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   EuG, 27.02.2002 - T-139/01   

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https://dejure.org/2002,25571
EuG, 27.02.2002 - T-139/01 (https://dejure.org/2002,25571)
EuG, Entscheidung vom 27.02.2002 - T-139/01 (https://dejure.org/2002,25571)
EuG, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - T-139/01 (https://dejure.org/2002,25571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

  • EU-Kommission

    Comafrica SpA und Dole Fresh Fruit Europe Ltd & Co. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Streithilfe - Artikel 102 § 2 und 115 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts - Berechnung der Frist - Berechtigtes Interesse am Ausgang des Rechtsstreits - Antrag auf vertrauliche Behandlung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigerklärung der Verordnungen Nr. 896/2001 und Nr. 1121/2001 der Kommission und Schadensersatz aus dem Erlass dieser Verordnungen; Festsetzung der Anpassungskoeffizienten für die vorläufige Referenzmenge der traditionellen Marktbeteiligten im Rahmen der ...

  • Judicialis

    VerfO Art. 102 § 2; ; VerfO Art. 115 § 1; ; EG-Satzung Art. 37 Abs. 2; ; Verordnung (EG) Nr. 896/2001; ; Verordnung (EG) Nr. 1121/2001

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuG, 20.11.1997 - T-85/97

    Horeca-Wallonie / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.02.2002 - T-139/01
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass diese Vorschrift nur dann anwendbar ist, wenn das Ende der Frist einschließlich der Entfernungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt (Beschluss des Gerichts vom 20. November 1997 in der Rechtssache T-85/97, Horeca-Wallonie/Kommission, Slg. 1997, II-2113, Randnr. 25).
  • EuG, 03.06.1999 - T-138/98

    Armement coopératif artisanal vendéen u. a. gegen Rat der Europäischen Union. -

    Auszug aus EuG, 27.02.2002 - T-139/01
    Nach ständiger Rechtsprechung ist unter dem Begriff des Interesses am Ausgang eines Rechtsstreits im Sinne dieser Vorschrift ein unmittelbares und gegenwärtiges Interesse daran zu verstehen, wie die Klageanträge beschieden werden (Beschluss des Präsidenten der Ersten Kammer des Gerichts vom 3. Juni 1999 in der Rechtssache T-138/98, ACAV u. a./Rat, Slg. 1999, II-1797, Randnr. 14).
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