Rechtsprechung
   EuG, 26.11.2018 - T-458/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38818
EuG, 26.11.2018 - T-458/17 (https://dejure.org/2018,38818)
EuG, Entscheidung vom 26.11.2018 - T-458/17 (https://dejure.org/2018,38818)
EuG, Entscheidung vom 26. November 2018 - T-458/17 (https://dejure.org/2018,38818)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,38818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Shindler u.a./ Rat

    Nichtigkeitsklage - Institutionelles Recht - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union - Abkommen, in dem die Einzelheiten des Austritts festgelegt werden - Art. 50 EUV - Beschluss des Rates zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Institutionelles Recht - Brexit: Die Klage dreizehn britischer Staatsbürger, die in anderen EU-Staaten als dem Vereinigten Königreich leben, auf Nichtigerklärung des Beschlusses, mit dem die Ermächtigung zur Aufnahme der Brexit-Verhandlungen erteilt wurde, ist unzulässig

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Shindler u.a./ Rat

    Nichtigkeitsklage - Institutionelles Recht - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union - Abkommen, in dem die Einzelheiten des Austritts festgelegt werden - Art. 50 EUV - Beschluss des Rates zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Aufnahme der Austrittsverhandlungen: Der Brexit muss erst passieren

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Shindler u.a./ Rat

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Brexit - Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses ist unzulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Klage von Auslands-Briten gegen Brexit-Verhandlungen unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage auf Nichtigkeitserklärung gegen Brexit-Verhandlungen unzulässig - Fehlende Klagebefugnis aufgrund mangelnder Rechtsbetroffenheit

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 13.10.2011 - C-463/10

    Deutsche Post / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Verordnung

    Auszug aus EuG, 26.11.2018 - T-458/17
    Wird eine Nichtigkeitsklage zudem - wie im vorliegenden Fall - von nicht privilegierten Klägern gegen eine nicht an sie gerichtete Handlung erhoben, überschneidet sich das Erfordernis, dass die verbindlichen Rechtswirkungen der angefochtenen Maßnahme die Interessen der Kläger durch eine qualifizierte Änderung ihrer Rechtsstellung beeinträchtigen, mit den Voraussetzungen nach Art. 263 Abs. 4 AEUV (Urteil vom 13. Oktober 2011, Deutsche Post und Deutschland/Kommission, C-463/10 P und C-475/10 P, EU:C:2011:656, Rn. 38).

    Die Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von dem mit der Klage angefochtenen Rechtsakt unmittelbar betroffen sein muss, ist nur dann erfüllt, wenn sich die beanstandete Maßnahme auf die Rechtsstellung des Klägers unmittelbar auswirkt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission, C-386/96 P, EU:C:1998:193, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 13. Oktober 2011, Deutsche Post und Deutschland/Kommission, C-463/10 P und C-475/10 P, EU:C:2011:656, Rn. 66).

  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

    Auszug aus EuG, 26.11.2018 - T-458/17
    Diese Zulässigkeitsvoraussetzung ist zwar im Licht des in Art. 47 der Charta der Grundrechte verankerten Grundrechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz auszulegen, sie kann jedoch nicht wegfallen, ohne dass die den Unionsgerichten durch den AEU-Vertrag verliehenen Befugnisse überschritten würden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 97 und 98).
  • EuGH, 28.04.2015 - C-456/13

    T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage -

    Auszug aus EuG, 26.11.2018 - T-458/17
    Im Übrigen wird die gerichtliche Kontrolle der Wahrung der Rechtsordnung der Union, wie sich aus Art. 19 Abs. 1 EUV ergibt, nicht nur durch den Gerichtshof, sondern auch durch die Gerichte der Mitgliedstaaten gewährleistet (vgl. Urteil vom 28. April 2015, T & L Sugars und Sidul Açúcares/Kommission, C-456/13 P, EU:C:2015:284, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.11.2018 - T-458/17
    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Nichtigkeitsklage gegen alle Handlungen der Organe gegeben ist, die - unabhängig von ihrer Rechtsnatur oder Form - dazu bestimmt sind, verbindliche Rechtswirkungen zu erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung berühren (Urteile vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, EU:C:1981:264, Rn. 9, und vom 26. Januar 2010, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, C-362/08 P, EU:C:2010:40, Rn. 51).
  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.11.2018 - T-458/17
    Die Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von dem mit der Klage angefochtenen Rechtsakt unmittelbar betroffen sein muss, ist nur dann erfüllt, wenn sich die beanstandete Maßnahme auf die Rechtsstellung des Klägers unmittelbar auswirkt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission, C-386/96 P, EU:C:1998:193, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 13. Oktober 2011, Deutsche Post und Deutschland/Kommission, C-463/10 P und C-475/10 P, EU:C:2011:656, Rn. 66).
  • EuGH, 10.05.2001 - C-345/00

    FNAB u.a. / Rat

    Auszug aus EuG, 26.11.2018 - T-458/17
    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Schwere eines behaupteten Fehlers des betreffenden Organs oder die sich daraus ergebende Erheblichkeit der Beeinträchtigung in Bezug auf die Wahrung von Grundrechten es nicht erlaubt, von der Anwendung der im AEU-Vertrag vorgesehenen unverzichtbaren Prozessvoraussetzungen abzuweichen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 10. Mai 2001, FNAB u. a./Rat, C-345/00 P, EU:C:2001:270, Rn. 40).
  • EuGH, 26.01.2010 - C-362/08

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der

    Auszug aus EuG, 26.11.2018 - T-458/17
    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Nichtigkeitsklage gegen alle Handlungen der Organe gegeben ist, die - unabhängig von ihrer Rechtsnatur oder Form - dazu bestimmt sind, verbindliche Rechtswirkungen zu erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung berühren (Urteile vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, EU:C:1981:264, Rn. 9, und vom 26. Januar 2010, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, C-362/08 P, EU:C:2010:40, Rn. 51).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-114/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Außenpolitisches Handeln der Europäischen

    Auszug aus EuG, 26.11.2018 - T-458/17
    Der Gerichtshof hat entschieden, dass ein auf der Grundlage von Art. 218 Abs. 3 und 4 AEUV erlassener Beschluss Rechtswirkungen im Verhältnis zwischen der Union und den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Organen der Union entfaltet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 40, und vom 16. Juli 2015, Kommission/Rat, C-425/13, EU:C:2015:483, Rn. 28).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-425/13

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss des Rates zur Ermächtigung,

    Auszug aus EuG, 26.11.2018 - T-458/17
    Der Gerichtshof hat entschieden, dass ein auf der Grundlage von Art. 218 Abs. 3 und 4 AEUV erlassener Beschluss Rechtswirkungen im Verhältnis zwischen der Union und den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Organen der Union entfaltet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. September 2014, Kommission/Rat, C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 40, und vom 16. Juli 2015, Kommission/Rat, C-425/13, EU:C:2015:483, Rn. 28).
  • EuG, 10.05.2017 - T-754/14

    Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission für

    Auszug aus EuG, 26.11.2018 - T-458/17
    In Bezug auf die Rechte der Staatsbürger des Vereinigten Königreichs in der EU-27 ab dem Zeitpunkt des Austritts ist der angefochtene Beschluss bloß eine vorbereitende Handlung im Hinblick auf das endgültige Abkommen, dessen Abschluss eine bloße Möglichkeit ist und später vom Rat mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments beschlossen werden müsste (vgl. entsprechend zu einem Beschluss des Rates, mit dem die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss einer internationalen Übereinkunft ermächtigt wurde, Urteil vom 10. Mai 2017, Efler u. a./Kommission, T-754/14, EU:T:2017:323, Rn. 34).
  • EuGH, 20.02.2018 - C-16/16

    Belgien / Kommission - Rechtsmittel - Verbraucherschutz -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2018 - C-621/18

    Brexit: Einseitige Rücknahme möglich

    Eine Gruppe britischer Bürger mit Wohnsitz in verschiedenen Ländern der Union erhob gegen diesen Beschluss eine Nichtigkeitsklage, die vom Gericht mit Urteil vom 26. November 2018, Shindler u. a./Rat (T-458/17, EU:T:2018:838), für unzulässig erklärt wurde.
  • EuGH, 11.07.2019 - C-755/18

    Shindler u.a./ Rat

    Par cette ordonnance, la Cour a rejeté le pourvoi introduit par les requérants contre l'arrêt du Tribunal de l'Union européenne du 26 novembre 2018, Shindler e.a./Conseil (T-458/17, EU:T:2018:838), par lequel celui-ci avait rejeté leur recours tendant à l'annulation de la décision (UE, Euratom) du Conseil, du 22 mai 2017, autorisant l'ouverture des négociations avec le Royaume-Uni de Grande-Bretagne et d'Irlande du Nord en vue de la conclusion d'un accord fixant les modalités du retrait de celui-ci de l'Union européenne (document XT 21016/17), y compris l'annexe de cette décision fixant les directives de négociation dudit accord (document XT 21016/17 ADD 1 REV 2) (ci-après la « décision du 22 mai 2017 ").

    En l'espèce, par leur pourvoi, rejeté par l'ordonnance du 19 mars 2019, Shindler e.a./Conseil (C-755/18 P, non publiée, EU:C:2019:221), les requérants demandaient à la Cour d'annuler l'arrêt du 26 novembre 2018, Shindler e.a./Conseil (T-458/17, EU:T:2018:838), et, par voie de conséquence, de faire droit aux conclusions qu'ils avaient présentées devant le Tribunal, tendant à l'annulation de la décision du 22 mai 2017 et à la condamnation du Conseil aux dépens, y compris aux frais d'avocat à hauteur de 5 000 euros.

  • EuG, 05.10.2020 - T-18/19

    Brown / Kommission

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die bloße Mitteilung der Austrittsabsicht des Vereinigten Königreichs die Rechtsstellung seiner Staatsangehörigen nicht geändert hat (vgl. entsprechend Urteil vom 26. November 2018, Shindler u. a./Rat, T-458/17, EU:T:2018:838, Rn. 44).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht