich, daß der Gerichtshof über sie seine richterliche Kontrolle ausüben kann (vgl. Urteil Les Verts/Parlament, a. a. O., Randnrn. 22 bis 25).

    23 Der Gerichtshof hat zum Verfahren der Verabschiedung des Haushaltsplans durch das Parlament entschieden, daß dieses lediglich zu einer Ermächtigung führt, Mittel zu binden, und daß somit eine natürliche oder juristische Person von den Rechtsakten, die Teil dieses Verfahrens sind, nicht unmittelbar betroffen sein kann (vgl. Beschluß vom 26. September 1984 in der Rechtssache 295/83, Les Verts/Parlament, Slg. 1984, 3331, Randnr. 7).

  • EuGH, 02.12.1992 - C-370/89

    SGEEM und Etroy / EIB

    Auszug aus EuG, 26.11.1993 - T-460/93
    14 Im übrigen zeige das Urteil des Gerichtshofes vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89 (SGEEM und Etroy/EIB, Slg. 1992, I-6211), durch das der Gerichtshof bei einer Schadensersatzklage gegen die EIB deren Nichterwähnung in Artikel 215 EWG-Vertrag berichtigt habe, die Notwendigkeit einer weiten Auslegung des Vertrages.

    Das von den Klägern angeführte Urteil SGEEM und Etroy/EIB zeigt indessen, daß dem Gemeinschaftsrichter eine Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten zwischen der EIB und Dritten bezueglich der ausservertraglichen Haftung der Gemeinschaft zuerkannt wurde.

  • EuGH, 26.09.1984 - 295/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuG, 26.11.1993 - T-460/93
    23 Der Gerichtshof hat zum Verfahren der Verabschiedung des Haushaltsplans durch das Parlament entschieden, daß dieses lediglich zu einer Ermächtigung führt, Mittel zu binden, und daß somit eine natürliche oder juristische Person von den Rechtsakten, die Teil dieses Verfahrens sind, nicht unmittelbar betroffen sein kann (vgl. Beschluß vom 26. September 1984 in der Rechtssache 295/83, Les Verts/Parlament, Slg. 1984, 3331, Randnr. 7).
  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Bei Ausübung ihrer Kredittätigkeiten, d. h., wenn sie wie jedes andere Bankinstitut auf den Finanzmärkten tätig sei, falle sie jedoch nicht unter die Zuständigkeit des Gerichts (Beschluss des Gerichts vom 26. November 1993, Tête u. a./EIB, T-460/93, Slg. 1993, II-1257, Randnr. 20).

    In diesem Sinne hat das Gericht in Randnr. 18 des Beschlusses Tête u. a./EIB, oben in Randnr. 31 angeführt, festgestellt, dass "[d]ie EIB ... ihre ursprüngliche Aufgabe behalten [hat], die darin besteht, Darlehen und Bürgschaften zu gewähren (siehe Artikel 129 und 130 [EWG], 198d und 198e [EG])" und dass "[g]egenüber Dritten, die weder Darlehen noch Bürgschaften der EIB erhalten, ... diese demnach keine Entscheidungen (trifft), die Rechtswirkungen erzeugen".

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-15/00

    Kommission / EIB

    34: - Zitiert in Fußnote 29.35: - Die EIB bezieht sich auf den Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 26. November 1993 in der Rechtssache T-460/93 (Tête/EIB, Slg. 1993, II-1257, Randnrn. 17 und 20).
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