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   EuG, 27.02.2007 - T-44/05   

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https://dejure.org/2007,34863
EuG, 27.02.2007 - T-44/05 (https://dejure.org/2007,34863)
EuG, Entscheidung vom 27.02.2007 - T-44/05 (https://dejure.org/2007,34863)
EuG, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - T-44/05 (https://dejure.org/2007,34863)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    SP Entertainment Development / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission PDF

    SP Entertainment Development / Kommission

    Nichtigkeitsklage

  • EU-Kommission

    SP Entertainment Development / Kommission

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Judicialis

    Entscheidung 2004/167; ; EG Art. 88 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung D/57536 der Kommission vom 20. Oktober 2004, mit der den deutschen Behörden aufgegeben wird, die Rückzahlung des der Space Park Development GmbH & Co. KG, deren Rechtsnachfolgerin die Klägerin ist, gewährten Darlehens zu verlangen, das ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 13.06.1991 - C-50/90

    Sunzest / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.02.2007 - T-44/05
    20 Für die Feststellung, ob eine Handlung oder eine Entscheidung solche Wirkungen erzeugt, ist auf ihren wesentlichen Gehalt abzustellen (Beschluss des Gerichtshofs vom 13. Juni 1991, Sunzest/Kommission, C-50/90, Slg. 1991, I-2917, Randnr. 12, und Urteil des Gerichtshofs vom 31. März 1998, Frankreich u. a./Kommission, C-68/94 und C-30/95, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 63).
  • EuGH, 09.10.2001 - C-400/99

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 27.02.2007 - T-44/05
    Sie beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs, nach der in Beihilfeverfahren auch Zwischenmaßnahmen, die gegenüber der endgültigen Entscheidung, zu deren Vorbereitung sie dienten, eigenständige Rechtswirkungen entfalteten, ebenfalls anfechtbare Handlungen im Sinne des Art. 230 EG darstellten (Urteil des Gerichtshofs vom 9. Oktober 2001, 1talien/Kommission, C-400/99, Slg. 2001, I-7303, Randnr. 57).
  • EuG, 10.05.2000 - T-46/97

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER

    Auszug aus EuG, 27.02.2007 - T-44/05
    19 Nach ständiger Rechtsprechung sind nur Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch einen qualifizierten Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen können, Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG gegeben ist (Beschluss des Gerichts vom 30. September 1999, UPS Europe/Kommission, T-182/98, Slg. 1999, II-2857, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil des Gerichts vom 10. Mai 2000, SIC/Kommission, T-46/97, Slg. 2000, II-2125, Randnr. 44).
  • EuG, 30.09.1999 - T-182/98

    UPS Europe SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche

    Auszug aus EuG, 27.02.2007 - T-44/05
    19 Nach ständiger Rechtsprechung sind nur Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch einen qualifizierten Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen können, Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG gegeben ist (Beschluss des Gerichts vom 30. September 1999, UPS Europe/Kommission, T-182/98, Slg. 1999, II-2857, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil des Gerichts vom 10. Mai 2000, SIC/Kommission, T-46/97, Slg. 2000, II-2125, Randnr. 44).
  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

    Auszug aus EuG, 27.02.2007 - T-44/05
    20 Für die Feststellung, ob eine Handlung oder eine Entscheidung solche Wirkungen erzeugt, ist auf ihren wesentlichen Gehalt abzustellen (Beschluss des Gerichtshofs vom 13. Juni 1991, Sunzest/Kommission, C-50/90, Slg. 1991, I-2917, Randnr. 12, und Urteil des Gerichtshofs vom 31. März 1998, Frankreich u. a./Kommission, C-68/94 und C-30/95, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 63).
  • EuG, 19.09.2005 - T-247/04

    Aseprofar und Edifa / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Anfechtbare

    Auszug aus EuG, 27.02.2007 - T-44/05
    25 Hinsichtlich des Arguments, dass durch die von der Kommission ausgesprochene Drohung, den Gerichtshof gemäß Art. 88 Abs. 2 EG anzurufen, ein solcher Druck auf die SWG ausgeübt worden sei, dass diese der Klägerin ihrerseits angedroht habe, sie trotz der am 23. Dezember 2003 getroffenen Abgeltungsvereinbarung im Gerichtswege auf Rückzahlung des Darlehens in Anspruch zu nehmen, genügt die Feststellung, dass der einzige Zweck eines Schriftwechsels wie des im vorliegenden Fall geführten darin besteht, es dem Mitgliedstaat zu ermöglichen, seinen Verpflichtungen aus einer Entscheidung, durch die eine Beihilfe für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt und deren Rückforderung angeordnet wird, freiwillig nachzukommen oder gegebenenfalls seine Auffassung zu rechtfertigen (vgl. in Bezug auf eine Vertragsverletzungsklage gemäß Art. 226 EG den Beschluss des Gerichts vom 19. September 2005, Aseprofar und Edifa/Kommission, T-247/04, Slg. 2005, II-3449, Randnr. 47).
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